Welche Förderung darf es nun sein?

Erst kürzlich wurde eine neue Richtung in der Förderdiskussion eingeschlagen: Nein, es gibt keine Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Immobilienbesitzer stattdessen sollten es günstige Darlehen der KfW sein.

Jetzt wieder etwas anderes, Bundesbauminister Peter Ramsauer will doch die Eigenheimzulage und degressive AfA wieder einführen. Wie immer hätte wohl ohnehin jede Förderung Vor- und Nachteile, hoffen wir also, dass es überhaupt zu neuen Subventionen kommt, dann werden wir gemeinsam versuchen, das Beste für Sie in ein Gesamtkonzept zu bringen.

Mini-Apartments im Kommen

Das Konzept von kleinen möblierten Wohneinheiten wächst rasant, selbstverständlich und vorrangig in den Groß- und Universitätsstädten aber letztendlich überall dort, wo zentraler Wohnraum knapp und teuer ist.

Die Rendite in solchen Immobilieninvestments liegt über der Verzinsung für klassische Wohnimmobilien. Möblierte Einheiten mit Warmmiete, Service und Größen bis 35 m² sind in solchen wirtschaftlich prosperierenden Lagen hoch rentabel.

Die Vermietung erfolgt nicht ausschließlich an Studenten, wie man insbesondere in Stuttgart vermuten könnte sondern spricht auch Berufstätige ab den mittleren Einkommensebenen an, die lediglich für eine begrenzte Zeit in Stuttgart tätig sind.

Die goldenen Regeln der selbstgenutzten Immobilie als Altersvorsorge

  1. Lage, Lage, Lage
    Bei jeder Immobilienentscheidung ist die Lage das A und O. Die Lage ist der Hauptfaktor, um auf viele Eventualitäten vorbereitet zu sein, um die Immobilie anzupassen, vermieten oder auch wieder verkaufen zu können.
  2. Heute kaufen was später wichtig ist
    Zugegeben, nicht ganz einfach aber beim Immobilienerwerb sollten Sie bereits heute die Anforderungen von morgen Bedenken. Barrierefreiheit ist hier geradezu ein klassisches Schlagwort. Aber auch die Möglichkeit einer flexiblen Raumaufteilung – wenn das Haus zu groß wird und eine Einliegerwohnung abgeteilt werden kann, werden damit eine bedarfsgerechte Größe und durch zusätzliche Mieteinnahmen weitere Einkünfte geschaffen.
  3. Rücklagen bilden
    d.h. vorbereitet sein für größere Schäden und fällige Reparaturen. Ein Prozent des Kaufpreises pro Jahr und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein böses Erwachen geben.
  4. Schnelle Tilgung
    Das derzeit günstige Zinsniveau darf Ihnen nicht zum Nachteil werden. Bei 3 % Zinsen und einem 1 % Tilgung kostet ein Darlehen von 100.000 € zwar monatlich unter 350 € aber für eine vollständige Tilgung benötigen Sie über 45 Jahre. Bei 3 % Tilgung erhöht sich die Rate monatlich auf ca. 500 €, dafür sind Sie aber auch ungefähr in der Hälfte der Zeit schuldenfrei und sparen dabei noch eine ganze Menge Zinsen.
  5. Liquidität einplanen
    Wenn Sie im Alter eine schuldenfreie Immobilie besitzen, ansonsten aber über kein Einkommen verfügen, werden Sie die Immobilie nicht halten können. Neben der Immobilie als Altersvorsorge muss also auch Liquidität und finanzieller Spielraum im Alter gewährleistet sein.

Kaufen Sie einen REWE City-Markt in Stuttgart

Zusammen mit einer Leonberger Unternehmensgruppe kann ich Ihnen dieses Angebot unterbreiten. Einmalig im wahrsten Sinne des Wortes, denn der Gesetzgeber will diese Beteiligungsform ab Juli 2013 nicht mehr zulassen. Es bleibt also nicht viel Zeit!

Viele wirklich interessante Projekte haben ein so großes Investitionsvolumen, dass ein „Normalsterblicher“ sich das nicht leisten kann. Es sei denn, er tut sich mit Gleichgesinnten zusammen! Man nennt das dann Immobilienfonds. Aber mit mehreren hundert anderen Anlegern dabei zu sein und nichts wirklich beeinflussen zu können – wer will das noch?

Private Placement REWE Stuttgart bietet maximal 20 Anlegern eine hervorragende Chance einen Rewe City Markt zu erwerben, der gerade gebaut und im Herbst 2013 fertig gestellt sein wird.

5,75 % Ausschüttung pro Jahr, davon etwa die Hälfte steuerfrei? Beteiligung ab 200.000 Euro möglich?

Bei grundsätzlichem Interesse senden Sie mir einfach eine E-Mail, dann erhalten Sie nähere Informationen.

Mietrecht: WEG Beschlüsse gelten nicht zwangsläufig auch für den Mieter

Mietrecht ist mieterfreundliches Recht, in den meisten Fällen ist das auch in Ordnung.

Viele Vereinbarungen sind unwirksam, wenn diese einseitig nur zulasten des Mieters vereinbart werden.

Genausowenig ist es möglich, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft automatisch für den Mieter ebenfalls verbindlich sind.

Eine derartige Klausel ist eindeutig unwirksam.

Einzeldarlehen statt Steuerrabatt: Kein Steuerbonus für Gebäudesanierung

Der Bundesrat hat entschieden, dass es für energetische Gebäudesanierung keinen Steuerrabatt geben wird. Stattdessen werden höhere KfW Fördergelder zur Verfügung gestellt. Nachdem sich Bund und Länder nicht über eine Kostenverteilung der Steuerausfälle einigen konnten, sollen Hausbesitzer jetzt über Einzelzuschüsse und zinsgünstige Darlehen zur besseren Dämmung von Gebäuden angeregt werden.

Da stellen sich zwei Fragen:

  1. Ist es wirklich richtig, bei solchen Themen immer nur von Steuerausfällen zu sprechen, wenn es um Abschreibungsmöglichkeiten geht? Wie immer muss doch irgendjemand zunächst investieren und überhaupt ein Steueraufkommen produzieren, bevor er Steuern sparen kann.
  2. Zinsgünstige KfW-Darlehen? Wie günstig soll es beim derzeitigen Niedrigzinsniveau denn sein? Vielleicht ähnlich wie bei Staatsanleihen, dass der Darlehensnehmer zukünftig noch Zinsgutschriften erhält, wenn ein Darlehen in Anspruch genommen wird.