Das dicke Ende kommt beim Auszug

Größere Ein- und Umbauten sollten Mieter besser nicht eigenmächtig vornehmen

(djd). Ein schicker neuer Laminatboden, eine moderne Einbauküche mit Induktionsherd und versenkbarer Dunstabzugshaube, eine Zwischendecke als zusätzlicher Stauraum – so manch einer möchte auch im gemieteten Apartment seine kleinen oder größeren Wohnträume verwirklichen. Doch Vorsicht! Zurückhaltung ist dabei oftmals angesagt, sonst können bauliche Veränderungen dem Mieter beim Auszug teuer zu stehen kommen.

Bauliche Änderungen müssen entfernt werden

„Ohne Zustimmung des Vermieters sollte sich kein Mieter zur eigenmächtigen Ausführung umfangreicher Baumaßnahmen entschließen“, rät Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz (IVM). Wer davon ausgeht, dass die Modernisierungen vom Vermieter übernommen werden oder man sogar entsprechend entschädigt wird, liegt falsch. „Tatsächlich ist der Mieter beim Auszug verpflichtet, alle vorgenommenen baulichen Änderungen restlos zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen“, so Jürgens. Dazu zählen Umgestaltungen, die zum Beispiel Stemm- oder Maurerarbeiten erfordern, sowie der Einbau eines Bades und die Installation neuer Heizungen oder Fenster.

Uneingeschränkt erlaubt sind nur kleinere Veränderungen wie zusätzliche Steckdosen, ein neues Türschloss, der Austausch eines Waschbeckens oder das Aufstellen eines Hochbetts oder auch einer Einbauküche – die im Zweifelsfall aber bei Auszug wieder entfernt werden muss. „Wer aufwändige Modernisierungen vornehmen will, sollte dies mit dem Vermieter absprechen und die Modalitäten vertraglich festlegen lassen“, betont Jürgens. Hier ist fachkundiger Rat gefragt – unter www.iv-mieterschutz.de findet man entsprechende Experten. Das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de hat zudem weitere Informationen rund ums Thema Wohnen.

Instandhaltungsmaßnahmen zahlt der Vermieter

Anders liegt der Fall, wenn der Wohnungseigentümer selbst tätig werden möchte. Hier muss man zwischen „Modernisierung“ und „Erhaltungsmaßnahmen“ unterscheiden. Kosten für letztere wie Reparaturen an Heizungsanlagen oder Wasserleitungen sowie das Erneuern morscher Fenster trägt allein der Vermieter. „Nur Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen – etwa ein Badeinbau – oder die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, gelten als Modernisierung und können auf den Mieter umgelegt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens. Dies schließe auch Maßnahmen zur Energieeinsparung mit ein.

Duldungspflicht oder nicht?

Sanierungen ziehen oft Unannehmlichkeiten und Mieterhöhungen nach sich. Zwar besteht generell Duldungspflicht seitens des Mieters, doch mitunter kann er Widerspruch einlegen. Zum Beispiel wenn:

– der Mieter die zu erwartende Mieterhöhung finanziell nicht tragen kann.

– eine so genannte teure Luxusmodernisierung vorliegt.

– schwerwiegende Grundrissänderungen vorgenommen werden.

– die Arbeiten kurz vor dem Auszug des Mieters durchgeführt werden sollen.

– dem Mieter aus gesundheitlichen Gründen der bei Bauarbeiten entstehende Lärm und Schmutz nicht zuzumuten ist.

Bloß nicht kündigen

Policendarlehen: Lebensversicherungsverträge lassen sich via Internet beleihen

(djd). Viele hundert Milliarden Euro haben Sparer in Deutschland in über 75 Millionen Lebensversicherungen erspart und einbezahlt. Oft laufen die Verträge schon lange, sind gut verzinst und zahlen am Ende der Laufzeit hohe Gewinne aus. Der Haken dabei: Die Beiträge müssen bis zum Schluss bezahlt werden. Erst dann kann der Sparer über sein Geld verfügen.

Kündigung schadet der Rendite

Wer vorher auf das Ersparte zugreifen will, muss den Lebensversicherungsvertrag kündigen oder beleihen. Doch die Kündigung schadet meist der Rendite – und zwar oft ganz erheblich. Zudem geht der wichtige Versicherungsschutz verloren. Hängt an der Lebensversicherung zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung, besteht auch diese nicht mehr. Ein Neuabschluss dieser wichtigen Absicherung ist dann meist sehr viel teurer oder gar nicht mehr möglich.

Eine verbraucherfreundliche Lösung hat nun die Süd-West-Kreditbank (SWK Bank). Das Besondere am neuen Angebot der Internet-Kreditbank: „Mit einem Policendarlehen kommen unsere Kunden an ihr Geld, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren“, erklärt Geschäftsführer Ulf Meyer. Rasch und unkompliziert könnten sie unter www.swkbank.de ihre Lebensversicherungsverträge via Internet beleihen.

Der Versicherungsschutz bleibt dabei für den Kreditnehmer komplett erhalten. Und die Bedingungen sind klar und fair: Je nach Wunsch des Kunden werden die Zinsen monatlich oder am Ende der Laufzeit bezahlt. Zins und Tilgung dürfen den aktuellen garantierten Rückkaufswert der Versicherung nicht überschreiten. Der Rückkaufswert wird in den Standmitteilungen der Versicherungen angegeben. Er beziffert den Betrag, den die Kunden bei einer Kündigung heute erhalten würden.

Kreditentscheidung in weniger als 30 Sekunden

Der Online-Kreditrechner zeigt die Ratenhöhe je nach gewählter Laufzeit und Kreditbetrag an. Auch das Antragsformular wird online ausgefüllt und versendet. Innerhalb von weniger als 30 Sekunden erhalten Interessenten anschließend die Kreditentscheidung. Einkommensnachweise oder ähnliches spielen bei der Kreditentscheidung meist keine Rolle. „Die Antragsunterlagen erhalten unsere Kunden dann als pdf“, erklärt Ulf Meyer. Liegen uns alle Unterlagen per Post vor, wird der Kredit nach Abtretungsbestätigung der Versicherung ausbezahlt.

Gesamtsieger im Bereich Ratenkredite

(djd). Als eine der ersten Direkt-Kredit-Banken ist die Süd-West-Kreditbank (SWK Bank) seit 55 Jahren am Markt aktiv – und zudem auch Pionier unter den Internet-Kreditbanken. Dass die Bank verbraucherfreundlich ist, zeigt sie nicht nur anhand ihres neuen Policendarlehens. Bei einem aktuellen Vergleich der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien ging sie bundesweit als Gesamtsieger im Bereich Ratenkredite hervor. Mehr Informationen: www.swkbank.de.

Verbrauchertipp: So findet man den passenden Barkredit

(djd/pt). Auch Barkredite werden dank der Niedrigstzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) derzeit zu historisch niedrigen Sätzen angeboten. Dennoch sollte man genau hinschauen und vergleichen. „In der Regel haben Internetbanken die günstigsten Konditionen. Denn sie haben weniger Verwaltungsaufwand als eine Filialbank“, erklärt Ulf Meyer, Geschäftsführer der Süd-West-Kreditbank (SWK Bank). Allerdings gebe es auch unter den Internetbanken große Unterschiede, ein Vergleich lohne sich in jedem Fall. „Deshalb sollte man die fünf vom Zinssatz her günstigsten Anbieter heraussuchen und danach ins Kleingedruckte schauen“, rät Meyer. Denn neben dem Zinssatz gebe es weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen.

Sondertilgungen sollten möglich sein

Um die Zinskosten senken zu können, sollte der Barkredit beispielsweise ein Sondertilgungsrecht beinhalten – möglichst in beliebiger Höhe. Ist man zwischenzeitlich wieder flüssig, kann der Kredit schneller getilgt werden, das spart viel Geld. „Zudem sollte man nur Verträge mit einem festen Zinssatz abschließen“, betont Ulf Meyer. So stelle man sicher, dass es während der Laufzeit des Kredits zu keiner Zinserhöhung kommen könne.

Manche Internetbanken bieten zudem keine oder nur eine oberflächliche Beratung an. Doch gerade die ist bei einem Darlehen wichtig, damit sich die Verbraucher nicht verkalkulieren. „Banken, die mit ihrer Kreditvergabe verantwortungsvoll umgehen, beraten ihre Kunden deshalb nach deren Bedürfnissen. Dazu gehört eine Menge Erfahrung und Wissen“, so Meyer.

Persönliche Beratung – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

„Der Kredit muss zu den Bedürfnissen und zugleich auch zu den finanziellen Möglichkeiten des Kunden passen“, so Meyer. Mittlerweile müsse eine gute Internetbank ihre Kreditkunden persönlich beraten – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss. Meyer rät Verbrauchern zudem, auf ein ausgedehntes Widerrufsrecht zu achten. Die SWK Bank beispielsweise räume eine verlängerte Widerrufsfrist von vier Wochen ein – das sei doppelt so lang, wie es das Gesetz vorschreibe.

Wie fest ist ein Festpreis?

Mit gründlicher Vertragsprüfung behalten Bauherren die Kosten im Griff

(djd/pt). Ein Haus bauen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Und wissen daher nicht unbedingt, worauf es beim Vergleich von Bauangeboten ankommt. „Hinter Schlagworten wie ‚Bauen zum Festpreis‘ oder ‚Planungsleistungen inklusive‘ verbirgt sich nicht immer genau das, was Bauherren erwarten“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Kostensicherheit etwa sei vielen Bauherren sehr wichtig, doch nicht in allen Verträgen mit Festpreis ist dieser auch sicher über die gesamte Bauzeit garantiert. In diesen Fällen sind unter Umständen Mehrkosten zu befürchten.

Bei den heute hohen Anforderungen beispielsweise an die Haustechnik müssen Planungsleistungen detailliert angegeben sein, sonst droht zusätzlicher, für Bauherren unerwarteter Aufwand. Dass die gesamten Planungsleistungen vom Auftragnehmer geschuldet sind und welche Unterlagen sowie technische Nachweise dem Bauherren zu übergeben sind, muss daher im Vertrag deutlich festgeschrieben sein. „Neben der baubegleitenden Qualitätskontrolle empfehlen wir bereits im Vorfeld eine fachliche Beratung durch unabhängige Bauherrenberater und Vertrauensanwälte, die eine technische und rechtliche Vertragsprüfung beinhaltet“, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen und Ansprechpartner für Bauherren in ganz Deutschland.

Wenn Mieter in den Urlaub fahren

Wer verreist, muss vorab einige Dinge bezüglich Haus und Wohnung regeln

(djd/pt). Koffer packen, Wohnungstür hinter sich zu ziehen und los geht die Reise. Wenn die Ferienzeit anbricht, zieht es viele Menschen in die Ferne. Lebt man in einer Mietwohnung, hat man allerdings auch während der Abwesenheit bestimmten Pflichten nachzukommen. „Zunächst ist es wichtig sicherzustellen, dass die Termine für die Begleichung von Miete, Nebenkosten und eventueller weiterer mietvertraglicher Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz.

Schlüssel hinterlegen

Weiterhin sei es sinnvoll, so Jürgens, für die Zeit des Urlaubs einen Schlüssel und die Urlaubsadresse bei einem Nachbarn, dem Hausverwalter oder einer anderen Person des Vertrauens zu hinterlegen. Dann kann sich derjenige in Notfällen um die Angelegenheit kümmern und schnell Kontakt herstellen. Denn bei einem Wasserrohrbruch oder einem Feuer muss der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Übrigen entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber zu informieren habe, wer in Urlaubsabwesenheit einen Ersatzschlüssel besitzt. „Ist man laut Mietvertrag zur Treppenhausreinigung oder zum Fegen des Gehwegs verpflichtet, muss in der Abwesenheit für Ersatz gesorgt werden“, erläutert Jörn-Peter Jürgens. Am besten tauscht man seinen Dienst mit einem Nachbarn oder beauftragt jemanden. Auch der Briefkasten sollte regelmäßig geleert werden. Bei längeren Reisen ist es ratsam, ab und zu die Wohnung lüften zu lassen, um Schimmelbildung vorzubeugen. Bei besonders schwerem Fehlverhalten kann sogar die Kündigung drohen. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es mehr Tipps und Informationen.

Für Sicherheit sorgen

Ein wesentlicher Aspekt betrifft zudem das Thema Sicherheit. Alle Fenster und Türen sollten während der Abwesenheit fest geschlossen sein, damit Einbrecher keine Chance haben. Tipps und Wissenswertes rund um das Thema Wohnen und Sicherheit gibt es auch beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Und schließlich sollte man nicht unbedingt aller Welt mitteilen, dass man verreist ist, um Diebe gar nicht erst anzulocken.

Die Würze digitaler Kommunikation

Smileys und Emoticons sind aus der modernen Unterhaltung nicht mehr wegzudenken

(djd/pt). Der raketenartige Aufstieg des Messenger-Dienstes WhatsApp wäre ohne sie wohl kaum denkbar, und auch der Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter geben sie erst das besondere Extra: Emojis – also die kleinen Smileys und Symbole – sind aus der modernen Unterhaltung per Smartphone und Tablet nicht mehr wegzudenken. Nicht nur Kids, sondern alle Altersgruppen haben ihren Spaß daran, Texte mit den niedlichen Bildchen zu „würzen“.

Mit den Zeichen – Herzen, Smileys, traurige Gesichter – kann man dem Empfänger einer Nachricht Einblick in die eigene Gefühlswelt gewähren. Schreibt jemand die Nachricht „Mir geht’s gut“, dann erfährt sie dank dem Smiley mit der coolen Sonnenbrille erst die emotionale Betonung, die man in einem Gespräch unter vier Augen durch die Betonung des Satzes, den Gesichtsausdruck oder ein Lachen erzielen würde.

Das Emoticon ist schon 33 Jahre alt

Erfunden wurde das sogenannte Emoticon 1982 vom Informatiker Scott Fahlman von der amerikanischen Carnegie Mellon University. Er und seine Kollegen fanden Spaß daran, im Onlineforum der Universität sarkastische Witzeleien auszutauschen. Doch offenbar wurden diese häufig fehlinterpretiert. Genervt machte Fahlman irgendwann den Vorschlag, Scherzhaftes mit einem Smiley zu markieren :-), Ernstes dagegen mit :-(. Bald danach entstanden auch das zwinkernde 😉 und das laut lachende Emoticon :-D.

Viele andere interessante Dinge zum Hype rund um die niedlichen Zeichen und Symbole gibt es auch unter www.rgz24.de/smileys. Hier findet man einen Online-Link zu besonders originellen Exemplaren, zu einem Smiley-Lexikon und zu einer Anleitung, wie man Smileys per PC-Tastatur ganz einfach selbst erzeugen kann.

Weltweit normiert

Emojis wurden 2010 in den globalen sogenannten Unicode aufgenommen: In ihm sind alle bekannten Schriftzeichen und Textelemente unterschiedlichster Sprachen und in einer digitalen Chiffre enthalten. Deshalb können die Emojis nun auf allen Smartphones und Computern einheitlich angezeigt werden.

Künftig sollen Emoticons und Smileys im Übrigen noch mehr die menschliche Vielfalt widerspiegeln: Sechs verschiedene Hautfarben sollen den Nutzern demnächst zur Auswahl stehen, das hat das Konsortium Unicode beschlossen.