Tradition in die Zukunft führen

Für Gründer bietet die Unternehmensnachfolge Chancen und Herausforderungen

(djd). Der demographische Wandel hat auf die deutsche Gesellschaft gravierende Auswirkungen. In besonderer Weise trifft er den Mittelstand – und zwar beim Thema Unternehmensnachfolge. Denn während der Anteil der über 60-jährigen Angestellten im Durchschnitt bei sieben Prozent liegt, befinden sich 22 Prozent der Unternehmer jenseits der 60. Über ein Drittel hat sogar ein Alter erreicht, in dem Erwerbstätige an den Ruhestand denken. Bis 2017 sind 580.000 Unternehmen vom Thema Nachfolge betroffen, von einem erfolgreichen Übergang dürften etwa vier Millionen Arbeitsplätze abhängen.

Jüngere können sich Selbstständigkeit vorstellen

„Unternehmenschefs ziehen sich mit steigendem Alter sowohl aus Investitionen als auch aus der Innovationstätigkeit zurück“, so Harriet Wirth, Direktorin Produktmanagement im Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank. Dieser Rückzug verstärke sich, wenn kein geeigneter oder interessierter interner Nachfolger bereit stehe. Die Unternehmen würden nicht weiterentwickelt, die Wettbewerbsfähigkeit leide – der Wert des Unternehmens und seine Chancen, erfolgreich am Markt zu bleiben, sänken.

Umfragen zeigen, dass sich gerade jüngere Menschen einen Schritt in die Selbstständigkeit vorstellen können. Der Vorteil bei Unternehmensnachfolgen: Man fängt nicht bei null an, das Unternehmen ist bereits am Markt etabliert, die Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team, es gibt einen langjährig entwickelten Kundenstamm. Auch neue Herausforderungen sind in der Regel vorhanden: Neue Kunden gewinnen, neue Märkte erschließen und Innovationen vorantreiben.

So finden Gründer und Unternehmen zueinander

Potentielle Übernahmegründer und Unternehmen, die Nachfolger suchen, müssen zueinander finden. Mit der Unternehmensbörse Nexxtchange etwa gibt es ein entsprechendes Angebot, man findet es unter www.nexxt-change.org. Die KfW hat mit ihrem Gründungsprogrammen ein passendes Angebot auch für die Finanzierung von Unternehmensnachfolgern: „Etwa 40 Prozent aller Zusagen in diesem Programm entfallen bereits heute auf Nachfolgen“, so Harriet Wirth.

Es beginnt mit einer Idee

Gründer brauchen einen guten Plan – vom Staat werden sie umfangreich unterstützt

(djd). Organisationen, die Aupair-Stellen an junge Leute vermitteln, gibt es viele. Aber welche Möglichkeiten haben Frauen im Alter 50plus, die mit ihrer Lebenserfahrung doch besonders geeignet und offen sind? Diese Frage stellte sich Michaela Hansen aus Hamburg – und entdeckte eine Marktlücke. Sie gründete die Agentur „Granny Aupair“, die Stellen für Frauen ab 50 in aller Welt vermittelt: Diese betreuen Kinder oder ältere Familienmitglieder oder arbeiten in sozialen Projekten. Seit 2013 trägt die Agentur stolz den Titel „GründerChampion“.

Orientierung, Planung, Umsetzung

Wer sich wie Hansen erfolgreich selbstständig machen will, benötigt zuerst einen guten Plan: Was will ich, welche Mittel benötige ich, wer sollen meine Kunden sein? Die Vorbereitung kann man in die Phasen Orientierung, Planung und Umsetzung einteilen. In der Orientierungsphase sollte man mit Menschen sprechen, die sich mit dem Thema Gründung sehr gut auskennen. Das können Existenzgründungsberater sein, Berater von IHKs oder Handwerkskammern, aber auch Bank-, Unternehmens- oder Steuerberater.

Wegweiser und Checklisten

Die KfW Bankengruppe etwa bietet Gründern nicht nur Finanzierungsprogramme an. Auf der Seite http://www.kfw.de gibt es auch Tipps und Checklisten. Zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entwickelte die KfW die „Beraterbörse“, um Gründern bei der Suche nach Unternehmensberatern zu helfen. Die KfW unterstützt auch zwei weitere Projekte: Die „Gründungswerkstatt Deutschland“, ein Projektverbund aus IHKs, Handwerkskammern und Gründungsinitiativen, hilft bei der Planung und Umsetzung der Gründung – kostenlos und vertraulich. Das Portal http://www.startothek.de schließlich verschafft unter anderem einen Durchblick im Paragrafendschungel.

Der Businessplan als Basis des Gründungserfolgs

Der Businessplan sollte für Gründer obligatorisch sein, in ihm wird das unternehmerische Konzept schriftlich dokumentiert, er beinhaltet neben der Produktidee auch das wirtschaftliche Umfeld, die Ziele sowie den notwendigen Mittelaufwand. Verbindliche Regeln für den Plan gibt es nicht – er sollte aber keine Fragen etwa beim Banker offen lassen, der den Gründerkredit bewilligen muss. Über ihre Hausbank können Gründer auch die Förderkredite der KfW beantragen – wie es auch Michaela Hansen tat, die mit dem KfW-Gründerkredit unter anderem ihre Webseite gestalten konnte.

Mit gutem Gewissen nachhaltig Geld anlegen – geht das?

Investitionen in erneuerbare Energien machen eine solche Geldanlage möglich

(djd). Nachhaltige Geldanlagen zeigen Wirkung: Schon heute kommt durchschnittlich 33 Prozent grüner Strom aus jeder Steckdose. Das ist zum großen Teil der Erfolg grüner Geldanlagen, die in Erneuerbare-Energien-Projekte investieren.

„Grüne“ Investments liegen im Trend

Geldanlagen in erneuerbare Energien sind hauptsächlich Investitionen in Sachwerte, die Erträge erwirtschaften. Wind- oder Solarparks und auch Biogasanlagen produzieren grüne Energie und verkaufen diese. „Jedem Projekt liegt eine unternehmerische Kalkulation zugrunde. Dabei helfen Erfahrungswerte und Gutachten schon im Vorfeld“, erklärt UDI-Geschäftsführer Georg Hetz, der mit seinem Unternehmen zu den Pionieren für grünes Geld zählt und bereits seit 18 Jahren im Bereich ökologischer und nachhaltiger Kapitalanlagen tätig ist. „So können wir die Erträge gut schätzen und die Zinsen der Anleger vorsehen. Aus den Einnahmen des Verkaufs der sauberen Energie werden Zinsen und Rückzahlung für die Anleger generiert.“

So investiert man nachhaltig

Zahlreiche Studien belegen, dass sich nachhaltige Investments längst ebenso, beziehungsweise sogar besser rechnen als konventionelle. Man muss als Anleger nicht auf Rendite verzichten und kann gleichzeitig etwas für die Gesellschaft und die Umwelt tun. Dennoch gilt: Die zinsstarke und risikolose Geldanlage gibt es auch im nachhaltigen Sektor nicht. „Es ist wichtig, nicht alle Eier in ein Nest zu legen“, so Georg Hetz.

„Wir raten unseren Kunden immer, ihr Kapital zu streuen. Ein Teil sollte kurzfristig und mittelfristig verfügbar bleiben, ein weiterer Teil in renditeschwache, aber sichere Geldanlagen fließen und der dritte Teil geht in verschiedene renditestarke Projekte mit vier bis sechs Prozent. Das nützt dem Kapitalerhalt, gibt Sicherheit und Flexibilität und bringt insgesamt gesehen ansprechende Rendite.“ Umso größer der Anteil für renditestarke Anlageprodukte ist, umso höher liegt auch die Gesamtverzinsung des Kapitals.

Ob Windräder, Solar- und Biogasanlagen oder auch energieeffiziente Immobilien, Investments dieser Art schaffen und erhalten Werte. Schön daran ist, dass die Renditen nicht nur Großanlegern vorbehalten sind, Privatanleger können sich bereits ab 5.000 Euro beteiligen. Ohne diese Anlageformen wäre die Energiewende beispielsweise undenkbar.

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung

(djd). Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände – viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

– Ansprechpartner: „Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert“, erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

– Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

– Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. „Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen“, so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

– Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.ikk-classic.de/pflege.

Wichtig ist, was nicht drin steht

Unvollständige Bauverträge erschweren den Weg ins Eigenheim

(djd). Bevor es losgeht mit dem Bau einer eigenen Immobilie, müssen Bauherren erst einmal einen Bauvertrag abschließen. Damit stellen sie bereits wichtige Weichen für den Weg ins Eigenheim. „Fehlende oder nicht eindeutige vertragliche Regelungen sowie verbraucherfeindliche Vertragsklauseln verursachen rechtliche und wirtschaftliche Risiken und sind häufig Quelle für Konflikte“, weiß Peter Mauel, Vertrauensanwalt und erster Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die Verbraucherschutzorganisation stellt in Studien und Analysen immer wieder fest, dass Unternehmen Vertragswerke vorlegen, in denen Regelungen nicht eindeutig formuliert sind, ganz fehlen oder die verbraucherfeindliche Klauseln enthalten.

Kostenrisiken durch lückenhafte Leistungsbeschreibungen

So sei das Herzstück jedes Bauvertrags – die Bau- und Leistungsbeschreibung – in jedem zweiten Vertragswerk lückenhaft oder unvollständig. Der Bauherr könne dann nicht immer sicher sein, was genau er am Ende für sein Geld bekomme. „Zudem ziehen unvollständige Beschreibungen Kostenrisiken nach sich, wenn etwa wichtige Leistungen fehlen und bei teuren Nachträgen Finanzierungslücken auftreten“, warnt Peter Mauel. Zur Vorsicht rät Mauel auch im Hinblick auf Zahlungspläne und die Verbindlichkeit von sogenannten Festpreisgarantien. Sicherheiten gegen Insolvenzrisiken des Bauunternehmers oder Vertragsstrafen für Bauzeitverzögerungen seien andere Punkte, die ein Bauherr sorgfältig berücksichtigen sollte.

Vertragsprüfung offenbart Schwächen vor der Unterschrift

Da Lücken in Bauverträgen und verbraucherfeindliche Regelungen für den normalen Bauherrn nur schwer durchschaubar sind, sollte man in jedem Fall vor Vertragsschluss unabhängigen Rat einholen. Sinnvoll ist eine technische und rechtliche Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibungen und der sonstigen Vertragsbestandteile zum Beispiel durch einen Vertrauensanwalt oder einen Bauherrenberater des BSB. Typische Problemstellen in Bauverträgen beschreibt auch das Ratgeberblatt „Prüfsteine zum Bauvertrag“, das der Verbraucherschutzverein auf der Website www.bsb-ev.de kostenlos zur Verfügung stellt.