Was Kunden bei Ärger mit Handwerkern tun können

Ratgeber Recht: Ansprüche bei Unpünktlichkeit, Schäden und Mängeln

(djd). Meistens erledigen Handwerker ihre Arbeiten sorgfältig und professionell. Umso größer ist der Ärger beim Kunden, wenn es zu Unpünktlichkeiten oder zu Pfusch kommt. Oftmals sind Verbraucher ratlos, welche Rechte sie in solchen Fällen haben.

Schadenersatz, wenn der Handwerker zu spät kommt?

Für den Kunden ein Ärgernis, aus der Sicht des Handwerksbetriebs unvermeidlich: Für die Erledigung eines Auftrags gibt es immer ein ziemlich großes „Zeitfenster“. Eine Spanne von vier Stunden, in der die Handwerker kommen können, ist dabei nicht ungewöhnlich. Viele Menschen müssen sich deshalb einen Tag Urlaub nehmen. Umso ärgerlicher, wenn der Handwerker auch in der vereinbarten Zeitspanne nicht erscheint. Doch hat man nun einen Anspruch auf Schadenersatz? „Einen solchen Anspruch habe ich als Kunde nur, wenn ich einen Verdienstausfall hatte. Das ist etwa bei einem Selbstständigen der Fall, der in der vertanen Zeit keine Einnahmen erzielen kann“, klärt Roland-Partneranwalt Michael Reichwein aus der Limburger Kanzlei MHC Dr. Hilb & Collegen auf. Allein für vertane Freizeit habe man aber keinen Anspruch gegen den Handwerker. Und wie verhält es sich, wenn der Handwerker pünktlich eintrifft, aber vor verschlossenen Türen steht? „Wenn der Handwerker unverrichteter Dinge wegfährt, kann er die Anfahrtskosten in Rechnung stellen“, so Reichwein.

Schäden sofort dokumentieren

Die neuen Möbel stehen, aber die Monteure haben beim Transport nicht aufgepasst und die Wände im Hausflur stark zerkratzt. Oder der Fußboden wurde vor dem Streichen nicht ordnungsgemäß abgeklebt und ist nun durch Farbflecke verunstaltet. Wer muss für den Schaden aufkommen? „Der Kunde muss nachweisen, dass die Handwerker den Schaden verursacht haben“, so Michael Reichwein. Er rät allen Betroffenen, den Schaden sofort per Foto zu dokumentieren: „Am besten lässt man sich die Schäden dann direkt von den Handwerkern bestätigen. Bestreiten diese ihre Schuld, sollte man möglichst zeitnah einen Zeugen hinzuziehen.“

Mängel unmittelbar rügen

Die Wandfliesen hängen schief, die Silikonfugen sind unsauber verarbeitet oder die Heizung läuft trotz Entlüftung immer noch nicht richtig. Wenn man einen Fachhandwerker beauftragt, ist es besonders ärgerlich, wenn die Qualität der Dienstleistung nicht stimmt. „Der Kunde sollte den Mangel sofort rügen – am besten schriftlich mit angemessener Fristsetzung -, und zwar spätestens dann, wenn der Handwerker das Werk fertiggestellt hat“, rät Michael Reichwein. Solange erhebliche Mängel vorlägen, solle der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Fall könne man den Lohn auch vorerst einbehalten. Weitere Rechtstipps gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.

Neuer Fördertopf für Solarthermie

Für die Heizungssanierung gibt es zusätzliche staatliche Unterstützung

(djd). Hausbesitzer dürfen sich über einen weiteren attraktiven Zuschuss zur Heizungsmodernisierung aus einem zusätzlichen Fördertopf freuen. Das neue „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE) ist seit Beginn 2016 in Kraft. Das sogenannte „Heizungspaket“ zur Förderung besonders effizienter regenerativer Systeme unterstützt gezielt das Heizen mit Sonnenwärme.

Zuschuss in zwei Teilen

Das neue Förderprogramm setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Durch den sogenannten APEE-Zuschuss werden die bereits jetzt gezahlten Fördergelder des „Marktanreizprogrammes“ (MAP) um weitere 20 Prozent erhöht. Hinzu kommt die sogenannte APEE-Optimierung von 600 Euro, wenn bei der neuen Heizungsanlage alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden und dies nicht bereits im Rahmen des MAP-Optimierungsbonus gefördert wurde. Die sich in der Summe ergebende Unterstützung ist abhängig von der Kollektorfläche, beläuft sich aber auf mindestens 3.000 Euro. Für den Anlagenbesitzer einer förderfähigen Heizung hat sich also die Förderung gegenüber dem Vorjahr um mindestens 44 Prozent gesteigert. Zuschussvoraussetzung ist, dass neben dem Austausch des alten Wärmeerzeugers auch das gesamte Heizsystem in seiner Effizienz gesteigert wird. Hierzu gehört unter anderem die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, der Einbau einer Hocheffizienzpumpe ebenso wie der Einsatz von Einzelraumreglern.

Antrag im Internet stellen

Übersichtliche Tabellen der Fördergelder des MAP und der APEE-Zusatzförderung gibt es beim Verbraucherportal www.sonnigeheizung.de unter der Rubrik „Geld vom Staat“. Dort gibt es ebenfalls das MAP-Formular zum Download, mit dem nun die aufgestockte APEE-Förderung für Solarthermie-Anlagen mitbeantragt werden kann.

Vertrauen ist gut, Sicherheiten sind besser

Bauherren haben bei Vorauszahlung Anspruch auf eine Verbraucherbürgschaft

(djd). In der Regel baut man ein Haus nur einmal im Leben. Daher sind der Bauvertrag und die Verhandlungen mit einem Bauunternehmer in den meisten Fällen absolutes Neuland für den Bauherrn. Angesichts des finanziellen Volumens eines Hausbaus plagen wohl jeden Bauherrn gelegentliche Ängste und Befürchtungen: Was passiert, wenn der Bauunternehmer während des Projekts pleitegeht? Was passiert, wenn die gewünschten Leistungen nicht in der vereinbarten Zeit und Qualität erbracht werden?

Exakte Formulierungen wählen

„Wichtig ist, sich als Laie auf dem Gebiet des Hausbaus nicht zu sehr auf die Baufirma zu verlassen. So sollte man sich zum Beispiel niemals auf eine rein mündliche Absprache einlassen“, rät Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Zum anderen sei es bei der schriftlichen Abfassung einer Abmachung äußerst wichtig, sehr genau zu sein. „Schon ein falsches oder mehrdeutiges Wort kann kostspielige Folgen für den Bauherrn haben“, so Haas. Wer sich mit der Präzision eines Vertrags überfordert fühle oder sich nicht in der Lage sehe, gezielt genug zu formulieren, der solle in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Viele Tipps für angehende Bauherren gibt es beispielsweise unter www.finanzierungsschutz.de. Aber nicht nur der Bauherr, sondern auch der Bauunternehmer benötigt Sicherheit, dass seine erbrachten Leistungen auch wirklich bezahlt werden. Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Partnern zu schaffen, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, zum Beispiel den Paragraphen 632a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Absicherung der Abschlagszahlungen nach Paragraph 632a BGB

Der Baupartner kann nach dieser Vorschrift Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vom Bauherrn verlangen. „Gleichzeitig mit der ersten Abschlagszahlung hat der Bauherr aber auch gegenüber dem Auftragnehmer Anspruch auf eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel“, so Florian Haas. Dabei könne der Auftragnehmer die Sicherheit in der Form erbringen, dass der Bauherr die fälligen Abschlagszahlungen bis zur Höhe der gesetzlichen Sicherheitsleistung einbehalte. „Der Auftragnehmer kann dem Bauherrn aber auch eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers stellen“, erläutert Haas.

Da diese Sicherheit erfahrungsgemäß im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers jedoch nicht ausreicht, um die Mehrkosten der Restfertigstellung zu decken, empfiehlt Haas den Bauherren mit dem Bauunternehmen den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung zu vereinbaren. Der Bauherr hat im Fall der Unternehmensinsolvenz damit einen direkten Anspruch an die Versicherung, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten. „Mit einer Fertigstellungsversicherung sind Bauherren weitgehend auf der sicheren Seite“, so Florian Haas.

Modernisieren mit Plan

Altbausanierung: Eine unabhängige Beratung kann Mängel und Schäden verhindern

(djd). Für den Kauf oder die Modernisierung von Altbauten geben die Deutschen heute deutlich mehr Geld aus als für den Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Und der Umfang des Modernisierungsmarktes dürfte künftig weiter steigen. Gründe dafür sind steigende energetische Anforderungen, der wachsende Bedarf an altersgerechtem Wohnraum und der Wunsch nach mehr Komfort nach dem Kauf oder Erbe eines älteren Hauses. „Bauen im Bestand wird immer wichtiger, wir haben unser Beratungsangebot daher mit umfangreichen Serviceangeboten für den Altbau ausgebaut“, erläutert Peter Mauel, Rechtsanwalt und 1. Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Unabhängige Beratung bei der Planung von Modernisierungen

Sanierungen und Modernisierungen konfrontieren Immobilienbesitzer mit Problemen, die sich teilweise deutlich vom Neubau unterscheiden. Tipps und Informationen zu dem Thema gibt ein Modernisierungsratgeber „Zehn Schritte zum modernen Wohnen im Altbau“, der gegen eine Schutzgebühr von drei Euro plus Versandkosten unter www.bsb-ev.de/verbraucherservice bestellt werden kann. Er beschreibt zum Beispiel, wie man sich mit einem Modernisierungs-Check ein Bild vom aktuellen Modernisierungsbedarf machen und den zu erwartenden Kostenrahmen einschätzen kann. Ein Instandhaltungs-Check verhindert, dass Schäden auf die lange Bank geschoben werden und dass es dadurch zu teuren Folgeschäden kommt. Wer sein Haus altersgerecht umgestalten möchte, findet bei Beratungsangeboten rund ums altersgerechte Modernisieren Rat und Hilfe. Denn gerade im Altbau muss man sich am vorhandenen Objekt und dem konkreten Bedarf orientieren.

Mängel und Schäden sind auch bei der Altbaurenovierung an der Tagesordnung

Dass guter Rat auch beim Modernisieren sinnvoll ist, zeigt zum Beispiel die aktuelle Studie des BSB und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) „Mängel und Schäden bei Einzelmodernisierungsmaßnahmen“. Die Studie zeigte, dass es auch bei Modernisierungen zu Planungs- und Ausführungsfehlern an nahezu allen Gewerken kommen kann.