Beim Eigenheim auf Nummer sicher gehen

Bauherren sollten sich gut gegen die wichtigsten Risiken schützen

(djd). Wie im wahren Leben lauern auch beim Hausbau Tücken, mit denen man im Vorfeld nicht rechnen konnte oder wollte. Diese Tücken können immense Kosten verursachen, die erst einmal nicht einkalkuliert sind. Einige Versicherungen sind für Bauherren deshalb unverzichtbar, andere sinnvoll.

– Bauleistungsversicherung: Sie schützt während der Bauzeit vor unvorhersehbaren Beschädigungen an Bauleistungen und Baumaterial. „Sollten durch nicht vom Bauunternehmer zu vertretende Umstände wie etwa einen Blitzschlag Schäden am Bauwerk auftreten, so werden diese zwar durch den Unternehmer beseitigt. Doch er hätte zugleich Anspruch auf eine erneute Vergütung dieser Leistungen“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Sofern Baumaterialien oder Gegenstände bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind, seien diese durch die Bauleistungsversicherung auch gegen Diebstahl versichert. Mitglieder der Schutzgemeinschaft erhalten die Versicherung für einen günstigen Beitrag, Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

– Bauherrenhaftpflicht: Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen. Eine Baustelle ist ein Gefahrenherd, der Bauherr steht für die ordnungsgemäße Absicherung in der Pflicht. „Personenschäden, die durch mangelhafte Sicherung der Baustelle verursacht werden, können neben dem körperlichen Schaden für den Betroffenen erheblichen finanziellen Schaden für den Haftenden verursachen“, warnt Florian Haas. Daneben erfülle die Bauherrenhaftpflicht auch eine Rechtsschutzfunktion, da sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn abwehre.

– Wohngebäude- mit Feuerrohbauversicherung: Die Feuerrohbauversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Insbesondere durch Brand können existenzbedrohende Schäden entstehen, weshalb Experten die Feuerrohbauversicherung dringend empfehlen. Diese ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die gesamte Bauzeit bis zu maximal 18 Monaten. Nach Fertigstellung des Hauses wird die Feuerrohbauversicherung auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt, welche dann das Eigenheim zusätzlich vor den Gefahren Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional gegen Elementargefahren wie Hochwasser, Überschwemmung oder Erdbeben schützt.

– Bauhelfer-Unfallversicherung: Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. „Um im Ernstfall das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, so Florian Haas. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen auf der privaten Baustelle ab. Zunächst müsse der Bauherr die Bauhelfer aber bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität.

Damit alle Helfer geschützt sind

Gegen die von der Baustelle ausgehenden Risiken ist eine gute Absicherung nötig

(djd). Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug: Bauherren sind für fast alles verantwortlich, was auf der Baustelle geschieht. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, kann dies immense Kosten verursachen, die im Vorfeld nicht einkalkuliert wurden. Entsprechend gut sollten sich Bauherren absichern. Einen Überblick über den notwendigen Schutz hat die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. auf der Seite www.finanzierungsschutz.de zusammengestellt.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. Allein jeder fünfte Arbeitsunfall passiert auf einer Baustelle – und gerade bei Nicht-Fachleuten ist das Unfallrisiko besonders hoch. „Um im schlimmsten Fall wenigstens das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen ab, die auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können. Zunächst einmal müsse der Bauherr die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität. Mitglieder der Schutzgemeinschaft können von günstigen Konditionen bei Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung profitieren.

Die Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung

Für Schäden, die Dritte aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle erleiden, haften Bauherren gegebenenfalls unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Beschädigungen am Bau oder die Zerstörung bereits erbrachter Bauleistungen können hohe Summen kosten und damit die gesamte Maßnahme gefährden. Bauherren sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht- sowie Bauleistungsversicherung abschließen. „Bauherren können auch bei der Übertragung von Durchführung und Koordination der Verkehrssicherung auf den Auftragnehmer in die Haftung kommen“, erklärt Florian Haas. Habe der Bauherr Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder berechtigten Anlass zum Zweifel, dass der Auftragnehmer der Verkehrssicherung nicht zur Genüge nachkomme und gehe diesem nicht nach, so müsse er sich dieses Fehlverhalten ebenfalls zurechnen lassen.

Gegen Schäden am Baugerüst absichern

Bei manchem Bauvorhaben müssen Bauherren ein Baugerüst mieten, damit der Bauherr selbst oder Handwerker Arbeiten an der Baustelle oder am Haus vornehmen können. In diesem Falle trägt der Bauherr das Risiko hinsichtlich Diebstahl oder Schäden am Baugerüst. Diese Risiken können Mitglieder der Schutzgemeinschaft durch eine Baugerüstversicherung beziehungsweise -bürgschaft abdecken.

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung

(djd). Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände – viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

– Ansprechpartner: „Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert“, erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

– Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

– Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. „Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen“, so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

– Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.ikk-classic.de/pflege.

Ratgeber: Die wichtigsten juristischen Tipps für Haustierhalter

(djd). Haustiere sind bei den Bundesbürgern beliebt: In jedem dritten Haushalt dürfte ein solcher Mitbewohner leben. „Bei der Anschaffung eines Haustiers sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis aus Paderborn, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein.

Kleintiere wie Nager oder Fische dürfen in jeder Wohnung gehalten werden – auch ohne das Einverständnis des Vermieters, so Winthuis. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen sei gerade zuletzt Bewegung in die Rechtsprechung gekommen. So habe der BGH entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam seien. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall aber immer noch untersagen.“

Jeder Hundebesitzer sollte zudem eine Haftpflicht mit einer nicht zu niedrig gewählten Versicherungssumme besitzen. „Wenn der Vierbeiner auf die Straße springt und sich etwa bei der Vollbremsung eines Busses mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß“, warnt Winthuis. Dann könnten die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schnell in die Hunderttausende gehen. Mehr Rechtstipps: www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/.

Das private Glück absichern

Unverheiratete Paare sollen sich frühzeitig vor finanziellen Risiken schützen

(djd). Glücklich auch ohne Trauschein: Langsam zwar, aber stetig wandelt sich die Bedeutung der Institution Ehe. Bei sieben von zehn bundesdeutschen Familien mit Kind handelt es sich heute um ein verheiratetes Paar, berichtet das Statistische Bundesamt im aktuellen Mikrozensus – bei der vorherigen Erhebung im Jahr 1996 waren es mit 81 Prozent noch deutlich mehr gewesen. Die Zahl unverheirateter oder gleichgeschlechtlicher Paare sowie Alleinerziehender ist im Gegenzug gewachsen. Doch ganz gleich für welches Lebensmodell man sich individuell entscheidet: „Die Absicherung der Partners und der Kinder für den Fall der Fälle sollte unter keinen Umständen vernachlässigt werden“, meint Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Im Gegenteil: Ohne Trauschein sei es sogar noch wichtiger, Vorsorge zu treffen und alle Angelegenheiten etwa für einen Todesfall zu regeln.

Für den Todesfall vorsorgen

Ein wichtiger Aspekt der „wilden Ehe“: Unterhaltsbestimmungen oder Ansprüche auf eine gesicherte Altersversorgung bestehen nur bei Verheirateten. Ähnlich die aktuelle Lage für gleichgeschlechtliche Paare: Derzeit haben sie in Deutschland lediglich die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und sollten daher ebenfalls testamentarische Regelungen treffen sowie sich gegenseitig finanziell absichern. „Ganz besonders gilt das, wenn das Paar, etwa im Zuge einer Immobilienfinanzierung, hohe gemeinsame finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist oder wenn Kinder zur Familie gehören“, sagt Dr. Claudia Lang, Gründerin und Geschäftsführerin des Online-Versicherungsvermittlers Community Life. Wichtig sei es, aus Themen wie Krankheit oder gar Tod kein Tabu zu machen, sondern frühzeitig und offen darüber zu sprechen. Und Lang weiter: „Nur wer frühzeitig an den Fall der Fälle denkt, kann sicher sein, dass der Partner später gut versorgt ist.“ Weitere Tipps zur Vorsorgeregelung sowie ein Video mit vielen Informationen hält das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de unter www.rgz24.de/trauscheinlos bereit.

Auf feste Monatsbeiträge achten

Zur Vorsorge gehört klassischerweise eine Risikolebensversicherung: Sie ist nicht kapitalbildend, sondern wird im Todesfall fällig. Entsprechend geringer fällt die finanzielle Belastung aus: Schon mit monatlich überschaubaren Beträgen lassen sich Risiken auf diese Weise absichern. Sinnvoll erscheint dieser Schutz sowohl für unverheiratete Paare mit Kindern wie auch für gleichgeschlechtliche Paare – ebenso natürlich wie für jedes frisch gebackene Ehepaar. Verbraucher sind allerdings gut beraten, auf die Details zu achten. Nur bei wenigen Anbietern wie etwa auf www.communitylife.de bleibt der Monatsbeitrag über die gesamte Laufzeit unverändert. Praktisch ist auch die unverbindliche und anonyme Online-Gesundheitsprüfung. Dabei erfahren Interessierte schnell, zu welchen persönlichen Konditionen sie sich versichern können.

Doppelt vorgesorgt hält besser

Studie: Nur 40 Prozent haben Finanzen für Pflege und Rente im Griff

(djd/pt). Dass man für die Zeit nach der Berufstätigkeit privat vorsorgen muss, weil die gesetzliche Rente für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreicht, ist den meisten bekannt. Doch noch längst nicht genügend Bundesbürger haben ausreichend gehandelt. Danach gefragt, ob ihre private Altersvorsorge ausreichen würde, um eine schwere oder gar schwerste Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, sagten nur 40 Prozent, dass sie für die Rente und für den Fall der Pflegebedürftigkeit privat vorgesorgt hätten. Das ergab eine aktuelle Emnid-Studie im Auftrag der Nürnberger Versicherungsgruppe.

Finanzierung der Pflege könnte schwerfallen

18 Prozent der Befragten haben nur eine private Altersvorsorge, eine zusätzliche private Pflegevorsorge käme demnach für sie nicht infrage. Die Finanzierung der Pflege könnte ihnen dann allerdings schwerfallen – selbst wenn die Rente in gesunden Jahren ausreicht. Umgekehrt haben neun Prozent der Befragten nur eine private Pflegevorsorge, aber keine zusätzliche private Altersvorsorge. Ob sie sich im Ruhestand auch mal das eine oder andere Extra leisten können, ist fraglich. Mehr zum Thema gibt es auch unter Ratgeberzentrale.de.

Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit

„Inzwischen gibt es Lösungen, die sowohl den Ruhestand als auch die Pflegebedürftigkeit absichern“, sagt Jürgen Hansemann von der Nürnberger Versicherungsgruppe. Die „VorteilsRente“ beispielsweise garantiere als eine von wenigen Versicherungen am Markt nicht nur eine lebenslange Rente, sondern übernehme auch einen Teil des finanziellen Pflegerisikos. Das gilt ebenso für den Demenzfall.

Konkret funktioniert das Modell so: Sobald der Kunde pflegebedürftig ist, hebt der Versicherer die Altersrente an. Die Zahlung der erhöhten Leistung erfolgt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit wieder enden sollte, die höhere Zahlung bleibt also lebenslang garantiert. Vor Beginn der Rentenzahlung ist im Pflegefall oder bei schwerer Krankheit eine steuerfreie Kapitalauszahlung möglich. Ab Rentenbeginn sorgt die Option der Kapitalentnahme für finanzielle Flexibilität.

Tödliches Risiko

Rauchwarnmelderpflicht tritt sukzessive auch in Bestandsbauten in Kraft

(djd/pt). Schätzungen zufolge sterben in Deutschland Jahr für Jahr etwa 400 Menschen durch Brände, circa 6.000 überleben den Brand mit schwersten Verletzungen. Hauptursache ist meist der Brandrauch in der Wohnung. Besonders in der Nacht ist das Risiko groß, denn dann schaltet auch der Geruchssinn beim Menschen in den Schlafmodus. Durchdringende Geräusche wie der Piepton eines Rauchwarnmelders werden dagegen wahrgenommen und können Leben retten. Weil die Gefahr von vielen unterschätzt wird, verpflichtet der Staat die Bürger zur Installation der preiswerten Geräte. In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder für Neubauten bereits seit Jahren Pflicht. Auch Bestandsbauten müssen bald, zum Beispiel in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2015, nachgerüstet werden. Hersteller wie beispielsweise ABUS informieren im Internet über die wesentlichen Fakten.

Auf die richtige Installation kommt es an

Viele Menschen verzichten auf das Anbringen eines Rauchwarnmelders, weil sie sich von der scheinbar umständlichen Installation abschrecken lassen. ABUS etwa hat deshalb seine Geräte vom Typ „HSRM30000“ (RM20) mit einem Klebepad zum einfachen Anbringen ohne Bohren ausgestattet. Eine kostenlose Brandschutz-App von ABUS gibt es im iTunes App Store: Ein Rauchwarnmelder-Planer analysiert den Sicherheitsbedarf eines Haushalts und die passende Ausstattung dafür, gibt Tipps zur Montage, Wartung und Pflege.

Kombinierte Rauch- und Hitzewarnmelder

Kombinierte Rauch- und Hitzewarnmelder sind auch für den Einsatz in Küchen zugelassen. Sie unterscheiden zwischen harmlosem Küchendunst und gefährlichem Rauch. Fehlalarme werden so gerade dort, wo Brandherde besonders schnell entstehen können, weitgehend vermieden.

Feuerlöschsprays helfen, wenn´s brennt

Übrigens: Zur Brandbekämpfung sollte jeder Haushalt über einen Feuerlöscher verfügen, denn das Löschen mit Wasser kann zum Beispiel bei Fettbränden in der Küche zu einer Explosion führen. Mit dem ABUS Feuerlöschspray in zwei verschiedenen Ausführungen sind auch ungeübte Personen in der Lage, schnell, effektiv und sicher Entstehungsbrände zu bekämpfen.

Auf Nummer sicher gehen

Mit Umsicht und Vorsorge lässt sich Schaden von den eigenen vier Wänden abwenden

(djd 25658). Nach einem anstrengenden Tag nach Hause kommen, die Beine hochlegen und die Freizeit genießen. Darauf freut sich wohl jeder. Umso ärgerlicher, wenn die wohlverdiente Ruhe durch unvorhergesehene Zwischenfälle, wie etwa einen Wasserrohrbruch oder einen Überspannungsschaden, getrübt wird. Mit ein wenig Umsicht kann man zwar das ein oder andere Malheur vermeiden, trotzdem kann in den eigenen vier Wänden ein Unglück passieren. Für diesen Fall sollte man gut abgesichert sein und sich dabei an den eigenen Bedürfnissen orientieren: „Wer einen eigenen Garten hat“, erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherungsgruppe, „der schätzt es zum Beispiel, wenn seine Hausratversicherung ihn auch bei einem Diebstahl von Gartenmöbeln auf dem Wohngrund absichert.“

Gegen Einbruchdiebstahl schützen, die Waschmaschine im Blick haben

Das Wirkungsvollste ist dennoch die tägliche Vorsorge – etwa gegen Einbruchdiebstahl. Die psychischen und finanziellen Folgen können schwerwiegend sein. Schutz bieten professionelle Sicherungen der Fenster und Türen und die Gewohnheit, immer gut abzuschließen. Ein anderes Beispiel ist die Waschmaschine. Wer hier achtsam ist, schützt sich vor auslaufendem Wasser, das teure Schäden anrichten kann. Moderne Maschinen haben zwar einen sogenannten Aquastop. Doch der kann die Beaufsichtigung des Gerätes nicht ersetzen. Daher bleibt man am besten daheim, bis der letzte Tropfen Wasser abgepumpt ist. Außerdem sollte man regelmäßig die Maschine entkalken sowie das Dichtungsgummi prüfen.

Kaufbelege außerhalb der Wohnung verwahren

Auch Überspannungsschäden haben mitunter gravierende Folgen. Schützen kann beispielsweise eine Blitzschutzanlage für das ganze Haus, sinnvoll sind auch Stromleisten mit einer Feinsicherung. Eine große Hilfe ist es im Versicherungsfall generell, wenn man seine Besitztümer aufgelistet und Kopien der Kaufbelege außerhalb der Wohnung gut verwahrt hat. Das hilft der Versicherung bei der Regulierung, die Versicherungsleistung geht dann schneller auf dem Konto ein. Alternativ kann auch der Inhalt aller Schränke fotografiert oder gefilmt werden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, worauf es besonders bei der Hausratversicherung ankommt.

Sicherheit für die Lebensplanung

Der Schutz einer Berufsunfähigkeitspolice sollte ab dem ersten Tag gelten

(djd). „Berufsunfähig? Das passiert mir nicht, ich bin doch gesund.“ So denken die meisten Menschen. Vor allem jüngere Arbeitnehmer blenden die Möglichkeit ernsthafter Erkrankungen oder Unfälle, die sie zur Aufgabe ihres Berufes zwingen könnten, oft aus. Dennoch passiert es weitaus häufiger als gedacht: Waren früher noch überwiegend Arbeitnehmer betroffen, die einer schweren körperlichen Arbeit nachgingen, so sind es heute zunehmend Angestellte mit Bürotätigkeiten. Allein aufgrund psychischer Erkrankungen scheiden inzwischen jedes Jahr etwa 75.000 Erwerbstätige in Deutschland vorzeitig aus dem Berufsleben aus – Tendenz steigend. Psychische Erkrankungen machen damit alleine rund 40 Prozent aller Fälle aus, die Betroffenen sind bei ihrer Frühverrentung im Durchschnitt gerade einmal 49 Jahre alt. Weitere häufige Gründe für die Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Krebsleiden.

Die Arbeitskraft als wichtigstes Kapital

Wenn der Fall der Fälle dann doch eintritt, sehen sich Betroffene neben den gesundheitlichen Einschränkungen oft auch mit massiven finanziellen Problemen konfrontiert. Welches hohe Gut die eigene Arbeitskraft darstellt, zeigt folgende einfache Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 2.500 Euro erarbeitet bei zwölf Monatsgehältern und einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren während seines Erwerbslebens 1,2 Millionen Euro – und das ganz ohne Gehaltssteigerungen. Wer nicht mehr arbeiten kann, muss im Gegenzug mit gravierenden Einbußen rechnen: Denn der Staat hat die gesetzlichen Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit stark eingeschränkt. So bekamen Männer im Jahr 2012 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durchschnittlich gerade einmal 671 Euro im Monat, Frauen 620 Euro.

Je früher, desto besser

Auf Vorsorge sollte also kein Arbeitnehmer verzichten. Wichtig ist dabei auch, dass der Versicherungsschutz schnell greift – denn schon morgen kann der Versicherungsfall eintreten. Die Volkswagen Bank beispielsweise bietet branchenübergreifend vermittelte Versicherungslösungen ganz ohne die üblichen Wartezeiten an; der Versicherungsschutz gilt vom ersten Tag an. Zudem erhalten Versicherte bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent eine monatliche Rente, bei Pflegebedürftigkeit sogar lebenslang. Angebote gibt es schon ab zehn Euro im Monat. Je früher man einsteigt, desto besser: Deshalb erhalten Schüler, Auszubildende und Studenten besonders attraktive Konditionen. Ändert sich die Lebenssituation – etwa durch Heirat oder einen Karrieresprung – können die Beiträge ohne erneute Risikoprüfung flexibel angepasst werden.

ledig, jung sucht …

… ausreichend Versicherungsschutz!

Die Absicherung für finanzielle Unwägbarkeiten im Fall von Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit hat immer große Bedeutung, insbesondere aber für alle, die vollkommen für sich alleine sorgen wollen oder müssen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist ohnehin lebenslang und unabhängig vom Familienstand ein „must-have“.

Dazu kommen zwingend ausreichender Versicherungsschutz im Fall der Berufsunfähigkeit und Krankheit. Hier muss insbesondere auch auf eine gute Absicherung mit Krankentagegeld und eventuell privater zusätzlicher Pflegeversicherung geachtet werden. Lücken im Versicherungsschutz zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit können eventuell auch über eine Unfallversicherung abgedeckt werden.

Wann haben Sie zuletzt mit Ihrem Ansprechpartner für Versicherungsfragen gesprochen? Wird es da nicht mal wieder Zeit, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen?