Auch für den Worst Case gewappnet

Bauschäden und Pleite des Bauunternehmers: So können sich Bauherren schützen

(djd). Beim Bau eines Eigenheims drohen einige Widrigkeiten, die hohe Kosten verursachen und den Zeitplan gehörig durcheinander wirbeln können. Bauschäden etwa erfordern oftmals teure Nachbesserungen. Der Worst Case aber tritt ein, wenn der Baupartner während der Bauphase in die Insolvenz schlittert. So können sich Bauherren für beide Eventualitäten wappnen:

1. Bauschäden

Bei Streitigkeiten nach der Bauabnahme aufgrund von Bauschäden sollte der Bauherr Fakten auf den Tisch legen können. Sie sollten optimalerweise durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen? Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. „Damit hat der Bauherr eine fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

2. Insolvenz des Baupartners

Wenn der Baupartner während der Bauphase in finanzielle Schieflage gerät oder sogar pleite geht, hat dies gravierende Konsequenzen: Unfertige Bauten, ohne Gegenleistung bezahlte Raten und die Fertigstellung durch einen Nachunternehmer bedeuten immense Kosten, die nicht einkalkuliert sind. Da der Gesetzgeber Bauherren für einen solchen Fall nur unzureichend schützt, sollte man bereits im Vorfeld selbst für größtmögliche Sicherheit sorgen. „Bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen, etwa durch das Einholen einer Bonitätsauskunft“, so Haas. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen des Auftraggebers vorsehe: „Diese sind regelmäßig durch den Bauunternehmer zu bringen und nach Ausführung durch den Auftragnehmer gemäß Zahlungsplan zu begleichen.“ Sind noch nicht erbrachte Leistungen dagegen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits bezahlt, sieht es für den Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder bekommt man vom Insolvenzverwalter kaum zurück. Bauherren können zudem eine Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung im Bauvertrag vereinbaren. Sie garantiert im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens.

Mit Sicherheit Steuern sparen

Versicherungen und Altersvorsorge: Beim Fiskus Geld zurückholen

(djd). Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen. Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren lässt. Einige Möglichkeiten bieten dabei die Beiträge für bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So können beispielsweise die Kosten für die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Autofahrer und Hundehalter können sich darüber freuen, dass dies auch für die Kfz- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Risikolebensversicherungen

Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Außerdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhält. Diese Person muss nämlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen. „Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro“, sagt Dr. Michael Martin von der Nürnberger, „doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20.000 Euro.“ Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.

Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Als Altersvorsorgeaufwendungen können gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden, wozu es auf www.nuernberger.de weitere Infos gibt. Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Für 2019 gilt aber die Höchstgrenze von maximal 24.305 Euro. Verheiratete können das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge, bei denen jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden können.

Nach der Trennung die Verträge

Wenn ein Paar sich scheiden lässt oder sich trennt, ist vieles zu klären

(djd). Tränen, Wut und Vorwürfe sind die Begleiter vieler Scheidungen. Verständlich, denn mit der Trennung endet eine Partnerschaft, die meist mit großen Hoffnungen und Schmetterlingen im Bauch begann. Angenehmer ist es natürlich, wenn die Partner sich in Ruhe zusammensetzen und – am besten in aller Freundschaft – gemeinsam entscheiden, nun jeweils eigene Wege zu gehen. Ein Mediator leistet auf dem Weg zu einer gütlichen Trennung vielfach gute Dienste. Was aber in dieser Situation unabwendbar auf alle Paare zukommt, sind jede Menge Formalien. Vom gemeinsamen Mietvertrag bis zur Haftpflichtversicherung werfen fast alle Verträge Fragen auf.

Mitversicherte Partner sollten aktiv werden

Schon beim Umgang mit den Versicherungsverträgen ist Umsicht gefragt. Manche Policen schließen den Ehepartner mit ein. Das ist oft bei der privaten Haftpflichtversicherung und auch bei der Rechtsschutzversicherung der Fall. Der mitversicherte Partner benötigt dann schleunigst einen eigenen Vertrag, um seinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. „Es ist vernünftig, sich schon während der Trennungsphase mit einem eigenen Vertrag abzusichern“, erklärt Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung. Der Grund dafür ist einfach: „Der Versicherungsnehmer könnte von einem Tag auf den nächsten einen neuen Partner mitversichern.“ Problematisch wäre es auch, wenn der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug gerät. So oder so kann der Versicherungsschutz in Gefahr geraten. Ist die Scheidung erst einmal rechtsgültig, müssen sich die Ex-Partner ohnehin um eigenständige Verträge kümmern.

Von Hausrat bis Todesfallleistung

Bei der Hausratversicherung ist übrigens der Tag des Auszugs entscheidend: Von nun an bleibt der Schutz der Hausratversicherung beiden für maximal drei Monate erhalten – in manchen Fällen auch länger. Danach ist nur der Versicherungsnehmer versichert. Der Ex-Partner muss sich erneut absichern. Die Versicherungssummen sollten jedoch beide Partner prüfen. Schließlich verteilt sich der Hausstand nun auf zwei Haushalte – und wird wiederum durch Neuanschaffungen ergänzt. Unbeachtet bleiben von frisch getrennten oder geschiedenen Paaren häufig die Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherung. Doch auch hier lohnt es sich, die Rahmenbedingungen zu überprüfen. Gerade wenn Todesfallleistungen Bestandteil der Verträge sind, besteht oft der Wunsch, andere Personen als den Ex-Partner zu begünstigen.

Entspannt Richtung Ruhestand

Den Eintritt in die neue Lebensphase frühzeitig und gründlich planen

(djd). Die einen können es kaum mehr erwarten und sehnen den Ruhestand herbei. Andere würden gerne noch zwei, drei Berufsjahre dranhängen. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Ruhestand frühzeitig vorzubereiten, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Denn beim Übergang in die Rente steht in der Regel von einem Tag auf den nächsten ein geringeres Einkommen zur Verfügung. „Um im Ruhestand seinen Lebensstandard zu erhalten, sind rund 80 Prozent des Nettolohns notwendig“, weiß Korina Dörr, Leiterin von Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe.

Rentenkonto frühzeitig prüfen

Die Rentenauskunft gibt einen realistischen Blick auf die finanzielle Zukunft als Rentner. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Bürger eine solche alle drei Jahre. Sie ist wesentlich ausführlicher als die früheren Renteninformationen und berücksichtigt zum Beispiel auch Hinterbliebenenrenten. Spätestens jetzt sollten angehende Ruheständler den Versicherungsverlauf in ihrem Rentenkonto gründlich prüfen und bei einer Lücke schnell aktiv werden, indem sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Auch alle weiteren zukünftigen Renteneinkünfte sollten in der Aufstellung nicht fehlen, wie beispielsweise Betriebsrenten oder privat abgeschlossene Rentenversicherungen. Bei der Aufstellung der zukünftigen finanziellen Lage hilft der Einnahmen-Ausgaben-Check im neu aufgelegten „Budgetkompass fürs Älterwerden“. Die kostenfreie Broschüre mit nützlichen Tipps ist unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Früher oder später in Rente gehen?

Wenn die finanzielle Situation geklärt ist, stellt sich die Frage nach dem passenden Timing. Wer mit einem früheren Renteneintritt liebäugelt, kann bereits ab dem 50. Lebensjahr spätere Abschläge mit Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Gut zu wissen: Die Zahlungen kann man über mehrere Jahre verteilen und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend machen. Viele Tarifverträge enthalten zudem Regelungen zur Altersteilzeit, Informationen dazu gibt es im eigenen Betrieb. Viele aktive Menschen fühlen sich mit Mitte 60 unter Umständen allerdings auch zu jung für den Ruhestand und wollen noch im Job bleiben. Die gesetzliche Rentenversicherung fördert eine längere Lebensarbeitszeit: Pro Monat, den man später in Rente geht, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Ein Jahr zahlt sich somit mit einem Zuschlag von sechs Prozent aus. Wann der richtige Zeitpunkt für den Renteneintritt ist, kann jeder nur für sich selbst bestimmen.