Vorsicht, versteckte Schadstoffe!

Beim Immobilienkauf aus zweiter Hand Gesundheitsgefahren vermeiden

(djd). Wer sich heute auf die Suche nach einem Eigenheim macht, denkt nicht nur an Neubau, sondern auch an den Erwerb eines bestehenden Hauses. Gerade in städtischen Regionen, in denen Bauland rar und teuer ist, kann man damit günstiger davonkommen. Ältere Gebäude besitzen obendrein oft einen ganz eigenen Charme. Unter der schönen Patina gebrauchter Immobilien können sich jedoch auch Probleme zum Beispiel durch Schadstoffbelastungen verbergen. Man sollte diese Gefahr nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn in älteren Gebäuden können Substanzen eingebaut sein, deren Einsatz aus guten Gründen seit längerer Zeit verboten ist.

Verborgene Schadstoffe nicht auf die leichte Schulter nehmen

Besonders in Häusern, die nach 1945 gebaut wurden, finden sich häufiger Materialien, deren gesundheitliche Risiken damals noch nicht bekannt waren. Typisch sind zum Beispiel Parkettkleber, die mit krebserregenden Polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind, Asbest in Bodenbelägen, Fassaden- oder Dachverkleidungen, Holzwerkstoffe mit hohem Formaldehydgehalt oder Biozide in Holzschutzanstrichen. Auch in älteren Häusern können sich Schadstoffe finden, die bei einer späteren Sanierung eingebaut wurden. Manche dieser Mittel belasten die Luft in Wohnräumen noch nach Jahrzehnten und können bei den Bewohnern unterschiedlichste gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Sie reichen von unspezifischen Kopfschmerzen über gereizte Schleimhäute oder Allergien bis zu lebensbedrohlichen Krebsgefahren.

Sachverständigen Rat vor Vertragsschluss einholen

Die Kosten für eine Schadstoffsanierung können das Budget für den Erwerb und die Modernisierung einer Bestandsimmobilie deutlich in die Höhe betreiben oder den Kauf sogar uninteressant machen. Man sollte sich daher noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrags schlaumachen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt ein Gebäude vor dem Kauf von einem Sachverständigen, etwa einem unabhängigen BSB-Bauherrenberater, unter die Lupe nehmen. Als Bauingenieur oder Architekt kennt der Berater zeit- und regionaltypische Probleme und kann den Hausbesitzer in spe gezielt darauf hinweisen, wann eine gründliche Untersuchung angeraten ist.

Sicher zur Eigentumswohnung

Darauf kommt es beim Wohnungskauf an

(djd). In städtischen Ballungszentren ist Bauland rar und teuer. Für viele Menschen sind Eigentumswohnungen dort die einzig realistische Möglichkeit, an bezahlbares Wohneigentum zu gelangen. Bereits bei der Suche nach der passenden Wohnung gibt es einiges zu beachten. Neben der gewünschten Lage stellt sich die Frage, ob man sich eher nach einem Alt- oder einem Neubau umsehen soll. Für Letzteres spricht der moderne Wohnstandard, ein aktueller Stand der Haustechnik sowie ein geringer Investitionsbedarf in der nahen Zukunft. Zudem können die künftigen Besitzer oft noch Einfluss auf die Ausstattung der Räume nehmen.

Pro und Contra von Neu- und Altbauten

Vorteile von Wohnungen in älteren Häusern sind, dass sie oft in gewachsenen Infrastrukturen liegen und einen günstigeren Anschaffungspreis haben. Der Preis relativiert sich jedoch durch Ausgaben für Renovierungen oder Modernisierungen. Diese sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern am besten vor dem Vertragsschluss mit Unterstützung eines Bausachverständigen realistisch abschätzen lassen. In Altbauten können zudem Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum anstehen, die auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden. Mehr Klarheit gibt hier ein Einblick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen und ein Check der Rücklagen, die für solche Arbeiten gebildet wurden.

Mit unabhängigem, rechtlichem und technischem Rat sicher ins Wohneigentum

„Sachverständiger Rat schützt beim Kauf einer Neubauwohnung vor unangenehmen Überraschungen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Adressen von unabhängigen Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten in ganz Deutschland finden Interessenten unter www.bsb-ev.de. Das beginnt bereits mit einer Überprüfung des Vertragspartners im Vorfeld. Wie lange ist er schon am Markt? Über wie viel Erfahrung verfügt er? Gibt es eine Referenzliste? Ist das Unternehmen zuverlässig und solvent? Hat sich ein Wunsch-Vertragspartner herauskristallisiert, sollten die Beratungs- und Verkaufsgespräche offen und ohne Zeitdruck geführt werden. Die Gesprächsergebnisse sind dabei schriftlich zu fixieren. Als letzten Schritt vor dem Vertragsschluss empfiehlt Stange eine Vertragsprüfung durch einen unabhängigen Fachanwalt.

Smarter schließen ohne Schlüssel

Sicherheitstechnik für das vernetzte Zuhause einfach nachrüsten

(djd). In der heutigen digitalen Welt wirken konventionelle Haustürschlüssel schon fast überholt. Schließlich können Schlüssel verloren gehen, nachgemacht oder entwendet werden. Für Firmengebäude nutzt man längst modernere Schließsysteme und auch für das private Heim bieten elektronische Schließzylinder zahlreiche Vorteile. Geht ein Transponderschlüssel verloren, entfernt man einfach die Schließrechte dazu – fertig! Zudem lässt sich die digitale Zutrittskontrolle direkt in Smart-Home-Anwendungen einbinden, für noch mehr Sicherheit und Komfort im Alltag.

Das smarte Heim denkt mit

Ist jemand zu Hause? Diese Frage hat für das Steuern von smarten Anwendungen elementare Bedeutung. „Das smarte Türschloss kann heute das Haus steuern. Man kommt beispielsweise abends nach Hause und öffnet die Haustür – schon schaltet sich die gewünschte Beleuchtung ein, die Alarmanlage wird deaktiviert und das Audiosystem spielt die Lieblingsmusik“, schildert Florian Lauw, Sicherheitsexperte bei Abus, ein mögliches Szenario. „Zahlreiche praktische Funktionen wie die Alarmanlage, Beschattung und Licht lassen sich zusammenführen. Das smarte Zuhause entlastet seine Bewohner.“ Das gilt ebenso für Notsituationen. Wird beispielsweise eine Rauchentwicklung mitten in der Nacht festgestellt, können intelligente Systeme automatisch die Beleuchtung einschalten und die Elektronikzylinder der Haustür öffnen, um direkt Fluchtwege zu öffnen. „Dieses reibungslose Ineinandergreifen aus Sicherheit und Komfort ist nur mithilfe integrierter Sicherheitstechnik möglich“, erklärt Florian Lauw weiter.

Zutrittskontrolle, Alarmsicherung und Videoüberwachung vernetzen

Für smarte Anwendungen empfiehlt es sich, Zutrittskontrollsysteme wie wAppLoxx Pro mit einer Alarmanlage und Videoüberwachung zu verbinden. Statt eines Schlüssels erhält jeder Bewohner einen kompakten Transponder, der sich über PC oder App programmieren oder auch sperren lässt. Der Hausherr kann Schließrechte nach Bedarf einrichten – zum Beispiel damit die Reinigungskraft nur einmal die Woche in einem bestimmten Zeitfenster mit ihrem Transponder Zutritt hat. Weitere Möglichkeiten eröffnet wiederum eine integrierte Videoüberwachung. So kann man selbst von unterwegs überprüfen, wer gerade klingelt oder sogar aus der Ferne das Schloss öffnen, um beispielsweise einem Handwerker den Zutritt zu gewähren. „Wichtig ist es, das System genau an die eigenen Anforderungen anzupassen. Dazu empfiehlt sich in jedem Fall eine professionelle Beratung“, so Lauw weiter. Mit der Fachhändlersuche auf www.abus.com findet man Experten in der Nähe.

Fakten sind die Trümpfe des Bauherrn

So kann man sich für den Fall von Bauschäden und für die Bauabnahme wappnen

(djd). Wenn es nach der Bauabnahme zu Streitigkeiten aufgrund von Bauschäden kommt, sollte der Bauherr für seinen Standpunkt Fakten auf den Tisch legen können. Am besten ist es, wenn diese Fakten durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden. Es kann wesentliche Fragen beantworten: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen?

Gute Beweislage beim Rechtsstreit

Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er dem Bauherrn auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird also eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. Die Ursache und die finanzielle Schadenshöhe werden vom Experten eingeschätzt. „Mit einem Bauschadensgutachten hat der Bauherr eine starke und fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

Bauabnahme mit gravierenden Folgen

Die Bauabnahme wird von vielen Bauherren als rein formaler Akt angesehen, tatsächlich hat sie enorme Rechtswirkung und eine oft unterschätzte Bedeutung. Laut BGB ist der Besteller verpflichtet, das neue Haus nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Tut er dies nach Ablauf einer vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist nicht oder zahlt er die Schlussrate ohne Beanstandungen, gilt das Bauwerk trotzdem als abgenommen. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte fiktive Abnahme. „Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäß geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht hat“, so Florian Haas.

Und das habe weitreichende Folgen, angefangen mit der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Diese beginnt mit dem Tag der Bauabnahme zu laufen. Ab jetzt muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass ein Mangel auf dessen ungenügende Leistung zurückzuführen ist. Zudem gehen mit der Abnahme sämtliche Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. „Bauherren sollten eine förmliche Abnahme deshalb bereits im Werkvertrag vereinbaren und eine fiktive Abnahme ohne Begehung unbedingt vermeiden“, rät Haas.