Die EnEV fordert im Neubau nun einen um 25 Prozent besseren Energiestandard

(djd). Zum Jahresanfang 2016 sind die Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) für den Neubau von Wohnhäusern in Kraft getreten, die bereits in der Novelle der EnEV 2014 festgelegt worden waren. Pauschal fordert der Gesetzgeber einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf als bisher. Ziel ist die Erfüllung einer EU-Richtlinie, die bis 2021 durchgängig Niedrigstenergiestandard für Wohnungs-Neubauten vorsieht. Der Energiebedarf neuer Häuser würde dann nahe Null liegen.

Keine konkreten Vorgaben zu Wärmedämmung und Heiztechnik

Die EnEV lässt Gestaltungsspielräume: Sie macht keine genauen Vorgaben zu Wärmedämmung oder Heiztechnik. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel der sogenannte Primärenergiefaktor. Er berücksichtigt neben dem Energieverbrauch im Haus auch den Aufwand für Energiegewinnung und Transport. Fossile Brennstoffe werden zum Beispiel mit einem Faktor von 1,1 bewertet, Wärmepumpen je nach Jahresarbeitszahl mit einem Faktor zwischen 0,4 und 0,6 – Holz sogar mit nur 0,2. Wer künftig mit Öl und Gas heizen will, muss also wesentlich besser dämmen als ein Bauherr, der auf die Wärmepumpe oder eine effiziente Holzheizung setzt.

Staatliche Förderungen nutzen

Bauen muss durch die neuen Vorgaben nicht zwangsläufig teurer werden, meint Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.: „Häuser mit dem Standard eines KfW Effizienzhauses 70, der den aktuellen Mindestanforderungen entspricht, wurden auch bisher schon gebaut.“ Wer einen deutlich besseren Energiestandard anstrebe, müsse aber schon mit höheren Kosten rechnen. Einen Ausgleich bieten beispielsweise die Förderprogramme der KfW mit Tilgungszuschüssen, die sich je nach Energiestandard zwischen fünf und 15 Prozent bewegen. „Nicht vergessen sollte man, dass die Fachplanung und Baubegleitung durch einen KfW-Effizienzexperten eine Fördervoraussetzung ist“, so Förderer. Unter www.bsb-ev.de gibt es einen aktuellen Newsletter zu den EnEV-Vorgaben sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte, die Bauherren bei der Planung und Umsetzung eines Effizienzhausprojekts unterstützen.

Eine Aufblasdämmung kann auch jetzt noch Heizkosten reduzieren

(djd). Sinken draußen die Temperaturen, freuen sich viele Menschen darauf, es sich im wohlig warmen Heim gemütlich zu machen. Doch diese Gemütlichkeit hat oft einen entscheidenden Wermutstropfen: die anstehende Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr. Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de: „Wer nicht schon im Sommer die kalte Jahreszeit bedacht und mit dem Wintercheck des Hauses begonnen hat, kann auch jetzt noch Maßnahmen umsetzen, um den Wärmeschutz zu verbessern und bares Geld zu sparen.“

Dachböden energetisch optimieren

Ungenutzte Dachböden bieten sich vor allem an, um das eigene Haus energetisch nachzurüsten. Sind diese unzulänglich gedämmt, kann die teure Heizenergie beinahe ungehindert entweichen. Um dem Wärmeverlust vorzubeugen, ist es nicht notwendig, das ganze Dach zu sanieren – eine Dämmung der obersten Geschossdecke reicht völlig aus. Eine besonders schnelle Variante, die sich auch für schwer zugängliche Bereiche eignet, ist die sogenannte Aufblasdämmung. Dabei werden lose Dämmstoffe mithilfe einer Einblasmaschine von außerhalb des Gebäudes über einen Schlauch auf den Dachboden geblasen. Damit gelangt das Material nicht nur in alle Ecken und Winkel und dämmt diese effizient, die Arbeiten sind auch innerhalb weniger Stunden abgeschlossen – ohne Lärm, Schmutz oder andere Einschränkungen der Wohnqualität.

Schnell, sauber und sicher

Das Spektrum der Auf-, beziehungsweise Einblasdämmstoffe reicht von Zellulose bis hin zu modernsten und leistungsstarken Produkten aus Glaswolle ohne Bindemittelzusatz wie etwa „Supafil Loft Plus“ von Knauf Insulation. Der weiße Dämmstoff, der optisch an Watte erinnert, weist sehr gute Dämmwerte auf (Wärmeleitfähigkeitsstufe 038) und ist wasserabweisend. Er verrottet und zersetzt sich nicht. Zudem ist er resistent gegen Schimmelbefall und von Natur aus nicht brennbar (Baustoffklasse A1). Der Zusatz von Flammschutzmitteln ist daher nicht nötig. Auch die Nachhaltigkeit kommt nicht zu kurz: Der Dämmstoff wird hauptsächlich aus recycelten Glasflaschen hergestellt, ist besonders emissionsarm und deshalb mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.

Beton als Wärmespeicher

Warum Trägheit beim Bauen auch nützlich sein kann

(djd/pt). Wenn heute von energieeffizienten Wohnhäusern die Rede ist, so ist meist die Gebäudedämmung gemeint. Dabei gibt es noch andere Faktoren, die den Energieverbrauch und das Wohlbefinden beeinflussen können. „Die Wärmespeicherfähigkeit eines Baustoffs spielt beispielsweise eine wichtige Rolle“, erklärt Oliver Schönfeld, Bauen-Wohnen-Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Je größer die Masse eines Baustoffs, desto größer sei auch seine Fähigkeit, Wärme oder Kälte zu speichern. Doch was genau bedeutet das?

 

Große Masse wirkt Temperaturschwankungen entgegen

Bauteile mit geringer Masse erwärmen sich beispielsweise bei starker Sonneneinstrahlung schnell. Ihre Oberflächentemperatur überschreitet dann in kurzer Zeit die Lufttemperatur in den Innenräumen. Die Wände geben Wärme an die Luft ab – die Zimmer erhitzen sich. Bei Bauteilen mit großer Masse wie etwa aus Beton dauert die Erwärmung wesentlich länger und fällt geringer aus. Im Gebäude bleibt es kühler, Temperaturspitzen lassen sich vermeiden. Umgekehrt kühlen aufgewärmte Wände, Decken und Fußböden im Winter langsamer ab und wirken so starken Temperaturschwankungen entgegen. Unter www.beton.org gibt es mehr Informationen zum nachhaltigen Bauen und zu den Eigenschaften von Beton.

Wärmeschutz nach Maß

Obwohl Beton von Haus aus keine sehr guten Dämmwerte besitzt, ist er dank seiner Wärmespeicherfähigkeit sehr gut geeignet für energieeffiziente und komfortable Wohnbauten. Durch einen schlanken Wandaufbau in Kombination mit einer Dämmung, die im Prinzip in jeder gewünschten Stärke aufgebracht werden kann, lassen sich Wärmedurchgangswerte erreichen, die dem heute in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Niveau entsprechen oder deutlich darüber liegen. Sollen die Beton-Bauteile selbst eine stark wärmedämmende Wirkung besitzen, so lässt sich dies mit Leicht-Zuschlagsstoffen wie Blähton erreichen. Je nach Mischung des Betons kann im günstigsten Fall auf die zusätzliche Wärmedämmung sogar ganz verzichtet werden.

Das dicke Ende kommt beim Auszug

Größere Ein- und Umbauten sollten Mieter besser nicht eigenmächtig vornehmen

(djd). Ein schicker neuer Laminatboden, eine moderne Einbauküche mit Induktionsherd und versenkbarer Dunstabzugshaube, eine Zwischendecke als zusätzlicher Stauraum – so manch einer möchte auch im gemieteten Apartment seine kleinen oder größeren Wohnträume verwirklichen. Doch Vorsicht! Zurückhaltung ist dabei oftmals angesagt, sonst können bauliche Veränderungen dem Mieter beim Auszug teuer zu stehen kommen.

Bauliche Änderungen müssen entfernt werden

„Ohne Zustimmung des Vermieters sollte sich kein Mieter zur eigenmächtigen Ausführung umfangreicher Baumaßnahmen entschließen“, rät Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz (IVM). Wer davon ausgeht, dass die Modernisierungen vom Vermieter übernommen werden oder man sogar entsprechend entschädigt wird, liegt falsch. „Tatsächlich ist der Mieter beim Auszug verpflichtet, alle vorgenommenen baulichen Änderungen restlos zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen“, so Jürgens. Dazu zählen Umgestaltungen, die zum Beispiel Stemm- oder Maurerarbeiten erfordern, sowie der Einbau eines Bades und die Installation neuer Heizungen oder Fenster.

Uneingeschränkt erlaubt sind nur kleinere Veränderungen wie zusätzliche Steckdosen, ein neues Türschloss, der Austausch eines Waschbeckens oder das Aufstellen eines Hochbetts oder auch einer Einbauküche – die im Zweifelsfall aber bei Auszug wieder entfernt werden muss. „Wer aufwändige Modernisierungen vornehmen will, sollte dies mit dem Vermieter absprechen und die Modalitäten vertraglich festlegen lassen“, betont Jürgens. Hier ist fachkundiger Rat gefragt – unter www.iv-mieterschutz.de findet man entsprechende Experten. Das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de hat zudem weitere Informationen rund ums Thema Wohnen.

Instandhaltungsmaßnahmen zahlt der Vermieter

Anders liegt der Fall, wenn der Wohnungseigentümer selbst tätig werden möchte. Hier muss man zwischen „Modernisierung“ und „Erhaltungsmaßnahmen“ unterscheiden. Kosten für letztere wie Reparaturen an Heizungsanlagen oder Wasserleitungen sowie das Erneuern morscher Fenster trägt allein der Vermieter. „Nur Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen – etwa ein Badeinbau – oder die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, gelten als Modernisierung und können auf den Mieter umgelegt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens. Dies schließe auch Maßnahmen zur Energieeinsparung mit ein.

Duldungspflicht oder nicht?

Sanierungen ziehen oft Unannehmlichkeiten und Mieterhöhungen nach sich. Zwar besteht generell Duldungspflicht seitens des Mieters, doch mitunter kann er Widerspruch einlegen. Zum Beispiel wenn:

– der Mieter die zu erwartende Mieterhöhung finanziell nicht tragen kann.

– eine so genannte teure Luxusmodernisierung vorliegt.

– schwerwiegende Grundrissänderungen vorgenommen werden.

– die Arbeiten kurz vor dem Auszug des Mieters durchgeführt werden sollen.

– dem Mieter aus gesundheitlichen Gründen der bei Bauarbeiten entstehende Lärm und Schmutz nicht zuzumuten ist.

Kräftig gespart

Heizöl: Preise sind 2014 um durchschnittlich zehn Prozent gesunken

(djd/pt). 2014 lagen die Heizölpreise im Durchschnitt rund zehn Prozent unter dem Vorjahresniveau: Der Verbraucherpreis für 100 Liter betrug bei einer Abnahmemenge von 3.000 Litern im Schnitt 76,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Besonders seit Herbst 2014 haben die Heizölpreise noch einmal deutlich nachgegeben: Der Fachzeitschrift „Brennstoffspiegel“ zufolge rutschten die Preise inklusive Mehrwertsteuer bei einer Abnahmemenge von 3.000 Litern im Januar 2015 sogar auf durchschnittlich rund 53 Euro für 100 Liter. Die 3.000-Liter-Partie kostete demnach rund 1.600 Euro – im Vergleich zum letzten Jahr mehr als 30 Prozent weniger.

Besitzer von Ölheizungen haben damit in den vergangenen 15 Jahren weniger für ihren Brennstoff gezahlt als andere Energiekunden. Das zeigt auch eine Berechnung des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), bei der die Summen der Brennstoffkosten verschiedener Heizenergien für den Zeitraum 2000 bis 2014 miteinander verglichen wurden. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl beziehungsweise der entsprechenden Energiemenge anderer Energieträger sparten Hausbesitzer mit einer Ölheizung gegenüber Gaskunden etwa sechs Prozent, gegenüber Fernwärmenutzern rund 15 Prozent und im Vergleich zu Flüssiggasabnehmern sogar fast 40 Prozent Brennstoffkosten. Mehr Informationen: www.zukunftsheizen.de.

Verschärfte Anforderungen

Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, kommt an der Energiesparverordnung (EnEV) nicht vorbei. Sie schreibt Bauherren vor, dass der Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und der Wärmeverlust des Hauses bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Seit 1. Mai 2014 gilt die neue EnEV 2014. Im Vergleich zur bislang gültigen EnEV 2009 verschärft die Novelle die Anforderungen teilweise deutlich. So sinkt beispielsweise bei Neubauten der zulässige Primärenergiebedarf ab 2016 um 25 Prozent. Das langfristige Ziel, das die Bundesregierung mit der EnEV verfolgt: bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland umzusetzen.

Das Energielabel richtig lesen

Tipps rund ums Energiesparen bei der Warmwasserbereitung

(mpt-14/46335). Verbraucher können mit einem effizient arbeitenden Haushaltsgerät viel Geld einsparen. Von dem Geschirrspüler oder dem Gefriergerät kennen viele bereits das sogenannte Energieeffizienzlabel. Das gibt Auskunft über Details der einzelnen Modelle, die für den Energieverbrauch wichtig sind. Bei Warmwassergeräten ist die Kennzeichnung ebenfalls ab 26.09.2015 Pflicht. Dieses Energielabel für Warmwassergeräte soll Verbrauchern bei einer umweltbewussten Kaufentscheidung helfen.

Durchlauferhitzer bekommen die beste Energieeffizienzklasse

Im Vergleich aller verfügbaren Warmwassersysteme werden elektronische Durchlauferhitzer in die beste Energieeffizienzklasse A eingestuft. Denn sie verbrauchen – im Gegensatz zu herkömmlichen Speichersystemen – lediglich Energie, wenn warmes Wasser tatsächlich gezapft wird. Dipl.-Ing. Christian Koch von Clage wirkt als Mitglied im Ausschuss der Energieverbrauchskennzeichnung mit. Er rät zur Achtsamkeit beim Gerätekauf: Nicht nur die Energieeffizienzklasse sei wichtig, sondern auch die weiteren Detailinformationen auf dem Label. Denn auch innerhalb einer Effizienzklasse gebe es große Unterschiede im Energieverbrauch. Darum sei es wichtig, bei der Kaufentscheidung alle Elemente auf dem Energielabel zu berücksichtigen.

Das sollte der Verbraucher wissen

Es ist keinesfalls energieeffizient, beständig große Mengen an Wasser zu erwärmen, wenn man eigentlich nur wenig davon braucht. Deshalb ist die Auswahl des richtigen Gerätes für den vorgesehenen Zweck wichtig. Hier kommt das Zapfprofil-Icon auf dem Energielabel ins Spiel. An einem Waschbecken zum Beispiel reicht ein Wasserdurchfluss von etwa zwei Litern in einer Minute aus. Dafür ist ein kleiner Durchlauferhitzer mit dem Zapfprofil XXS geeignet, etwa der MCX des Herstellers Clage (clage.de). Für eine Küchenspüle braucht man ein Gerät mit dem nächstgrößeren Zapfprofil XS. Das ist zum Beispiel ein kompakter Durchlauferhitzer, mit dem zirka fünf Liter in der Minute erhitzt werden. Für mehrere nahe beieinander liegende Zapfstellen im Bad ist ein noch größerer Durchlauferhitzer notwendig. Das „S“-Zapfprofil ist dann das richtige.

Jährlichen Energieverbrauch beachten

Das neu eingeführte Energieeffizienzlabel sieht aus wie das bekannte Farbbalken-Etikett an Haushaltsgeräten. Darauf sind sieben Effizienzklassen farblich eingeteilt, ähnlich wie bei einer Ampel. Ein grüner Balken steht für die beste Klasse. Ein roter Balken symbolisiert die schlechteste. Der Pfeil neben dem jeweiligen Balken zeigt die entsprechende Einstufung an. Eine weitere notwendige Information ist die Kenngröße des Energieverbrauchs pro Jahr. So verbrauchen elektronische Durchlauferhitzer ca. ein Drittel weniger Energie als hydraulische Modelle, obwohl beide in die Energieeffizienzklasse A eingestuft wurden. Der Grund: Elektronische Durchlauferhitzer passen den Energie-Verbrauch der benötigten Menge und Temperatur des Wassers selbstständig an. Es lohnt sich also, die Angabe des jährlichen Energieverbrauchs beim Gerätekauf zu beachten.

Fazit

Die Energieeffizienzklasse allein ist beim Kauf eines Warmwasserbereiters nur wenig aussagekräftig. Verbraucher müssen auch das Zapfprofil und den Energieverbrauch pro Jahr beachten, damit sie eine gute Wahl treffen können.

Leere Versprechen?

Umfrage zur EEG-Reform: 83 Prozent der Bürger erwarten höhere Strompreise

(djd/pt). Es ist das Herzstück der Energiewende: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert dessen Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Allerdings mussten in der Vergangenheit vor allem die Bundesbürger die Kosten der Energiewende über höhere Strompreise – die sogenannte EEG-Umlage – tragen. Dagegen soll das reformierte EEG, das am 1. August in Kraft getreten ist, nun für stabile Strompreise sorgen, die EEG-Umlage soll nicht weiter steigen.

Keine eindimensionale Kostendebatte

83 Prozent der Deutschen glauben den Versprechen der Politik aber nicht – und erwarten stattdessen in den nächsten zwei Jahren steigende Strompreise. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Energieanbieters LichtBlick. „Die EEG-Reform an das Versprechen stabiler oder gar sinkender Strompreise zu koppeln, war falsch“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick. „Die Energiewende ist eine sinnvolle Investition in unsere Zukunft, die nicht auf eine eindimensionale Kostendebatte reduziert werden darf.“

69 Prozent fordern Gleichstellung von Mietern und Hausbesitzern

Die Bundesbürger erwarten nicht nur steigende Strompreise, sondern halten das neue EEG zudem für sozial unausgewogen. 69 Prozent kritisieren die Ungleichbehandlung von Mietern und Eigenheimbesitzern beim Eigenverbrauch. Denn Mieter zahlen für im Gebäude erzeugten und verbrauchten Strom aus Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken die volle EEG-Umlage, während Eigenheimbesitzer vollständig von der Abgabe befreit bleiben. Eine vierköpfige Familie im Mietshaus zahlt pro Jahr rund 100 Euro mehr für den lokalen Verbrauch als eine Familie im Eigenheim. „Auch die Mieter sollten endlich von der Energiewende profitieren“, fordert Gero Lücking. Sein Unternehmen habe beispielsweise im Frühjahr 2014 im sogenannten Gelben Viertel in Berlin-Hellersdorf das bislang größte Projekt zur Vermarktung von Solarstrom vom Dach an Mieter gestartet.

Die Grenzen des neuen Energieausweises

Vorhersagen zu den Energiekosten sind auch künftig nur eingeschränkt möglich

(djd/pt). Eigentlich muss der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie schon seit Jahren vorgelegt werden. „In der Vergangenheit zeigten sich Verkäufer oder Makler allerdings oft zugeknöpft, wenn Interessenten Einblick in das Dokument verlangten“, berichtet Diplom-Ingenieur Norman Stark, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Das hat sich mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geändert. Jetzt müssen wichtige Energiekennwerte bereits in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden, und erstmals drohen Geldbußen, wenn die Vorlage des Energieausweises verweigert wird.

Effizienzklassen leichter erkennen

Neu ist auch die Abbildung des Endenergiebedarfs im Energieausweis in sogenannten Effizienzklassen, wie man sie schon lange von den Effizienzlabels an Haushaltsgeräten kennt. Rot und der Buchstabe H stehen für sehr ineffizient, Grün und A+ für sehr effizient. Grundsätzlich ist so die Verständlichkeit besser geworden, dennoch sind direkte Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten nur bedingt möglich. Dem sogenannten Bedarfsausweis liegen standardisierte Raum- und Umgebungstemperaturen zugrunde, das sehr individuelle Nutzerverhalten können sie nicht vorhersehen. Beim Verbrauchsausweis, der dagegen auf tatsächlich gemessene Werte zurückgeht, ist eine genaue Prognose ebenfalls nicht möglich, da beispielsweise längere Abwesenheiten von Bewohnern nicht erfassbar sind.

Mit Beratung ans Energiesparziel

„Im Neubau ist es ratsam, sich mit Vertragsunterzeichnung das vereinbarte energetische Niveau vom Auftragnehmer schriftlich bestätigen zu lassen“, empfiehlt Norman Stark. Auf der sicheren Seite sind Bauherren, wenn sie die Umsetzung dieser Vereinbarungen durch eine unabhängige Baubegleitung überprüfen lassen. Eine unabhängige Beratung kann auch beim Kauf einer gebrauchten Immobilie sinnvoll sein, etwa um Einsparpotenziale durch eine energetische Modernisierung mit fachmännischer Hilfe abzuklopfen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen ist. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Informationen und Ansprechpartner für die Beratung.

Neues Internetportal informiert umfassend zum Thema Wärmedämmung

Bescheid wissen, mitreden können

(djd/pt). Das Thema Hausdämmung wird mitunter kontrovers diskutiert. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erneuerung der Energieeinsparverordnung EnEV müssen sich Hausbesitzer entscheiden, wie und womit sie beispielsweise ihre Hauswand dämmen wollen. Die neue Richtlinie beinhaltet unter anderem strengere Vorgaben als bisher in Sachen Energieeffizienz und Gebäude-Energieausweis. Vor allem bei der Frage, welche Art von Fassadendämmung sich lohnt und wie viel Wärmedämmung notwendig ist, gibt es oft noch Gesprächsbedarf. Eine neue Kampagne unter dem Slogan „Dämmen lohnt sich” will dazu beitragen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Sachliche Auseinandersetzung

Initiator der Kampagne ist der Verein „Qualitätsgedämmt e.V.“. Im Mittelpunkt der Aufklärungsaktivitäten steht das neue Internetportal www.dämmen-lohnt-sich.de. Dort erfahren Hausbesitzer, Hauskäufer, Bauherren und Vermieter alles, was es zum Thema Wärmedämmung zu wissen gibt. Die Seite kombiniert Argumentationsbausteine wie wissenschaftliche Studien, Fakten und Expertengespräche mit emotionalen Elementen, zum Beispiel konkreten Erfahrungsberichten von Hausbesitzern zur Fassadendämmung. Schwerpunkt der Kampagne ist die sachliche Auseinandersetzung mit den gängigen Kontra-Argumenten. Vorstandsvorsitzender Lothar Bombös: „Wir wollen gemeinsam die dringend notwendige Objektivierung der öffentlichen Debatte rund um das Thema Wärmedämmung erreichen. Dabei möchten wir alle Aspekte im Detail beleuchten.“

Prominente Unterstützung

Prominente Unterstützung erhält die Kampagne durch Ulrich Wickert, Journalist und ehemaliger Moderator der „Tagesthemen“. Wickert setzt sich als Gesicht und Stimme der Kampagne für den energiesparenden Zweck ein: „Wenn wir richtig dämmen, erhöhen wir nicht nur die Behaglichkeit und den Komfort, sondern senken auch den Energieverbrauch.“ Beiträge der neuen Kampagne zu den Themen Energieeffizienz, Wohnqualität und Werterhalt im Gebäudebereich wird es auch im Fernsehen und anderen Medien geben.