Bauen mit Fördergeldern

bei jeder Modernisierungsmaßnahme, welche, gegebenenfalls auch nur im weitesten Sinne, mit Energieeinsparung zu tun haben, sollten Sie die zwei wesentlichen Fördermöglichkeiten prüfen.

Zum einen gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen etlicher Gebäudesanierungsprogramme Zuschüsse und langfristige Darlehen mit vergünstigten Zinsen und auch Tilgungsaussetzungen. Allerdings muss man sich schon sehr ausführlich mit diesen Programmen beschäftigen um zu erfahren, was es an Fördermitteln gibt. Ich empfehle Ihnen, fragen Sie die Handwerker, die sie beabsichtigen zu beauftragen. Das gehört eigentlich zu den wichtigen Kompetenzaufgaben der Betriebe. Ich würde skeptisch werden, wenn mich ein Dachdecker nicht über die entsprechenden Programme informieren kann.

Die Fördergelder decken in der Regel aber nur ein Teil der Investitionskosten ab. Für die Finanzierung eignen sich kleine Modernisierungsdarlehen die verschiedene Banken derzeit bereits ab 2 % anbieten. Hierzu ist es dann allerdings häufig auch erforderlich mal ein Darlehen nicht bei der Hausbank sondern bei einer Mitbewerberbank abzuschließen aber warum eigentlich nicht?

Mietrechtsreform tritt am 1. Mai in Kraft

Nach langem Ringen wird die Mietrechtsreform am 1. Mai in Kraft treten. Der „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ getaufte Reformtext wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Geregelt ist in dem Änderungsgesetz im Wesentlichen, dass Mieter innerhalb der ersten drei Monate einer energetischen Modernisierung die Miete nicht mindern dürfen, wenn die Sanierungsmaßnahme für sie eine Kosteneinsparung bedeutet. Vermietern soll zudem das Vorgehen gegen säumige Mietzahler erleichtert werden: Künftig können sie dem Mieter fristlos kündigen, wenn er mit der Zahlung seiner Mietkaution in Verzug geraten ist. Auch sind künftig Wohnungsräumungen auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung möglich.

Quelle: Newsletter der IZ ImmobilienZeitung

Schimmel in der Mietwohnung

wenn Schimmelbildung in einer Wohnung auftritt, ist das häufig Thema für einen Streit zwischen Mieter und Vermieter. Der Grund für die Feuchtigkeit in der Wohnung kann ein Mangel an der Mietsache sein, oft ist es aber ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters. Wie auch immer bedeutet aber nicht schon eine kleine Schimmelstelle einen berechtigten Grund für den Mieter zur erheblichen Mietminderung und insbesondere nicht zur fristlosen Kündigung. Dafür muss es sich schon um eine erhebliche Schimmelbildung und eine attestierte Gesundheitsgefährdung handeln.

Gerade an dieser ärztlichen Bescheinigung fehlt es meistens, denn der Zustand der Wohnung darf nicht nur subjektiv für den Mieter empfindlich sein sondern er muss nachweislich für jedermann gesundheitsgefährlich sein – erst dann sind erhebliche Mietminderungen und insbesondere fristlose Kündigungen möglich.

Welche Förderung darf es nun sein?

Erst kürzlich wurde eine neue Richtung in der Förderdiskussion eingeschlagen: Nein, es gibt keine Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Immobilienbesitzer stattdessen sollten es günstige Darlehen der KfW sein.

Jetzt wieder etwas anderes, Bundesbauminister Peter Ramsauer will doch die Eigenheimzulage und degressive AfA wieder einführen. Wie immer hätte wohl ohnehin jede Förderung Vor- und Nachteile, hoffen wir also, dass es überhaupt zu neuen Subventionen kommt, dann werden wir gemeinsam versuchen, das Beste für Sie in ein Gesamtkonzept zu bringen.

Mini-Apartments im Kommen

Das Konzept von kleinen möblierten Wohneinheiten wächst rasant, selbstverständlich und vorrangig in den Groß- und Universitätsstädten aber letztendlich überall dort, wo zentraler Wohnraum knapp und teuer ist.

Die Rendite in solchen Immobilieninvestments liegt über der Verzinsung für klassische Wohnimmobilien. Möblierte Einheiten mit Warmmiete, Service und Größen bis 35 m² sind in solchen wirtschaftlich prosperierenden Lagen hoch rentabel.

Die Vermietung erfolgt nicht ausschließlich an Studenten, wie man insbesondere in Stuttgart vermuten könnte sondern spricht auch Berufstätige ab den mittleren Einkommensebenen an, die lediglich für eine begrenzte Zeit in Stuttgart tätig sind.

Die goldenen Regeln der selbstgenutzten Immobilie als Altersvorsorge

  1. Lage, Lage, Lage
    Bei jeder Immobilienentscheidung ist die Lage das A und O. Die Lage ist der Hauptfaktor, um auf viele Eventualitäten vorbereitet zu sein, um die Immobilie anzupassen, vermieten oder auch wieder verkaufen zu können.
  2. Heute kaufen was später wichtig ist
    Zugegeben, nicht ganz einfach aber beim Immobilienerwerb sollten Sie bereits heute die Anforderungen von morgen Bedenken. Barrierefreiheit ist hier geradezu ein klassisches Schlagwort. Aber auch die Möglichkeit einer flexiblen Raumaufteilung – wenn das Haus zu groß wird und eine Einliegerwohnung abgeteilt werden kann, werden damit eine bedarfsgerechte Größe und durch zusätzliche Mieteinnahmen weitere Einkünfte geschaffen.
  3. Rücklagen bilden
    d.h. vorbereitet sein für größere Schäden und fällige Reparaturen. Ein Prozent des Kaufpreises pro Jahr und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein böses Erwachen geben.
  4. Schnelle Tilgung
    Das derzeit günstige Zinsniveau darf Ihnen nicht zum Nachteil werden. Bei 3 % Zinsen und einem 1 % Tilgung kostet ein Darlehen von 100.000 € zwar monatlich unter 350 € aber für eine vollständige Tilgung benötigen Sie über 45 Jahre. Bei 3 % Tilgung erhöht sich die Rate monatlich auf ca. 500 €, dafür sind Sie aber auch ungefähr in der Hälfte der Zeit schuldenfrei und sparen dabei noch eine ganze Menge Zinsen.
  5. Liquidität einplanen
    Wenn Sie im Alter eine schuldenfreie Immobilie besitzen, ansonsten aber über kein Einkommen verfügen, werden Sie die Immobilie nicht halten können. Neben der Immobilie als Altersvorsorge muss also auch Liquidität und finanzieller Spielraum im Alter gewährleistet sein.

Mietrecht: WEG Beschlüsse gelten nicht zwangsläufig auch für den Mieter

Mietrecht ist mieterfreundliches Recht, in den meisten Fällen ist das auch in Ordnung.

Viele Vereinbarungen sind unwirksam, wenn diese einseitig nur zulasten des Mieters vereinbart werden.

Genausowenig ist es möglich, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft automatisch für den Mieter ebenfalls verbindlich sind.

Eine derartige Klausel ist eindeutig unwirksam.

Einzeldarlehen statt Steuerrabatt: Kein Steuerbonus für Gebäudesanierung

Der Bundesrat hat entschieden, dass es für energetische Gebäudesanierung keinen Steuerrabatt geben wird. Stattdessen werden höhere KfW Fördergelder zur Verfügung gestellt. Nachdem sich Bund und Länder nicht über eine Kostenverteilung der Steuerausfälle einigen konnten, sollen Hausbesitzer jetzt über Einzelzuschüsse und zinsgünstige Darlehen zur besseren Dämmung von Gebäuden angeregt werden.

Da stellen sich zwei Fragen:

  1. Ist es wirklich richtig, bei solchen Themen immer nur von Steuerausfällen zu sprechen, wenn es um Abschreibungsmöglichkeiten geht? Wie immer muss doch irgendjemand zunächst investieren und überhaupt ein Steueraufkommen produzieren, bevor er Steuern sparen kann.
  2. Zinsgünstige KfW-Darlehen? Wie günstig soll es beim derzeitigen Niedrigzinsniveau denn sein? Vielleicht ähnlich wie bei Staatsanleihen, dass der Darlehensnehmer zukünftig noch Zinsgutschriften erhält, wenn ein Darlehen in Anspruch genommen wird.

ledig, jung sucht …

… ausreichend Versicherungsschutz!

Die Absicherung für finanzielle Unwägbarkeiten im Fall von Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit hat immer große Bedeutung, insbesondere aber für alle, die vollkommen für sich alleine sorgen wollen oder müssen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist ohnehin lebenslang und unabhängig vom Familienstand ein „must-have“.

Dazu kommen zwingend ausreichender Versicherungsschutz im Fall der Berufsunfähigkeit und Krankheit. Hier muss insbesondere auch auf eine gute Absicherung mit Krankentagegeld und eventuell privater zusätzlicher Pflegeversicherung geachtet werden. Lücken im Versicherungsschutz zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit können eventuell auch über eine Unfallversicherung abgedeckt werden.

Wann haben Sie zuletzt mit Ihrem Ansprechpartner für Versicherungsfragen gesprochen? Wird es da nicht mal wieder Zeit, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen?

So gelingt Ihnen das Entschleunigen im beruflichen Alltag

Nachfolgend finden Sie 12 Orientierungspunkte für eine Tempoveränderung im Arbeitsalltag. Wobei Sie diese Liste nicht als „Beschleunigungsmöglichkeit“ zur Entschleunigung betrachten sollten – das wäre kontraproduktiv. Sondern gönnen Sie sich für jede „Entschleunigungsmaßnahme“ 1, 2 Wochen Zeit zum Einüben, bevor Sie zur nächsten übergehen. So drosseln Sie langsam, aber sicher zu hohes Tempo und gewinnen persönliche Befriedigung durch vermehrt besonnenes Tun. Warum Sie langsam entschleunigen sollten: Wenn Körper und Seele sich an die Stresshormone Adrenalin und Testosteron gewöhnt haben, lassen sie den Organismus nicht mehr in Ruhe und fordern immer weiter Hochgeschwindigkeit. Reaktionen auf plötzliches Tempodrosseln sind dann Entzugs- und zusätzliche Stresssymptome, die wiederum zu einem schnellen Rückfall in alte Gewohnheiten führen.

Gute Entschleunigungsgewohnheiten: So sichern Sie Ihre Arbeitsenergie

  1. Ich plane den nächsten Tag am Vorabend.
  2. Ich vermeide bewusst Multitasking und erledige immer nur – konzentriert und dadurch automatisch zügig – 1 Aufgabe.
  3. Ich verbringe die Mittagspause außerhalb des Büros.
  4. Ich arbeite nicht, während ich esse.
  5. Ich lege alle 2 Stunden mindestens eine 5-Minuten-Pause ein (aufstehen, rausgehen oder Entspannungsübung).
  6. Ich nehme mir nach Abschluss jeder Tätigkeit eine kurze Auszeit von 1 bis 2 Minuten, um den Kopf für die nächste Aufgabe frei zu bekommen.
  7. Ich vereinbare für Gespräche konsequent feste Anfangs- und Endzeitpunkte und bereite sie immer inhaltlich vor.
  8. Ich bin in Gesprächen stets 100%ig anwesend und höre wirklich zu.
  9. Ich schließe jeden Tag bewusst gedanklich ab (kurzer Rückblick oder 5-Minuten-Notizen).
  10. Ich tue jeden Tag mindestens 10 Minuten lang gar nichts.
  11. Ich nehme keine Arbeit oder Probleme mit ins Schlafzimmer – vor dem Einschlafen denke ich an Gelungenes und Erreichtes.
  12. Ich gönne mir ausreichend Schlaf (durchschnittlich 6 bis 8 Stunden).