“ das Leben gleicht einer Reise, Silvester einem Meilenstein.“
Theodor Fontane
“ das Leben gleicht einer Reise, Silvester einem Meilenstein.“
Theodor Fontane
„Die größten Ereignisse, das sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden.“
Friedrich Nietzsche
Berlin (ots) – In den letzten Monaten waren die Preise für Wohnimmobilien um kaum mehr als 0,5 Prozent zum Vormonat angestiegen. Bei Wohnungen und Neubauhäusern blieb dieser Trend auch im November 2017 stabil. Lediglich die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind laut der aktuellen Auswertung des EUROPACE Hauspreis-Index (EPX) stärker angestiegen: um 1,25 Prozent. Der EPX-Gesamtindex legte im Vergleich zu Oktober um 0,66 Prozent zu.
„Auch wenn Bestandshäuser sich zum Vormonat leicht überdurchschnittlich verteuert haben, kann man beim Blick auf die Daten unseres Hauspreis-Index feststellen, dass die Preise deutlich langsamer steigen als noch vor einem Jahr“, erklärt Stefan Kennerknecht, Vorstand der EUROPACE AG. „Insbesondere die Veränderungen zum Vorjahresmonat sind deutlich geringer geworden.“
Im November 2016 lagen die Veränderungen zum Vorjahresmonat noch zwischen 8,30 und 11,12 Prozent. Ein Jahr später betragen sie nur noch 4,36 bis 7,76 Prozent. „Die starken Preisanstiege aus dem Jahr 2016 liegen hinter uns“, so Kennerknecht. „Doch wer auf demnächst nachhaltig fallende Immobilienpreise hofft, den muss ich enttäuschen: Dafür sehe ich weder Anzeichen noch Gründe. Die Nachfrage übersteigt weiterhin in der Mehrzahl der Regionen deutlich das Angebot.“
Das haben kürzlich auch die amtlichen Gutachterausschüsse in ihrem Immobilienmarktbericht Deutschland bestätigt. Sie gehen ebenfalls von weiterhin steigenden Immobilienpreisen aus. Gründe sehen sie u.a. in den unverändert niedrigen Zinsen und einer anhaltenden Wohnraumknappheit insbesondere in Ballungsräumen.
Die Entwicklung der EPX-Preisindizes:
Gesamtindex: leicht steigend
Monat Indexwert Vormonat Vorjahresmonat November 2017 142,22 0,66% 5,85% Oktober 2017 141,29 0,33% 6,17% September 2017 140,83 0,44% 6,24%
Eigentumswohnungen: leicht steigend
Monat Indexwert Vormonat Vorjahresmonat November 2017 144,02 0,40% 7,76% Oktober 2017 143,44 0,36% 7,78% September 2017 142,92 0,22% 7,40%
Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: leicht steigend
Monat Indexwert Vormonat Vorjahresmonat November 2017 152,76 0,39% 4,36% Oktober 2017 152,16 0,22% 4,84% September 2017 151,82 0,55% 5,28%
Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend
Monat Indexwert Vormonat Vorjahresmonat November 2017 129,87 1,25% 5,56% Oktober 2017 128,27 0,41% 5,99% September 2017 127,75 0,55% 6,10%
Über den EUROPACE Hauspreis-Index EPX
Der EUROPACE Hauspreis-Index EPX basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des EUROPACE-Finanzmarktplatzes. Über EUROPACE werden mit rund 45 Mrd. Euro jährlich mehr als 15 Prozent aller Immobilienfinanzierungen für Privatkunden in Deutschland abgewickelt. Der EPX wurde im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR entwickelt und wird seitdem monatlich erhoben. Der Gesamtindex besteht aus den Daten der Einzelindizes für Bestands- und Neubauhäuser sowie für Eigentumswohnungen. Erläuterungen zur hedonischen Berechnungsmethodik finden Sie unter http://www.europace.de/presse/index-epx-hedonic/.
Quelle https://www.presseportal.de/pm/105087/3816487 20
München (ots) – Niedrige Guthabenzinsen sowie niedrige Kreditzinsen haben die Idee des Sparens in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Zu diesem Ergebnis kommt Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen zum Weltspartag, der in Deutschland am 30. Oktober begangen wird. „Das klassische Sparen, bei dem Geld gegen Verzinsung bei der Bank geparkt wird, wurde mit der Billigzinspolitik der Europäischen Zentralbank praktisch sinnlos. Honoriert wird indes der Vermögensaufbau durch eine intelligente Investitionsstrategie, wie sie Dank niedriger Zinsen beim Immobilienerwerb ermöglicht wird“, erklärt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied der Interhyp AG.
„Der Leitgedanke des Sparens – die Vorsorge für später – ist auch 93 Jahre nach Einführung des Weltspartages intakt. Dasselbe gilt für klassische Spartugenden wie Regelmäßigkeit und Maßhalten“, sagt Mohr. Nach Worten der Expertin wird eine Immobilie trotz des aktuellen Zinstiefs vor allem dann zum Sparschwein, wenn Kreditnehmer ihr Objekt solide finanzieren.
Interhyp rät vor diesem Hintergrund, Kreditzinsen von unter 1,5 Prozent nicht zu nutzen, um möglichst hohe Darlehenssummen zu bedienen. Vielmehr sei es ratsam, den durch die Niedrigzinsen gesparten Zinsaufwand in hohe Tilgungsleistungen zu investieren. Das beschleunigt die Rückzahlung und wandelt das eingesetzte Fremdkapital sukzessive in Eigenkapital um.
Dasselbe gilt für Sondertilgungen. Im aktuellen Zinsumfeld profitieren diejenigen, die ein Baudarlehen mit Sondertilgungsoption abgeschlossen haben. „Ob Tages- oder Festgeld: Anstatt Geld bei niedrigen Guthabenzinsen knapp über null Prozent anzusparen, ist es rentabler, dieses Geld über Sondertilgungen in die bestehende Finanzierung einzubringen und damit den eigenen Vermögensaufbau voranzutreiben“, erklärt Mohr.
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/12620/3774511
Hamburg (ots) – Wer den Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie plant, kann die Kosten für den Erwerb nicht steuerlich geltend machen. „Dies gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dennoch haben Häuslebauer einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Grundstück und Immobilie getrennt kaufen
So lässt sich beispielsweise bei einem getrennten Erwerb von Immobilie und Grundstück die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird. In der Regel ist dieses wesentlich günstiger als das Haus selbst. Aber Vorsicht: Besteht ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf sind Probleme meist vorprogrammiert. „Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt – wenn möglich etwa ein halbes Jahr – desto besser“, rät Scharfenorth. Natürlich funktioniert dies nur bei einem Neubau, denn das Finanzamt legt für die Berechnung immer den gesamten Kaufpreis zugrunde. Bei einer Bestandsimmobilie, die bereits auf einem Grundstück steht, ist eine Trennung nicht möglich. Die Höhe der Steuer, die bei jedem Immobilienkauf fällig wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In fast allen Bundesländern wurde sie aber in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht: Lag sie 2006 noch deutschlandweit bei einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises, beträgt der Durchschnitt 2017 schon 5,37 Prozent. Spitzenreiter sind aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Lediglich in Bayern und Sachsen kommen Käufer günstiger an ihr Eigenheim, denn dort beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent.
Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen
Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung meist mit sich bringt, lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen, machen Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend. „Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder“, erklärt Scharfenorth. Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein privaten Gründen erfolgt, können die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Hier kommen alle Aufwendungen zum Tragen, die an Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem Einzug. In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachweisbar sein.
Beiträge zur Riester Rente geltend machen
Wer in die Riester Rente einzahlt, hat die Möglichkeit bereits angespartes Vermögen in die Finanzierung einfließen zu lassen und so das Eigenkapital zu erhöhen. „Riester-Beiträge können genauso wie die Zulagen, die der Staat dafür zahlt, in Höhe von bis 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden“, sagt Stephan Scharfenorth abschließend. Wenn das ideale Grundstück und die passende Immobilie gefunden sind, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie hierfür die tagesaktuellen Bauzinsen aussehen, erfahren Interessierte hier: https://www.baufi24.de/bauzinsen/.
QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/104820/3775369
Berlin (ots) – Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn der Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten „Betriebsbedarf“. Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Infrastruktur eines Wohnkomplexes benötigt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Tag und Nacht besetzter Concierge-Dienst eingerichtet werden soll. Für die Unterbringung eines Hausmeisters gilt die Kündigung wegen Betriebsbedarf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern allerdings nicht unbedingt. In einer höchstrichterlichen Entscheidung wurde festgestellt, dass ein für mehrere Objekte zuständiger Hausmeister, der ohnehin schon in der Nähe wohnte, einen eingesessenen Mieter nicht hätte verdrängen dürfen. Dem früheren Mieter wurde Schadenersatz zugesprochen.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 44/16)
QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/35604/3779322 1