Nach der Trennung die Verträge

Wenn ein Paar sich scheiden lässt oder sich trennt, ist vieles zu klären

(djd). Tränen, Wut und Vorwürfe sind die Begleiter vieler Scheidungen. Verständlich, denn mit der Trennung endet eine Partnerschaft, die meist mit großen Hoffnungen und Schmetterlingen im Bauch begann. Angenehmer ist es natürlich, wenn die Partner sich in Ruhe zusammensetzen und – am besten in aller Freundschaft – gemeinsam entscheiden, nun jeweils eigene Wege zu gehen. Ein Mediator leistet auf dem Weg zu einer gütlichen Trennung vielfach gute Dienste. Was aber in dieser Situation unabwendbar auf alle Paare zukommt, sind jede Menge Formalien. Vom gemeinsamen Mietvertrag bis zur Haftpflichtversicherung werfen fast alle Verträge Fragen auf.

Mitversicherte Partner sollten aktiv werden

Schon beim Umgang mit den Versicherungsverträgen ist Umsicht gefragt. Manche Policen schließen den Ehepartner mit ein. Das ist oft bei der privaten Haftpflichtversicherung und auch bei der Rechtsschutzversicherung der Fall. Der mitversicherte Partner benötigt dann schleunigst einen eigenen Vertrag, um seinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. „Es ist vernünftig, sich schon während der Trennungsphase mit einem eigenen Vertrag abzusichern“, erklärt Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung. Der Grund dafür ist einfach: „Der Versicherungsnehmer könnte von einem Tag auf den nächsten einen neuen Partner mitversichern.“ Problematisch wäre es auch, wenn der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug gerät. So oder so kann der Versicherungsschutz in Gefahr geraten. Ist die Scheidung erst einmal rechtsgültig, müssen sich die Ex-Partner ohnehin um eigenständige Verträge kümmern.

Von Hausrat bis Todesfallleistung

Bei der Hausratversicherung ist übrigens der Tag des Auszugs entscheidend: Von nun an bleibt der Schutz der Hausratversicherung beiden für maximal drei Monate erhalten – in manchen Fällen auch länger. Danach ist nur der Versicherungsnehmer versichert. Der Ex-Partner muss sich erneut absichern. Die Versicherungssummen sollten jedoch beide Partner prüfen. Schließlich verteilt sich der Hausstand nun auf zwei Haushalte – und wird wiederum durch Neuanschaffungen ergänzt. Unbeachtet bleiben von frisch getrennten oder geschiedenen Paaren häufig die Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherung. Doch auch hier lohnt es sich, die Rahmenbedingungen zu überprüfen. Gerade wenn Todesfallleistungen Bestandteil der Verträge sind, besteht oft der Wunsch, andere Personen als den Ex-Partner zu begünstigen.

Schutz in Zeiten des Handwerkermangels

Längere Bauzeiten fürs Eigenheim erfordern geeigneten Versicherungsschutz

(djd). Wohneigentum ist angesichts niedriger Zinsen attraktiver denn je. Immer mehr Familien entscheiden sich für ein Eigenheim. Doch mit jeder Baugenehmigung steigt die Nachfrage nach Handwerkern. Zimmermänner, Maurer und Elektriker kommen mit der Arbeit kaum noch hinterher. Viele Bauprojekte drohen, sich über mehr als ein Jahr zu erstrecken. Was dazu führt, dass in Baufragen unerfahrene Bauherren und Nachbarschaftshelfer so manches Mal selbst anpacken. Das ist pragmatisch und auch von den Helfern gut gemeint, aber für Laien birgt ein Rohbau auch besondere Risiken.

Sicherheit für 24 Monate

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt bei Haftungsfragen für Haus- und Grundbesitzer sowie für Bauherren ein – entweder durch die Klärung der Haftungsfrage oder durch die Leistung bei berechtigten Ansprüchen. Ohne Versicherung kann ein Bauunfall zur echten Kostenfalle werden: „Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, müssen Bauherren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit hohen Beträgen dafür haften“, erklärt Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung. Darum ist es vorteilhaft, dass sich die Absicherung des Rohbaus über den gesamten Zeitraum bis zur Fertigstellung des Hauses erstreckt. Mit dem neuen Rohbauschutz des Anbieters etwa sind Neubauvorhaben nun pauschal für 24 Monate Bauzeit abgesichert.

Drei-in-einem-Paket

Im Paket sind zwei weitere Versicherungen enthalten. Denn bei den aktuell langen Bauzeiten sind Bauplätze dementsprechend lange den Gewalten der Natur und einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt. Beides kann Schäden verursachen, die den Rohbau beschädigen oder schlimmstenfalls sogar zerstören können. Eine Bauleistungsversicherung bietet deshalb Kaskoschutz unter anderem bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Elementarereignissen, aber auch bei Diebstahl sowie Bau- und Konstruktionsfehlern. Vor Brand, Blitzschlag und Explosion schützt die Feuerversicherung.

Gut abgesichert in die eigenen vier Wände

Diese Versicherungen sind bereits während der Bauphase fürs Eigenheim wichtig

(djd). Wer ein Eigenheim errichtet, tätigt damit meist die größte finanzielle Investition seines Lebens. Zum Schutz der entstandenen Werte im neuen Haus sind Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung nahezu unerlässlich. Doch bereits während der Bauphase können Absicherungen wichtig sein, um die speziellen Risiken eines Hausbaus gut abzusichern. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) nennt die wichtigsten Versicherungen – und wann man sie abschließen sollte.

Bauleistungsversicherung: Schutz vor Diebstählen, Elementarschäden oder Vandalismus

Die Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung haftet für unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit – zum Beispiel durch Unwetter, Diebstähle von bereits eingebauten Bestandteilen des Gebäudes oder mutwillige Zerstörungen. Hier gibt es meist Bestandteile, die ab- oder hinzugewählt werden können, man muss sich also mit dem Kleingedruckten auseinandersetzen.

Bauherrenhaftpflicht: Baustelle absichern

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Ansprüche etwa von Passanten, die auf oder an der Baustelle zu Schaden kommen. Sie kann gesondert abgeschlossen werden, in vielen Fällen ist der Einschluss in eine Privathaftpflichtversicherung ebenfalls möglich. Es sollte auch der Schutz des unbebauten Grundstücks bis zum Baubeginn im Deckungsumfang eingeschlossen sein.

Feuerrohbauversicherung: Schutz im Brandfall

Wer an den Abschluss einer ohnehin wichtigen Wohngebäudeversicherung denkt, kann die Feuerrohbauversicherung in der Regel als beitragsfreien Bestandteil dazu bekommen. Möglich ist auch, den Schutz bei einem Brand auf der Baustelle als Bestandteil der Bauleistungsversicherung zu vereinbaren, allerdings in der Regel kostenpflichtig.

Bauhelferunfallversicherung: Schutz für hilfsbereite Freunde und Nachbarn

Fleißige Bauhelfer machen den Hausbau günstiger. Sie müssen allerdings gegen die Folgen von Unfällen abgesichert sein. Ansprechpartner für ihren Schutz ist meist die zuständige Bauberufsgenossenschaft. Bei sehr viel Eigenleistungen können zusätzlich private Bauhelferunfallversicherungen sinnvoll sein.

Mängel am Bau: Dafür gibt es keine Versicherung

Gegen Pfusch am Bau gibt es keine Versicherung. Um Mängel frühzeitig festzustellen und Nachbesserung verlangen zu können, empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen Bauherrenberater des BSB. Auf der Website www.bsb-ev.de gibt es den kostenlosen Ratgeber Nr. 23 zum „Versicherungsschutz für private Bauherren“ sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater.

Jetzt noch die Niedrigzinsen sichern

Baufinanzierung: Vier Tipps für Hausbesitzer und Immobilien-Interessenten

(djd). Ihr Allzeittief hatten die Baufinanzierungszinsen vor rund eineinhalb Jahren erreicht. In jüngster Zeit geht es aufwärts – allerdings langsam und mit Schwankungen. „Mit einer ersten Zinsanhebung seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) rechne ich nicht vor 2019“, erklärt Michael Neumann, Vorstand des Finanzdienstleisters Dr. Klein Privatkunden AG. Die Bauzinsen nähmen die Entwicklung des Leitzinses allerdings immer ein Stück weit vorweg. Hauseigentümer und Interessenten seien daher gut beraten, die jetzt noch anhaltende Niedringzinsphase zu nutzen – verbunden mit einer Strategie, die auf die eigene Situation abgestimmt ist.

1. Bausparen, um Zinsen zu sichern

Wer sicher ist, in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen zu wollen, kann schon heute aktiv werden. Immobilienexperte Neumann rät in diesem Fall zu einem klassischen Bausparvertrag: „Der zur Vertragsunterzeichnung festgelegte Zins gilt für die gesamte Laufzeit. So fungiert der Bausparvertrag als Versicherung gegen steigende Zinsen und schafft damit Sicherheit.“

2. Niedrige Zinsen festschreiben lassen

Wer jetzt einen Immobilienkauf plant, kann sich die niedrigen Zinsen mit einer Festschreibung sichern. Wichtig sei es dabei, so Neumann, auf Struktureffekte zu achten. Der Zins für eine 15-jährige Zinsbindung etwa ist höher als der für zehn Jahre. Somit kann es Sinn machen zu prüfen, was passiert, wenn man einen günstigeren Zins und die entsprechend kürzere Zinsfestschreibung, aber die gleiche Tilgungsrate nutzt. „Können sich Darlehensnehmer dann noch ab und an eine Sondertilgung leisten, sind sie mit dieser Variante vielleicht besser beraten, weil schneller schuldenfrei.“ Neumann rät deshalb stets zu einer individuellen Beratung.

3. Anschlussfinanzierung: Je länger, je lieber

Für Immobilienbesitzer, deren Anschlussfinanzierung ansteht, eignet sich grundsätzlich ebenfalls eine langjährige Zinsbindung. Sie haben zudem zwei Möglichkeiten: Entweder können sie mit dem passenden Anschlusskredit ihre monatliche Rate senken. Oder sie vereinbaren eine höhere Tilgung, um das Darlehen damit schneller zurückzuzahlen.

4. Sonderkündigungsrecht oder Forward-Darlehen?

Für Kreditnehmer, die sich über vergleichsweise hohe Zinsen ärgern, deren Zinsbindung aber noch länger als ein Jahr dauert, hat Michael Neumann zwei Tipps: „Wer seine Immobilienfinanzierung vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen hat, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, erklärt der Experte. Eine zweite Möglichkeit ist ein sogenanntes Forward-Darlehen. Damit können sich Darlehensnehmer die derzeitigen Zinsen gegen einen Aufschlag für bis zu fünf Jahre im Voraus sichern.

Den Hausbau richtig versichern

Die vier wichtigsten Policen für Bauherren im Überblick

(djd). Die Niedrigzinsphase ermutigt viele Bundesbürger, den Bau der eigenen vier Wände in Angriff zu nehmen. Vor dem ersten Spatenstich sollte man sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern – sonst drohen im Schadenfall unüberschaubare Kosten. Hier die vier wichtigsten Versicherungen im Überblick:

Bauherren-Haftpflicht

Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten kommt diese dafür auf“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mit ihrer Rechtsschutz-Funktion kann die Versicherung zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehren. Weitere Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, muss ihm der Bauherr unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. „Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf der Baustelle für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt tätig werden. Zudem hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte ohne Entgelt tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen. Bei ihnen hängt die Frage des Versicherungsschutzes immer von verschiedenen Faktoren ab, weitere Informationen dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Hier besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern zu lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.

Feuerrohbauversicherung

Sie schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.

Unverhofft kommt oft

Bauherren tragen Verantwortung für die von der Baustelle ausgehenden Risiken

(djd). Bauherren tragen während eines Bauvorhabens eine große Verantwortung für alle von der Baustelle ausgehenden Risiken – und haften im Schadensfall fast unbegrenzt. Dieses Risiko lässt sich mit speziellen Versicherungen gezielt eindämmen, der Bauherr kann auf diese Weise sich selbst, sein Eigentum und seine Helfer vor unvorhergesehenen und unkalkulierbaren Ereignissen schützen. Hier ein Überblick.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern – allerdings ist gerade bei Nicht-Fachleuten auch das Unfallrisiko besonders hoch. „Um im schlimmsten Fall wenigstens das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen ab, die auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können. Zunächst einmal müsse der Bauherr die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der BG die versicherte Leistung bei Invalidität. Mitglieder der Schutzgemeinschaft profitieren von günstigen Konditionen bei Abschluss der Versicherung, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Baugerüstversicherung

Für Schäden, die Dritte aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle erleiden, haften Bauherren gegebenenfalls unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. „Bauherren können aber auch bei der Übertragung von Durchführung und Koordination der Verkehrssicherung auf den Auftragnehmer in die Haftung kommen“, so Florian Haas. Habe der Bauherr Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder berechtigten Anlass zum Zweifel, dass der Auftragnehmer der Verkehrssicherung nicht zur Genüge nachkomme und gehe diesem nicht nach, so müsse er sich dieses Fehlverhalten ebenfalls zurechnen lassen.

Beschädigungen am Bau oder die Zerstörung bereits erbrachter Bauleistungen können hohe Summen kosten und damit die gesamte Maßnahme gefährden. Bauherren sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht- sowie Bauleistungsversicherung abschließen.

Mietet der Bauherr ein Baugerüst, so trägt er das Risiko hinsichtlich Diebstahl oder Schäden am Gerüst. Diese Risiken können Mitglieder der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende durch eine Baugerüstversicherung beziehungsweise -bürgschaft abdecken.

Schutz schon vor dem ersten Spatenstich

Ratgeber Bauen: Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren im Überblick

(djd). Wenn ein Bauherr Schäden rund um den Hausbau bezahlen muss, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, dann kann es richtig teuer werden. Schlimmstenfalls steht das ganze Projekt auf der Kippe. Bauherren sollten deshalb schon vor dem ersten Spatenstich die wichtigsten Versicherungen abgeschlossen haben. Hier ein Überblick:

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wenn auf der Baustelle Dritte zu Schaden kommen, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Kommt es tatsächlich zu berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten, so kommt diese dafür auf“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Darüber hinaus erfülle die Versicherung eine Rechtsschutz-Funktion, indem sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehre. Mitglieder der Schutzgemeinschaft etwa können sich ein individuelles Versicherungsangebot erstellen lassen, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, ist man als Bauherr unter Umständen verpflichtet, dem Bauunternehmer seine ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen zu vergüten. „Speziell dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, erläutert Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und am Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über Hilfe von Freunden und Familie. „Eine Bauhelfer-Unfallversicherung deckt die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen auf der Baustelle ab“, so Florian Haas. Zunächst müsse der Bauherr die Bauhelfer aber bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der BG die versicherte Leistung bei Invalidität.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Insbesondere durch Brand können existenzbedrohende Schäden entstehen. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Hauses wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.

Alles auf den Prüfstand

Bei einer Scheidung müssen die Ex-Partner Versicherungsfragen neu klären

(djd). Wenn eine Ehe endet, geht es nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, um Rentenanteile und die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes, sondern auch um einen wirkungsvollen Versicherungsschutz für beide Partner. Die Rechtsschutzversicherung, in der ein Ehepartner während der gemeinsamen Jahre mitversichert war, gilt nun beispielsweise nur noch für den Partner, der den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hat. Der zweite Partner muss nach dem Scheidungstermin einen neuen Vertrag abschließen.

Ein Ex-Partner braucht eine neue Haftpflicht- und Hausratversicherung

Ähnlich ist es bei einer privaten Haftpflichtversicherung. Jedoch ist der Versicherungsnehmer der Vertragspartner. Das kann in einer Trennungsphase zu Schwierigkeiten führen. Daher ist es sinnvoll, schon vor der Scheidung zwei Verträge abzuschließen. Auch die Hausratversicherung führt der Partner fort, der im Vertrag als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Der bisher mitversicherte Partner sollte unbedingt einen neuen Vertrag abschließen und dabei auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Komplizierter ist es bei der Krankenversicherung: Wer beim Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, ist bei Scheidung – sofern man nicht durch eine Tätigkeit versicherungspflichtig wird – freiwillig versichert und muss selbst einen GKV-Beitrag leisten. Eltern können dann wählen, bei welchem Elternteil die Kinder mitversichert sein sollen. Bei der privaten Krankenversicherung bleibt alles beim Alten, wenn beide Ex-Partner ohnehin schon einen eigenen Vertrag abgeschlossen hatten. Andernfalls muss man statt einer gemeinsamen Police getrennte Verträge abschließen.

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Bei einer Lebensversicherung ist zunächst einmal die Frage zu klären, wer bezugsberechtigt ist. Derjenige bekommt, wenn die versicherte Person stirbt, die Leistung der Versicherung. Nach einer Scheidung ist es die Regel, dass hier eine Änderung gewünscht wird. So können statt des geschiedenen Partners nun die gemeinsamen Kinder als Begünstigte eingetragen werden. „Auch für den Fall, dass es sich um eine kapitalbildende Versicherung handelt, deren Versicherungssumme im Erlebensfall ausgezahlt wird, muss oft neu entschieden werden, wem das Geld dann zugedacht ist“, erklärt Dr. Stefanie Alt von der Nürnberger Versicherung. Eine Rentenversicherung muss in der Regel bei einer Scheidung im Wege des Versorgungsausgleichs aufgeteilt werden. Die Ansprüche werden grundsätzlich zeitanteilig auf die Leistungen aufgeteilt, die während der Ehezeit von einem oder beiden Eheleuten angespart wurden. Wer welche Ansprüche bekommt, legt während der Scheidung das Familiengericht fest.

Gefährliche Baustelle

Gegen Risiken auf dem Weg in die eigenen vier Wände sollte man sich gut schützen

(djd). Die eigenen vier Wände sind der Traum der meisten Bundesbürger. Endlich müssen die Kinder beim Spielen keine Rücksicht mehr auf die Nachbarn nehmen. Die Musik darf auch mal ein wenig lauter sein – und das lang ersehnte Haustier kann einem niemand mehr verwehren. Für den Bau eines Eigenheims müssen viele allerdings umfangreiche finanzielle Verpflichtungen eingehen, die sie oft ans wirtschaftliche Limit bringen. Zum finanziellen Desaster kann ein Bauprojekt werden, wenn ein Bauherr für ein Unglück auf der Baustelle haften muss und nicht ausreichend abgesichert ist.

Warnhinweise auf der Baustelle oft nicht ausreichend

„Viele Bauherren denken noch immer, dass ein Warnschild sie von allen Haftungsfragen entlastet“, warnt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Doch mit dem Hinweis „Betreten der Baustelle verboten“ sei es längst nicht immer getan. Beispielsweise deshalb, weil insbesondere Kinder oft nicht einschätzen können, in welcher Gefahr sie sich auf einer Baustelle befinden. Bauherren sollten eine Baustelle also gut absperren. Vor allem aber benötigen sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn wer baut, kann sogar ohne direktes Verschulden haftbar gemacht werden. Etwa wenn angelieferte Dachziegel den Straßenverkehr behindern und einen Motorradfahrer zu Fall bringen, weil er das Hindernis zu spät erkennt. Arztkosten und Verdienstausfall können dann dem Bauherren in Rechnung gestellt werden. Denn er ist für die Sicherheit auch vor der Baustelle verantwortlich.

Absicherung bei Feuer, Unwetter und Diebstahl

Gegen Feuer, Unwetter und Diebstahl sind Bauherren genauso machtlos wie das Bauunternehmen und der Bauleiter. Vor den finanziellen Folgen schützen in diesen Fällen die Feuerversicherung und die sogenannte Bauleistungsversicherung. Gemeinsam mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung bilden sie den „Nürnberger RohbauSchutz“, der während der gesamten Bauphase Sicherheit bietet. Die Bauleistungsversicherung beispielsweise begleicht Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und -teilen sowie an Außenanlagen, die durch ungewöhnlich heftige Niederschläge, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker und durch Vandalismus von Unbekannten eintreten.

Bei Diebstahl zahlt die Versicherung, oder?

Viele Verbraucher schützen ihr Eigentum nicht ausreichend vor dem Einbruchrisiko

(djd). Immer mehr Bundesbürger werden Opfer eines Wohnungseinbruchs: Von 2009 bis 2015 stieg die Zahl der gemeldeten Fälle in Deutschland von 113.800 auf rund 170.000. Die Aufklärungsquote der Polizei ist unterdurchschnittlich niedrig. „Die Chance für Geschädigte, die entwendeten Wertgegenstände zurückzuerhalten, ist praktisch gleich Null“, meint Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Diese Fakten sind bekannt – und doch handeln viele Menschen allzu leichtfertig.

Deckungssummen regelmäßig anpassen

Einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge verfügen rund 25,4 Millionen Haushalte über eine Hausratversicherung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass fast 40 Prozent der Haushalte auf diese Absicherung verzichten. Im Fall eines Einbruchs blieben diese Verbraucher alleine auf dem Schaden und dem finanziellen Verlust sitzen. „Angesichts der Risiken ist diese Versicherungslücke bedenklich. Eine Hausratversicherung gehört zu einer Basisabsicherung dazu“, betont Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen. Hinzu komme, dass auch viele bestehende Policen längst keinen zeitgemäßen Versicherungsschutz mehr bieten würden: „Vor allem die Deckungssummen sollten bei Altverträgen regelmäßig angepasst werden, da diese sich im Laufe der Jahre durch Neuanschaffungen und Wertsteigerungen deutlich verändern. Den eigenen Schutz sollte man also regelmäßig überprüfen“, rät Michael Vieregge.

Auf die Details achten

Beim Abschluss der Police sollte man genau hinschauen, denn der Unterschied in den Leistungen der Versicherer liegt oftmals im Detail. Bei der „Sorglos-Hausratversicherung“ der Concordia etwa sind wichtige Komponenten bereits inklusive. Dazu zählen etwa Gegenstände auf dem Grundstück wie Grill, Gartengeräte und mehr, aber auch der Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit oder der Diebstahl des Fahrrads. Selbst ein Diebstahl am Arbeitsplatz, ein Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes, räuberische Erpressung, Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück bis zwei Prozent der Versicherungssumme und viele weitere Leistungen sind ebenfalls mit abgedeckt.