Der Lockruf der Städte

Wohnimmobilienpreise: Hohe Zuwächse nur in einigen Ballungszentren

(djd/pt). Junge Leute hat es schon immer in die Stadt gezogen. Aber sie bleiben nun auch dort und suchen nach Wohnraum, zum Beispiel wenn sie eine Familie gründen – das Häuschen im Grünen oder die große Altbauwohnung sind dann beliebt. Es sind vor allem die Bildungsangebote sowie die Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten, die das Stadtleben für alle Familienmitglieder so attraktiv machen.

Zuzug in die Ballungsräume wird sich fortsetzen

Die Folgen dieser Entwicklung sind auf dem Markt für Wohnimmobilien deutlich spürbar: Besonders hohe Zuwächse gibt es bei den Preisen für Wohnraum in den Ballungszentren. In der Fläche bleibt der Preisanstieg dagegen moderat. Das schreibt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem Konjunkturbericht. „Die Wohnimmobilienpreise in den Ballungszentren dürften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Eine Normalisierung der Zinsen ist nicht in Sicht und der verstärkte Zuzug in die Ballungsräume wird sich fortsetzen“, erläutert BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Vor diesem Hintergrund sei eine flexible und ausreichende Bereitstellung von Wohnraum geboten, nicht aber eine strengere Regulierung der Mietpreise. „Ein angemessenes Angebot an Wohnraum ist das beste Mittel, um den Preisdruck in den Ballungsräumen zu senken und die Bezahlbarkeit von Wohnimmobilien nachhaltig zu gewährleisten.“

Keine Gefahr einer bundesweiten Preisblase

In Großstädten wie Berlin, Hamburg und München seien die Preise für den Erwerb von Wohnraum seit 2010 um über 30 Prozent gestiegen. Etwas später zogen auch die Wohnungsmieten an. „Die Gefahr preislicher Übertreibungen beschränkt sich jedoch auf einige große Ballungsräume. In den ländlicheren Regionen ist der Aufschwung am Immobilienmarkt bislang dagegen nicht angekommen“, so Dr. Martin. Ein flächendeckend übermäßiger Anstieg der Wohnimmobilienpreise sei daher aktuell nicht erkennbar. Gegen das Entstehen einer bundesweiten Preisblase sprächen auch die bislang maßvolle Immobilienkreditvergabe sowie die niedrige und im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen rückläufige Verschuldung der Deutschen.

Freiraum mit Grenzen

Auch Wohnungseigentümer haben Pflichten und sind an Regeln gebunden

(djd/pt). In Eigentum investieren, statt dem Vermieter monatlich Geld zu überweisen, und Freiheit bei der Gestaltung des eigenen Lebensumfelds: Zwei Gründe, die für künftige Immobilienkäufer wichtig sind. Ganz frei von Verpflichtungen sind aber auch Haus- und Wohnungseigentümer nicht. Ein Hausbesitzer kann etwa anteilig zur Kasse gebeten werden, wenn die Gemeinde die Straße vor seinem Haus erneuert. Und bei Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern gibt es eine Reihe weiterer Verpflichtungen.

Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft

Der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) zufolge erwirbt man mit dem Kauf einer Wohnung nicht nur das Alleineigentum an den Räumen, juristisch „Sondereigentum“ genannt. Man werde zwingend auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die mit Rechten, aber auch vielen Pflichten verbunden sei. Gesetzliche Regelungen dazu enthält das Wohnungseigentumsgesetz. Die Details in der Ausführung sind aber vielfach nicht festgelegt. Auf drei Punkte, so der BSB, sollten Erwerber hier besonders achten: Auf die sogenannte Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusssammlung. Unter www.bsb-ev.de steht ein Ratgeberblatt „Augen auf beim Wohnungskauf“ mit allen wichtigen Informationen für künftige Eigentumswohnungsbesitzer zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Regelungen vor dem Kauf genau prüfen

Aus der Teilungserklärung beispielsweise geht hervor, welche Räume inklusive Abstellflächen im Sondereigentum des Käufers sind und welche Flächen sich im Gemeinschaftseigentum befinden, dazu zählen etwa Treppenhäuser oder Grünflächen. In der Gemeinschaftsordnung finden sich Regelungen zur Kostenverteilung oder zu Stimmrechten, zur Tierhaltung oder zum Musizieren. Da Änderungen nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich sind, sollte man vor Vertragsunterzeichnung genau prüfen, ob es Regeln gibt, die gegen den Erwerb sprechen.

Viele Menschen erleiden gerade in Entspannungsphasen unangenehme Infekte

(djd/pt). Ob Campen auf Sardinien, eine Städtereise nach Barcelona oder der Roadtrip in Tasmanien, im Urlaub wollen sich die meisten Menschen erholen, das Leben genießen und Neues entdecken. Doch die Zeit vor der Reise ist meist besonders hektisch. Kofferpacken, Reiseorganisation und ein randvoller Terminkalender bedeuten trotz Vorfreude zusätzlichen Stress und stellen die körpereigene Immunabwehr vor eine große Herausforderung. So arbeiten die Abwehrzellen auf Hochtouren, um zu verhindern, dass ein Infekt ausbricht. In vielen Fällen währt die Urlaubsfreude nicht lange, denn kaum am Traumziel angekommen, verleidet ein grippaler Infekt die lang ersehnten Ferien – leider ein Klassiker, genannt „Leisure Sickness“ oder Freizeitkrankheit.

Doppelstrategie gegen grippale Infekte

Experten sehen in dem Phänomen eine Folge der plötzlichen Entspannung: Sobald der Stress nachlässt, schaltet auch das Immunsystem auf „Stand-by“. Jetzt haben Krankheitserreger leichtes Spiel. Wer den Urlaub nicht im Bett verbringen möchte, benötigt bei einem grippalen Infekt mit Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen verlässliche Hilfe. Schnell wirksam ist etwa die Kombination der Wirkstoffe Paracetamol und Phenylephrin, enthalten beispielsweise in GeloProsed (rezeptfrei aus der Apotheke). Die neuartige Darreichungsform als Pulver, das ohne Wasser eingenommen werden kann, bekämpft Erkältungssymptome gleich zweifach: Der Schmerzstiller Paracetamol senkt das Fieber und lindert Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen. Phenylephrin lässt die angeschwollene Nasenschleimhaut rasch abschwellen.

Der „Leisure-Sickness“ vorbeugen

Damit der Übergang vom hektischen Alltag in den erholsamen Urlaub nicht zu drastisch wird, lohnt es sich, schon in der letzten Arbeitswoche einen Gang zurück zu schalten. Einige Tage vor der Abreise sollten die wichtigsten Dinge im Job und für die Ferienplanung erledigt sein. Bewusste Ruhepausen und freie Nachmittage helfen dabei, sich langsam auf die kommende Auszeit vorzubereiten. Im Umkehrschluss sollte man an den ersten Tagen am Urlaubsort noch aktiv bleiben und schrittweise in die Entspannung gehen.Aktiv gegen die „Freizeitkrankheit“

Wenn ein Mieter ausziehen will, gibt es nicht selten Streit um Kaution und Co.

(djd/pt). Raus aus der alten Wohnung und schnell rein in die neue – so einfach ist es leider nicht immer. Möchte ein Mieter ausziehen, muss er zunächst einmal ordnungsgemäß kündigen. Das hat grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen, und die Kündigung muss von allen Vertragspartnern eigenhändig unterschrieben sein. Ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Wirksam wird das Schreiben, sobald es dem Vermieter zugeht.

Kündigungsfristen einhalten

Darüber hinaus ist die vorgeschriebene Kündigungsfrist einzuhalten. „Unbefristete Mietverträge, die nach dem 1. September 2001 unterzeichnet wurden, können vom Mieter zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Frist gekündigt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Für ältere Mietverträge würden oftmals auch längere Zeiträume gelten. Eine Kündigung befristeter Verträge sei nur zum Ablauf der im Vertrag angegebenen Laufzeit möglich.

Doch was passiert, wenn man früher aussteigen will, aber der Vermieter dies nicht akzeptiert? „Dann hat man nur die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, mit dem der Vermieter einverstanden ist“, so Jürgens. Ein Recht darauf besteht allerdings nicht. Am besten lässt man sich bereits beim Abschluss eines Mietvertrages oder rechtzeitig vor der Kündigung von einem Experten beraten – man findet sie beispielsweise beim Interessenverband Mieterschutz unter www.iv-mieterschutz.de.

Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten will

Ein häufiger Streitpunkt beim Wohnungswechsel ist die Kaution. So kommt oft Ärger auf, wenn der Vermieter nach dem Auszug nicht gleich die ganze Kaution auszahlen will. Tatsächlich kann dieser jedoch für gewisse Zeit einen angemessenen Teil einbehalten. Jörn-Peter Jürgens: „Der Vermieter sichert damit noch nicht fällige Ansprüche aus dem Mietverhältnis und der Abwicklung.“ Das können etwa Nachforderungen aus der noch zu erstellenden Abrechnung der Betriebskosten sein. Spätestens nach sechs Monaten sollte das restliche Geld aber überwiesen sein. Manche Vermieter behalten die Kaution auch ein, um eventuell entstandene Schäden in der Wohnung zu reparieren. „Um diesbezüglichen Ärger zu vermeiden, sollte man grundsätzlich beim Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem sämtliche Mängel detailliert erfasst werden“, rät Jürgens.

Gefahr in Grund und Boden

Baugrundstücke sollten vor einem Kauf genau untersucht werden

(djd/pt). Hauptsache, die Lage stimmt: Wer sein Baugrundstück alleine nach dem ersten Augenschein auswählt, geht unter Umständen ein hohes Risiko ein. Denn neben Lage und Infrastruktur, Größe und Preis gibt es noch einiges mehr zu beachten. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. beispielsweise rät Bauherren, zuerst Einblick in den Bebauungsplan zu nehmen. Er enthält wichtige Informationen darüber, welche Art der Bebauung überhaupt zulässig ist, welche Fläche mit wie vielen Geschossen maximal überbaut werden darf oder welche Abstände zu Nachbarn einzuhalten sind. Und er gibt Hinweise darauf, was in der Nachbarschaft gebaut werden darf und geplant ist.

Informationen zur Grundstückserschließung

Wichtig sind auch Informationen zur Grundstückserschließung. Denn wegen der boomenden Baunachfrage ist es schon vorgekommen, dass Kommunen oder private Eigner Bauland zur Verfügung gestellt haben, dessen Aufteilung und Erschließung noch nicht abgeschlossen war. Schlimmstenfalls steht dann bereits das Haus, es fehlen aber noch Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse. Sowohl die öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze als auch die private Erschließung auf dem Grundstück bis zum Haus können Zusatzkosten verursachen und die Bebauung verzögern. Daher sollten sich Kaufwillige bereits vor Vertragsschluss informieren, was genau sie erwartet und was bereits abgeschlossen oder klar geplant ist. Unter www.bsb-ev.de gibt es ein aktuelles Ratgeberblatt „Baugrundstück – Baugrundrisiko – Erschließung“ zum kostenlosen Download.

Wissen, was im Boden liegt

Thema des Ratgebers ist auch die Baugrunduntersuchung. Sie analysiert Bodenaufbau und Bodenschichten sowie die aktuellen Wasserverhältnisse. Damit ist sie eine wichtige Grundlage für die Planung der Gründung oder des Kellers für einen Neubau. Zusammen mit einer Altlastenuntersuchung kann sie auch alte Schadstoffbelastungen im Erdreich oder auf Anhieb nicht ersichtliche Reste alter Gebäude aufdecken, die sich im Boden verstecken und zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen könnten.

Nicht ohne Expertenrat

Historische Gebäude sollte man nur mit fachmännischer Unterstützung sanieren

(djd/pt). Die eingewachsene Villa oder eine alte Mühle am Bach: Mit dem Erwerb einer historischen Immobilie erfüllen sich viele Bundesbürger einen Lebenstraum. Zu berücksichtigen ist beim Kauf, dass der neue Besitzer nicht immer so handeln kann, wie er möchte: „Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, gibt es je nach Region unterschiedliche Gesetze, Verordnungen und Auflagen zu beachten“, erläutert Dipl.-Ing. Ullrich Rühlmann, Bauherrenberater beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor dem Kauf sollte man sich auf jeden Fall gut informieren, welche Regeln gelten und welche Behörden zuständig sind. Auf keinen Fall dürfen Arbeiten am Haus ohne Genehmigungen gestartet werden.

Eine Außendämmung ist oft nicht möglich

Gilt ein Haus als Baudenkmal, so darf etwa die Fassade nicht verändert werden. Bei einer energetischen Modernisierung bedeutet das oft, dass keine Dämmung von außen möglich ist und dass unter Umständen auch die Fenster erhalten werden müssen. Dann sollte zum Beispiel über eine aufwändigere Innendämmung und zusätzlich innen eingebaute Kastenfenster nachgedacht werden. Grundsätzlich gilt zwar auch im Denkmal die Energieeinsparverordnung, es sind aber Vereinfachungen und Abweichungen möglich. Und einen Energieausweis benötigt ein denkmalgeschütztes Haus auch nicht.

Nachhaltige Finanzierung sichern

Grundsätzlich muss der Hausbesitzer bei einem historischen Objekt eine nachhaltige Finanzierung sichern, am besten mit Unterstützung unabhängiger Fachleute. Genutzt werden können unter Umständen spezielle Förderungen von Gemeinden, privaten Stiftungen oder Länderstiftungen. Auf jeden Fall in Frage kommen aufs Denkmal abgestimmte Kredite und Zuschüsse der KfW. Vorgeschrieben ist dafür die baubegleitende Kontrolle der Maßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen Bauherrenberater des BSB, der als „Energieberater Baudenkmal“ zugelassen ist. Mehr Informationen und Adressen gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Sachverständige kann den Denkmalbesitzer in spe von der Vorbereitung des Kaufs bis zum Abschluss einer Sanierung beratend begleiten.

Bauunternehmen insolvent – der Albtraum jedes Bauherren

Bei der Auswahl des Baupartners sollte man deshalb genau hinsehen

(djd/pt). Insolvenzen sind der Albtraum eines Bauherrn – doch leider sind sie keine Seltenheit. Rund 16 Prozent der Teilnehmer einer Befragung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) waren mit Insolvenzen von Baufirmen und deren Folgen bereits konfrontiert. Die Schäden durch die Insolvenz beliefen sich für die Bauherren auf durchschnittlich 20.000 – 25.000 Euro, oftmals lagen die Schäden deutlich höher. Wer seine neue Immobilie knapp kalkuliert hat, stößt dann schnell an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit.

Insolvenzgefahren verringern

Restlos ausschließen lässt sich das Insolvenzrisiko nicht, doch die Gefahren können minimiert werden. „Ein wichtiger Schritt ist eine sorgfältige Auswahl des Baupartners“, so Peter Mauel, Erster Vorsitzender und Vertrauensanwalt im BSB. Referenzen und Erfahrungsberichte gäben gute Hinweise, wie lange und erfolgreich das Unternehmen am Markt sei und wie seriös es agiere. Zusätzlich könne man über den BSB Firmenauskünfte der Creditreform einholen, die Aufschluss über die Solvenz des Unternehmens geben. Informationen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de.

Zahlungspläne kritisch prüfen

Wichtig, so Mauel, sei auch eine Prüfung des Zahlungsplans im Bauvertrag. Er muss so ausgelegt sein, dass der Bauherr den Unternehmer nach Baufortschritt bezahlt, also immer nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Doch manche Verträge enthalten unausgewogene Zahlungspläne, bei denen der Auftraggeber de facto in Vorleistung geht – im Falle einer Insolvenz ist das zu viel gezahlte Geld meist nicht oder nur in geringem Umfang wiederzuerlangen.

Im seit 2009 bestehenden Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) wird der Bauunternehmer dazu verpflichtet, privaten Bauherren eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bruttovertragssumme zu stellen, sobald die erste Abschlagszahlung fällig wird. „Kommt es während des Baus zu Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, durch den sich der Vergütungsanspruch um mehr als zehn Prozent erhöht, muss der Unternehmer auch seine Sicherheitsleistung entsprechend anpassen“, erläutert Peter Mauel.

Vergleichen – und sparen

Drum prüfe, wer sich lange bindet: Baugeldvergleich lohnt sich auch im Zinstief

(djd/pt). Der Zeitpunkt zum Kauf einer Immobilie ist derzeit besonders günstig, denn die Darlehenszinsen für Baugeld sind historisch niedrig. Trotzdem lohnen sich Angebotsvergleiche – die Zinssätze der einzelnen Banken unterscheiden sich teilweise deutlich. Hilfreich können Finanzdienstleister wie etwa die Volkswagen Financial Services sein, die keine eigenen Hypothekendarlehen anbieten und stattdessen mit ihrem Hypothekenservice die jeweils individuell passenden und günstigsten Konditionen am Markt vermitteln.

Gute Beratung ist bares Geld wert

Der Stiftung Warentest („Finanztest 4/2015) zufolge zahlen Häuslebauer bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro mit 25-jähriger Zinsbindung mit dem günstigsten Angebot 67.600 Euro weniger als mit dem teuersten Kredit. Die Spanne beim Effektivzins liegt hier zwischen 2,11 und 4,3 Prozent. Kreditvermittler suchen deshalb für jeden Kunden bei mehr als 300 Kreditgebern das Angebot, das genau zu den individuellen Bedürfnissen passt und die hierfür besten Konditionen am Markt bietet. Ganz gleich ob Erst- oder Anschlussfinanzierung, Festzinsdarlehen, kombinierte Darlehen, die auch KfW-Programme mit einbeziehen, Familienhypotheken mit Zinsbonus für Familien mit Kindern oder die Sorgloshypothek mit besonders lang festgelegtem Zinssatz für bis zu 40 Jahre.

Niedrige Zinsen und ein individuelles Finanzierungskonzept

Bei der Immobilienfinanzierung sollten neben einem möglichst günstigen Zinssatz auch Aspekte wie die Höhe der monatlichen Belastung, die gewünschte Tilgungsdauer oder Sonderfinanzierungsformen eine Rolle spielen. Unter Umständen kann es sich für einen Kreditnehmer lohnen, laufende Kredite vor Ablauf der Frist umzuschulden. Mit der Bank handelt er dann ein zinsgünstigeres Darlehen aus und zahlt im Gegenzug für die Ablösung des alten Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine weitere Alternative ist das sogenannte Forward-Darlehen: Damit kann sich der Kreditnehmer bereits bis zu 60 Monate vor Ende der aktuellen Zinsbindung für einen Aufschlag die aktuell günstigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern.

Ruhe bitte

Mit Trennwänden lässt sich der Schallschutz im Haus deutlich verbessern

(djd/pt). Einfach nur abschalten und etwas Ruhe genießen: Nach einem anstrengenden Tag freuen sich viele Menschen auf Entspannung, etwa bei Yoga-Übungen. Doch das ist gar nicht so leicht, wenn nebenan die Kleinen lauthals lachend eine Kissenschlacht veranstalten oder der Nachwuchs das Klavier mit den Übungen aus dem Musikunterricht malträtiert. „Lärm bedeutet Stress – und damit sind keineswegs nur Straßengeräusche gemeint. Auch Geräusche aus dem Nachbarraum können die Konzentration beeinträchtigen, zum Beispiel wenn man im Home Office noch schnell eine Arbeit fertigstellen will“, erklärt Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Mit einem verbesserten Schallschutz in den eigenen vier Wänden können alle Hausbewohner zu ihrem Recht kommen.

Ruhige Nischen schaffen

Oft genügt es in diesem Zusammenhang bereits, aus einem Raum zwei zu machen: Wenn man beispielsweise vom großflächigen, offenen Wohnraum eine Ecke mit Trennwänden abteilt, können alle gleichzeitig ihren Hobbys frönen. Die Musik oder die Zeichentrickserie der Kinder stört dann nicht mehr die Mutter, die nebenan Autogenes Training machen möchte. Und auch das Home Office findet eine ruhige, separate Nische. Sehr gut geeignet dafür sind Trockenbaulösungen, die Heimwerker unkompliziert und zeitsparend selbst montieren können. So erzielt etwa das „PerfectWall“-System von Knauf mit eingesetzten Trennwandplatten aus Mineralwolle mit 40 Dezibel (dB) einen sehr guten Schallschutz.

Aufbau in nur einem Tag

Der Einsatz von Trennwandplatten aus Mineralwolle zahlt sich indes nicht nur in Sachen Schallschutz aus – auch die Wärmedämmung wird deutlich verbessert. Unter www.knauf-perfectwall.de gibt es weitere Informationen sowie Bezugsquellen in Baumärkten vor Ort. Gut zu wissen: Auch beim Aufbau der bereits mit ansprechenden Motiven fix und fertig bedruckten Wandelemente hält sich die Geräuschentwicklung dank innovativer Klebetechnologie in Grenzen. Der Aufbau dauert im Übrigen weniger als einen Tag.

Beton als Wärmespeicher

Warum Trägheit beim Bauen auch nützlich sein kann

(djd/pt). Wenn heute von energieeffizienten Wohnhäusern die Rede ist, so ist meist die Gebäudedämmung gemeint. Dabei gibt es noch andere Faktoren, die den Energieverbrauch und das Wohlbefinden beeinflussen können. „Die Wärmespeicherfähigkeit eines Baustoffs spielt beispielsweise eine wichtige Rolle“, erklärt Oliver Schönfeld, Bauen-Wohnen-Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Je größer die Masse eines Baustoffs, desto größer sei auch seine Fähigkeit, Wärme oder Kälte zu speichern. Doch was genau bedeutet das?

 

Große Masse wirkt Temperaturschwankungen entgegen

Bauteile mit geringer Masse erwärmen sich beispielsweise bei starker Sonneneinstrahlung schnell. Ihre Oberflächentemperatur überschreitet dann in kurzer Zeit die Lufttemperatur in den Innenräumen. Die Wände geben Wärme an die Luft ab – die Zimmer erhitzen sich. Bei Bauteilen mit großer Masse wie etwa aus Beton dauert die Erwärmung wesentlich länger und fällt geringer aus. Im Gebäude bleibt es kühler, Temperaturspitzen lassen sich vermeiden. Umgekehrt kühlen aufgewärmte Wände, Decken und Fußböden im Winter langsamer ab und wirken so starken Temperaturschwankungen entgegen. Unter www.beton.org gibt es mehr Informationen zum nachhaltigen Bauen und zu den Eigenschaften von Beton.

Wärmeschutz nach Maß

Obwohl Beton von Haus aus keine sehr guten Dämmwerte besitzt, ist er dank seiner Wärmespeicherfähigkeit sehr gut geeignet für energieeffiziente und komfortable Wohnbauten. Durch einen schlanken Wandaufbau in Kombination mit einer Dämmung, die im Prinzip in jeder gewünschten Stärke aufgebracht werden kann, lassen sich Wärmedurchgangswerte erreichen, die dem heute in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Niveau entsprechen oder deutlich darüber liegen. Sollen die Beton-Bauteile selbst eine stark wärmedämmende Wirkung besitzen, so lässt sich dies mit Leicht-Zuschlagsstoffen wie Blähton erreichen. Je nach Mischung des Betons kann im günstigsten Fall auf die zusätzliche Wärmedämmung sogar ganz verzichtet werden.