Hausrundgang mit sachverständiger Unterstützung

Instandhaltungscheck: Damit aus kleinen Schäden keine großen Probleme werden

(djd). Ein neues Bad, eine neue Küche oder ein Wintergarten am Haus: Besitzer älterer Immobilien haben in der Regel eine Menge Ideen und Wünsche, was sich am Haus verbessern lassen könnte. Doch bei der Begeisterung für Neues sollte man nicht den Werterhalt der Bausubstanz vergessen. Kleine Mängel und Schäden an Putz und Mauerwerk, am Dach oder der Kellerdichtung können sich zu großen Problemen auswachsen, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt und behoben werden. Sobald sich der Winter dem Ende neigt, ist daher die richtige Zeit für einen Rundgang durchs Haus und drum herum. Kleinere Schäden lassen sich so schnell feststellen und beheben.

Typische Schwachstellen untersuchen

Regelmäßig alle paar Jahre lohnt sich auch ein gründlicher Hausrundgang mit einem unabhängigen Sachverständigen. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bietet dazu beispielsweise einen Instandhaltungscheck an. Dazu kommt ein Bauherrenberater ins Haus, der Bauingenieur oder Architekt ist. Die gut ausgebildeten Berater kennen die typischen Schwachstellen älterer Häuser und können daher gezielt auf die Suche nach Mängeln oder Schäden im Bestandsbau gehen. So lassen sich auch Probleme entdecken, die für den Baulaien nicht auf den ersten Blick offenkundig und erkennbar sind. Der Berater fertigt ein Protokoll seines Hausrundgangs vom Keller bis unters Dach an und spricht eventuelle Probleme mit dem Hausbesitzer detailliert durch. Dazu gibt er auch Empfehlungen, mit welchen Sanierungsarbeiten sich gezielt Verbesserungen erreichen lassen.

Mögliche Kosteneinsparungen einschätzen

Auf diese Weise können sich Hausbesitzer zuverlässig einen Überblick über den aktuellen Zustand der Immobilie verschaffen. Der Berater kann auch aufzeigen, welche Arbeiten Hausbesitzer mit ihren handwerklichen Fähigkeiten selbst durchführen können – und wo man ein Fachunternehmen beauftragen sollte. In einer Beratung zu Eigenleistungen lassen sich mögliche Kosteneinsparungen einschätzen, zudem gibt der Berater Hinweise zu Bauvorschriften und Regelwerken oder zu sinnvollen Versicherungen, wenn etwa Bauhelfer in Nachbarschaftshilfe mitarbeiten sollen.

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Rechtzeitig ans Kühlen denken Außen-Klimaanlage bedarf einer WEG-Genehmigung

Berlin (ots) – Im Herbst und Winter befassen sich wahrscheinlich die wenigsten Menschen mit dem Thema Klimaanlage. Doch manchmal wäre das vielleicht ratsam. Wenn nämlich ein Wohnungseigentümer eine solche Anlage an der Hausfassade anbringen will, dann sollte er sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS rechtzeitig im Vorfeld möglichst um eine einstimmige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bemühen. (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 186/14)

Der Fall:

Es war ein etwa 80 Zentimeter breiter, 60 Zentimeter hoher und 30 Zentimeter tiefer Kasten, den ein Wohnungseigentümer unterhalb des Dachfirsts anbringen wollte und der die ersehnte Klimaanlage für seine Wohnung enthielt. Farblich setzte sich das Gerät nicht allzu deutlich von der Fassade ab. Eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer stimmte der Anbringung zu, doch ein Betroffener tat das nicht. Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit darüber, ob es sich hier um eine bauliche Veränderung handle, die nur einstimmig hätte genehmigt werden können.

Das Urteil:

Die Richter gingen von einer ganz erheblichen optischen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums aus. Der Eingriff gehe über das zulässige Maß hinaus. Die Klimaanlage an der Fassade sei von der Straßenseite des Hauses aus zu sehen. Deswegen hätte es nicht nur der Zustimmung der Mehrheit, sondern tatsächlich aller Eigentümer bedurft.

QUELLE http://www.presseportal.de/pm/35604/3779323 

Die neue Heizung mieten statt kaufen

Umfrage: Deutsche setzen verstärkt auf erneuerbare Energiequellen

(djd). Bei der Beheizung der eigenen vier Wände spielen derzeit fossile Brennstoffe noch die erste Geige: In drei von vier Fällen nutzen die Bundesbürger als Wärmequelle für ihren selbstgenutzten Wohnraum entweder Gas (49,3 Prozent) oder Öl (23,5 Prozent). Spätestens mit der nächsten Heizungsmodernisierung dürfte sich das Bild aber ändern: Befragt nach der favorisierten Heizungsart im Falle einer Neuanschaffung, würden sich wiederum 20,4 Prozent für Erdgas entscheiden, 18,6 Prozent aber für eine Solarthermie-Heizung und 8,8 Prozent für eine Holzpelletanlage. Erneuerbare Energiequellen sind also klar auf dem Vormarsch, während Heizöl mit 3,5 Prozent nur noch unter „ferner liefen“ rangiert. Zu diesen Resultaten kommt eine repräsentative Befragung, die Thermondo und TopTarif gemeinsam in Auftrag gegeben haben.

Einmalkosten müssen Haushaltskasse nicht belasten

Auch Fachleute geben heute erneuerbaren Energiequellen wie der Kraft der Sonne oder der Erdwärme den Vorzug, um Wohngebäude zu beheizen – im Neubau ebenso wie beim Heizungsaustausch in vorhandenen Gebäuden. Die ökologischen Vorteile liegen klar auf der Hand: Natürliche Ressourcen werden auf diese Weise geschont und Emissionen reduziert. Aber auch aus finanzieller Sicht ist der Umstieg empfehlenswert: Der Wechsel von einer alten Heizanlage auf beispielsweise die Kombination aus Gasheizung und Solarthermie kann einen durchschnittlichen Haushalt um bis 1.000 Euro pro Jahr entlasten.

Spätestens nach zehn bis 15 Jahren wird ohnehin eine Heizungsmodernisierung fällig, allein schon aus Gründen der Energieeffizienz. Damit die Einmalkosten beim Heizungstausch die Haushaltskasse nicht zu stark belasten, gibt es etwa unter www.thermondo.de heute eine Alternative zum klassischen Kauf: Hier lässt sich die neue Heizung ganz unkompliziert mieten. Von „Contracting“ spricht dabei der Fachmann, denn im überschaubaren, monatlichen Betrag sind neben der Heizung selbst auch alle Wartungsarbeiten bereits enthalten.

Pachtzeit flexibel wählen

Der Hausbesitzer kann somit seine Liquidität schonen und dennoch von der neuesten, energieeffizienten Technik profitieren. Besonders praktisch: Die Pachtzeit für das Heizungscontracting lässt sich flexibel zwischen zwei und zehn Jahren wählen. Nach Ende der Laufzeit kann der Hauseigentümer die Heizung zum aktuellen Zeitwert kaufen oder sich wiederum für eine neue Anlage entscheiden.

Kaminfeuerkomfort auf Knopfdruck

Moderne Gaskachelöfen, Gaskamine und Gaskaminöfen werden immer beliebter

(djd). In Deutschland werden sie immer beliebter: Gaskachelöfen, Gaskamine und Gaskaminöfen. Die Lifestyle-Geräte mit Hightech-Komfort passen in moderne Architektur- und Lebenskonzepte, besonders im städtischen Raum. Für alle, die wenig Zeit haben, nicht mit Holz heizen wollen oder durch Vorschriften ihrer Kommune nicht mit Holz heizen dürfen, sind Gasfeuerstätten die Alternative. Sie bieten einen sauberen Betrieb, hohe Flexibilität und Wärmekomfort mit realistischem Flammendesign.

Per Fernbedienung, Smartphone oder Tablet steuerbar

Kaminfeueratmosphäre kann man heute mit hohem Bedienkomfort ohne Zeitverzögerung genießen: Moderne Gasgeräte lassen sich per Zeitschaltuhr, Fernbedienung, Smartphone oder Tablet vom Sofa aus steuern. Ihre Wärmeleistung, Flammstärke und Flammenoptik sind stufenlos regulierbar. Die Temperatur wird per Raumthermostat und moderner Steuer- und Regeltechnik automatisch gehalten. Auch die Einbindung in eine vernetzte Hausautomation ist möglich. Die Betriebszeiten sind flexibel programmierbar: So kann das Kaminfeuer bereits Wärme verbreiten, wenn man nach Hause kommt.

Schönes Flammenbild, hoher Wirkungsgrad

Die mit Erdgas oder Propangas betriebenen Geräte sind meist mit keramischen Holzscheit-Imitaten ausgestattet. Durch präzise abgestimmte Sauerstoffzufuhr nimmt das Flammenbild die charakteristische Farbe eines echten Holzfeuers an. Gaskamine erreichen mit 75 Prozent ähnlich effektive Wirkungsgrade wie Holzfeuerungsanlagen. Auch in der Heizleistung von drei und acht Kilowatt können sie mit holzbefeuerten Öfen mithalten. Gas verbrennt nahezu rückstandsfrei, schadstoffarm, umweltfreundlich und ohne Geruchsbildung. Bei der Verbrennung ist Feinstaub kein Thema. So ist man auch bei künftigen, steigenden Umweltauflagen durch den Gesetzgeber auf der sicheren Seite.

Nur der Fachmann gibt Sicherheit

Gasfeuerstätten sind in vielen Design-Varianten und Breiten erhältlich, von klassischen Formaten bis hin zu Eck-, Panorama- und Durchsichtversionen. Moderne Gerätetechnik ermöglicht auch die Anbindung über einen Pufferspeicher an das bestehende Heizsystem. Damit Design und Technik auf die Anforderungen zugeschnitten sind, empfiehlt es sich, die Beratung eines Meisterbetriebs zu nutzen. Denn Gasfeuerstätten benötigen einen regelmäßigen Sicherheitscheck und dürfen nur vom Ofen- und Luftheizungsbauer errichtet und vom Gasinstallateur angeschlossen werden. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Informationen rund um den Kachelofen, Heizkamin und Kaminofen gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de.

Der Staat optimiert mit

Neue Förderung für mehr Effizienz beim Heizen

(djd). Schätzungen zufolge nutzen 75 Prozent aller Heizungen in Deutschland eine veraltete Technik. In den meisten Fällen sind auch die einzelnen Anlagenteile nicht aufeinander abgestimmt. Das treibt den Energieverbrauch unnötig in die Höhe. Die Effizienz einer Heizungsanlage kann jedoch mit relativ überschaubaren Investitionen erheblich verbessert werden – seit dem 1. August 2016 wird die Optimierung der Heizung nun auch staatlich gefördert. Dabei handelt es sich um eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, umgesetzt wird sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Umfassende Informationen zur neuen Förderung gibt es zum Beispiel unter www.intelligent-heizen.info.

Pumpentausch und hydraulischer Abgleich

Gefördert werden der Austausch von Heizungspumpen, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und der Einbau energiesparender Technik. Sanierer erhalten 30 Prozent der dafür investierten Kosten zurück. „Neue Pumpen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Für einen möglichst großen Einspareffekt sollte der Pumpentausch immer mit einem hydraulischen Abgleich kombiniert werden“, empfiehlt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VdZ. Der hydraulische Abgleich senkt den Energieverbrauch, da die Heizkörper im ganzen Haus mit der optimalen Menge an Heizwasser versorgt werden. Informationen zu weiteren förderfähigen Technologien in Kombination mit dem hydraulischen Abgleich und ein Rechenbeispiel zum Pumpentausch bietet die Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/foerderung-heizung.

Förderung in zwei Schritten beantragen

Um in den Genuss der neuen Förderung zu kommen, müssen Hausbesitzer beim BAFA zunächst eine Registrierungsnummer beantragen. Liegt diese vor, kann der Fachhandwerker die Maßnahmen durchführen. Nach Umsetzung der Heizungsoptimierung wird auf der BAFA-Website ein Antragsformular ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie der Rechnung, auf der nur die förderfähigen Maßnahmen aufgeführt werden, eingereicht.

Mängel fachkundig dokumentieren

Auf Baustellen ist oftmals die Sicherung von Beweisen gefragt

(djd). Merkwürdige Eisen im Fußboden, breite Mauerwerksfugen, durch die Sonnenstrahlen ins Haus fallen, oder ein Küchenfenster, das schon mit bloßem Auge erkennbar nicht dort sitzt, wo es laut Grundrisszeichnung hingehört: Viele Bauherren wundern sich über so manches, was sie auf der Baustelle ihres künftigen Eigenheims zu Gesicht bekommen. Mit einer mündlichen Anmahnung beim verantwortlichen Bauleiter, die Mängel abzustellen und nachzubessern, ist es aber oftmals nicht getan. Um die festgestellten Tatbestände aussagekräftig zu dokumentieren, ist die Sicherung von Beweisen gefragt.

Sachverständig dokumentierte Mängel werden leichter beseitigt

„Die Beweissicherung gehört in die Hände qualifizierter Sachverständiger“, rät Dipl.-Ing. Jörg Nowitzki, er vertritt als Bauherrenberater bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) die Interessen von Bauherren. Wichtig sei, dass mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle Mängel rechtzeitig entdeckt würden, bevor sie durch den Baufortschritt überbaut sind. Nach der Erfahrung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden genüge es oftmals bereits, einen Mangel sachverständig anzumahnen, um seine Beseitigung zu erwirken. „Gelingt das nicht und kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen, ist die fachmännische Beweissicherung umso wichtiger“, so Nowitzki. Mehr Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de.

Beweissicherung auch unerlässlich bei Vertragslösungen und Insolvenzen

Eine Beweissicherung kann nicht nur bei Mängeln, sondern auch in anderen Problemfällen wichtig sein. Das gilt, wenn etwa ein Vertrag gelöst wird oder die Insolvenz eines Bauunternehmens droht. Dann geht es unter anderem darum festzustellen, wie der aktuelle Bautenstand ist, ob er den bereits geleisteten Zahlungen entspricht oder ob schon eine Überzahlung vorliegt. Obwohl Gerichte dann häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen, müssen sie einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (AZ IV ZR 57/08 vom 18.05.2009) auch Privatgutachten erkennbar verwerten.

Mit dem Schlimmsten rechnen

Eine Bauleistungsversicherung schützt vor Risiken während der Bauphase

(djd). Vor allem in der Mitte und im Süden Deutschlands wüteten im Frühsommer 2016 schwere Unwetter. Starkregen ließ kleine Bäche in einigen Regionen zu reißenden Flüssen werden, vielerorts hieß es „Land unter“. Hagelkörner groß wie Walnüsse sorgten zudem in manchen Gebieten für massive Schäden. Insgesamt steigt nicht nur global, sondern auch in Mitteleuropa das Unwetterrisiko – auch Bauherren sollten damit rechnen und sich entsprechend absichern.

Der Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel, Vandalismus und andere Umweltkatastrophen beginnt allerdings meist erst mit der Fertigstellung des Gebäudes, also mit Beginn der Wohngebäudeversicherung. Aber auch bei im Bau befindlichen Immobilien können horrende Schäden entstehen, die nur mit einem großen finanziellen Aufwand zu beseitigen sind. „Diese Versicherungslücke kann im Schadensfall existenzbedrohend sein – und sollte durch eine sogenannte Bauleistungsversicherung geschlossen werden“, rät Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.

Bauunternehmer hat Anspruch auf erneute Vergütung

Die Bauleistungsversicherung schützt während der Bauzeit vor unvorhersehbaren Beschädigungen an Bauleistungen und Material. „Treten durch nicht vom Bauunternehmer zu vertretende Umstände Schäden am Bauwerk auf, so werden diese durch den Unternehmer zwar beseitigt, dieser hat jedoch Anspruch auf eine erneute Vergütung dieser Leistungen“, erklärt Florian Haas. Gegen dieses finanzielle Risiko sollten sich Verbraucher durch den Abschluss einer Bauleistungsversicherung schützen. Zu den versicherten Ereignissen zählen ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm und Hagel, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Bauhandwerker oder Vandalismus durch unbekannte Dritte. Sofern Materialien oder Gegenstände bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind diese durch die Bauleistungsversicherung auch gegen Diebstahl versichert. Die Schutzgemeinschaft beispielsweise hat für ihre Mitglieder spezielle Angebote für diese „Allgefahrendeckung“, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung teilweise schon inklusive

Die Prämie der Bauleistungsversicherung hängt unter anderem von der Versicherungssumme sowie oftmals auch von der Laufzeit ab. „Generell sollte die Prämie etwa 500 Euro jährlich bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro nicht überschreiten“, so Florian Haas. Bei einigen Bauträgern sowie Baufirmen sei die Bauleistungsversicherung im Übrigen bereits im Kaufpreis des Hauses inkludiert. Hier sei der Abschluss einer zusätzlichen Police nicht nötig.

Häuser aus zweiter Hand

Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie ist oftmals fachkundiger Rat erforderlich

(djd). Nicht jeder, der sich ein Haus wünscht, möchte selber bauen. Und in vielen städtischen Regionen sind Bauplätze rar. Gebrauchte Immobilien sind daher oft eine gute Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Allerdings lauern auch hier Tücken, warnt Dipl.-Ing. Gerd Miethe, Bauherrenberater beim Verein Bauherren-Schutzbund e.V., der die Interessen von Bauherren und Immobilienverkäufern vertritt.

Erstes Auswahlkriterium: Lage, Lage, Lage

Bei der Erstauswahl rät Gerd Miethe dazu, vor allem auf die Lage zu achten. Standort und Infrastruktur, soziales und kulturelles Umfeld und Verkehrsanbindung müssen zur Lebensplanung passen. Kleinere Kompromisse wird man eingehen müssen, man sollte aber immer im Auge behalten, dass das neue alte Haus oft Lebensmittelpunkt für Jahrzehnte wird.

Bestandsaufnahme: Möglichst vollständige Unterlagen oder Sachverständiger

Je vollständiger die Unterlagen zum Haus und seinem Grundriss, zu Modernisierungen, Umbauten und den verbauten technischen Anlagen sind, desto besser lässt sich der Zustand des Hauses beurteilen. Eine Kaufentscheidung sollte daher nicht auf Basis des Maklerexposés, sondern nach Sichtung aller Unterlagen getroffen werden. „Sind die Papiere zum Haus unvollständig, empfiehlt sich in jedem Fall eine Bewertung des Hauses durch einen Sachverständigen“, rät Gerd Miethe.

Zukunftspläne: Was darf und kann erweitert werden?

Wer plant, den Wohnraum einer Bestandsimmobilie zu vergrößern, muss vor dem Kauf klären, ob zum Beispiel Anbauten oder Dachaufstockungen überhaupt genehmigungsfähig sind. Zuständig sind hier die regionalen Baubehörden, bei denen man bereits vor Kaufabschluss nachfragen sollte.

Guter Rat: Unabhängiger Sachverstand schützt vor falschen Bauchentscheidungen

Gerd Miethe empfiehlt, sich bei Kaufentscheidungen nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern einen Sachverständigen, etwa einen unabhängigen Bauherrenberater, von Anfang an zu Rate zu ziehen. Mehr Sicherheit verleiht auch ein Immobiliencheck, über den es auf www.bsb-ev.de – Menüpunkt Verbraucherservice – mehr Informationen gibt.

Ausgezeichnete Ökobilanz

Umweltverträgliche Fassadendämmung aus Hanf

(djd). Hanf gehört zu den ältesten Kulturpflanzen des Menschen und spielte bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts zudem eine wichtige Rolle als Rohstofflieferant. Seit einigen Jahren erlebt die Pflanze nun eine Renaissance und wird für immer mehr Anwendungsbereiche neu entdeckt. „Durch seine außergewöhnliche Robustheit und Belastbarkeit erfüllt der natürliche Rohstoff beste Voraussetzungen für die Herstellung vielseitig einsetzbarer Baustoffe“, erklärt Martin Schmidt, Bauen-Wohnen-Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Intelligente, nachhaltige Fassadendämmung

Mit einer professionell gedämmten Fassade lässt sich der Energieverbrauch einer Immobilie um bis zu 30 Prozent senken: Gerade im Hinblick auf die noch immer recht hohen Energie- und Heizkosten eröffnen sich hier große Einsparpotenziale. Gleichzeitig profitiert die Umwelt, weil deutlich weniger CO2 ausgestoßen wird – insbesondere dann, wenn natürliche Dämmstoffe wie Hanf zur Dämmung eingesetzt werden. Der Bautenschutzspezialist Caparol etwa bietet mit einer neuen Hanf-Fassadendämmung eine innovative Systemlösung an, die bauphysikalische und ökologische Qualitäten miteinander vereint. Basierend auf dem natürlichen Werkstoff Hanf und ausgestattet mit modernen Produkteigenschaften ermöglicht sie eine intelligente, nachhaltige Fassadendämmung mit einer ausgezeichneten Ökobilanz, die von der Ernte bis zum Recycling des Rohstoffes reicht. Unter www.caparol.de gibt es alle Informationen zum Dämmen mit Hanf.

Erstklassige Ökobilanz

Hanf wächst sehr schnell, bei sonnigem Wetter um bis zu vier Meter in 100 Tagen. Die Pflanzen benötigen dafür keinen Dünger und machen aufgrund ihrer Schädlingsresistenz den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überflüssig. Bis zu 97 Prozent der Hanfpflanze können verwertet werden. Fasern, Stroh und Samen liefern dabei auch für die Herstellung von Kleidung sowie Nahrungs- und Arzneimitteln einen wertvollen Rohstoff. Ein weiteres ökologisches Plus: Als einjährig nachwachsende Pflanze bindet Hanf im Wachstum viel Kohlendioxid. Dadurch haben Dämmstoffe aus Hanf eine bessere Ökobilanz als zum Beispiel viele andere Naturbaustoffe. Pellets aus Hanf weisen den gleichen Brennwert wie Braunkohle auf – aber ganz ohne Treibhauseffekt.