Pflegevorsorge sollte variabel sein

(djd). Die steigende Lebenserwartung macht die langfristige Erhaltung der Lebensqualität zur zentralen Herausforderung einer älter werdenden Gesellschaft. Dies gilt vor allem für den Fall der Pflegebedürftigkeit, denn hier geht es neben der Frage der Finanzierung auch um praktische Fragen der Neuorganisation des Lebens. Doch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um eine wirklich gute Betreuung im Pflegefall zu gewährleisten. So kann zum Beispiel die Versorgungslücke bei stationärer Pflege in Pflegestufe III mehr als 1.700 Euro betragen. Und das mitunter über viele Jahre hinweg. Soll die Versorgungslücke nicht zulasten von privatem Einkommen und Vermögen gehen, ist eine private Zusatzversicherung angeraten.

Obwohl den Bundesbürgern das wachsende Problem der „Pflegeversorgungslücke“ mittlerweile vertraut sein dürfte, ist die private Pflegevorsorge hierzulande noch immer unterentwickelt. Offenbar setzen viele Menschen darauf, im Pflegefall von Angehörigen betreut zu werden. Tatsächlich sind die familiären Bindungen aber heute bei weitem nicht mehr so stark wie noch vor einigen Jahrzehnten, diese Tendenz wird sich weiter verstärken. Die Menschen sind viel mobiler geworden, wohnen oftmals weit voneinander entfernt, Frauen und Männer sind beruflich in der Regel gleichermaßen stark eingespannt – familiäre Pflege ist unter diesen Umständen oftmals gar nicht realisierbar. Wer dann ambulante Pflegedienste oder einen Platz im Pflegeheim in Anspruch nehmen muss, braucht viel Geld. Fehlt beim Pflegebedürftigen das nötige Vermögen, haften Kinder für ihre Eltern.

Wer einen Angehörigen selbst pflegen will, steht vor großen physischen, psychischen und auch finanziellen Herausforderungen. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von Axa geben zwei Drittel der Deutschen an, dass in einem solchen Fall die größte Belastung vermutlich für sie darstellen würde, dass sie ihren persönlichen Bedürfnissen nicht mehr ungehindert nachgehen könnten. 63 Prozent erwarten zudem starke finanzielle Einschränkungen durch hohe Pflegekosten, 61 Prozent befürchten, die eigene Berufstätigkeit reduzieren zu müssen.

Bei frühzeitiger Vorsorge lässt sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung zumindest die Angst vor den finanziellen Folgen einer späteren eigenen Pflegebedürftigkeit deutlich lindern. Inzwischen gibt es sogenannte Pflegetagegeld-Tarife, die sich flexibel an die jeweiligen Lebensumstände anpassen lassen. Entsprechend der finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse kann der Versicherte seinen Schutz selbst gestalten: Er entscheidet, wie hoch das Pflegegeld sein soll und welche Pflegestufen er absichern möchte. Damit kann die Lücke zwischen der gesetzlichen Absicherung und den tatsächlichen Pflegekosten individuell nach den Wünschen des Versicherten geschlossen werden.

„Pflege-Bahr“ allein reicht nicht aus

Um die Bundesbürger zu mehr privater Pflegevorsorge zu ermuntern, gibt es seit Anfang 2013 den staatlich geförderten „Pflege-Bahr“. Schon ab einem Beitrag von zehn Euro pro Monat gibt der Staat einen Zuschuss von fünf Euro dazu. Nichtsdestotrotz können in der Regel die Leistungen aus dem „Pflege-Bahr“ sowie die gesetzliche Absicherung allein die Versorgungslücke im Pflegefall nicht vollständig schließen.

Steigende Wahrscheinlichkeit einer Demenzerkrankung berücksichtigen

Mit dem zunehmenden Durchschnittsalter der Gesellschaft steigt auch die Zahl der Menschen, die unter einer Demenzerkrankung leiden: Nach einer Prognose der Deutschen Alzheimer Gesellschaft könnte sich die Zahl der Betroffenen von derzeit etwa 1,4 Millionen bis 2050 auf ungefähr drei Millionen Patienten erhöhen. Im Hinblick darauf ist es bei der Wahl einer Pflegezusatzversicherung wichtig, dass der jeweilige Tarif auch den Demenzfall – also die Pflegestufe 0 – absichert. Denn Demenzkranke bekommen zwar Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – diese reichen aber bei Weitem nicht aus.

Mixen kann zu Baumängeln führen

(djd). Wer Materialien mixt, provoziert bei der energetischen Sanierung mögliche Baumängel, die später teuer zu Buche schlagen können. Darauf weist der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme (FV WDVS) hin. „Nur wenn alle Komponenten der Wärmedämmung als System exakt aufeinander abgestimmt sind, können sie ihre Funktion sicher und langfristig erfüllen“, erläutert WDVS-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Setzler. Mehr Informationen gibt die neue Broschüre „Im System verbunden“, die kostenfrei auf www.heizkosten-einsparen.de erhältlich ist.

Bauträgerverträge sind nicht immer verbraucherfreundlich

(djd). Bauen mit einem Bauträger erscheint vielen Hausinteressenten ein attraktiver Weg zum Wohneigentum. Sie bekommen alle Leistungen aus einer Hand und müssen sich nicht um die aufwendige Grundstückssuche kümmern. Doch es gibt dabei grundsätzliche Unterschiede zum Bauen mit Architekt oder Bauunternehmen auf eigenem Grund. Denn Bauherr ist in diesem Fall der Bauträger, während der künftige Hauseigentümer sich eher in der Rolle eines Erwerbers befindet.

Und obwohl das Haus erst nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung in seinen Besitz übergeht, sind die Verträge in der Regel so ausgelegt, dass er schon frühzeitig, also vor dem Eigentumsübergang, Zahlungen leisten muss. Bauträgerverträge sind in der Regel kompliziert und für den Laien schwer überschaubar. Rechtsanwalt Mario van Suntum ist Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Er rät dazu, darauf zu achten, dass die Verträge keine verbraucherfeindlichen Klauseln enthalten. „Diese sind leider keine Ausnahme“, so van Suntum.

Anspruch auf Sicherheitsleistung

In fast jedem Vertrag halten sich Bauträger vor, die vereinbarte Leistung unter bestimmten Umständen einseitig zu ändern. „Die Gründe für solche Änderungen müssen in einer entsprechenden Klausel triftig beschrieben sein, sonst ist die Regelung zur einseitigen Änderung unwirksam“, erläutert van Suntum. Fallstricke würden auch bei der Bezahlung lauern. So hätten Verbraucher bereits bei der Leistung der ersten Abschlagszahlung Anspruch auf eine Sicherheitsleistung in Höhe von fünf Prozent der Gesamtvergütung. „Enthält die Klausel zur Regelung der Abschlagszahlungen diese gesetzlich verbriefte Vertragserfüllungssicherheit nicht, ist der gesamte Ratenzahlungsplan unwirksam und der Erwerber sollte sie nachfordern, um Rechtssicherheit zu erhalten“, betont Mario van Suntum.

Technische und rechtliche Prüfung

Regelungen, die eine sogenannte fingierte Bauabnahme durch den Verbraucher enthalten oder ihn schon vor vollständiger Fertigstellung zur Abnahme zwingen, sind nicht akzeptabel und unwirksam. Denn bei vorhandenen wesentlichen Mängeln kann der Erwerber die Abnahme verweigern. „Verbraucher tun gut daran, den Entwurf des Bauträgervertrages von qualifizierten Fachleuten inhaltlich prüfen zu lassen“, empfiehlt van Suntum. Ideal sei es, durch einen Bauherrenberater eine technische sowie durch einen Vertrauensanwalt eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Informationen und Adressen.

Erschließungskosten gesondert ausweisen

Sind die Erschließungskosten in einem Bauträgervertrag nicht gesondert ausgewiesen, läuft der Erwerber bei einer Insolvenz des Bauträgers Gefahr, doppelt zu bezahlen, denn oft sind diese Kosten Teil der ersten Rate der Abschlagszahlung. Hat sie der Bauträger im Insolvenzfall noch nicht an den Erschließungsträger, also etwa die Gemeinde, entrichtet, hält sich diese beim Erwerber schadlos. Im Bauträgervertrag müssen daher entsprechende Sicherheiten zugunsten des Erwerbers vorgesehen sein oder nachgefordert werden. Mehr Informationen: www.bsb-ev.de.

EnEV 2014: Das sollten Bauherren wissen

Strenge Vorgaben an Neubauten – kein Sanierungszwang für Altbauten

(djd). Ab Frühsommer 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Eines ist schon heute klar: Mit der EnEV 2014 verbindet sich kein Zwang zum Sanieren. Von wesentlichen Verschärfungen für Altgebäude wurde abgesehen, stattdessen stellt der Gesetzgeber strengere Vorgaben an Neubauten. Der maximale Wärmeverlust über die Gebäudehülle soll ab 2016 um bis zu 20 Prozent gemindert werden, der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt gleich um ein Viertel. Das mittelfristige Ziel lautet, bis 2021 die EU-Standards für Niedrigstenergiegebäude zu erreichen.

Schon heute die Standards von morgen erfüllen

Auch wenn die neuen Bestimmungen erst ab 1. Januar 2016 gültig sind, empfehlen Experten, schon jetzt beim Neubau die zukünftigen Standards zu erfüllen. „Ein späteres Nachdämmen ist stets aufwendiger und kostspieliger, als gleich beim Neubau auf eine zukunftssichere Gebäudeausstattung zu setzen. Viele wirksame Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel die XPS-Dämmung der Bodenplatte sind später gar nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand möglich“, sagt Diplom-Ingenieurin Isolde Elkan, Geschäftsführerin der Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaumstoff (FPX).

Das Niedrigstenergiehaus als Standard wird bis 2021 kommen. Dabei handelt es sich um ein Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf, wobei der Restenergiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Daher ist es sinnvoll, schon jetzt in die Energieeffizienz der Zukunft zu investieren. „Dass bereits heute 50 Prozent der Neubauten über den in der EnEV geforderten Standard gebaut werden, zeigt, dass man keine Angst vor großen Belastungen durch die Gesetzesnovelle haben muss. Bauherren entscheiden sich für energieeffiziente Standards, weil es schlichtweg wirtschaftlich sinnvoll ist“, so Isolde Elkan weiter.

Energieausweis wird zur Pflicht

Einen weiteren Grund jetzt schon den energetischen Zustand des Hauses unter die Lupe zu nehmen, ist der neue Energieausweis. Er wird in Zukunft den Marktwert des Eigenheims oder der Mietwohnung mitbestimmen. Ob es sich um einen Energiefresser oder ein sparsames Haus handelt, wird dann auf einen Blick sichtbar. Die Klassen sind denen der Haushaltsgeräte A+ bis H angepasst. Bei Vermietung und Verkauf muss der Energieausweis zukünftig immer vorgelegt werden. Isolde Elkan zieht einen treffenden Vergleich: „Da heute niemand mehr einen Kühlschrank der Klasse C kauft, kann man erahnen, was das für den Wiederverkaufswert des Hauses bedeutet, wenn man hier nicht aktiv geworden ist.“

Heizkessel müssen ausgetauscht werden

Eine weitere Novellierung der EnEV 2014 besteht darin, dass Hausbesitzer zukünftig Heizkessel erneuern müssen, die älter als 30 Jahre sind beziehungsweise vor dem Jahr 1985 eingebaut wurden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Eigentümer das Haus selber bewohnen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, die Heizungsanlage oder den Kessel zu erneuern, sollte im ersten Schritt den Schwerpunkt auf eine wirksame Wärmedämmung der Gebäudehülle legen. „Denn sonst investieren Bauherren für die Heizung mehr als notwendig, denn sie benötigen ohne Dämmung eine leistungsstärkere Anlage und die Wärme geht durch die ungedämmte Gebäudehülle einfach verloren. Besser ist es die gebrauchte Energie im Haus zu lassen.

Es empfiehlt sich, stets vor Sanierungen einen unabhängigen, zertifizierten Energieberater hinzuziehen. Darüber hinaus gibt es vom Staat Geld für energetische Sanierungsmaßnahmen. Wer mehr Details über die Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für energetische Sanierung erfahren möchte kann sich auf der Homepage des Verbandes unter www.xps-waermedaemmung.de informieren. Dort finden sich ein Fördermittelratgeber und viele weitere Informationen. Zudem beantwortet hier der Architekt John Kosmalla, bekannt aus der TV-Serie „Zuhause im Glück“, individuelle Fragen von Bauherren und Hausbesitzern.

Dachgeschoss ins Visier

Die EnEV 2014 schreibt das Decken der oberen Geschossdecke für Häuser vor 1983 vor. Ausnahme ist, wer sein Haus selber bewohnt. Dennoch ist es vor allem für Eigenheimbesitzer sinnvoll, das Dachgeschoss zu dämmen. Denn in Zeiten sprunghaft steigender Energiekosten lässt sich auf diese Weise dem Vergeuden von Energie ein Riegel vorschieben. Zumal lediglich mit dieser Maßnahme bereits mehr als 30 Prozent der Heizenergie im Eigenheim eingespart werden kann. Die Dämmung des Dachraums ist sehr kostengünstig und bringt viel Wirkung. Der Dämmstoff wie beispielsweise das druckbeständige und feuchteresistente XPS wird hier einfach auf dem Boden verlegt, Dampfsperren oder Dampfbremsen sind nicht erforderlich. Die Dämmstoffe sollten trittfest oder mit Brettern belegt sein, um den Dachboden weiterhin begehen zu können.

Ökologische Dämm-Rendite

Obgleich jedes Haus anders ist, zeigt sich anhand eines einfachen Rechenbeispiels, dass in Zeiten knapper und damit immer teurer werdenden Ressourcen an Thema Energieeffizienz kein Weg vorbei führt: Ein Haus aus dem Baujahr 1960 mit 100 Quadratmetern Wohnfläche verbraucht im Schnitt pro Jahr rund 3.700 Liter Heizöl. Ein Niedrigenergiehaus hingegen benötigt nur zwischen 500 und 700 Liter, ein Passivhaus sogar weniger als 150 Liter. Der Gebäudebestand gilt als einer der Hauptverursacher des Kohlendioxid-Ausstoßes. Zudem haben sich in den vergangenen 15 Jahren die Heizölpreise mehr als verdreifacht. „Neben dem offensichtlichen ökologischen Effekt wohnt man komfortabler und spart Energie. Das ist eine vernünftige Rendite“, so Isolde Elkan weiter.

Tipps rund ums Video- und Fotosharing

  • Augen auf bei der Cloud-Nutzung: Datenschutz und Datensicherheit der Anbieter sollten mit einem TÜV-Zertifikat bestätigt sein.
  • Wer die Cloud nutzt, sollte ein sicheres Passwort verwenden, das kein sinnvolles Wort ergibt, Zahlen und Sonderzeichen enthält und möglichst lang ist.
  • Für Fotobücher gilt: Erst mal ein kleines Buch bestellen. So lässt sich feststellen, ob sich der Anbieter auch für größere Projekte empfiehlt.
  • Mit Apps zur Bildbearbeitung lassen sich Fotos aufpeppen – oft sind eindrucksvolle Effekte möglich.
  • Wer beliebte Foto- und Videosharing-Apps wie Instagram nutzt, sollte darauf achten, wem er die Rechte am Bild einräumt.

Tipps zum Lernen: Für Grundschüler, Gymnasiasten, Haupt- und Realschüler

(mpt-13/159). Hat das neue Schuljahr begonnen, herrscht in mancher Familie Anspannung oder gar Aufregung. Dann kann es geschehen, dass sich aus einem gepflegten Optimismus plötzlich der reine Stress entwickelt, obwohl statt Schulstress für Eltern wie für Kinder eine gewisse Ruhe viel angenehmer und erfolgversprechender wäre. Doch es gibt Strategien, die helfen, ruhig und entspannt zu bleiben. Und genau das hilft dabei, schon zu Beginn des Schuljahrs die Weichen in Richtung guter Noten zu stellen.

Tipps zum Lernen: Gut geplant ist halb gelernt

Wer erfolgreich lernen möchte, sollte sich zeitig um einen Lernplan kümmern. Am besten gleich nach dem Ende der großen Ferien. Lernplan und Hausaufgabenplaner sind in Sachen Schulerfolg ein nahezu unschlagbares Team – vor allem, weil beide die Organisation des Schulalltags gut unterstützen. Während in den Hausaufgabenplan die Schularbeiten eingetragen werden, die daheim zu erledigen sind, kommen in den Lernplan alle Klassenarbeiten und alle bereits eingeplanten Lerneinheiten, aber auch Freizeittermine wie Schul- oder Sportfeste und die regelmäßigen oder einmaligen Nachmittagstermine. So können sich die Schüler mit System organisieren.

Beim Lernen wichtig: Pausen

Wer beim Lernen mit guten Noten belohnt werden möchte, muss unbedingt regelmäßige Pausen machen. Das Gehirn des Menschen kann nicht pausenlos arbeiten und immerzu neuen Lernstoff aufnehmen. Daher ist es wichtig, dass die Kinder jede Lerneinheit mit einer Auszeit beenden. In dieser Phase lassen sie ihren Gedanken freien Lauf, gehen an die frische Luft, bewegen sich ein wenig, trinken Wasser, Tee oder Saftschorle, um munter zu bleiben, und verspeisen – wenn sie denn Appetit haben – einen kleinen Imbiss. Um sich selbst zu motivieren, ist für die Kinder auch ein Hausaufgabenvertrag eine gute Hilfestellung. Der wird mit den Eltern geschlossen und beinhaltet für die Schüler die Verpflichtung, die Schularbeiten regelmäßig zu erledigen und sich mit täglichen Lernzeiten auf den Unterricht vorzubereiten. Erfüllt der Nachwuchs seine Vertragspflichten, kann er sich auf eine Belohnung freuen.

Grundschultipps

Je jünger die Schüler, umso mehr Unterstützung und Aufmerksamkeit benötigen sie. Ihnen können die Eltern mit Tricks und Kniffen den Alltag in der Schule noch besonders einfach erleichtern, weil die Ratschläge von jüngeren Kindern häufig mit mehr Spaß angenommen werden als von älteren Schülern:

– Beim Lernen hat jeder sein spezielles Tempo und entwickelt bald eine eigene Arbeitsweise. Deshalb ist ein persönlicher Arbeitsplatz für jeden Schüler wichtig.
– Dort sollten die Kinder auch wirklich nur für die Schule arbeiten und lernen.
– Die Eltern sollten darauf achten, dass die Kinder an diesem Arbeitsplatz nicht gestört werden.
– Musik oder laute Geschwister sollten vermieden beziehungsweise in ihre Schranken gewiesen werden.
– Werden die Hefte und Mappen sauber und ordentlich geführt, ist auch das eine große Hilfe.

Gymnasium, Haupt- und Realschule

Nachdem am Ende der vierten oder sechsten Klasse über die weitere Schullaufbahn der Kinder entschieden wurde, stehen für die Schüler neue Herausforderungen auf dem Programm. Ob der Nachwuchs rechtzeitig über alle nötigen Kompetenzen verfügt, die für den Start an der weiterführenden Schule nötig sind, können die Eltern zum Beispiel mit dem Test „Fit für die weiterführende Schule“ überprüfen. Diesen Test bietet das bundesweit tätige Nachhilfeinstitut Studienkreis kostenfrei an. Er wurde für Grundschüler der dritten und vierten Klassen konzipiert. Über die teilnehmenden Standorte des Instituts kann man sich online informieren [ http://www.studienkreis.de ]. Alternativ können Eltern die Rufnummer 0800-1111212 gebührenfrei anrufen, um die entsprechende Auskunft zu erhalten.

djd-Text: 46583

Immer mehr Hauskäufer gehen Kreditrisiko ein

Kombination aus Niedrigzins und geringem Einkommen wird zur Gefahr

„Niedrige Zinsen, steigende Mieten, die Immobilie als Altersvorsorge: All das sind Gründe für die Entscheidung eine Immobile zu kaufen oder zu bauen. Dennoch gehen dabei immer mehr Immobilienbesitzer ein Kreditrisiko ein“, erklärt Matthias Rother, Vorstand des unabhängigen Baufinanzierungsvermittlers Hypofact http://hypofact.de, im Gespräch mit pressetext.

„Insbesondere die Haushalte mit geringer Bonität und wenig bis gar keinem Eigenkapital laufen Gefahr, den Kredit nach Auslauf der ersten Zinsbindungsphase nicht mehr bedienen zu können“, so Rother. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditzinsen steigen, ist hoch und dass die Gehälter der sogenannten Schwellenhaushalte auch in zehn bis 15 Jahren ausreichen, ist bei der heutigen Arbeitsmarktlage eher ungewiss.

Höhere Kreditsumme als Einkommen

Viele scheinen sich finanziell zu überschätzen. Denn laut einer aktuellen Auswertung von 12.000 Kreditanfragen in München und Berlin kommt das Immobilienportal ImmobilienScout24 zu dem Schluss, dass viele Finanzierungen „auf Kante gestrickt“ sind. Hat im ersten Quartal 2010 ein Kreditnehmer in der Region München das 50-Fache seines monatlichen Nettoeinkommens als Kredit angefragt, war es im zweiten Quartal 2012 schon das 70-Fache.

In Berlin betrug die Darlehenssumme im ersten Quartal 2010 im Schnitt das 39-Fache des monatlichen Nettoeinkommens und stieg im zweiten Quartal 2012 auf den 52-fachen Wert an. Vor allem in den vergangenen zwölf Monaten hat sich dieser Trend verschärft. Ralf Weitz, Geschäftsleiter Baufinanzierung bei ImmobilienScout24: „Die gestiegene Verschuldungsbereitschaft in Bezug auf die Immobilie ist erklärbar, denn Banken und Vertriebe fördern durch niedrige Zinsen und Kreditmarketing den Einstieg in Immobilien. Und dies trotz gestiegener Kreditrisiken auf Seiten der Kreditgeber und -nehmer.“

Einsatz öffentlicher Mittel prüfen

Letztendlich kommt es vor allem bei Schwellenhaushalten auf eine ausführliche und kompetente Finanzierungsberatung an. „Eine mögliche Lösung könnte beispielsweise ein Darlehen mit leicht erhöhter Tilgung und langer Zinsbindung sein. So wird das Restdarlehen minimiert. Eine parallele Absicherung, zum Beispiel durch einen Bausparvertrag, kann sinnvoll sein“, erläutert Rother. Die Prüfung von öffentlichen Mitteln und auch die Standortwahl der Immobilie, ob Stadt oder Stadtrand, können sich ebenfalls budgetschonend auswirken.

Quelle http://www.pressetext.com (pte20120913021)

Kostenlose App hilft beim Planen und Sparen

„Finanzchecker“ für iOS und Android erhältlich

Ein neues Smartphone kaufen, den Führerschein machen oder in die erste eigene Wohnung ziehen – die Wünsche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind oft groß und das Geld dafür knapp. Deshalb gibt es eine neue kostenlose App, die das Planen und Sparen für den großen Traum unterstützt: Der „Finanzchecker“ vom Beratungsdienst Geld und Haushalt verschafft schnell einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben und zeigt, ob das Geld für den Monat reicht.

Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben lassen sich im „Finanzchecker“ automatisch fortschreiben. Damit sieht man sofort, wie viel Geld nach Abzug der festen Kosten jeden Monat zum „Leben“ bleibt. Besonders jungen Haushalten, die erstmals auf eigenen Füßen stehen, zeigt die Finanzchecker-App, wie viel sie ausgeben können. Denn hier sind mit Miete und Nebenkosten oft schon 30 bis 50 Prozent des Einkommens verplant.
Außerdem kann man unterwegs mit dem „Finanzchecker“ auch die vielen kleinen Ausgaben erfassen und schnell gegensteuern, wenn es eng wird. Grafische Auswertungen zeigen, wie gut einem das über längere Zeit gelungen ist. Mithilfe der App kann man den eigenen finanziellen Rahmen abstecken und leichter Geld zurücklegen. So lassen sich auch große Wünsche verwirklichen.

Die App „Finanzchecker“ ist kostenlos und wird von Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen Finanzgruppe zur Verfügung gestellt. Der „Finanzchecker“ kann für Smartphones mit iOS- und Android-Betriebssystem in den jeweiligen App-Stores heruntergeladen werden. Mehr Infos zur App gibt es auf der Internetseite http://www.geld-und-haushalt.de/finanzchecker .

Über den Beratungsdienst Geld und Haushalt

Geld und Haushalt – der Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt Verbraucher mit kostenlosen Angeboten bei der persönlichen Finanzplanung. Im Internetportal unterhttp://www.geld-und-haushalt.de finden sich Bestellmöglichkeiten für kostenlose Broschüren und Planungshilfen sowie Online-Angebote, wie zum Beispiel der Web-Budgetplaner.

Der beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angesiedelte Beratungsdienst wurde bereits 1958 gegründet und ist für sein zukunftsfähiges Bildungskonzept dauerhaft als offizielle Maßnahme zur deutschen Umsetzung der UN-Dekade “ Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet worden.

Quelle http://www.pressetext.com (pts20140109010)

 

Gewinner geben ständig auf

Sie tun es nur im richtigen Moment.

Durchhalten gilt in unserer Gesellschaft als Stärke.  Garnicht so selten bringt aber stures Ausharren nicht den erträumten Erfolg sondern zermürbt und frustriert.

Das starre Festhalten an blockierenden Zielen und unergiebigen Projekten kann oft zu erheblichen Fehlentwicklungen führen. Das heißt nicht, alle Ziele und Träume aufzugeben, die viel Einsatz und Mühe verlangen. Doch es ist grundsätzlich eine wohlüberlegte Kombination aus Durchhalten und Aufgeben sinnvoll. Eine ausgewogene Balance bedeutet, tatkräftig für Ziele einzutreten, ihnen jedoch nicht blind hinterherzueilen und sich dabei zu verirren.

Die große Kunst des Aufgebens liegt darin, zu wissen, wann es gut ist aufzuhören oder etwas zu beenden.

In einem Beobachtungszeitraum gilt es herauszufinden, ob die emotionale Lage, das körperliche Wohlbefinden, sowie die rationale Analyse der Situation für ein Aufhören sprechen. Dann aber nicht alles sofort stehen und liegen lassen, das bislang gewohnte Verhalten abrupt beenden. Besser  ist es, in mehreren, kleineren Schritten aufzuhören und dabei neue Ziele stecken, neue Aufgaben angehen.

Prämie für Grundstückstipp

Die gute Stimmung am deutschen Immobilienmarkt wird sich auch im Jahr 2014 fortsetzen. Die vorliegenden Rahmenbedingungen sprechen jedenfalls dafür.

Auch mein Auftraggeber wird in Anbetracht dieses positiven Marktumfeldes in 2014 die Akquisition geeigneter Entwicklungsgrundstücke weiter forcieren.

Für Hinweise, die zum Ankauf geeigneter Grundstücke führen werden sage und schreibe 5.000 Euro als Prämie bezahlt!

Gesucht werden bundesweit Grundstücke in Städten ab 5.000 Einwohnern, an Hauptverkehrsstraßen oder in 1. Reihe in Gewerbegebieten.

Größe ab 4.000 m², in Top-Verkehrslagen mit einer täglichen Frequenz von mehr als 15.000 Fahrzeugen bereits ab 1.500 m².

Baurecht mit oder ohne Bebauungsplan. Falls Bebauungsplan vorhanden, Ausweisung als Gewerbe-, Misch- oder Sondergebiet.

Sie kennen jemand, der sein Grundstück verkaufen will? Setzen Sie sich gleich mit Herrn Ulrich Kaminski in Verbindung.