Schulden im Privatbereich sind oft ein Tabuthema – nun gibt es dafür eine Lösung

(djd). Geld sammeln für das Hochzeitsgeschenk der Kollegin oder den Geburtstag eines Freundes, das Teilen der Restaurantrechnung vom Essen mit Freunden oder der Taxifahrt nach dem Theaterbesuch: Immer wieder werden zwischen Freunden und Familienmitgliedern Kosten gesplittet. Oft werden sie von einer Person vorgestreckt, die anderen sollen ihren Anteil später zurückzahlen. „Die meisten vertrauen darauf, dass Freunde und Verwandte tatsächlich ihre Ausstände begleichen – genau das funktioniert aber aus den unterschiedlichsten Gründen oft nicht reibungslos“, so Sabrina Winter, Sprecherin von PayPal Deutschland. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bezahlsystems zeigt aktuell, dass 43 Prozent der befragten Deutschen schon die Beziehung zu einem Freund oder Familienmitglied ernsthaft gefährdet haben, weil sie ausgelegtes Geld nicht zurückgezahlt haben. Mit dem neuen Service PayPal.Me ist es nun möglich, Geld von Freunden und Familie einfach und auf persönliche Art zu erhalten.

Nicht mehr auf Schulden sitzen bleiben

Weil es den meisten Menschen unangenehm ist, Freunde und Familie nach ausstehenden Geldbeträgen zu fragen, bekommen viele ihr Geld nie zurück. Abhilfe schafft nun auf elegante Art der neue Service, mit dem das Geld einfach per Link eingefordert und zurückgezahlt werden kann. Das funktioniert schnell und unkompliziert wie Bargeld und sicher wie Onlinebanking. Der entsprechende Link muss nur einmalig festgelegt und kann ab dann immer genutzt werden. Zudem ist man flexibel: Ob in der Bahn, im Restaurant oder zu Hause auf dem Sofa, der Link funktioniert auf allen Geräten – Smartphones und Tablets inklusive. Alle Informationen: www.paypal.me.

Und so funktioniert’s

Der Link wird an Freunde oder Verwandte, die bei einem in der Kreide stehen, geschickt – per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über Social Media. Der Freund oder Verwandte, der die Schulden hat, klickt den Link an und loggt sich ein. Im nächsten Schritt gibt er den Betrag ein, klickt auf „Senden“ und schon ist das Geld unterwegs, die Summe landet auf dem Konto des Empfängers.

Bei der Immobilienfinanzierung sollte man nicht nur auf den Niedrigzins schauen

(djd). Die Zinsen sind noch immer rekordverdächtig niedrig, die Finanzierungskonditionen für eine eigene Immobilie daher günstig. Doch Peter Breitfeld, Bauherrenberater und Finanzierungsexperte bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), warnt davor, Immobilienfinanzierungen alleine mit Blick auf den Niedrigzins zu planen. Denn mindestens ein Teil der Zinsvorteile werde durch höhere Bau- und Erwerbskosten aufgebraucht, so Breitfeld.

Niedrigzins versus Kostensteigerungen

Kostensteigerungen gegenüber der Bausituation vor zehn oder 15 Jahren gibt es an vielen Stellen. Als Beispiel nennt Breitfeld die Grunderwerbssteuer. Bei bescheidenen drei Prozent liegt sie nur noch in Sachsen und Bayern, in allen anderen Bundesländern fallen zwischen fünf und 6,5 Prozent an. Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Maklercourtage oder das Honorar des Notars finanzieren die Banken nicht im Rahmen der Baufinanzierung. Sie können daher die Eigenmittel schmälern und in der Folge zu ungünstigeren Zinskonditionen führen. Gleichzeitig treibt die Nachfrage die Bodenrichtpreise, in den Ballungszentren liegen die angebotenen Grundstücke oft noch über den Richtwerten. Manche Banken machen dann zur Risikoabsicherung Abschläge bei der Wertermittlung. Dadurch erhöhen sich die Anforderungen ans Eigenkapital und manchmal sogar die Zinsen.

Eigenkapital nicht zu niedrig ansetzen und mit Augenmaß finanzieren

Dass zugleich auch die Baukosten höher liegen, dafür sieht Breitfeld neben den gestiegenen energetischen Anforderungen und der hohen Auslastung der Bauunternehmen auch Gründe bei den Bauherren selbst: Er beobachtet, dass die Ansprüche an die Größe und Ausstattung wachsen. Breitfeld gibt zu bedenken, dass der Wiederverkaufswert einer größeren Immobilie nicht unbedingt linear höher sei und dass man bei der Planung auch die Nutzung über die Jahre – und besonders im Alter – berücksichtigen solle.

Als Faustregel für die Finanzierung empfiehlt Breitfeld, dass wenigstens 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten über Eigenmittel finanzierbar sein sollten: „Ideal ist eine hohe Tilgung von drei Prozent oder mehr.“ Bei der Sollzinsbindung sei Augenmaß gefragt, denn je länger die Bindung, desto höher der Zins über die Laufzeit. Die Grundfrage lautet: So lange wie möglich, oder nur so lange wie nötig? Auf jeden Fall empfehlenswert, so Breitfeld, sei das Recht auf außerplanmäßige Sondertilgungen. Wer mehr Informationen und Beratung sucht, findet unter www.bsb-ev.de Tipps und die Adressen unabhängiger Bauherrenberater in ganz Deutschland.

Eine Aufblasdämmung kann auch jetzt noch Heizkosten reduzieren

(djd). Sinken draußen die Temperaturen, freuen sich viele Menschen darauf, es sich im wohlig warmen Heim gemütlich zu machen. Doch diese Gemütlichkeit hat oft einen entscheidenden Wermutstropfen: die anstehende Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr. Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de: „Wer nicht schon im Sommer die kalte Jahreszeit bedacht und mit dem Wintercheck des Hauses begonnen hat, kann auch jetzt noch Maßnahmen umsetzen, um den Wärmeschutz zu verbessern und bares Geld zu sparen.“

Dachböden energetisch optimieren

Ungenutzte Dachböden bieten sich vor allem an, um das eigene Haus energetisch nachzurüsten. Sind diese unzulänglich gedämmt, kann die teure Heizenergie beinahe ungehindert entweichen. Um dem Wärmeverlust vorzubeugen, ist es nicht notwendig, das ganze Dach zu sanieren – eine Dämmung der obersten Geschossdecke reicht völlig aus. Eine besonders schnelle Variante, die sich auch für schwer zugängliche Bereiche eignet, ist die sogenannte Aufblasdämmung. Dabei werden lose Dämmstoffe mithilfe einer Einblasmaschine von außerhalb des Gebäudes über einen Schlauch auf den Dachboden geblasen. Damit gelangt das Material nicht nur in alle Ecken und Winkel und dämmt diese effizient, die Arbeiten sind auch innerhalb weniger Stunden abgeschlossen – ohne Lärm, Schmutz oder andere Einschränkungen der Wohnqualität.

Schnell, sauber und sicher

Das Spektrum der Auf-, beziehungsweise Einblasdämmstoffe reicht von Zellulose bis hin zu modernsten und leistungsstarken Produkten aus Glaswolle ohne Bindemittelzusatz wie etwa „Supafil Loft Plus“ von Knauf Insulation. Der weiße Dämmstoff, der optisch an Watte erinnert, weist sehr gute Dämmwerte auf (Wärmeleitfähigkeitsstufe 038) und ist wasserabweisend. Er verrottet und zersetzt sich nicht. Zudem ist er resistent gegen Schimmelbefall und von Natur aus nicht brennbar (Baustoffklasse A1). Der Zusatz von Flammschutzmitteln ist daher nicht nötig. Auch die Nachhaltigkeit kommt nicht zu kurz: Der Dämmstoff wird hauptsächlich aus recycelten Glasflaschen hergestellt, ist besonders emissionsarm und deshalb mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird auch künftig leicht erfüllbar sein

(djd). Wer ein Haus neu baut, muss die Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten, die seit 2002 gilt und im Laufe der Jahre mit jeder Novellierung umfangreicher und anspruchsvoller wurde. Doch Fachleute sind sich einig: Bisher waren die Anforderungen immer recht leicht zu erfüllen, zumal die Qualität von Bau- und Dämmstoffen stets besser wurde. „Viele Material-Optimierungen brachten sogar mehr, als die eine oder andere Verschärfung der EnEV-Anforderungen verlangte“, erklärt Martin Schmidt, Bauen-Wohnen-Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Das ganze Haus muss nicht „verpackt“ werden

Doch zum Jahresbeginn 2016 macht die EnEV den bis dahin größten Sprung seit ihrem Bestehen. Das sogenannte Referenzgebäude, das den Grenzwert für Neubauten vorschreibt, wird um 25 Prozent verbessert. „Das heißt übersetzt, dass ab diesem Stichtag auch alle Neubauten um 25 Prozent in puncto Jahres-Primärenergiebedarf verbessert werden müssen“, erläutert Isolde Elkan, Geschäftsführerin der Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaumstoff (FPX). Die Expertin gibt aber auch gleich Entwarnung: Da es längst Hochleistungsdämmstoffe gebe, die ohnehin schon seit Jahren bei allen Varianten von Effizienz- und Energiesparhäusern erfolgreich eingesetzt würden, könnten Bauherren der neuen Zeit gelassen entgegensehen. Das gelte nicht zuletzt auch für diejenigen, die nicht ihr ganzes Haus „einpacken“ wollen. Schon mit einer soliden Bodenplattendämmung und einer Dachdämmung lassen sich bis zu 45 Prozent der Wärmeverluste reduzieren.

Bodenplattendämmung: Wärmelecks dauerhaft verschließen

Während man früher den Beton direkt auf der Baugrubensohle verteilte und dann den Rohbau hochzog, gibt es heute aus gutem Grund die Bodenplattendämmung. Ohne diese Dämmung kann teure Raumwärme nahezu ungehindert ins Erdreich abfließen, deshalb werden schon seit vielen Jahren diese Wärmelecks mit XPS-Platten aus Extruderschaum geschlossen. Die Platten sind extrem druckstabil und feuchteunempfindlich, bei gleichzeitig hoher Wärmedämmwirkung. „Deshalb hat XPS auch eine spezielle Zulassung für diese Bereiche“, so Elkan. Wichtig sei es in jedem Fall, zuerst eine Dämmung zu planen. „Erst danach wird für den noch geringen Restwärmebedarf eine kleine, effiziente Heizungsanlage konfiguriert – nicht andersherum“, so Elkan. Unter www.xps-waermedaemmung.de gibt es viele weitere Informationen.

Druckstabilität als Plus fürs Dach

Die Druckstabilität und das bis nahe Null reduzierte Wasseraufnahmevermögen der XPS-Platten sind Eigenschaften, die auch am Dach für perfekte Lösungen sorgen. Ob eine wärmebrückenfreie Aufdachdämmung beim Steildach oder als Flachdachdämmung mit Dachbegrünung, als sogenanntes Umkehrdach: XPS-Platten können unter extremen Verhältnissen Jahrzehnte lang gute Leistung liefern. Wegen ihrer langen Haltbarkeit und der vergleichsweise schnellen energetischen Amortisation der Herstellungsenergie sind Extruderschaumstoffe laut der auf internationalen ISO-Normen basierenden Umweltproduktdeklaration (EPD) des Institutes Bauen und Umwelt auf Augenhöhe mit sogenannten ökologischen Alternativen. Extruderschaum besteht zu 98 Prozent aus Luft – und nur zu zwei Prozent aus erdölbasiertem Kunststoff. Dazu spart es aber mehr als das 200-fache der eingesetzten Herstellungsenergie ein.

Vorsicht vor riskanten Klauseln

Bauen: Ein gutes Vertragswerk ist der Grundstein zum Erfolg des Projekts
(djd). Bauverträge sind Vertrauenssache – schließlich ist die Investition, die der Bauherr einem Unternehmer anvertraut, in der Regel die größte, die er in seinem Leben tätigt. Doch leider sind nicht alle Verträge verbraucherfreundlich, wie eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) zeigt. In 81 Prozent der untersuchten Vertragswerke fehlte es an Sicherheitsleistungen des Unternehmers, in 65 Prozent war keine Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung vereinbart, und bei mehr als der Hälfte gab es keine verbindlichen Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Baufertigstellung.

Unklare oder fehlende Vereinbarungen können gravierende Folgen haben

Die Folgen unklarer, den Verbraucher benachteiligender oder schlicht fehlender Vereinbarungen im Vertrag können für Bauherren gravierend sein. Da sie in der Regel bautechnische und juristische Laien sind, fehlt ihnen das Fachwissen, ein Vertragswerk richtig zu beurteilen und gegebenenfalls Änderungen durchzusetzen. Rechtsanwalt Wendelin Monz, Vertrauensanwalt beim BSB, empfiehlt daher vor der Unterschrift eine Vertragsprüfung: „Dabei wird die Bau- und Leistungsbeschreibung durch Bauherrenberater geprüft – das sind Bausachverständige, Bauingenieure oder Architekten. Das juristische Vertragswerk nimmt ein Vertrauensanwalt, in der Regel ein auf Baurecht spezialisierter Fachanwalt, unter die Lupe.“ Adressen unabhängiger Sachverständiger und Vertrauensanwälte sowie weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de im Internet.

Nachteilige oder unwirksame Vertragsklauseln rechtzeitig erkennen

Mit anwaltlichem Rat lassen sich Vertragsbestandteile herausfinden, die den Auftraggeber benachteiligen oder die vor dem Gesetz rechtsunwirksam sind. Nach Angaben von Wendelin Monz ist aber oft besonders problematisch, was nicht im Vertrag steht. Oft fehle zum Beispiel die Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit nach der Bauabnahme und damit die Absicherung gegen eine Unternehmensinsolvenz während des fünfjährigen Gewährleistungszeitraums.

Details zur KfW-Förderung auf einen Blick

(djd). Zum 1. April 2016 wird sich für Bauherren in Sachen KfW-Förderung einiges ändern. In einer Übersicht hat der Leichtbeton-Hersteller KLB-Klimaleichtblock die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

– Der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus.
– Die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 40 bleiben erhalten.
– Ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 wird eingeführt.
– Der neue Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus kommt hinzu.
– Der maximale Förderkreditbetrag steigt auf 100.000 Euro.
– Der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit wird auf 100.000 Euro erhöht.
– Neu eingeführt wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten.

Leichtsinnige Heimwerker

Umfrage: Nur jeder Zehnte schützt sich bei Arbeiten im Haus vor Unfallrisiken
(djd). Schnell soll es meist gehen beim Heimwerken: Mal eben etwas Brennholz sägen, einen Dübel befestigen oder eine Tür abschleifen – viele schreiten direkt zur Tat, ohne sich über gesundheitliche Risiken und den Schutz davor Gedanken zu machen. Dabei ist das Werkeln alles andere als ungefährlich: Rund 250.000 Heimwerker verletzen sich jedes Jahr bei ihrem Hobby, berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Ein Grund dafür könnte die mangelnde Ausrüstung sein: Nur jeder Zehnte trägt beim Heimwerken konsequent Schutzbrille und Co., das hat eine repräsentative TNS Infratest-Umfrage im Auftrag von 3M ergeben.

Nicht ohne Schutz werkeln

Genau 10,1 Prozent der Befragten achten der Umfrage zufolge beim Werkeln stets auf den Arbeitsschutz. Ungleich größer ist die Gruppe der Sicherheitsmuffel: Über 40 Prozent verzichten beim Bohren, Sägen oder Schleifen komplett auf eine schützende Ausstattung. Knapp jeder Zweite (46,4 Prozent) denkt zumindest gelegentlich daran. Besonders nachlässig ist die ältere Generation: Nur 4,9 Prozent der über 55-Jährigen tragen immer Schutzkleidung, fast die Hälfte in dieser Altersgruppe nie. Dabei sollten Heimwerker die Risiken nicht unterschätzen – nicht nur beim Umgang mit schwerem Werkzeug, sondern ebenso bei alltäglichen Arbeiten wie dem Anstreichen, Hecke schneiden oder Rasenmähen. Bereits die vermeintlich harmlose Geräuschentwicklung eines Rasenmähers kann das Gehör dauerhaft schädigen. Unter www.3Marbeitsschutz.de erfahren Heimwerker, welche Utensilien bei welchen Arbeiten hilfreich sind und daher im Hobbyraum nicht fehlen sollten.

Schutz für Augen, Gehör und Co.

Einige der nützlichen Helfer sind den Heimwerkern bekannt: Am häufigsten werden laut Umfrage Schutzbrillen getragen. Immerhin 45,4 Prozent haben schon einmal den Augenschutz genutzt. Mit Abstand folgen Atemschutzmaske (29,9 Prozent), Gehörschutz (26,5 Prozent) und Schutzanzug (17,2 Prozent). Gerade mal 12,2 Prozent der Hobbyhandwerker schützen ihren Kopf mit einem Helm und nur 7,2 Prozent haben schon einmal eine Schweißmaske benutzt.

Bauabnahme mit Folgen

Sachverständige Hilfe kann bei dieser letzten Hürde sinnvoll sein
(djd). Als letzte Hürde auf dem Weg in die eigenen vier Wände steht bei einem Neubau die Bauabnahme. Damit bestätigt der Bauherr dem Unternehmer, dass er die erbrachte Werkleistung als im Wesentlichen fertiggestellt und mängelfrei billigt. Das klingt harmlos – hat aber Rechtsfolgen, die in erster Linie für den Auftragnehmer günstig sind. Treten nach der Bauabnahme Mängel auf, die der Auftraggeber nicht schon bei der Abnahme gerügt hat, liegt die Beweislast beim Bauherren – davor muss der Bauunternehmer nachweisen, dass er mängelfrei gearbeitet hat. Zudem beginnt mit der Abnahme die Uhr zu ticken: Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünf Jahre lang bestehende Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche. Und auch die Gefahr des zufälligen „Untergangs“ des Werks beispielsweise durch Feuer liegt jetzt nicht mehr beim Bauunternehmen.

Bauabnahme im Bauvertrag regeln

„Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir, dass der Auftraggeber die Bauabnahme ausdrücklich erklärt und dass der Zeitpunkt der Abnahme durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls bestätigt wird“, erläutert Mario van Suntum, Vertrauensanwalt der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die förmliche Abnahme sollte demnach bereits im Bauvertrag geregelt sein. Denn sonst könne der Auftragnehmer eine Abnahmeerklärung auch aus einem „schlüssigen Verhalten“ des Auftraggebers ableiten, zum Beispiel wenn der Bauherr das Haus oder die Wohnung längere Zeit ohne Beanstandungen nutzt oder die Schlussrechnung ungekürzt bezahlt.

Sachverständige Unterstützung bei der Abnahme gibt Sicherheit

Ob die erbrachte Werkleistung im Wesentlichen qualitativ und quantitativ vollständig ist, können Baulaien ohne fachliche Unterstützung nicht immer beurteilen. Es kann daher sinnvoll sein, einen Sachverständigen – etwa einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater – zur Abnahme hinzuzuziehen. Mehr Informationen und Ansprechpartner gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bau bereits von Anfang an begleiten und so Mängel frühzeitig feststellen und auf ihre rechtzeitige Beseitigung hinwirken.

Genuss tut gut

Die verlorene Fähigkeit des Genießens kann man wieder erlernen

(djd). Ständig erreichbar und stets leistungsbereit hasten die meisten Menschen heute durchs Leben. Wann immer es möglich ist, werden mehrere Dinge gleichzeitig erledigt. Auf Leistung kommt es an – für Genuss bleibt dabei kaum Zeit, im Gegenteil. Einigen Menschen macht das sinnliche Erleben sogar Angst. Experten wie Dr. rer. nat. Rainer Lutz betrachten diese Entwicklung mit einiger Skepsis. Für den klinischen Psychologen gehört die Fähigkeit, ganz bewusst genießen zu können, zur gesunden Selbstfürsorge. „Sie trägt zur inneren Balance und maßgeblich zum Wohlbefinden bei“, erklärt der Genuss-Experte. Denn Genussmomente seien kein Luxus, den man sich nur selten gönnen sollte, sondern kleine bewusste Auszeiten von Stress und Hektik, die helfen, den Alltag besser zu bewältigen. Ausschließlich dem Thema Genuss widmet sich beispielsweise die Website www.genuss-tut-gut.de.

Schokolade als sinnliches Erlebnis

Wir benötigen zwar die Nährstoffe aus der Nahrung, um zu leben. Aber wer seine Lebensmittel immer nur unter rein funktionellen Gesichtspunkten auswählt, der verpasst etwas. Wenn man beispielsweise zu Süßigkeiten und Knabbereien greift, dann macht man das aus puren Genussgründen. Schokolade wird zum Fest für die Sinne, wenn man ein Stück langsam auf der Zunge zergehen lässt. So kann man das gesamte sinnliche Erlebnis des Schmelzens und der Entfaltung der Aromen erst richtig genießen. Diese Genussmomente verschaffen eine kleine Pause von Stress und Hektik. Und gerade hier bewahrheitet es sich, dass Genuss eine Frage der Auswahl und Qualität ist, und nicht der Masse und Quantität.

Die sinnliche Wahrnehmung schulen

Statt sich von neuen Aufgaben und Reizen immer wieder stimulieren zu lassen, sollte man sich nach Ansicht von Rainer Lutz wieder mehr auf die sinnliche Wahrnehmung konzentrieren: „Die Welt ist voller wunderbarer Genüsse – wir müssen uns nur darauf einstellen.“ Nur wer mit allen Sinnen wahrnehme, komme zu einem sinnlicheren Leben. Viele konkrete Tipps, wie man das Genießen – wieder – erlernen kann, gibt es auch beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/geniessen. Neben Anregungen zur Stimulation der fünf Sinne bieten Videos praktische Anleitungen. Denn wer das Genießen erlernen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sie oder er sich dafür Zeit nehmen muss und Genuss ungeteilte Aufmerksamkeit benötigt.

Das private Glück absichern

Unverheiratete Paare sollen sich frühzeitig vor finanziellen Risiken schützen

(djd). Glücklich auch ohne Trauschein: Langsam zwar, aber stetig wandelt sich die Bedeutung der Institution Ehe. Bei sieben von zehn bundesdeutschen Familien mit Kind handelt es sich heute um ein verheiratetes Paar, berichtet das Statistische Bundesamt im aktuellen Mikrozensus – bei der vorherigen Erhebung im Jahr 1996 waren es mit 81 Prozent noch deutlich mehr gewesen. Die Zahl unverheirateter oder gleichgeschlechtlicher Paare sowie Alleinerziehender ist im Gegenzug gewachsen. Doch ganz gleich für welches Lebensmodell man sich individuell entscheidet: „Die Absicherung der Partners und der Kinder für den Fall der Fälle sollte unter keinen Umständen vernachlässigt werden“, meint Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Im Gegenteil: Ohne Trauschein sei es sogar noch wichtiger, Vorsorge zu treffen und alle Angelegenheiten etwa für einen Todesfall zu regeln.

Für den Todesfall vorsorgen

Ein wichtiger Aspekt der „wilden Ehe“: Unterhaltsbestimmungen oder Ansprüche auf eine gesicherte Altersversorgung bestehen nur bei Verheirateten. Ähnlich die aktuelle Lage für gleichgeschlechtliche Paare: Derzeit haben sie in Deutschland lediglich die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und sollten daher ebenfalls testamentarische Regelungen treffen sowie sich gegenseitig finanziell absichern. „Ganz besonders gilt das, wenn das Paar, etwa im Zuge einer Immobilienfinanzierung, hohe gemeinsame finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist oder wenn Kinder zur Familie gehören“, sagt Dr. Claudia Lang, Gründerin und Geschäftsführerin des Online-Versicherungsvermittlers Community Life. Wichtig sei es, aus Themen wie Krankheit oder gar Tod kein Tabu zu machen, sondern frühzeitig und offen darüber zu sprechen. Und Lang weiter: „Nur wer frühzeitig an den Fall der Fälle denkt, kann sicher sein, dass der Partner später gut versorgt ist.“ Weitere Tipps zur Vorsorgeregelung sowie ein Video mit vielen Informationen hält das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de unter www.rgz24.de/trauscheinlos bereit.

Auf feste Monatsbeiträge achten

Zur Vorsorge gehört klassischerweise eine Risikolebensversicherung: Sie ist nicht kapitalbildend, sondern wird im Todesfall fällig. Entsprechend geringer fällt die finanzielle Belastung aus: Schon mit monatlich überschaubaren Beträgen lassen sich Risiken auf diese Weise absichern. Sinnvoll erscheint dieser Schutz sowohl für unverheiratete Paare mit Kindern wie auch für gleichgeschlechtliche Paare – ebenso natürlich wie für jedes frisch gebackene Ehepaar. Verbraucher sind allerdings gut beraten, auf die Details zu achten. Nur bei wenigen Anbietern wie etwa auf www.communitylife.de bleibt der Monatsbeitrag über die gesamte Laufzeit unverändert. Praktisch ist auch die unverbindliche und anonyme Online-Gesundheitsprüfung. Dabei erfahren Interessierte schnell, zu welchen persönlichen Konditionen sie sich versichern können.