Vorsicht vor riskanten Klauseln

Bauen: Ein gutes Vertragswerk ist der Grundstein zum Erfolg des Projekts
(djd). Bauverträge sind Vertrauenssache – schließlich ist die Investition, die der Bauherr einem Unternehmer anvertraut, in der Regel die größte, die er in seinem Leben tätigt. Doch leider sind nicht alle Verträge verbraucherfreundlich, wie eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) zeigt. In 81 Prozent der untersuchten Vertragswerke fehlte es an Sicherheitsleistungen des Unternehmers, in 65 Prozent war keine Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung vereinbart, und bei mehr als der Hälfte gab es keine verbindlichen Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Baufertigstellung.

Unklare oder fehlende Vereinbarungen können gravierende Folgen haben

Die Folgen unklarer, den Verbraucher benachteiligender oder schlicht fehlender Vereinbarungen im Vertrag können für Bauherren gravierend sein. Da sie in der Regel bautechnische und juristische Laien sind, fehlt ihnen das Fachwissen, ein Vertragswerk richtig zu beurteilen und gegebenenfalls Änderungen durchzusetzen. Rechtsanwalt Wendelin Monz, Vertrauensanwalt beim BSB, empfiehlt daher vor der Unterschrift eine Vertragsprüfung: „Dabei wird die Bau- und Leistungsbeschreibung durch Bauherrenberater geprüft – das sind Bausachverständige, Bauingenieure oder Architekten. Das juristische Vertragswerk nimmt ein Vertrauensanwalt, in der Regel ein auf Baurecht spezialisierter Fachanwalt, unter die Lupe.“ Adressen unabhängiger Sachverständiger und Vertrauensanwälte sowie weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de im Internet.

Nachteilige oder unwirksame Vertragsklauseln rechtzeitig erkennen

Mit anwaltlichem Rat lassen sich Vertragsbestandteile herausfinden, die den Auftraggeber benachteiligen oder die vor dem Gesetz rechtsunwirksam sind. Nach Angaben von Wendelin Monz ist aber oft besonders problematisch, was nicht im Vertrag steht. Oft fehle zum Beispiel die Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit nach der Bauabnahme und damit die Absicherung gegen eine Unternehmensinsolvenz während des fünfjährigen Gewährleistungszeitraums.

Details zur KfW-Förderung auf einen Blick

(djd). Zum 1. April 2016 wird sich für Bauherren in Sachen KfW-Förderung einiges ändern. In einer Übersicht hat der Leichtbeton-Hersteller KLB-Klimaleichtblock die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

– Der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus.
– Die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 40 bleiben erhalten.
– Ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 wird eingeführt.
– Der neue Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus kommt hinzu.
– Der maximale Förderkreditbetrag steigt auf 100.000 Euro.
– Der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit wird auf 100.000 Euro erhöht.
– Neu eingeführt wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten.

Leichtsinnige Heimwerker

Umfrage: Nur jeder Zehnte schützt sich bei Arbeiten im Haus vor Unfallrisiken
(djd). Schnell soll es meist gehen beim Heimwerken: Mal eben etwas Brennholz sägen, einen Dübel befestigen oder eine Tür abschleifen – viele schreiten direkt zur Tat, ohne sich über gesundheitliche Risiken und den Schutz davor Gedanken zu machen. Dabei ist das Werkeln alles andere als ungefährlich: Rund 250.000 Heimwerker verletzen sich jedes Jahr bei ihrem Hobby, berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Ein Grund dafür könnte die mangelnde Ausrüstung sein: Nur jeder Zehnte trägt beim Heimwerken konsequent Schutzbrille und Co., das hat eine repräsentative TNS Infratest-Umfrage im Auftrag von 3M ergeben.

Nicht ohne Schutz werkeln

Genau 10,1 Prozent der Befragten achten der Umfrage zufolge beim Werkeln stets auf den Arbeitsschutz. Ungleich größer ist die Gruppe der Sicherheitsmuffel: Über 40 Prozent verzichten beim Bohren, Sägen oder Schleifen komplett auf eine schützende Ausstattung. Knapp jeder Zweite (46,4 Prozent) denkt zumindest gelegentlich daran. Besonders nachlässig ist die ältere Generation: Nur 4,9 Prozent der über 55-Jährigen tragen immer Schutzkleidung, fast die Hälfte in dieser Altersgruppe nie. Dabei sollten Heimwerker die Risiken nicht unterschätzen – nicht nur beim Umgang mit schwerem Werkzeug, sondern ebenso bei alltäglichen Arbeiten wie dem Anstreichen, Hecke schneiden oder Rasenmähen. Bereits die vermeintlich harmlose Geräuschentwicklung eines Rasenmähers kann das Gehör dauerhaft schädigen. Unter www.3Marbeitsschutz.de erfahren Heimwerker, welche Utensilien bei welchen Arbeiten hilfreich sind und daher im Hobbyraum nicht fehlen sollten.

Schutz für Augen, Gehör und Co.

Einige der nützlichen Helfer sind den Heimwerkern bekannt: Am häufigsten werden laut Umfrage Schutzbrillen getragen. Immerhin 45,4 Prozent haben schon einmal den Augenschutz genutzt. Mit Abstand folgen Atemschutzmaske (29,9 Prozent), Gehörschutz (26,5 Prozent) und Schutzanzug (17,2 Prozent). Gerade mal 12,2 Prozent der Hobbyhandwerker schützen ihren Kopf mit einem Helm und nur 7,2 Prozent haben schon einmal eine Schweißmaske benutzt.

Bauabnahme mit Folgen

Sachverständige Hilfe kann bei dieser letzten Hürde sinnvoll sein
(djd). Als letzte Hürde auf dem Weg in die eigenen vier Wände steht bei einem Neubau die Bauabnahme. Damit bestätigt der Bauherr dem Unternehmer, dass er die erbrachte Werkleistung als im Wesentlichen fertiggestellt und mängelfrei billigt. Das klingt harmlos – hat aber Rechtsfolgen, die in erster Linie für den Auftragnehmer günstig sind. Treten nach der Bauabnahme Mängel auf, die der Auftraggeber nicht schon bei der Abnahme gerügt hat, liegt die Beweislast beim Bauherren – davor muss der Bauunternehmer nachweisen, dass er mängelfrei gearbeitet hat. Zudem beginnt mit der Abnahme die Uhr zu ticken: Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünf Jahre lang bestehende Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche. Und auch die Gefahr des zufälligen „Untergangs“ des Werks beispielsweise durch Feuer liegt jetzt nicht mehr beim Bauunternehmen.

Bauabnahme im Bauvertrag regeln

„Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir, dass der Auftraggeber die Bauabnahme ausdrücklich erklärt und dass der Zeitpunkt der Abnahme durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls bestätigt wird“, erläutert Mario van Suntum, Vertrauensanwalt der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die förmliche Abnahme sollte demnach bereits im Bauvertrag geregelt sein. Denn sonst könne der Auftragnehmer eine Abnahmeerklärung auch aus einem „schlüssigen Verhalten“ des Auftraggebers ableiten, zum Beispiel wenn der Bauherr das Haus oder die Wohnung längere Zeit ohne Beanstandungen nutzt oder die Schlussrechnung ungekürzt bezahlt.

Sachverständige Unterstützung bei der Abnahme gibt Sicherheit

Ob die erbrachte Werkleistung im Wesentlichen qualitativ und quantitativ vollständig ist, können Baulaien ohne fachliche Unterstützung nicht immer beurteilen. Es kann daher sinnvoll sein, einen Sachverständigen – etwa einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater – zur Abnahme hinzuzuziehen. Mehr Informationen und Ansprechpartner gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bau bereits von Anfang an begleiten und so Mängel frühzeitig feststellen und auf ihre rechtzeitige Beseitigung hinwirken.

Genuss tut gut

Die verlorene Fähigkeit des Genießens kann man wieder erlernen

(djd). Ständig erreichbar und stets leistungsbereit hasten die meisten Menschen heute durchs Leben. Wann immer es möglich ist, werden mehrere Dinge gleichzeitig erledigt. Auf Leistung kommt es an – für Genuss bleibt dabei kaum Zeit, im Gegenteil. Einigen Menschen macht das sinnliche Erleben sogar Angst. Experten wie Dr. rer. nat. Rainer Lutz betrachten diese Entwicklung mit einiger Skepsis. Für den klinischen Psychologen gehört die Fähigkeit, ganz bewusst genießen zu können, zur gesunden Selbstfürsorge. „Sie trägt zur inneren Balance und maßgeblich zum Wohlbefinden bei“, erklärt der Genuss-Experte. Denn Genussmomente seien kein Luxus, den man sich nur selten gönnen sollte, sondern kleine bewusste Auszeiten von Stress und Hektik, die helfen, den Alltag besser zu bewältigen. Ausschließlich dem Thema Genuss widmet sich beispielsweise die Website www.genuss-tut-gut.de.

Schokolade als sinnliches Erlebnis

Wir benötigen zwar die Nährstoffe aus der Nahrung, um zu leben. Aber wer seine Lebensmittel immer nur unter rein funktionellen Gesichtspunkten auswählt, der verpasst etwas. Wenn man beispielsweise zu Süßigkeiten und Knabbereien greift, dann macht man das aus puren Genussgründen. Schokolade wird zum Fest für die Sinne, wenn man ein Stück langsam auf der Zunge zergehen lässt. So kann man das gesamte sinnliche Erlebnis des Schmelzens und der Entfaltung der Aromen erst richtig genießen. Diese Genussmomente verschaffen eine kleine Pause von Stress und Hektik. Und gerade hier bewahrheitet es sich, dass Genuss eine Frage der Auswahl und Qualität ist, und nicht der Masse und Quantität.

Die sinnliche Wahrnehmung schulen

Statt sich von neuen Aufgaben und Reizen immer wieder stimulieren zu lassen, sollte man sich nach Ansicht von Rainer Lutz wieder mehr auf die sinnliche Wahrnehmung konzentrieren: „Die Welt ist voller wunderbarer Genüsse – wir müssen uns nur darauf einstellen.“ Nur wer mit allen Sinnen wahrnehme, komme zu einem sinnlicheren Leben. Viele konkrete Tipps, wie man das Genießen – wieder – erlernen kann, gibt es auch beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/geniessen. Neben Anregungen zur Stimulation der fünf Sinne bieten Videos praktische Anleitungen. Denn wer das Genießen erlernen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sie oder er sich dafür Zeit nehmen muss und Genuss ungeteilte Aufmerksamkeit benötigt.