Die Lebensversicherung beleihen und trotzdem den Schutz behalten

(djd). Deutschlands Banken bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Kredite für ihre Kunden an. Eines ist jedoch allen gemein: Wer einen Kredit will, muss eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen. Der wichtigste Teil dabei ist der Einkommensnachweis. Kann dieser – aus welchen Gründen auch immer – gerade nicht erbracht werden, schaut der Kreditsuchende in die Röhre. Es sei denn, er hat eine Lebensversicherung.

Versicherungsschutz bleibt erhalten

Der Online-Kreditspezialist Süd-West-Kreditbank (SWK-Bank) bietet jetzt einen Kredit an, für den kein Einkommensnachweis nötig ist. „Mit dem Policendarlehen kommen unsere Kunden an ihr Geld – ganz ohne Einkommensnachweis“, so Geschäftsführer Ulf Meyer. „Rasch und unkompliziert können sie unter www.swkbank.de ihre Lebensversicherungsverträge via Internet beleihen.“ Das Besondere: Die Kreditnehmer behalten den vollen Versicherungsschutz. Und die Bedingungen sind klar und fair: Je nach Kundenwunsch werden die Zinsen monatlich oder am Ende der Laufzeit bezahlt. Zins und Tilgung dürfen den aktuellen garantierten Rückkaufswert der Versicherung nicht überschreiten. Diese Summe lässt sich von der letzten Jahresmeldung der Versicherung ablesen.

Der Online-Kreditrechner zeigt die jeweilige Ratenhöhe entsprechend der gewählten Laufzeit und des gewählten Kreditbetrags an. Das Antragsformular wird online ausgefüllt und versendet. Innerhalb weniger Sekunden erhalten Interessenten die Vorab-Kreditentscheidung. Ein Einkommensnachweis ist nicht nötig, da die Lebensversicherung als Kreditsicherheit dient. Das Besondere an diesem Angebot: Wollte man bisher vorzeitig an das Ersparte seines Lebensversicherungsvertrages kommen, musste dieser gekündigt werden. Doch das schadet der Rendite oft ganz erheblich. Zudem ging der Versicherungsschutz verloren.

Abwicklung per Internet

„Die Antragsunterlagen können die Kunden direkt ausdrucken oder sie werden als pdf per E-Mail zur Unterschrift zugesendet“, so Meyer. „Liegen uns alle Unterlagen vor, wird der Kredit sofort nach der Abtretungsbestätigung der Versicherung ausbezahlt.“

SEPA-Überweisungen und -Lastschriften: Übergangsfrist endet am 1. Februar 2016

(djd). Der bargeldlose Zahlungsverkehr im EU-Binnenmarkt soll bald endgültig vereinheitlicht sein. Dies gilt insbesondere bei der Beauftragung, Durchführung und technischen Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften. Mit der seit 2002 in vielen kleinen Schritten vollzogenen Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA entstanden. Er umfasst alle derzeit 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz.

Bisherige nationale Verfahren werden eingestellt

„Bislang galten für die Verwendung der alten nationalen Kundenkennungen – Kontonummer und Bankleitzahl – noch gesetzliche Übergangsfristen“, erklärt Ralf-Christoph Arnoldt, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Firmenkunden kennen dies schon: Bereits seit 2014 müssen alle Unternehmen oder Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren mit der internationalen Bankkontonummer IBAN verwenden. „Privatkunden können für Überweisungen oder Lastschriften noch bis Ende Januar 2016 die ‚alte‘ Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 finden dann nur noch die SEPA-Zahlverfahren unter Einsatz der IBAN Anwendung“, so Arnoldt. Die meisten Privatkunden dürften sich seit der Umstellung der Unternehmen auf SEPA aber bereits daran gewöhnt haben. Auch informieren die Kreditinstitute seit Jahren regelmäßig ihre Kunden.

Im Zweifelsfall nach der IBAN fragen

Die IBAN ist die „neue“ Kontoadresse beziehungsweise Kundenkennung. Sie kann jederzeit den Kontoauszügen, der Bankkundenkarte oder den Kontoinformationen im Onlinebanking entnommen werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 1. Februar 2016 wird es bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-Binnenmarkt zudem einfacher. Denn dann muss die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des EWR-Gebiets – zum Beispiel in die Schweiz – angegeben werden. „Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen“, rät Arnoldt. Denn die IBAN müsse auf Rechnungen angegeben sein. Erwarte man eine Zahlung, müsse man selbst immer die eigene IBAN als Bankverbindung auf der Rechnung oder dem Briefbogen angeben.

Hilfe bei der Umstellung im Online-Banking

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise haben die Kontodaten aller Kunden auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch. „Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet, dem helfen unsere Mitgliedsbanken gerne“, so Arnoldt. Alle Software-Produkte der genossenschaftlichen Finanzgruppe seien seit Jahren fit für SEPA.

Wohnen – ein teures Vergnügen

Steigende Nebenkosten und hohe Mieten zehren einen Großteil des Gehalts auf

(djd). Kaum ist es auf dem Konto, da ist in vielen Haushalten bereits ein Großteil des Gehalts wieder ausgegeben. Der Grund dafür: steigende Mieten und Nebenkosten, die das Wohnen immer teurer machen – ganz besonders in gefragten Großstadtlagen. Durchschnittlich ein Drittel ihres Einkommens geben die Bundesbürger für Miete und Nebenkosten aus, deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren. „Die Ausgaben für das Wohnen werden häufig zum Kostentreiber bei den festen Ausgaben“, bestätigt Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Berufsstarter oder Familien mit geringem Einkommen sind von der Entwicklung noch stärker betroffen: Teils geht bereits die Hälfte der Einnahmen nur für das Wohnen drauf.

Ausgaben fürs Wohnen einplanen

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollte man deshalb die Höhe der Miete mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels überprüfen. Er ist bei vielen Städten und Gemeinden sowie Mieter- und Vermieterverbänden erhältlich und informiert über die durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmieten im frei finanzierten Wohnungsbau. Neu seit Mitte 2015 ist die sogenannte Mietpreisbremse: In Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer entsprechende Vorgaben treffen. Dann dürfen Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten.

Insbesondere die sogenannte zweite Miete ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – besonders die Ausgaben für Wärme, Warmwasser und Strom. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter für die Nebenkosten durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat einplanen. Umso wichtiger ist es, bei der Entscheidung für eine neue Mietwohnung auf die energetische Effizienz des Gebäudes und die zu erwartenden Heizkosten zu achten – so lässt sich schon im Vorfeld manche kostspielige Überraschung vermeiden.

Welche Wohnung kann ich mir leisten?

Um den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten und den eigenen finanziellen Spielraum zu kennen, lohnt es sich, ein Haushaltsbuch zu führen. Transparente Finanzen schaffen mehr Sicherheit bei der Entscheidung, welche Wohnung man sich leisten kann. Der Web-Budgetplaner etwa macht die private Finanzplanung besonders einfach. Im ersten Schritt werden die eigenen Einnahmen sowie feste Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Energie- und Telefonkosten einmalig erfasst.

Damit kann man ermitteln, wie viel Geld jeden Monat für veränderliche Ausgaben zur Verfügung steht – diese Summe lässt sich aktiv steuern. „Wer schwarz auf weiß nachverfolgen kann, wo das Geld bleibt, kann Einsparpotenziale erkennen, damit im nächsten Monat mehr Geld übrig bleibt“, empfiehlt Korina Dörr. Um den Web-Budgetplaner kostenfrei zu nutzen, ist eine einmalige, anonyme Registrierung notwendig. Damit kann man einen datensicheren Zugang anlegen und sofort nach der Bestätigung per E-Mail loslegen. Unter www.geld-und-haushalt.de/online-planer gibt es mehr Informationen.

Fingerabdruck oder PIN statt Schlüssel

Den Zugang ins Haus kann man heute mit moderner Elektronik regeln

(djd). Haustürschlüssel gehen gerne einmal verloren, werden verlegt oder im schlimmsten Fall auch entwendet. Die häufigste Ursache dafür, dass man nicht wieder ins Haus kommt, dürfte aber wohl sein, dass man sich ausgesperrt hat – der Schlüssel ist drinnen, und man selbst draußen. Solche Malheurs lassen sich mit einem ganz speziellen „Schlüssel“ vermeiden, den man immer bei sich trägt: dem eigenen Fingerabdruck. „Haustüren, die sich per sogenanntem Fingerprint öffnen lassen, verbinden einen hohen Bedienkomfort mit einem deutlichen Plus an Sicherheit“, schildert Fachjournalist Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Einfache Nachrüstung möglich

Die Technik, die man bislang eher im Büro oder in Sicherheitsbereichen von Behörden vermuten würde, ist heute auch für den privaten Bereich nutzbar und vor allem auch bezahlbar geworden. Besonders praktisch: Der Umstieg auf die elektronischen Systeme ist nicht zwangsläufig mit einem Kompletttausch der Haustür verbunden. Schließzylinder wie etwa „secuEntry“ von Burg-Wächter lassen sich in nahezu jede vorhandene Tür nachrüsten. Dazu einfach den alten Zylinder ausbauen und das elektronische Bauteil – vorher in die individuell passende Länge gebracht – einsetzen. Entweder erledigt das der Heimwerker selbst oder bittet den Fachhändler darum. Unter www.burg.biz gibt es Bezugsquellen und Ansprechpartner für eine Beratung vor Ort.

Per Fingerprint, Code oder Smartphone öffnen

Bei der Bedienung des elektronischen Schlosses kann man aus einer Vielzahl an Möglichkeiten auswählen: Einmal eingelesen, genügt beispielsweise der Fingerabdruck, um ins Haus zu gelangen – besonders praktisch, wenn Kinder zur Familie gehören. Zur Authentifizierung wird neben der Haustür ein sogenanntes Keypad montiert. Neben dem Scanner für den Finger bietet es ein Nummernfeld, so dass sich die Tür auch per PIN-Code öffnen lässt. Und sogar die Steuerung per Smartphone ist möglich: Dazu gibt es die entsprechende App für iOS und Android.

Direkter Übergang

Beim Bauen und Modernisieren sollte man einen leichten Zugang zum Auto einplanen

(djd). Für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, bedeutet das Auto ein wichtiges Stück Bewegungsfreiheit und Autonomie. „Voraussetzung dafür, dass man einen Pkw auch jederzeit nutzen kann, ist ein einfacher Zugang zum Fahrzeug“, meint Oliver Schönfeld, Bauen-Wohnen-Experte vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Wer im Rahmen eines Neubaus oder der Modernisierung einer Wohnimmobilie über eine barrierefreie Gestaltung nachdenkt, solle daher auch die Gestaltung der Garage und den Zugang zum Kfz-Abstellplatz berücksichtigen.

Elektrischer Antrieb fürs Garagentor

Gut geeignet sind etwa Garagen, die direkt ans Haus angebaut sind. Denn so gelangt man auf kurzen Wegen zum Auto und muss dafür nicht erst das Haus verlassen. Zur Grundausstattung gehört in jedem Fall ein elektrischer Antrieb fürs Garagentor. Bei seiner Auswahl sollte man auf Wartungsarmut und Zuverlässigkeit Wert legen. Sogenannte mitlaufende Motoren, wie sie der Torantriebsspezialist Sommer baut, haben keine beweglichen Teile wie Ketten oder Seilzüge und unterliegen daher einem geringeren Verschleiß. Praktisch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen: Das Ölen und Fetten wie bei anderen Techniken ist ebenfalls nicht nötig. Unter www.rgz24.de/barrierefrei gibt es mehr Tipps für die Planung der barrierefreien Garage.

Schwellenloser Übergang, rollstuhltaugliche Bewegungsflächen

Für einen einfachen und sicheren Übergang zwischen Haus und Garage empfehlen sich rollstuhlgerechte Türbreiten und schwellenlose Übergänge. Großzügig ausfallen sollte auch die Flächenplanung, damit sich die Wagentüren in der Garage weit öffnen lassen – dabei sollten die Bewegungsflächen auch hier für Rollstuhlfahrer geeignet sein. Ein elektrischer Antrieb kann auch an der Innentür zur Garage sinnvoll sein. Hier sind Feuerschutztüren gefordert, die ein höheres Gewicht als normale Türen haben und sich daher von Hand schwerer öffnen lassen. Zudem sorgt ein Elektroantrieb automatisch dafür, dass die Tür schließt und dass keine Abgase aus dem Autoabstellraum in die Wohnräume eindringen können.

Ratgeber: Die wichtigsten juristischen Tipps für Haustierhalter

(djd). Haustiere sind bei den Bundesbürgern beliebt: In jedem dritten Haushalt dürfte ein solcher Mitbewohner leben. „Bei der Anschaffung eines Haustiers sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis aus Paderborn, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein.

Kleintiere wie Nager oder Fische dürfen in jeder Wohnung gehalten werden – auch ohne das Einverständnis des Vermieters, so Winthuis. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen sei gerade zuletzt Bewegung in die Rechtsprechung gekommen. So habe der BGH entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam seien. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall aber immer noch untersagen.“

Jeder Hundebesitzer sollte zudem eine Haftpflicht mit einer nicht zu niedrig gewählten Versicherungssumme besitzen. „Wenn der Vierbeiner auf die Straße springt und sich etwa bei der Vollbremsung eines Busses mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß“, warnt Winthuis. Dann könnten die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schnell in die Hunderttausende gehen. Mehr Rechtstipps: www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/.

Aktuelles BGH-Urteil zum Anlegerschutz: Klage auf Schadensersatz zurückgewiesen

(djd). Die Bedingungen, zu denen ein Anleger auf langfristig angelegtes Geld wieder zugreifen kann, sind der deutschen Rechtsprechung zufolge ein wesentliches Element seiner Investitionsentscheidung. Wird hier nicht ausreichend über eine schlechte sogenannte Fungibilität informiert, so liegt eine Falschberatung zugrunde. Allerdings hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden: Ein ausführlicher Hinweis dazu im Emissionsprospekt ist ausreichend (AZ III ZR 385/14 vom 17. September 2015).

BGH: Eindeutige Hinweise im Prospekt

Im vorliegenden Fall ging es um einen geschlossenen Immobilienfonds, in den die Anlegerin im Jahre 1993 insgesamt 50.000 DM investierte. Letztendlich ging dieser Fonds insolvent und die Anlegerin klagte auf Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Basis der Klage sollte ein Prospektfehler beziehungsweise eine Falschberatung sein, da nicht ausreichend bekannt gewesen sei, dass diese Beteiligung nicht verkaufbar beziehungsweise handelbar gewesen sei. Der BGH in Karlsruhe entschied dagegen, dass der Hinweis „Der Gesellschaftsanteil ist jederzeit veräußerlich. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Markt hierfür zur Zeit nicht vorhanden ist“ inklusive weiterer Erläuterungen im Prospekt eindeutig sei. Das „zur Zeit“ bedeute „jetzt“ und nicht eine auf die Zukunft gerichtete Prognose im Sinne von „noch nicht, aber bald“. Und die Formulierung „jederzeit veräußerlich“ beziehe sich laut BGH auf die rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Möglichkeiten, nicht auf die tatsächlich zu erzielende Veräußerung.

Experte verweist auf Bedeutung des Urteils

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI, eines auf grüne Geldanlagen spezialisierten Finanzdienstleisters, weist auf die Wichtigkeit dieses Urteils hin: „Jeder Anleger sollte im Vorfeld seiner Anlageentscheidung die ihm überlassenen Unterlagen genau lesen. Insbesondere sollte er neben einer zu erzielenden Rendite auch die Flexibilität beachten, also etwaige Kündigungs- oder Rückgabemöglichkeiten während der Laufzeit der Geldanlage.“

Bei einem Barkredit sollte man nicht nur auf die Zinsen achten

 

(rgz). Barkredite sind vielseitig verwendbar – man kann damit eine größere Urlaubsreise ebenso finanzieren wie den neuesten Ultra-HD-Fernseher oder eine moderne Küche. Wer einen Barkredit in Anspruch nimmt, möchte vor allem die Kostenvorteile nutzen. Direktbanken etwa bieten ihre Dienstleistungen über Internet oder Telefon an – das spart Geld. Diese Ersparnis geben viele von ihnen über günstige Konditionen an die Kunden weiter. Allerdings sind niedrige Kreditzinsen nicht alles.

Laufzeit und Rückzahlung müssen passen

Der Barkredit sollte beispielsweise ein sogenanntes Sondertilgungsrecht beinhalten. „Damit kann man künftige Ratenzahlungen senken und somit Zinsen einsparen“, erklärt Ulf Meyer, Geschäftsführer der Süd-West-Kreditbank (SWK Bank). Habe man etwa am Monatsende noch Geld auf dem Konto, könne man es gut in die Tilgung des Kredites stecken. Die Kreditverträge sollten zudem feste Zinssätze enthalten, Banken sprechen dabei auch von gebundenen Zinssätzen. „So stellt man sicher, dass es während der Laufzeit zu keiner Zinserhöhung kommen kann“, so Ulf Meyer.

Vor allem aber ist eine gute Beratung rund um den Kreditwunsch wichtig. Laufzeit und Rückzahlung müssen zu den finanziellen Möglichkeiten und Lebensverhältnissen passen. Einige Direktbanken bieten eine umfassende Beratung an. „Wichtig sind rasche Prozesse in der Kommunikation mit der Bank, damit der Kunde Planungssicherheit hat. Neben einer schnellen Legitimationsprüfung sollten die Kreditzusage und vor allem die Auszahlung in einem kurzen Zeitraum möglich sein“, rät Ulf Meyer zur Prüfung des „Kleingedruckten“.

Online-Kreditzusage nach wenigen Sekunden

Mittlerweile gibt es auch für den Prozess der Legitimation zeitsparende Wege. So bietet die SWK Bank Neukunden die Möglichkeit, ihre Identität schnell am PC zu bestätigen. Für dieses Verfahren wird nur eine Web-Cam benötigt. Das zeitraubende Post-Ident-Verfahren in der Postfiliale entfällt. Die Online-Kreditzusage erhält man bereits nach wenigen Sekunden. Die Auszahlung erfolgt zwei Tage nachdem die Antragsunterlagen in der Bank vorliegen.

Geldanlage: Vermögen bilden – den Märkten zum Trotz

(djd). Viele Sparer sind verunsichert – kein Wunder angesichts historisch niedriger Zinsen und Aktienmärkten auf Achterbahnfahrt. Allein das „Auf und Ab“ am deutschen Aktienmarkt im Jahr 2015 lässt viele Anleger vor Aktieninvestments zurückschrecken. Sie haben Angst, den richtigen Zeitpunkt für den Einstieg verpasst zu haben und bei weiteren Kursrückgängen Verluste realisieren zu müssen. „Diese Angst ist unbegründet“, meint Giovanni Gay, Geschäftsführer bei Union Investment. Wer regelmäßig spare, den bräuchten die derzeitigen Marktschwankungen nicht bange machen.

Keine Angst vor den Aktienmärkten

Der Grund dafür: Durch das regelmäßige Sparen etwa mit einem Aktienfonds spielt das Timing anders als bei Einmalinvestments keine große Rolle. „Im Gegensatz zur Einmalzahlung investiert der Sparer sowohl in guten als auch in schwachen Marktphasen. Dadurch können starke Verluste durch einen ungünstigen Einstiegszeitpunkt vermieden beziehungsweise wieder ausgeglichen werden“, erklärt Giovanni Gay. Langfristig orientierte Sparer müssen also keine Angst vor zwischenzeitlichen Rückschlägen an den Märkten haben. Dies belegen auch die Zahlen des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI): Ein zehnjähriger Sparplan etwa in einen global anlegenden Aktienfonds kam per Ende September 2015 auf eine durchschnittliche Wertentwicklung nach Abzug aller Kosten von 5,3 Prozent pro Jahr.

Für jeden Typ der richtige Fonds

Neben reinen Aktieninvestments können Sparer Sparpläne auch auf jeden anderen Fonds wie Renten- oder Mischfonds abschließen und so auch andere Anlageklassen miteinbeziehen. So lässt sich für jeden Anlegertyp der Investmentfonds finden, der zur persönlichen Risikoneigung am besten passt. Zudem ist Sparen mit Fondslösungen in der Regel bereits ab monatlichen Beträgen von 25 Euro möglich. Diese Argumente überzeugen immer mehr Anleger. „Wir merken, dass der Fondssparplan zunehmend zu einer Anlage für jedermann wird. So konnten wir im zurückliegenden Jahr die bedeutende Marke von einer Million Sparpläne überschreiten“, so Anlageexperte Gay.

Umfrage zum Thema Weihnachtsgeschenke – mit interessanten Ergebnissen

(djd). Auch wenn es zunächst oftmals noch an den zündenden Ideen mangelt: Dass man seinen Liebsten zum Fest der Liebe etwas schenkt, ist für 89 Prozent der Bundesbürger eine Selbstverständlichkeit. Die meisten von ihnen wollen zwischen 100 und 200 Euro für Weihnachtspräsente ausgeben. Nur die jüngsten Befragten – zwischen 18 und 24 Jahren – planen mehrheitlich lediglich Ausgaben zwischen 50 und 100 Euro. Das ergab eine von Roland Rechtsschutz in Auftrag gegebene repräsentative YouGov-Umfrage. Und auch wenn die jungen Leute angesichts ihres geringeren finanziellen Spielraums nicht so tief in die Tasche greifen, so ist das Schenken in dieser Altersgruppe sogar für 92 Prozent Ehrensache.

Liefertermine beim Online-Shopping nicht verbindlich

Überfüllte Innenstädte in der Vorweihnachtszeit sind nicht jedermanns Sache. Deshalb bestellen 78 Prozent der Deutschen mit Internet-Zugang ihre Geschenke zumindest zum Teil im Internet. Beim Online-Shopping sollte man sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen. „Liefertermine, die auf den Websites angegeben werden, sind nicht unbedingt verbindlich. Auf Angaben wie ‚Versandfertig in 24 Stunden‘ kann sich der Kunde also weder verlassen noch rechtlich berufen“, gibt Roland-Partneranwalt Mirko Metzler allen kurzfristigen Online-Shoppern zu bedenken.

Nur Bares ist Wahres bei den Männern?

Was aber bekommt man selbst am liebsten geschenkt? Insgesamt lag hier das Bargeld zusammen mit Gutscheinen auf dem ersten Platz. Während 60 Prozent der 18- bis 24-Jährigen Fans von Barem sind, sinkt dieser Anteil bei den über 55-Jährigen auf nur noch 23 Prozent. Frauen sehen Gutscheine im Übrigen lieber als Bargeld, bei Männern ist es genau umgekehrt. Der Gutscheinkauf sollte allerdings gut überlegt sein. „Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Bargeld einzutauschen. Das ginge nur, wenn sich der Gutschein auf ein ganz bestimmtes Produkt bezieht und dieses bei der Einlösung nicht mehr verfügbar ist“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Metzler.