Erlaubt ist meistens, was nicht stört

Ratgeber Recht: Tipps für Balkon- und Gartenbesitzer in der warmen Jahreszeit

(djd). Während der warmen Jahreszeit genießen die Bundesbürger ihre Freizeit am liebsten auf dem Balkon oder im eigenen Garten. Outdoor-Aktivitäten können aber auch immer dazu führen, dass sich Nachbarn davon belästigt fühlen. Was erlaubt ist und was nicht, steht oftmals im Mietvertrag oder in gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich sollte aber Rücksichtnahme das Motto sein: Erlaubt ist meistens, was nicht stört.

Beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Das Grillen gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in der warmen Jahreszeit. Aber darf man qualmen, was das Zeug hält? „Das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im angemieteten Garten ist grundsätzlich erlaubt, solange es nach dem Mietvertrag oder der Hausordnung nicht verboten ist und kein Dauerzustand daraus wird“, erläutert Roland-Partneranwalt Peter Sales Wagner. Jeder solle darauf achten, dass die Nachbarn nicht konstant durch herüberziehenden Rauch belästigt werden, so der Rechtsanwalt aus Overath. Eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie oft ein Grillabend erlaubt ist, gibt es jedoch nicht: Je nach Gericht reichen die Einschränkungen von einmal im Monat mit Vorankündigung bis hin zu fünfmal im Monat.

Nächtliche Ruhestörung sollte die Ausnahme bleiben

An lauen Abenden kann es auf dem Balkon oder im Garten später und auch schon mal lauter werden als gewohnt. Ruhestörungen sorgen schnell für Zwist mit Nachbarn. Denn grundsätzlich gilt zwischen 22.00 und 6.00 Uhr in Deutschland Nachtruhe. „Einen Verstoß müssen Nachbarn nur dann hinnehmen, wenn er die Ausnahme bleibt. Als Faustregel gilt bis zu viermal pro Jahr“, so Peter Sales Wagner. Tätigkeiten wie Rasenmähen sollte man zu bestimmten Zeiten ebenfalls lieber bleiben lassen. Viele landesrechtliche Regelungen verbieten es zum Beispiel, laute Maschinen an Sonn- und Feiertagen oder während der Mittagszeit – in der Regel zwischen 12 und 15 Uhr – zu nutzen. Auch abends und an Wochenenden können strengere Einschränkungen gelten.

Bei Umgestaltung des Balkons Vermieter informieren

Dürfen Mieter einen Balkon, der ihnen nicht gefällt, umgestalten? „Der Vermieter kann bestimmte Einschränkungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen, etwa eine einheitliche Gestaltung der Außenfassade“, so Peter Sales Wagner. Außerdem müssen Mieter bei größeren Maßnahmen das Einverständnis des Besitzers einholen, etwa wenn eine Markise angebracht werden soll. Der Vermieter kann zudem verlangen, dass alle Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden. „Auf jeden Fall sollte man größere Eingriffe immer schriftlich genehmigen lassen“, rät der Rechtsexperte. Mehr Rechtstipps gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.

Ratgeber Geld: Die Wahl der Zahlungsmittel im Urlaub hängt vom Reiseziel ab

(djd). Die Reiselust der Bundesbürger ist ungebrochen, der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht von „sonnigen Aussichten“ für die Tourismusbranche. Während es in Ländern wie der Türkei deutliche Buchungsrückgänge gab und gibt, ist vor allem Griechenland stark gefragt. Mit einem Zuwachs von fast 70 Prozent ist die Ägäis laut DRV inzwischen das zweitwichtigste Auslandsurlaubsziel für die Deutschen nach den Balearen. Aber auch für Ägypten zeichnet sich nach schwierigen Jahren mittlerweile eine Besserung ab. Bei Fernreisen können die Karibik und Südafrika zulegen, Thailand und die Malediven waren zuletzt weniger gefragt.

Fernreise: Mix aus Bargeld, Kreditkarte und Girocard

Wer ins Ausland reist, muss sich auch Gedanken um die Reisekasse machen – die Zusammenstellung hängt vom Reiseziel ab. Im Euroraum reichen Girocard und Kreditkarte, in anderen Währungsräumen ist eine Mischung aus Bargeld, der Kreditkarte und der Girocard sinnvoll. „Wie der richtige Mix wirklich aussieht, kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt auch von den Zahlungsgewohnheiten im Land ab“, erklärt Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Gerade für Kleinigkeiten wie Snacks oder Getränke beispielsweise haben die Bundesbürger im Ausland immer etwas Bargeld in der Tasche. „In den meisten europäischen Ländern ist das Bezahlen mit der Karte, also ohne Bargeld, deutlich verbreiteter als in Deutschland – sogar Kleinstbeträge von unter fünf Euro können mit der Karte problemlos bezahlt werden“, so Hönisch. In manchen Ländern gebe es allerdings auch eine Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld, so ist etwa in Portugal bei 1.000 Euro Schluss, in Italien liegt das Limit bei unter 3.000 Euro.

Vorsicht vor „Umrechnungstrick“ an Geldautomaten

In Nicht-Euro-Staaten sollte man sich am Geldautomaten das ausgezahlte Geld grundsätzlich immer in der Landeswährung ausweisen und möglichst nie in Euro umrechnen lassen. „Denn der Umrechnungskurs, der vor Ort gestellt wird, ist grundsätzlich immer schlechter als der Umrechnungskurs, der von der eigenen Bank gegeben wird“, erklärt Matthias Hönisch. Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte oder auch der Girocard sollte man im Übrigen sofort bei der eigenen Bank oder bei dem zentralen Sperrnotrufdienst der deutschen Kreditwirtschaft unter der Nummer 116 116 anrufen. Aus dem Ausland muss die Rufnummer 0049-30450450 gewählt werden.

Wenn Urlaubsträume platzen

„Finanztest“ nahm Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe

(djd). Die Reiselust der Bundesbürger ist ungebrochen. So unternahmen nach Angaben der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR) im vergangenen Jahr immerhin 77 Prozent der Deutschen mindestens eine fünftägige Urlaubsreise. Gerade beim Buchen eines teuren Urlaubs sollte man nicht vergessen, dass Ferienträume auch einmal überraschend platzen können. Die Gründe dafür können vielfältig sein: eine schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod naher Angehöriger oder auch der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes.

Reiserücktrittsversicherung: Große Unterschiede in den Tarifen

„Wer von vornherein verhindern will, dass er auf Stornokosten sitzen bleibt, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen“, empfiehlt „Finanztest“ (Heft 6/2016). Die Versicherung erstattet die Kosten, die entstehen, wenn ein Kunde seine Reise aus triftigen Gründen absagen muss. Die Verbraucherschützer nahmen 128 Angebote unter die Lupe. Geprüft wurden vier Tarifvarianten: Einzel- und Familientarife jeweils für eine Reise und als Jahresverträge. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern waren groß: Testsieger bei allen vier Vertragstypen war die Würzburger Versicherungs-AG mit ihren „TravelSecure“-Tarifen (Note jeweils 1,7). Eine Familie erhält eine solche Versicherung für eine 1.500 Euro teure Reise bereits für 58 Euro, ein Alleinreisender für 52 Euro. Alle Informationen gibt es unter www.travelsecure.de.

Verbraucherschützer raten von Selbstbeteiligung ab

Die Tarife des Testsiegers enthalten keine Selbstbeteiligung. „Finanztest“ rät zu solchen Tarifen, denn gerade bei teuren Reisen wie einer mehrwöchigen Kreuzfahrt könne eine Selbstbeteiligung eine beträchtliche Summe ausmachen. Empfehlenswert seien zudem Kombiangebote aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, sogenannte Vollschutztarife. Der Versicherer springt nicht nur ein, wenn Kunden ihre Reise vor Antritt stornieren, sondern auch, wenn sie den Urlaub abbrechen oder unterbrechen müssen. Der Testsieger etwa zahlt den vollen Reisepreis aus, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss.

Wenn Urlaubsträume platzen

„Finanztest“ nahm Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe

(djd). Die Reiselust der Bundesbürger ist ungebrochen. So unternahmen nach Angaben der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR) im vergangenen Jahr immerhin 77 Prozent der Deutschen mindestens eine fünftägige Urlaubsreise. Gerade beim Buchen eines teuren Urlaubs sollte man nicht vergessen, dass Ferienträume auch einmal überraschend platzen können. Die Gründe dafür können vielfältig sein: eine schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod naher Angehöriger oder auch der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes.

Reiserücktrittsversicherung: Große Unterschiede in den Tarifen

„Wer von vornherein verhindern will, dass er auf Stornokosten sitzen bleibt, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen“, empfiehlt „Finanztest“ (Heft 6/2016). Die Versicherung erstattet die Kosten, die entstehen, wenn ein Kunde seine Reise aus triftigen Gründen absagen muss. Die Verbraucherschützer nahmen 128 Angebote unter die Lupe. Geprüft wurden vier Tarifvarianten: Einzel- und Familientarife jeweils für eine Reise und als Jahresverträge. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern waren groß: Testsieger bei allen vier Vertragstypen war die Würzburger Versicherungs-AG mit ihren „TravelSecure“-Tarifen (Note jeweils 1,7). Eine Familie erhält eine solche Versicherung für eine 1.500 Euro teure Reise bereits für 58 Euro, ein Alleinreisender für 52 Euro. Alle Informationen gibt es unter www.travelsecure.de.

Verbraucherschützer raten von Selbstbeteiligung ab

Die Tarife des Testsiegers enthalten keine Selbstbeteiligung. „Finanztest“ rät zu solchen Tarifen, denn gerade bei teuren Reisen wie einer mehrwöchigen Kreuzfahrt könne eine Selbstbeteiligung eine beträchtliche Summe ausmachen. Empfehlenswert seien zudem Kombiangebote aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, sogenannte Vollschutztarife. Der Versicherer springt nicht nur ein, wenn Kunden ihre Reise vor Antritt stornieren, sondern auch, wenn sie den Urlaub abbrechen oder unterbrechen müssen. Der Testsieger etwa zahlt den vollen Reisepreis aus, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss.

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung

(djd). Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände – viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

– Ansprechpartner: „Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert“, erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

– Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

– Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. „Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen“, so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

– Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.ikk-classic.de/pflege.

Beim Geld muss die Freundschaft nicht aufhören

Schulden im Privatbereich sind oft ein Tabuthema – nun gibt es dafür eine Lösung

(djd). Geld sammeln für das Hochzeitsgeschenk der Kollegin oder den Geburtstag eines Freundes, das Teilen der Restaurantrechnung vom Essen mit Freunden oder der Taxifahrt nach dem Theaterbesuch: Immer wieder werden zwischen Freunden und Familienmitgliedern Kosten gesplittet. Oft werden sie von einer Person vorgestreckt, die anderen sollen ihren Anteil später zurückzahlen. „Die meisten vertrauen darauf, dass Freunde und Verwandte tatsächlich ihre Ausstände begleichen – genau das funktioniert aber aus den unterschiedlichsten Gründen oft nicht reibungslos“, so Sabrina Winter, Sprecherin von PayPal Deutschland. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bezahlsystems zeigt aktuell, dass 43 Prozent der befragten Deutschen schon die Beziehung zu einem Freund oder Familienmitglied ernsthaft gefährdet haben, weil sie ausgelegtes Geld nicht zurückgezahlt haben. Mit dem neuen Service PayPal.Me ist es nun möglich, Geld von Freunden und Familie einfach und auf persönliche Art zu erhalten.

Nicht mehr auf Schulden sitzen bleiben

Weil es den meisten Menschen unangenehm ist, Freunde und Familie nach ausstehenden Geldbeträgen zu fragen, bekommen viele ihr Geld nie zurück. Abhilfe schafft nun auf elegante Art der neue Service, mit dem das Geld einfach per Link eingefordert und zurückgezahlt werden kann. Das funktioniert schnell und unkompliziert wie Bargeld und sicher wie Onlinebanking. Der entsprechende Link muss nur einmalig festgelegt und kann ab dann immer genutzt werden. Zudem ist man flexibel: Ob in der Bahn, im Restaurant oder zu Hause auf dem Sofa, der Link funktioniert auf allen Geräten – Smartphones und Tablets inklusive. Alle Informationen: www.paypal.me.

Und so funktioniert’s

Der Link wird an Freunde oder Verwandte, die bei einem in der Kreide stehen, geschickt – per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über Social Media. Der Freund oder Verwandte, der die Schulden hat, klickt den Link an und loggt sich ein. Im nächsten Schritt gibt er den Betrag ein, klickt auf „Senden“ und schon ist das Geld unterwegs, die Summe landet auf dem Konto des Empfängers.

Schulden im Privatbereich sind oft ein Tabuthema – nun gibt es dafür eine Lösung

(djd). Geld sammeln für das Hochzeitsgeschenk der Kollegin oder den Geburtstag eines Freundes, das Teilen der Restaurantrechnung vom Essen mit Freunden oder der Taxifahrt nach dem Theaterbesuch: Immer wieder werden zwischen Freunden und Familienmitgliedern Kosten gesplittet. Oft werden sie von einer Person vorgestreckt, die anderen sollen ihren Anteil später zurückzahlen. „Die meisten vertrauen darauf, dass Freunde und Verwandte tatsächlich ihre Ausstände begleichen – genau das funktioniert aber aus den unterschiedlichsten Gründen oft nicht reibungslos“, so Sabrina Winter, Sprecherin von PayPal Deutschland. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bezahlsystems zeigt aktuell, dass 43 Prozent der befragten Deutschen schon die Beziehung zu einem Freund oder Familienmitglied ernsthaft gefährdet haben, weil sie ausgelegtes Geld nicht zurückgezahlt haben. Mit dem neuen Service PayPal.Me ist es nun möglich, Geld von Freunden und Familie einfach und auf persönliche Art zu erhalten.

Nicht mehr auf Schulden sitzen bleiben

Weil es den meisten Menschen unangenehm ist, Freunde und Familie nach ausstehenden Geldbeträgen zu fragen, bekommen viele ihr Geld nie zurück. Abhilfe schafft nun auf elegante Art der neue Service, mit dem das Geld einfach per Link eingefordert und zurückgezahlt werden kann. Das funktioniert schnell und unkompliziert wie Bargeld und sicher wie Onlinebanking. Der entsprechende Link muss nur einmalig festgelegt und kann ab dann immer genutzt werden. Zudem ist man flexibel: Ob in der Bahn, im Restaurant oder zu Hause auf dem Sofa, der Link funktioniert auf allen Geräten – Smartphones und Tablets inklusive. Alle Informationen: www.paypal.me.

Und so funktioniert’s

Der Link wird an Freunde oder Verwandte, die bei einem in der Kreide stehen, geschickt – per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über Social Media. Der Freund oder Verwandte, der die Schulden hat, klickt den Link an und loggt sich ein. Im nächsten Schritt gibt er den Betrag ein, klickt auf „Senden“ und schon ist das Geld unterwegs, die Summe landet auf dem Konto des Empfängers.

Genuss tut gut

Die verlorene Fähigkeit des Genießens kann man wieder erlernen

(djd). Ständig erreichbar und stets leistungsbereit hasten die meisten Menschen heute durchs Leben. Wann immer es möglich ist, werden mehrere Dinge gleichzeitig erledigt. Auf Leistung kommt es an – für Genuss bleibt dabei kaum Zeit, im Gegenteil. Einigen Menschen macht das sinnliche Erleben sogar Angst. Experten wie Dr. rer. nat. Rainer Lutz betrachten diese Entwicklung mit einiger Skepsis. Für den klinischen Psychologen gehört die Fähigkeit, ganz bewusst genießen zu können, zur gesunden Selbstfürsorge. „Sie trägt zur inneren Balance und maßgeblich zum Wohlbefinden bei“, erklärt der Genuss-Experte. Denn Genussmomente seien kein Luxus, den man sich nur selten gönnen sollte, sondern kleine bewusste Auszeiten von Stress und Hektik, die helfen, den Alltag besser zu bewältigen. Ausschließlich dem Thema Genuss widmet sich beispielsweise die Website www.genuss-tut-gut.de.

Schokolade als sinnliches Erlebnis

Wir benötigen zwar die Nährstoffe aus der Nahrung, um zu leben. Aber wer seine Lebensmittel immer nur unter rein funktionellen Gesichtspunkten auswählt, der verpasst etwas. Wenn man beispielsweise zu Süßigkeiten und Knabbereien greift, dann macht man das aus puren Genussgründen. Schokolade wird zum Fest für die Sinne, wenn man ein Stück langsam auf der Zunge zergehen lässt. So kann man das gesamte sinnliche Erlebnis des Schmelzens und der Entfaltung der Aromen erst richtig genießen. Diese Genussmomente verschaffen eine kleine Pause von Stress und Hektik. Und gerade hier bewahrheitet es sich, dass Genuss eine Frage der Auswahl und Qualität ist, und nicht der Masse und Quantität.

Die sinnliche Wahrnehmung schulen

Statt sich von neuen Aufgaben und Reizen immer wieder stimulieren zu lassen, sollte man sich nach Ansicht von Rainer Lutz wieder mehr auf die sinnliche Wahrnehmung konzentrieren: „Die Welt ist voller wunderbarer Genüsse – wir müssen uns nur darauf einstellen.“ Nur wer mit allen Sinnen wahrnehme, komme zu einem sinnlicheren Leben. Viele konkrete Tipps, wie man das Genießen – wieder – erlernen kann, gibt es auch beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/geniessen. Neben Anregungen zur Stimulation der fünf Sinne bieten Videos praktische Anleitungen. Denn wer das Genießen erlernen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sie oder er sich dafür Zeit nehmen muss und Genuss ungeteilte Aufmerksamkeit benötigt.

Viele Menschen erleiden gerade in Entspannungsphasen unangenehme Infekte

(djd/pt). Ob Campen auf Sardinien, eine Städtereise nach Barcelona oder der Roadtrip in Tasmanien, im Urlaub wollen sich die meisten Menschen erholen, das Leben genießen und Neues entdecken. Doch die Zeit vor der Reise ist meist besonders hektisch. Kofferpacken, Reiseorganisation und ein randvoller Terminkalender bedeuten trotz Vorfreude zusätzlichen Stress und stellen die körpereigene Immunabwehr vor eine große Herausforderung. So arbeiten die Abwehrzellen auf Hochtouren, um zu verhindern, dass ein Infekt ausbricht. In vielen Fällen währt die Urlaubsfreude nicht lange, denn kaum am Traumziel angekommen, verleidet ein grippaler Infekt die lang ersehnten Ferien – leider ein Klassiker, genannt „Leisure Sickness“ oder Freizeitkrankheit.

Doppelstrategie gegen grippale Infekte

Experten sehen in dem Phänomen eine Folge der plötzlichen Entspannung: Sobald der Stress nachlässt, schaltet auch das Immunsystem auf „Stand-by“. Jetzt haben Krankheitserreger leichtes Spiel. Wer den Urlaub nicht im Bett verbringen möchte, benötigt bei einem grippalen Infekt mit Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen verlässliche Hilfe. Schnell wirksam ist etwa die Kombination der Wirkstoffe Paracetamol und Phenylephrin, enthalten beispielsweise in GeloProsed (rezeptfrei aus der Apotheke). Die neuartige Darreichungsform als Pulver, das ohne Wasser eingenommen werden kann, bekämpft Erkältungssymptome gleich zweifach: Der Schmerzstiller Paracetamol senkt das Fieber und lindert Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen. Phenylephrin lässt die angeschwollene Nasenschleimhaut rasch abschwellen.

Der „Leisure-Sickness“ vorbeugen

Damit der Übergang vom hektischen Alltag in den erholsamen Urlaub nicht zu drastisch wird, lohnt es sich, schon in der letzten Arbeitswoche einen Gang zurück zu schalten. Einige Tage vor der Abreise sollten die wichtigsten Dinge im Job und für die Ferienplanung erledigt sein. Bewusste Ruhepausen und freie Nachmittage helfen dabei, sich langsam auf die kommende Auszeit vorzubereiten. Im Umkehrschluss sollte man an den ersten Tagen am Urlaubsort noch aktiv bleiben und schrittweise in die Entspannung gehen.Aktiv gegen die „Freizeitkrankheit“

Ruhe bitte

Mit Trennwänden lässt sich der Schallschutz im Haus deutlich verbessern

(djd/pt). Einfach nur abschalten und etwas Ruhe genießen: Nach einem anstrengenden Tag freuen sich viele Menschen auf Entspannung, etwa bei Yoga-Übungen. Doch das ist gar nicht so leicht, wenn nebenan die Kleinen lauthals lachend eine Kissenschlacht veranstalten oder der Nachwuchs das Klavier mit den Übungen aus dem Musikunterricht malträtiert. „Lärm bedeutet Stress – und damit sind keineswegs nur Straßengeräusche gemeint. Auch Geräusche aus dem Nachbarraum können die Konzentration beeinträchtigen, zum Beispiel wenn man im Home Office noch schnell eine Arbeit fertigstellen will“, erklärt Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Mit einem verbesserten Schallschutz in den eigenen vier Wänden können alle Hausbewohner zu ihrem Recht kommen.

Ruhige Nischen schaffen

Oft genügt es in diesem Zusammenhang bereits, aus einem Raum zwei zu machen: Wenn man beispielsweise vom großflächigen, offenen Wohnraum eine Ecke mit Trennwänden abteilt, können alle gleichzeitig ihren Hobbys frönen. Die Musik oder die Zeichentrickserie der Kinder stört dann nicht mehr die Mutter, die nebenan Autogenes Training machen möchte. Und auch das Home Office findet eine ruhige, separate Nische. Sehr gut geeignet dafür sind Trockenbaulösungen, die Heimwerker unkompliziert und zeitsparend selbst montieren können. So erzielt etwa das „PerfectWall“-System von Knauf mit eingesetzten Trennwandplatten aus Mineralwolle mit 40 Dezibel (dB) einen sehr guten Schallschutz.

Aufbau in nur einem Tag

Der Einsatz von Trennwandplatten aus Mineralwolle zahlt sich indes nicht nur in Sachen Schallschutz aus – auch die Wärmedämmung wird deutlich verbessert. Unter www.knauf-perfectwall.de gibt es weitere Informationen sowie Bezugsquellen in Baumärkten vor Ort. Gut zu wissen: Auch beim Aufbau der bereits mit ansprechenden Motiven fix und fertig bedruckten Wandelemente hält sich die Geräuschentwicklung dank innovativer Klebetechnologie in Grenzen. Der Aufbau dauert im Übrigen weniger als einen Tag.