Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften

Berlin (ots) – Auch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft können mit dem Hinweis auf Eigenbedarf ein Mietverhältnis kündigen. Mit diesem Urteil wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, nachdem es in untergeordneten Instanzen Zweifel daran gegeben …

Die Meldung finden Sie im Internet unter: http://presseportal.de/pm/35604/3725378

 

Preisübersicht: So viel kosten die eigenen vier Wände tatsächlich

Quelle: ImmoConpact – Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft

Der Finanzdienstleister Dr. Klein hat tatsächlich bezahlte Immobilienpreise für Wohnungen und Häuser im ersten Halbjahr 2017 ausgewertet, mit dem Vorjahreszeitraum verglichen und einen deutschlandweiten Überblick erstellt. Hausbesitzer sind demnach überwiegend im Vorteil gegenüber Besitzern von Eigentumswohnungen.