Energetische Sanierung: Chancen und Pflichten für Eigentümer

Energieeffizienz ist kein Trend, sondern ein Muss. Steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben und der Wunsch nach nachhaltigem Wohnen machen die energetische Sanierung für Eigentümer so wichtig wie nie zuvor.

Moderne Heizsysteme, Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade oder Keller, der Austausch von Fenstern sowie der Einsatz regenerativer Energien sind typische Sanierungsmaßnahmen. Sie senken nicht nur die Betriebskosten, sondern steigern auch den Marktwert der Immobilie – ein wichtiges Kriterium bei Verkauf oder Vermietung.

Hinzu kommt: Wer heute saniert, kann auf staatliche Förderung und zinsgünstige Darlehen zurückgreifen. Förderprogramme wie die der KfW oder des BAFA helfen Eigentümern, Investitionen wirtschaftlich umzusetzen. Homeday bietet hierzu eine gute Übersicht und zeigt, wie sich Fördermittel gezielt einsetzen lassen.

Wichtig ist auch der Blick auf gesetzliche Pflichten. Bei einem Eigentümerwechsel oder umfassender Modernisierung gelten bestimmte energetische Mindeststandards. Wer rechtzeitig handelt, spart langfristig Geld und verhindert unangenehme Überraschungen.

Eine Sanierung kann auch Einfluss auf die Vermietung haben. Bestimmte Kosten dürfen auf die Miete umgelegt werden – dabei ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt, um Mieter nicht zu überfordern und rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.

Fazit: Eine energetische Sanierung lohnt sich – ökologisch, wirtschaftlich und rechtlich. Gerne bespreche ich mit Ihnen sinnvolle Maßnahmen, verfügbare Förderungen und den konkreten Mehrwert für Ihre Immobilie. Gemeinsam mit Homeday finden wir den besten Weg für Ihr Objekt.

Pflicht zur Sanierung: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. Januar 2024 in Kraft ist, rücken energetische Mindeststandards stärker in den Fokus – insbesondere bei älteren Wohngebäuden. Viele Eigentümer fragen sich: Bin ich jetzt verpflichtet, mein Haus zu sanieren? Und wenn ja – was genau ist zu tun?

Grundsätzlich gilt: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus erbt oder kauft und es selbst nutzt, hat nach dem GEG zwei Jahre Zeit, um bestimmte energetische Standards umzusetzen. Das betrifft insbesondere die Dämmung oberster Geschossdecken und den Austausch veralteter Heiztechnik. Dabei gilt die Pflicht nur für Gebäude, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden und seither keine umfassende energetische Sanierung erhalten haben.

Neben der Dämmung stehen auch Heizungsanlagen im Fokus: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen – mit wenigen Ausnahmen – ausgetauscht werden. Das betrifft insbesondere sogenannte Konstanttemperaturkessel. Für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel gelten großzügigere Regelungen.

Wichtig ist: Die Sanierungspflicht greift nur bei Eigentümerwechsel. Wer bereits lange in seiner Immobilie lebt, ist aktuell nicht unmittelbar betroffen – es sei denn, umfangreiche Umbauten oder Nutzungsänderungen stehen an. In diesen Fällen kann ebenfalls eine Nachrüstpflicht entstehen.

Bei all dem ist zu beachten: Auch wenn der Gesetzgeber nun klare Vorgaben macht, gibt es Spielräume. Denkmalgeschützte Gebäude oder wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit können Ausnahmen rechtfertigen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Einschätzung der individuellen Situation durch Fachleute.

Mein Fazit: Eigentümer sollten nicht in Panik verfallen – aber rechtzeitig handeln. Wer seine Immobilie verkaufen will oder plant, sie weiterzugeben, sollte die Anforderungen genau kennen. Gern unterstütze ich Sie bei der Einordnung Ihrer Immobilie und zeige auf, was jetzt konkret zu tun ist – und was nicht.

Immobilien mit historischem Wert

Immobilien mit historischem Wert sind weit mehr als bloße Gebäude – sie sind Zeugen der Vergangenheit, kulturelle Erbstücke und wissenschaftliche Ressourcen. Diese Bauten, oft Jahrhunderte alt, repräsentieren die Baukunst, Lebensweise und gesellschaftlichen Strukturen ihrer Entstehungszeit. Sie erzählen Geschichten von mittelalterlichen Burgen, barocken Schlössern und charmanten Fachwerkhäusern, die das kulturelle Erbe ganzer Regionen prägen. Doch ihr Erhalt erfordert mehr als ästhetische Wertschätzung – er ist eine gesellschaftliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Aufgabe.

Der wissenschaftliche Wert historischer Immobilien

Historische Gebäude sind Quellen für die Forschung. Sie geben Einblicke in frühere Baumaterialien, Techniken und Konstruktionsmethoden, die häufig anders nicht mehr dokumentiert sind. Diese Erkenntnisse tragen dazu bei, nachhaltige und dauerhafte Bauweisen zu entwickeln. Beispielsweise inspirieren historische Techniken wie die Nutzung regionaler Materialien oder die ausgeklügelte Gebäudekühlung in älteren Bauwerken moderne, umweltfreundliche Ansätze im Bauwesen.

Gesellschaftliche Bedeutung und Identität

Der Denkmalschutz bewahrt nicht nur Gebäude, sondern auch die Identität von Städten und Gemeinden. Historische Immobilien schaffen ein Gefühl von Kontinuität und Verbundenheit mit der eigenen Geschichte. Sie sind Ankerpunkte kultureller Identität und stärken die Bindung der Bevölkerung an ihren Lebensraum.

Wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit

Der Erhalt historischer Bauten hat auch wirtschaftliche Vorteile. Restaurierte Immobilien ziehen Touristen an, was lokale Wirtschaften fördert, und bieten zugleich Raum für moderne Nutzung, etwa als Museen, Veranstaltungsorte oder Wohnräume. Zudem ist der Denkmalschutz ein Paradebeispiel für Nachhaltigkeit: Statt abzureißen und neu zu bauen, wird bestehende Substanz erhalten und sinnvoll modernisiert.

Denkmalschutz als Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft

Der Denkmalschutz erfüllt die Aufgabe, historische Immobilien als kulturelle Ressourcen zu bewahren und sie gleichzeitig für zukünftige Generationen nutzbar zu machen. Dies erfordert fundiertes Fachwissen, interdisziplinäre Ansätze und die Zusammenarbeit von Architekten, Historikern und Politik. Der Schutz solcher Gebäude ist kein Selbstzweck, sondern ein Vermächtnis, das die Vergangenheit lebendig hält und als Inspiration für die Zukunft dient.

Historische Immobilien sind damit nicht nur wertvolle Artefakte, sondern lebendige und nachhaltige Bestandteile unseres kulturellen Erbes. Ihr Schutz und Erhalt ist eine Aufgabe, die sowohl Verantwortung als auch enorme Chancen für Gesellschaft und Wissenschaft bietet.

 
4o

ENERGETISCH SANIEREN IM FRÜHLING

Schritt für Schritt zum energiesparenden Wohnen im Altbau

(djd). Die aktuellen Energiepreise lassen viele Besitzer älterer unsanierter Wohnhäuser darüber nachdenken, wie sie ihre Ausgaben fürs Heizen dauerhaft senken und zugleich das Klima schonen können. Parallel dazu steigen die Kosten für energetische Sanierungen, da Baumaterial knapp ist und viele Handwerksunternehmen mehr als gut ausgelastet sind. Wer also in diesem Frühjahr und Sommer eine Modernisierung angehen will, sollte langfristig und mit Augenmaß planen und einrechnen, dass nicht alles Gewünschte in jedem Fall sofort umsetzbar ist.

Hausrundgang mit Sachverstand als Basis für die Modernisierungsplanung

Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), ist der erste Schritt zu einer Modernisierung ein Rundgang durchs ganze Haus. Stange rät, diesen mit der sachverständigen Hilfe eines unabhängigen Bauherrenberaters durchzuführen. Der Experte kann die Bausubstanz untersuchen, Schäden feststellen und beraten, welche Bauteile am dringendsten eine Sanierung benötigen. In der Regel steht die Gebäudehülle an erster Stelle. Der Tausch alter Fenster gegen solche mit Isolierverglasung, die Dämmung von Dach und Fassade können in vielen Fällen eine erhebliche Senkung des Wärmeenergiebedarfs bewirken. Oft wird so erst die Voraussetzung geschaffen, um erneuerbare Energien zum Beispiel mit einer klimafreundlichen Wärmepumpe energetisch sinnvoll einzusetzen.

Wartezeiten für erneuerbare Heiztechniken einplanen oder Alternativen prüfen

Soll die Wärmepumpe künftig Heizenergie und Warmwasser liefern, muss sie optimal auf das Gebäude und seinen Zustand nach den Verbesserungen der Gebäudehülle abgestimmt sein. Da Wärmepumpentechnik zurzeit sehr gefragt ist, ist unter Umständen mit längeren Lieferzeiten zu rechnen oder es müssen Herstelleralternativen geprüft werden.

Fördergelder nutzen

Auf keinen Fall vernachlässigen sollte man die Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über die KfW und das Bafa oder über Kommunen. Obwohl einige Förderungen reduziert oder teils ganz gestrichen wurden, können die finanziellen Beihilfen die energetischen Verbesserungen am Eigenheim leichter finanzierbar machen. Auch hier kann ein unabhängiger Bausachverständiger beratend unterstützen.

RAN AN DIE HEIZKOSTEN

Dämmung des Eigenheims zahlt sich bei steigenden Energiepreisen noch mehr aus

(djd). Egal ob Öl, Gas oder Elektrizität: Die Energiekosten steigen seit einigen Monaten kontinuierlich und werden somit für Verbraucher immer mehr zur Belastung. Der durchschnittliche Preis für leichtes Heizöl etwa hat sich in Deutschland von Januar 2021 bis Januar 2022 von 57,7 auf 87,7 Cent erhöht, berichtet Statista. Wenn die Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr eintrifft, dürfte das bei vielen Hauseigentümern einen regelrechten Schock auslösen. Weil sinkende Preise kaum zu erwarten sind, bleibt zur Entlastung der Haushaltskasse nur eine Alternative – den Energiebedarf des eigenen Zuhauses nachhaltig zu reduzieren.

Energieberater unterstützen bei der Sanierungsplanung

Energiesparen kann bereits im Kleinen mit dem eigenen Verhalten beginnen. Wer zum Beispiel die durchschnittliche Raumtemperatur von 24 auf 20 Grad Celsius reduziert, kann ein Viertel Heizkosten einsparen. Allerdings hat der Geiz seine Grenzen: Zu niedrige Raumtemperaturen sind nicht nur ungemütlich, sie können auch die Schimmelbildung fördern. Der dauerhafte Weg zu einer besseren Energieeffizienz führt stattdessen in der Regel über eine Dämmung der Fassade – denn hier entstehen ohne Wärmeschutz enorme Energieverluste. Alte undichte Fenster, ein ungedämmtes Dach und eine Kellerdecke ohne Dämmung verursachen ebenfalls hohe Wärmeverluste. Zertifizierte Energieberater sind Ansprechpartner für eine individuelle Sanierungsplanung, sie können die Gebäudesubstanz analysieren und zudem die jeweiligen Einsparpotenziale errechnen. Unter www.dämmen-lohnt-sich.de etwa kann man Ansprechpartner vor Ort recherchieren, hier finden sich zudem viele weitere Tipps für Altbaueigentümer.

Sanieren zahlt sich mehrfach aus

Beim energetischen Sanieren gilt die Faustformel: Je älter das Haus, desto höher die mögliche Einsparung. Bei Häusern, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut wurden, amortisiert sich die Modernisierung mit Wärmedämmverbundsystem durchschnittlich bereits nach sechs Jahren. Eine gute Nachricht für alle, die modernisieren wollen: Nach einem vorläufigen Stopp sind nun wieder Anträge für die Dämmung von Altbauten an die KfW möglich. Zuschüsse von bis zu 55 Prozent der Gesamtkosten sorgen dafür, dass sich die Investition noch schneller rechnet. Gleich mehrfach zahlt es sich aus, schon jetzt mit großzügiger Förderung das Sanieren in Angriff zu nehmen. Hausbesitzer profitieren direkt von niedrigeren Heizkosten und darüber hinaus langfristig vom Werterhalt und der Wertsteigerung ihrer Immobilie. Denn angesichts der Pläne der Europäischen Union für eine Sanierungspflicht dürfte dauerhaft kein Weg mehr an der Gebäudedämmung vorbeiführen.

DIE ZEHN HÄUFIGSTEN BAUFEHLER

Mängel rechtzeitig erkennen, Folgeschäden vermeiden

(djd). Baumängel sind im Neubau von Eigenheimen an der Tagesordnung. Das bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB). Die Studie steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Sie gibt Tipps zur Vorbeugung sowie Mängelbeseitigung und nennt Beispiele für die zehn häufigsten Mängel:

1. Mangelhafte Kellerabdichtung
Feuchteschäden im Keller können teure Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen.

2. Luftdichtheitsebene
Mängel in der Luftdichtheit steigern die Heizkosten und verschlechtern das Raumklima. Zudem kann es zur Durchfeuchtung der Dämmung kommen.

3. Schallbrücken
Wird der Schallschutzstandard etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern nicht eingehalten, ist mit dauerhaften Lärmbelästigungen zu rechnen. Nachträgliche Verbesserungen sind meist nicht mehr möglich.

4. Feuchter Estrich
Wenn der Bodenbelag über einem noch nicht getrockneten Estrich verlegt wird, kann er langfristig Schaden nehmen.

5. Fehlender Ringanker
Fehlen in der Dachkonstruktion Ringanker oder Ringbalken zur Aufnahme von Zug- und Druckkräften, kann es zu Rissen im Mauerwerk kommen.

6. Falsch dimensionierte Fußbodenheizung
Wenn die Fußbodenheizung zu klein dimensioniert ist, weil beispielsweise die vorgeschriebene Heizlastberechnung nicht erstellt oder beachtet wurde, wird das Haus nicht warm.

7. Nicht fachgerechtes WDVS
Kreuzfugen, also nicht fachgerecht gesetzte Elemente eines Wärmedämmverbundsystems aus Polystyrol, können Risse im Putz verursachen. Das ist nicht nur ein optischer Mangel, eindringendes Wasser minimiert die Dämmwirkung und birgt die Gefahr von Folgeschäden.

8. Mangelhafte Sockelabdichtung
Wenn sich Sockelabdichtungen etwa wegen nicht kompatibler Materialien lösen, kann es zu Feuchteschäden in den angrenzenden Bereichen kommen.

9. Gefährdete Trinkwasserhygiene
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Stichleitung zu einer selten genutzten Wasserentnahmestelle beispielsweise im Garten kann Stillständen und Verkeimungen im Trinkwasser auslösen.

10. Bauabdichtung im Bad
Falsch ausgeführte Abdichtungen etwa im Bereich der Dusche können zur Durchfeuchtung der darunter liegenden Bauteile führen.

„Mängel werden vor allem dann zum Problem, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Bauherrenberater decken Baumängel frühzeitig auf, bevor sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können. Becker betont: „Bauherren sind keine Bittsteller. Jeder hat das Recht auf ein mangelfreies Werk, das vom Auftragnehmer erbracht werden muss.“

ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUER FÜR DEN HAUSBAU

Nicht auf voreilige Baufertigstellung drängen

(djd). Bei privaten Bauvorhaben kann sich die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 positiv auswirken. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro netto beträgt die Einsparung beispielsweise 7.500 Euro. Allerdings müssen Bauherren einiges beachten, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile kommen möchten.

Zeitpunkt der Bauabnahme bestimmt Mehrwertsteuersatz für das gesamte Projekt

Der Verbraucher zahlt die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt. „Wenn ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen hat und die Abnahme vor Ende 2020 stattfindet, dann zahlt er für das gesamte Bauvorhaben nur 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor Juli 2020 gezahlte Abschläge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer muss das Bauunternehmen mit der Schlussrechnung ausgleichen und zurückzahlen oder auf der Endrechnung gutschreiben.

19 Prozent einkalkulieren bei Fertigstellung in 2021

Bauwillige, die jetzt einen Vertrag abschließen und ihr Projekt erst 2021 abnehmen, müssen für die gesamte Baumaßnahme den normalen Mehrwertsteuersatz in ihre Kalkulationen einplanen. Abschläge, die im zweiten Halbjahr 2020 gezahlt werden, sind nur mit 16 Prozent belastet, allerdings kommen die Nachforderungen auf den vollen Steuersatz spätestens mit der Schlussrechnung. „Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit der normalen Mehrwertsteuer von 19 Prozent kalkulieren, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos und Tipps für Bauwillige und Bauherren.

Zeitdruck auf der Baustelle kann Baumängel nach sich ziehen

Der BSB warnt Bauherren davor, voreilig auf Bauabnahmen zu drängen, nur um in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung zu kommen. „Bauen unter Zeitdruck geht oft zulasten der Qualität. Wer auf die Straffung vereinbarter Pläne zur Bauzeit drängt, riskiert Baumängel und Folgeschäden“, so Florian Becker. Im Zweifelsfall könne die Mängelbeseitigung teurer werden als die Einsparungen, wie die Erfahrung aus 2006 gezeigt habe, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden war. Auch Teilabnahmen sind nicht empfehlenswert. Zum einen geht das Risiko von Beschädigungen schon in der Bauphase auf den Bauherrn über. Zum anderen droht der Verlust von schützenden Regelungen aus dem Verbraucherbauvertrag, etwa die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent oder die verbindliche Angabe des Fertigstellungszeitpunkts.

Bauschäden belasten Bauherren

Schadenssummen für Baumängel steigen weiter an

(djd). Baumängel und -schäden gehören auch weiterhin zu den größten Risiken, mit denen sich Bauherren konfrontiert sehen. Das belegt eine aktuelle Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung e.V. Lagen die Kosten für Bauschäden im Untersuchungszeitraum von 2006 bis 2008 noch bei durchschnittlich 49.000 Euro, stiegen sie nach Hochrechnungen der Studie aktuell bis fast 84.000 Euro. Die Studie hat auch untersucht, welche Bauteile besonders mängelbehaftet sind.

Hohe Nachfrage und Fachkräftemangel verstärken die Fehleranfälligkeit

Feuchteschäden treten besonders häufig auf, stark von Mängeln belastet sind auch Dach und Decken sowie Fußböden und Wände. Auch Messfehler, Risse und mangelhafte Abdichtungen waren häufiger anzutreffen. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation BSB, macht dafür die hohe Marktnachfrage verantwortlich, die zu einer starken Auslastung der Unternehmen führe. Hinzu kämen der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften und Fehler bei der Planung. Steigende energetische Anforderungen und kompliziertere Techniken beim Bau und der Haustechnik tun ein Übriges, um die Anfälligkeit des Baus für Fehler und Mängel zu erhöhen.

Mit unabhängiger Beratung Mängel rechtzeitig erkennen und Schäden vermeiden

Um Bauschäden zu vermeiden, sollten Bauherren selbst aktiv werden. Die Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen kann Mängel frühzeitig aufdecken und dafür sorgen, dass sie rechtzeitig behoben oder entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden können. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos, Berateradressen und den aktuellen Bauschadensbericht zum Download. Der Bauherrenberater begleitet den ganzen Bauprozess und sucht die Baustelle immer wieder persönlich auf, um die vertragsgerechte Bauausführung zu kontrollieren und Fortgang und Qualität der Arbeiten zu begutachten.

Echte Gesundheitsgefahr

Schimmel im Haus ist mehr als nur ein Schönheitsfehler

(djd). Rund ein Viertel aller Wohngebäude in Deutschland könnte nach Schätzungen der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) mehr oder weniger stark von Schimmelpilzen befallen sein. Immerhin rund zehn Prozent aller Bauschadensgutachten beschäftigen sich mit diesem Problem. Zu Recht, denn erhöhte Konzentrationen von Schimmelsporen in Innenräumen sind nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern stellen eine echte Gesundheitsgefahr dar. Tipps zum Thema Schimmelbefall hat beispielsweise das Ratgeberblatt „Schimmelpilzschäden vermeiden“, das unter www.bsb-ev.de heruntergeladen werden kann.

Wie entsteht Schimmel?

Schimmelsporen gibt es so gut wie überall in der Luft. Stark wachsen können sie aber nur, wenn die Bedingungen für sie günstig sind: Sie benötigen einen guten Nährboden – etwa Holz, Tapeten oder Gipskarton. Bei Temperaturen zwischen 25 und 35 Grad Celsius fühlen sich Schimmelsporen am wohlsten. Entscheidend aber ist die Feuchtigkeit, denn im Trockenen gedeihen keine Pilze. Eine Luftfeuchtigkeit zwischen 80 und 90 Prozent oder feuchte Bauteile sind üblicherweise nicht in Innenräumen zu finden. Wenn eine zu hohe Luftfeuchtigkeit oder Nässe in Bauteilen doch auftritt, hat das zumeist Gründe.

Wo kommt das Wasser her?

Feuchtigkeit im Haus kann unterschiedliche Ursachen haben. Typische Beispiele für Gründe für eindringendes Wasser von außen sind Schäden am Dach, Putzrisse in der Außenwand oder schadhafte oder unsachgemäße Abdichtungen der Keller-Außenwände. Weitere Ursachen können undichte Silikonfugen im Bad, eine nicht ausreichende Bautrocknung im Neubau oder „Wärmebrücken“ – etwa an Außenecken, Rollladenkästen oder Fensterlaibungen – sein. Doch auch in den Innenräumen kann Feuchte durch Tauwasser auftreten, oftmals durch Fehlverhalten der Nutzer, etwa wenn die Räume zu niedrig oder nicht beheizt sind oder wenn das Lüftungsverhalten falsch ist.

Wie wird man den Schimmel wieder los?

Um Schimmel nachhaltig zu bekämpfen, muss zunächst die Ursache für die Feuchtigkeit ermittelt werden. Bei starkem Schimmelbefall kann sich das Hinzuziehen eines Sachverständigen, etwa eines Bauherrenberaters des BSB, lohnen. Schäden am Bau, die Wasser eindringen lassen, sind unbedingt zu beheben. Bei stärker durchfeuchteten Bauteilen kann danach eine Bautrocknung sinnvoll sein. Gibt es keine Quelle für eindringendes Wasser, muss das Verhalten der Bewohner genauer unter die Lupe genommen werden. Zu niedrige Raumtemperaturen etwa können den Niederschlag von Tauwasser fördern, zu seltenes Lüften führt zu erhöhter Luftfeuchtigkeit in den Räumen und in der Folge ebenfalls zu Tauwasser.

Von der Bestandsaufnahme bis zum Fahrplan für das energetische Sanieren

(djd). Sanieren ja – aber wie und womit anfangen? Hausbesitzer, die unsicher sind und deshalb die energetische Modernisierung des Eigenheims immer wieder verschieben, finden mit einem erfahrenen Energieberater wertvolle Unterstützung. Das fängt mit der individuellen Bestandsaufnahme an, berichtet Sandra Limke, Energieberaterin mit dem Schwerpunkt Energieoptimierung und Landessprecherin Schleswig-Holstein des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V.: „Ein Energieberater begleitet bei der Planung der energetischen Modernisierung, unterstützt bei der Auswahl von Materialien zur Wärmedämmung und von Beheizungstechniken und begleitet auch bei der Ausführung dieser Arbeiten.“

Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Wichtig sei es im ersten Schritt, so Sandra Limke weiter, den Ist-Zustand aufzunehmen: Wie gut ist die Gebäudehülle gedämmt, erkennbar etwa mit Aufnahmen einer Infrarotkamera. Wie alt sind Fenster und Heizungsanlage, in welchem Zustand befindet sich die Haustechnik? Auf dieser Basis kann ein erfahrener Energieberater eine empfehlenswerte Reihenfolge der Einzelmaßnahmen festlegen lassen – denn eine durchdachte Planung spart dem Hausbesitzer womöglich bares Geld. Ein Beispiel: Die neue Heizung kann nach einer professionellen Wärmedämmung deutlich kleiner und somit auch preisgünstiger dimensioniert werden. „Für eine fundierte Beratung ist eine Begehung durch den Energieberater vor Ort unbedingt erforderlich“, so Limke weiter. Ihr Tipp: Auch für diese sogenannte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer bereits Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Auf Basis der individuellen Bestandsaufnahme sei es möglich, das Zuhause Schritt für Schritt energetisch zu sanieren, so, wie es die eigenen Pläne und das Budget zulassen. Eine Komplettmodernisierung des Zuhauses sei dafür nicht mehr notwendig. Auch zu den Kosten, mit denen der Hausbesitzer rechnen kann, trifft der Energieberater eine erste Prognose, auf deren Basis die Eigentümer planen können – inklusive möglicher Fördermittel, Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen. „Die exakten Kosten für eine Sanierungsmaßnahme ergeben sich dann durch die Angebote von Handwerkern.“

Einsparpotenzial individuell ermitteln

Wie viel Energie- und somit Kosteneinsparungen bringt die Sanierung für die Hausbesitzer? Auch diese Frage lässt sich naturgemäß nicht pauschal beantworten, sondern ist für jedes Gebäude individuell zu beurteilen. „Die Faktoren dafür sind zum Beispiel das Baujahr und die Größe des Gebäudes, der vorhandene Bauteilaufbau oder auch die in der Vergangenheit schon durchgeführten Modernisierungen. Der Energieberater ermittelt für die Eigentümer die erzielbare Einsparung“, erläutert Fachfrau Limke weiter. „Dabei gilt die Faustformel: Je älter das Gebäude, desto größer in der Regel die Chance, viel Heizenergie zu sparen.“