Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent

In zahlreichen Medien wird derzeit fälschlicherweise berichtet, dass die beabsichtigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 3,5 auf 5 Prozent bereits zum 1.Oktober 2011 erfolgen solle. Dem ist nicht so.

Nach dem aktuellen Sachstand soll das erst jetzt in den Landtag eingebrachte Gesetz über die Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer durch den Landtag von Baden-Württemberg in dessen Plenarsitzung am 26. Oktober 2011 beschlossen werden.

Das Gesetz muss dann noch verkündet werden und soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich Anfang November der Fall sein. Der erhöhte Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent wäre dann auf alle nach Gesetzesverkündung grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgänge anzuwenden.

Kennen Sie den kritischen Zinssatz?

Im Vordergrund von Anlegerwünschen stehen Absicherung und Vermögenserhalt. Viele Sparer verlieren Geld, weil ihre Kapitalanlagen weniger Zinsen erwirtschaften als durch Inflation und Steuern verloren geht. Was lässt sich dagegen tun?

Damit Sie Ihr Vermögen erhalten können, müssen Sie sowohl die Inflation als auch die Steuer berücksichtigen. Als kritischen Zinssatz bezeichnet man den Zinssatz, der notwendig ist, um unter Berücksichtigung der Inflation und der Steuer das Kapital zu erhalten.

Bei einer Inflationsrate von 2,4 % im Juli 2011 und 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag benötigen Sie mindestens eine Verzinsung von 3,26 %, um das Kapital zu erhalten. Liegt die Verzinsung unter 3,26 %, wird das Kapital von Steuer und Inflation verzehrt.

Die aktuellen Tages- und Festgeldangebote der Banken liegen zum Teil weit unter dem kritischen Zinssatz.

Welche Kapitalanlagen schaffen das? Höher als der kritische Zinssatz ohne langfristige Bindung und mit hoher Sicherheit?

Ja, ich weiß es! Sie auch?

„Altersgerechter Umbau“ das ist doch der falsche Weg, oder?

Aus Sparzwängen möchte die Bundesregierung KFW-Fördermittel herunterfahren. Leidtragende sind Senioren, die voraussichtlich ab 1. Januar 2012 keine Unterstützung für den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie mehr erhalten.

Nach der aktuellen Haushaltsplanung sind für 2012 keine Finanzmittel mehr für das KFW-Programm „Altersgerechter Umbau“ von Wohngebäuden vorgesehen. Es sollen nur noch die in den vergangenen Jahren bereitgestellten Budgets abgewickelt werden. In den Jahren 2009 bis 2011 hatten noch jeweils 80 bis 100 Millionen Euro dafür jährlich bereitgestanden. „Die Bundesregierung negiert die Notwendigkeit des altersbedingten Umbaus von Wohnungen und Häusern“, kritisiert Hans Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Auch wenn die Menschen länger gesund blieben, steige mit zunehmendem Alter doch die Wahrscheinlichkeit derPflegebedürftigkeit, so Loewenstein weiter. Der Wunsch vieler Menschen, länger in ihren Wohnungen leben zu können, werde durch den Fördermittelentzug konterkariert.

Eigentümer, die einen Umbau ihrer Immobilie mittels KFW-Unterstützung planen, sollten so schnell wie möglich ihren Förderantrag stellen. Die KFW fördert alle Baumaßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen ab 1,46 Prozent pro Jahr, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität für Senioren schaffen sowie ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Mögliche Umbaumaßnahmen sind unter anderenschwellenfreie Zugänge zur Wohnung bzw. zu Terrassen und Balkonen, altersgerechter Bad- und Küchenumbau sowie neue, seniorengerechte Fenster und Türen. Wichtig: Die Beantragung der Fördergelder erfolgt über die Hausbank.

Unglaublich – ein Sack voller Geld!

Der Monat Juli dieses Jahres hatte 5 Freitage, 5 Samstage und 5 Sonntage. Dies ist nur alle 623 Jahre der Fall.

Die Chinesen nennen dieses Phänomen „ein Sack voller Geld“ und das ist noch nicht alles:

Dieses Jahr haben wir vier außergewöhnliche Daten: 1.1.11 / 1.11.11 / 11.1.11 / 11.11.11.

Zudem hat der Monat Oktober dieses Jahr 5 Sonntage, 5 Montage und 5 Samstage. Das ist nur alle 823 Jahre der Fall.

Wenn Du die letzten beiden Zahlen Deines Geburtsjahres mit dem Alter, welches Du dieses Jahr geworden bist zusammenzählst, erhältst Du die Zahl 111. Diese Zahl ist dieses Jahr für alle gleich! Und das bedeutet das Jahr des Geldes! Diese Jahre sind hauptsächlich als „Besitz von Geld“ bekannt.

Was kann es also schöneres geben?

 

Die Inflationsrate austricksen

Viele Sparer verlieren Geld, weil ihre Kapitalanlagen weniger Zinsen erwirtschaften als durch Inflation verloren geht. Was lässt sich dagegen tun?

Im Vordergrund von Anlegerwünschen stehen derzeit Absicherung und Vermögenserhalt.

Die meisten Sparer möchten aber nicht nur die Inflationsrate ausgleichen, sondern nach Abzug von Geldentwertung und Kapitalsteuern einen Gewinn übrig behalten. Erste Voraussetzung dafür ist eine positive Realverzinsung des Anlagekapitals. Das bedeutet: Die getätigte Geldanlage muss unterm Strich mehr Ertrag abwerfen, als durch Inflation verloren geht.

Bei einer aktuellen Inflationsrate von 2,3 Prozent kommen Anleger also erst oberhalb dieser Rate in den grünen Bereich. Ist der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bereits ausgeschöpft, muss der Ertrag um weitere 25 Prozent steigen, damit ein Nettogewinn herausspringt. Um auf diesen Ertrag zu kommen, muss die Rendite der Geldanlage um ein Drittel höher liegen als die Inflationsrate. Das bedeutet, dass Anleger erst ab einem Sparzins von mehr als 3,0 Prozent mit Sicherheit einen Nettogewinn erzielen.

Welche Geldanlagen schaffen das?

Tun Sie’s nicht!

Online-Banking mit Smartphones.

Smartphones geraten zunehemend ins Visier von Online-Kriminellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor immer neuen Methoden, mit der Bankdaten abgeschöpft werden können.

Viele Handy-Nutzer unterschätzten den Schutzbedarf mobiler Endgeräte. Als wichtigsten Rat für den Schutz vor einem Angriff aufs mobile Online-Banking ist lediglich gesunde Skepsis angebracht: „Seien Sie misstrauisch, wenn Sie auf Ihrer Online-Banking-Seite gebeten werden, andere Daten einzugeben, als dies normalerweise der Fall ist.“ Im Zweifelsfall sollte man bei der eigenen Bank nachfragen. Weder auf dem PC noch auf dem Smartphone dürfe man Links aus unbekannten Quellen anklicken – denn hinter dem im Link-Text genannten Ziel könnte sich Schadsoftware verbergen.

Grundätzlich hat sich schon seit Jahren rumgesprochen, dass PC-Nutzer ein Virenschutzprogramm installieren und immer auf dem aktuellen Stand halten sollten. Beim Betriebssystem wie bei der installierten Software sind stets die bereitgestellten Sicherheitsupdates zu installieren.

Nur mit dem Smartphone reagieren viele Nutzer noch arglos. Eine neue App und schon geht’s los. Auch wenn es bei dem ein oder anderen Smartphonenutzer vielleicht garnicht so viel auf dem Konto zu plündern gibt, wie es den Anschein hat, ärgerlich ist es trotzdem.

Vorsicht bei Wohn-Riester für Familien

Seit drei Jahren ist der Erwerb von Wohneigentum mit Riester-Förderung möglich.

Meine Kritik: Wohn-Riester-Eigentümer sind nicht in jedem Fall frei in der Verwendung ihrer Immobilie. Bei Verkauf, Vermietung oder Schenkung können Strafsteuer anfallen, wenn der Eigentümer nicht ein neues Objekt oder einen neuen Riester-Vertrag erwirbt. Problematisch ist auch, wenn der Besitzer vor dem 85. Lebensjahr verstirbt. Dann müssen die Erben ggf. offene Steuerforderungen unverzüglich begleichen.

Mein Tipp: Sparen ist definitiv ein Muss für Jeden. Zustätzliche staatliche Förderung „mitnehmen“ – sehr gerne. Aber bei Immobilien, als wichtiger Baustein für eine „gesunde“ Altersvorsorge, sollte die Priorität auf einem langfristig stabilen Finanzierungsfundament liegen und nicht auf dem i-Tüpfelchen irgendeiner Förderung.

Viele der Wohn-Riester-Angebote sind nicht wirklich günstig. Viele Riester-Darlehen sind sogar teurer als Kredite ohne Förderung. Das bedeutet keineswegs, dass Sie ganz die Hände davon lassen sollten. Aber schauen Sie genau hin, an welchen Anbieter Sie sich binden. Der Effektivzins des Riester-Darlehens sollte nun wirklich nicht über dem eines ungeförderten Darlehens liegen, richtig?

 

Wer schützt den Anleger vor dem Staat?

geht es Ihnen auch so, hin und wieder liest man Artikel in der Zeitung und sagt „Bingo“, weil dieser einem „aus dem Herzen spricht“.

So einen Artikel gab es kürzlich in FOCUS mit der Überschrift der Gouvernantenstaat. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich darüber freuen, wie prägnant in diesem Artikel dargestellt wird, wie wir uns alle gängeln lassen.

Bezogen auf den Finanzmarkt ist da die sich anschließende Frage: Wer schützt den Anleger vor dem Staat?

Die Politikerkaste macht sich an vorderster Front angeblich stark für Anlegerrechte und beschließt mit großem Tamtam neue Schutzbestimmungen, die angeblich den Kleininvestor vor Schaden bewahren sollen. Das Ergebnis sind dann 160 Seiten dicke Prospekte, die nicht nur kein Kleinanleger mehr versteht, sondern vielfach kaum mehr diejenigen, die den Anleger beraten sollen.

Suggeriert wird, dass Fonds unsicher, Festgeld und Staatsanleihen aber bombenfest seien. Portugal, Irland und Griechenland wären ohne die Hilfe der anderen EU-Staaten längst pleite.

Und unsere Politikerkaste hat sehenden Auges hingenommen, dass Griechenland beim Beitritt getürkt hat. Ein Unternehmer und seine Gehilfen (in diesem Fall die europäischen Finanzminister) wären schon längst mit drakonischen Strafen hinter Gittern verschwunden.

Das gleiche gilt für einen Unternehmer, der seinen Betrieb führen würde wie die Bundesrepublik Deutschland geführt wird. Angeblich mit 2 Billionen Euro verschuldet, werden geflissentlich die ganzen Nebenhaushalte verschwiegen oder auch beispielsweise, dass alleine die zukünftigen Rentenforderungen von Staatsdienern mit 3 Billionen Euro zu Buche schlagen.

Scheinheilig wird ein neues Glückspielgesetz verabschiedet, welches Besitzern von Spielhallen die wirtschaftliche Basis nimmt. Dies unter dem Mäntelchen der Fürsorge für den Bürger schlussendlich aber, um das staatliche Lotto zu befeuern, welches Milliarden in den Haushaltstopf spült.

Damit betreibt der Staat quasi eine zielorientierte Vermögensvernichtung, denn um einen Sechser zu ergattern, muss die Wahrscheinlichkeitshürde von 1 : 14 Millionen überwunden werden. Natürlich fängt mit dieser Zahl niemand etwas an, deshalb hier ein plastisches Beispiel: In Hamburg wohnt ein 103 Jahre alter Mann mit einem 1 Meter langen weißen Bart. Sie dürfen nach Hamburg fliegen und dort 3 Wohnungstüren aufmachen. Wenn Sie ihn vorfinden, haben Sie gewonnen. Würden Sie die Reise wirklich antreten?

Politiker wollen Anleger schützen? Deren Kompetenz und Qualität sieht man an Beispielen wie den Landesbanken oder der Hypo Real Estate. Also: Wer schützt Anleger vor Politikern?

Der Streit über Verträge ist doch immer wieder ein Spaß für die Juristen

Kaufrecht: Vorsicht bei Internetformularen zum Gebrauchtwagenverkauf (OLG)

Im Internet finden sich für eine Vielzahl von Verträgen hilfreiche Formulare für den juristischen Laien. Einer juristischen Überprüfung halten sie aber nicht immer stand. Diese Erfahrung musste jetzt ein privater Autoverkäufer machen. Der Käufer wollte vom Vertrag zurücktreten, nachdem er einen massiven Unfallschaden am Fahrzeug festgestellt hatte. Nach dem Kaufvertrag war die Gewährleistung zwar ausgeschlossen. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschied jedoch, dass der konkret vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam ist (OLG Oldenburg, Urteil v. 27.5.2011 – 6 U 14/11).

Sachverhalt: Der Kläger hatte von einem privaten Verkäufer einen gebrauchten PKW Golf zum Preis von 6.900,– € erworben. Als Kaufvertrag hatte der Verkäufer ein Formular aus dem Internet verwendet. Darin hieß es: „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung“. Einige Monate nach dem Kauf stellte der Kläger einen schweren Unfallschaden am PKW mit gravierenden Restschäden fest. Er verlangte vom Verkäufer, der von dem Vorschaden keine Kenntnis hatte, die Rückabwicklung des Kaufgeschäfts. Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

Hierzu führte das OLG weiter aus: Der Gewährleistungsausschluss ist im Streitfall unwirksam. Bei den Kaufvertragsklauseln aus dem Internet handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), weil diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert sind. Dafür gelten die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Nr. 7 a und b BGB. Danach muss ein wirksamer Gewährleistungsausschluss eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie hinsichtlich Körperschäden enthalten. Da diese Einschränkungen im konkreten Fall fehlten, ist der vereinbarte Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam.

Quelle: OLG Oldenburg online

Wie ein Anleger Rendite „hebelt“ – der Leverage-Effekt

Bei jeder Kapitalanlage hat der Anleger grundsätzlich die Option, das Investitionskapital nicht vollständig selbst einzubringen sondern einen Teil zu finanzieren. Die Möglichkeiten einer Finanzierung hängen in erster Linie von den persönlichen Umständen des Anlegers sowie der gewählten Investition ab. Historisch gesehen liegt der durchschnittliche Effektivzins heute am unteren Ende der Skala und genau dies eröffnet Anlegern eine außergewöhnliche Finanzierungsmöglichkeit:

Eine Hebelwirkung wird immer dann erzielt, wenn die Kosten des Fremdkapitals geringer sind als der Ertrag der Kapitalanlage. Unter dem Gesichtspunkt der Eigenkapitalrendite ist in diesem Fall also eine möglichst hohe Fremdkapitalquote anzustreben. Nachstehendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

1. Finanzierung mit 100.000 € Eigenkapital

Ertrag: 6,5 % p.a. vom Kapitaleinsatz (100.000 €) = 6.500,00 €
bezogen auf 100.000 € Eigenkapital somit 6,5 % Rendite

2. Finanzierung mit 100.000 € Eigenkapital + 200.000 € Fremdkapital

Ertrag: 6,5 % p.a. vom Kapitaleinsatz (300.000 €)                   = 19.500,00 €
abzüglich 4,25 % p.a. Zins von 200.000 € Fremdkapital        =   8.500,00
verbleibender Ertrag/Überschuss                                                 11.000,00 €
bezogen auf 100.000 € Eigenkapital somit 11,00 % Rendite

Was ich Ihnen empfehle?
Beschäftigen Sie sich mit dem Gedanken, nicht nur eine Wohnung zur Eigennutzung zu erwerben sondern 3 Wohnungen! Das Verhältnis von 1/3 Eigennutzung und 2/3 Vermietung bietet unter Berücksichtigung der Hebelwirkung hervorragende Chancen für Sie.