Bescheid wissen – Streit vermeiden

Mieter sollten über ihre Rechte und Pflichten gut informiert sein

(djd). Er hat ganz entfernt sogar Ähnlichkeit mit einer Eheschließung: Ein Mietvertrag beruht auf Gegenseitigkeit und wird meist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien haben es also oftmals langfristig miteinander zu tun. Grund genug, um zu fragen, was der Vermieter eigentlich verlangen darf und welche Rechte er im Einzelnen hat. Streit gibt es beispielsweise häufig bei einem Zahlungsverzug des Mieters, bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung, rund ums Thema Schönheitsreparaturen sowie bei Mietminderungen und Mieterhöhungen.

Mietschulden berechtigen zur Kündigung durch den Vermieter

„Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, fristlos zu kündigen, wenn zwei Monate hintereinander die Kaltmieten nicht gezahlt wurden oder wenn ein über einen längeren Zeitraum ein gleich hoher Betrag offen ist“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Khan vom Interessenverband Mieterschutz: Auch konstant unpünktliche Zahlungen können eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung begründen. Ein besonderes Reizthema zwischen Vermieter und Mieter sind Schönheitsreparaturen. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zu erhalten, wozu auch Schönheitsreparaturen zählen. „Der überwiegende Teil der Mietverträge wälzt diese Pflicht aber auf den Mieter ab – häufig in Formularverträgen, die ohne individuelle Verhandlung zur Unterschrift vorgelegt werden“, so Khan. Die Rechtsprechung habe hierfür enge Voraussetzungen festgelegt und bereits eine Vielzahl von Klauseln für unwirksam erklärt. Im Einzelfall sollte man sich genau informieren, Experten findet man beispielsweise unter www.iv-mieterschutz.de, weitere Tipps rund ums Thema Wohnen hat das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Eine Mietminderung muss gut begründet sein

Wenn der Mieter eine Mietminderung verlangt, kann der Vermieter zunächst eine sogenannte Mängelanzeige verlangen. „Mit dieser muss der Mieter zumindest die Symptome des Mangels beschreiben, so dass der Vermieter sich ein Bild machen kann“, erläutert Daniel Khan. Der Vermieter dürfe auch einen Besichtigungstermin anberaumen, weil es anders oft nicht möglich sei, die Mängelursache festzustellen. Mindert der Bewohner grundlos beziehungsweise unberechtigt die Miete, riskiert er dagegen eine fristlose Kündigung.

Der Run aufs Betongold

Ratgeber Altersvorsorge: Eine reine Immobilienstrategie birgt Risiken

(djd). Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Frühjahr 2016 den Leitzins auf 0,0 Prozent gesenkt. Für die deutschen Sparer bedeutet dies: Die ohnehin schon minimalen Renditen von Anleihen und Sparprodukten werden weiter sinken – und vermutlich noch für lange Zeit niedrig bleiben. Dass es für Erspartes kaum noch Zinsen gibt, hat auch für die Altersvorsorge der Bundesbürger gravierende Konsequenzen. Welche Vorsorgestrategien fahren die Deutschen vor diesem Hintergrund zur Sicherung ihrer Rente? Diese und andere Fragen stellte der aktuelle „Axa Deutschland-Report 2016 Ruhestandsplanung und -management“ bundesweit an 3.324 Erwerbstätige und Ruheständler.

Fast jeder Fünfte plant Erwerb einer Immobilie

Spareinlagen, private Renten- sowie Lebensversicherungen oder eine betriebliche Altersversorgung wollen jeweils nur noch etwa zehn Prozent der berufstätigen Deutschen für ihre Altersvorsorge nutzen. Betongold dagegen boomt: Fast jeder fünfte Erwerbstätige plant den Erwerb eines Eigenheims. Jeder Sechste will in eine Immobilie zur Vermietung investieren. Damit würde sich die Zahl privater Vermieter fast verdreifachen. Dass die Kredite günstiger werden, während die Erträge für Zinsanlagen sinken, hinterlässt also im Vorsorgeverhalten jetzt deutliche Spuren.

Immobilienstrategie: Nicht zu viel auf eine Karte setzen

Nur auf die Immobilie zur Absicherung im Alter zu setzen, birgt aber durchaus Risiken – auch beim Geld sollte man niemals alle Eier in einen Korb legen. Wer sein Vermögen auf mehrere Anlagen verteilt, verringert auch sein Risiko. „Es kann passieren, dass durch die Fokussierung auf Immobilien zu viel auf nur eine Karte gesetzt wird. Zudem sind Nebenkosten, Instandhaltungen sowie eine eventuell teurere Anschlussfinanzierung immer mit zu kalkulieren“, erläutert Dr. Patrick Dahmen, Mitglied des Vorstands der Axa Konzern AG. „Und bei vermieteten Objekten kann es zu Mietausfällen kommen. Wer bei der Finanzierung des Ruhestands auf Immobilien setzt, sollte auch dieses Risiko stets im Blick haben.“ Viele Experten warnen schon heute vor einer Immobilienblase mit überteuerten Angeboten, in Ballungsgebieten sind die Preise teilweise bereits stark gestiegen. Informationen zum Thema Vorsorge und Geldanlage gibt es beispielsweise unter www.axa.de.

Frischekur fürs Bad

Bei knappem Budget lässt sich die Modernisierung per Barkredit finanzieren

(djd). Zweckmäßig kann ein zehn oder 20 Jahre altes Badezimmer durchaus noch sein – zeitgemäße Ansprüche an Design und Komfort erfüllt es aber meist nicht mehr. Bei einer Badrenovierung hat man verschiedene Möglichkeiten: vom Austausch der Fliesen bis zum Ersatz der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche. „Investitionen in Barrierefreiheit sind immer lohnend“, erklärt Oliver Schönfeld von RGZ24.de. Ein generationengerechtes Bad steigere zudem den Wert des Hauses erheblich.

Armaturen und Fliesen austauschen

Ob man morgens eine Nasszelle oder ein Wohlfühlbad betritt, darüber entscheiden nicht zuletzt die Fliesen an Wand und Boden. Kacheln, die an Schwimmbad-Duschräume erinnern, sind ebenso wenig gefragt wie kleinteilig gemusterte Fliesenformate. Wenn Waschtisch-, Dusch- und Badewannenarmaturen in die Jahre kommen, sind sie nicht nur unansehnlich und unpraktisch zu bedienen, sondern verbrauchen auch zu viel Wasser. Bei der Neuanschaffung kann man auf Energiesparfunktionen wie sogenannte Durchflussbegrenzer achten. Umfangreicher wird die Renovierung, wenn ganze Komponenten wie etwa Waschbecken, Badewanne, Dusche oder WC ausgetauscht werden.

Barkredite werden zu historisch niedrigen Zinsen angeboten

Für eine umfassende, qualitativ hochwertige Badmodernisierung inklusive Austausch von Heizkörpern, Beleuchtung und Spiegel müssen je nach konkreter Ausstattung Kosten von etwa 10.000 Euro veranschlagt werden. Wer sich trotz knapper Kasse den Traum von einem neuen Bad erfüllen will, für den kann beispielsweise ein schneller Barkredit die unkomplizierte Überbrückungslösung sein – auch solche Kredite werden aktuell zu historisch niedrigen Zinssätzen angeboten. Dabei sollte man aber genau hinschauen. In der Regel verfügen Internet-Banken über die günstigsten Konditionen, denn sie haben weniger Verwaltungsaufwand als eine Filialbank. Allerdings sind nicht alle Internet-Banken gleich günstig und kundenfreundlich. Ein Vergleich, insbesondere auch des Kleingedruckten, lohnt sich.

Zu den erfahrensten Internet-Kredit-Banken zählt beispielsweise die Süd-West-Kreditbank, kurz SWK Bank. „Um die Zinskosten senken zu können, sollte ein Barkredit ein Sondertilgungsrecht beinhalten – möglichst in beliebiger Höhe“, erklärt Geschäftsführer Ulf Meyer. Sei man zwischenzeitlich wieder flüssig, könne man den Kredit schneller tilgen und so viel Geld sparen. Zudem, so Meyer, sollte man nur Verträge mit einem festen Zinssatz abschließen: „So stellt man sicher, dass es während der Laufzeit zu keiner Zinserhöhung kommen kann.“ Bei der SWK Bank gibt es einen Ratenkredit ab einem effektiven Jahreszins von 2,6 Prozent. Sondertilgungen sind jederzeit in jeder Höhe möglich – ohne zusätzliche Gebühren.

Das Einmaleins der Geldanlage

Die wichtigsten Fragen, die man sich vor einem Investment stellen sollte

(djd). Geldanlage ist gerade in der anhaltenden Niedrigzinsphase ein heikles Thema: Soll ich meine Moneten auf dem Sparbuch lassen, wo sie ganz langsam von der Inflationsrate „aufgefressen“ werden, oder doch mehr riskieren? „Auf unerfahrene Anleger lauern viele Gefahren. Wer aber einige Regeln beachtet, kann sich absichern und guten Gewissens Entscheidungen treffen“, meint Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Mit den richtigen Fragen ist Geldanlage kein Hexenwerk

Welche Fragen sollte sich jeder Anleger vor einem Investment stellen? Die Antwort weiß Georg Hetz, Geschäftsführer des unabhängigen Nürnberger Finanzdienstleisters UDI. Das Unternehmen hat sich seit 1998 auf umweltfreundliche Geldanlagen im Wachstumsmarkt der erneuerbaren Energien spezialisiert – von Windrädern über Solar- und Biogasanlagen bis hin zu energieeffizienten Immobilien (www.udi.de).

1. Wofür werde ich Geld in meinem Leben brauchen? Was will ich mit meiner Geldanlage erreichen? Welches Risiko kann und will ich in Kauf nehmen, um höhere Renditen, etwa über eine Sachwertinvestition, zu erreichen?

2. Welche Bedeutung hat Nachhaltigkeit bei der Geldanlage? Anleger sollten sich fragen, wie wichtig es ihnen ist, dass das Geld nicht in Atomkraft, Waffenhandel, Kohlekraft, Massentierhaltung oder Kinderarbeit investiert wird.

3. Wo und wie komme ich an Informationen zum Anbieter und zu Vergleichsangeboten? Oft hilft schon das „Googeln“ des Anbieters, andere nützliche Seiten sind die Verbraucherzentralen ebenso wie Finanztest.de oder Ecoreporter.de und Greenvalue.de bei grünen Geldanlagen.

4. Wie ist mein Anlagehorizont, wie schnell will ich über mein angelegtes Geld verfügen können?

5. Vermögensstreuung: Wie viel Kapital ist schon in einer Anlagesparte gebunden? Empfehlenswert ist eine Streuung nach Laufzeiten, Risikoklassen und Investitionsobjekten.

6. Und zuletzt die Gretchenfrage an den Finanzberater: „Warum empfehlen Sie mir eigentlich genau dieses Produkt?“

Bauträgervertrag mit Fallstricken

Der Verzicht auf die Rolle des Bauherrn kann Nachteile mit sich bringen

(djd). Ein Haus mit einem Bauträger zu errichten, das erscheint vielen als einfacher Weg in die eigenen vier Wände. Doch die Rolle des Bauherrn abzugeben, kann eigene Probleme mit sich bringen. Eine Besonderheit im Bauträgervertrag ist im Unterschied zum normalen Bauvertrag beispielsweise, dass der Bauinteressent rechtlich Immobilienkäufer ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt Eigentümer der Immobilie wird, aber bereits vorher Zahlungen leisten muss. Und auch im Kleingedruckten eines Bauträgervertrags können Fallstricke lauern, wie Kent Wilhelmi aus seiner Praxis als Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) berichtet.

Festpreis ist oftmals nicht zu halten

So würden oft die Leistungen des Bauträgers nicht oder ungenau beschrieben oder bestimmte Leistungen, die der Käufer als selbstverständlich voraussetzt, seien im Preis nicht enthalten. Ein vereinbarter Festpreis für eine „schlüsselfertige“ Immobilie sei dann oftmals nicht zu halten. „Fehlen verbindliche Vertragsfristen etwa zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung, können Hausbesitzer in spe kurzfristig mit ihren Möbeln auf der Straße stehen: Die alte Wohnung ist gekündigt, das neue Haus aber noch nicht bezugsfertig und im Vertrag fehlt eine Vertragsstrafe für diesen Fall“, warnt Wilhelmi.

Das Recht auf Baustellenbegehung vertraglich regeln

Der Vertrauensanwalt empfiehlt, Vertragswerke von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen, auch wenn wegen großer Nachfrage auf dem Immobilienmarkt Zeitdruck besteht. Unter www.bsb.ev.de gibt es dazu Adressen, einen Ratgeber zum Bauträgervertrag und auch ein Webinar-Angebot. Auch das Recht, dass der Erwerber den Bautenstand seines künftigen Heims mit einem Sachverständigen überprüfen kann, sollte bereits im Vertrag geregelt sein. „Schreibt der Bauträger zum Beispiel in den Vertrag, dass ihm das Hausrecht bis zur Abnahme und Übergabe zusteht, dann werden die Baustellenbesichtigungen erheblich erschwert, die für die Durchführung von baubegleitenden Qualitätskontrollen unerlässlich sind“, so Kent Wilhelmi.

Beim Eigenheim auf Nummer sicher gehen

Bauherren sollten sich gut gegen die wichtigsten Risiken schützen

(djd). Wie im wahren Leben lauern auch beim Hausbau Tücken, mit denen man im Vorfeld nicht rechnen konnte oder wollte. Diese Tücken können immense Kosten verursachen, die erst einmal nicht einkalkuliert sind. Einige Versicherungen sind für Bauherren deshalb unverzichtbar, andere sinnvoll.

– Bauleistungsversicherung: Sie schützt während der Bauzeit vor unvorhersehbaren Beschädigungen an Bauleistungen und Baumaterial. „Sollten durch nicht vom Bauunternehmer zu vertretende Umstände wie etwa einen Blitzschlag Schäden am Bauwerk auftreten, so werden diese zwar durch den Unternehmer beseitigt. Doch er hätte zugleich Anspruch auf eine erneute Vergütung dieser Leistungen“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Sofern Baumaterialien oder Gegenstände bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind, seien diese durch die Bauleistungsversicherung auch gegen Diebstahl versichert. Mitglieder der Schutzgemeinschaft erhalten die Versicherung für einen günstigen Beitrag, Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

– Bauherrenhaftpflicht: Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen. Eine Baustelle ist ein Gefahrenherd, der Bauherr steht für die ordnungsgemäße Absicherung in der Pflicht. „Personenschäden, die durch mangelhafte Sicherung der Baustelle verursacht werden, können neben dem körperlichen Schaden für den Betroffenen erheblichen finanziellen Schaden für den Haftenden verursachen“, warnt Florian Haas. Daneben erfülle die Bauherrenhaftpflicht auch eine Rechtsschutzfunktion, da sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn abwehre.

– Wohngebäude- mit Feuerrohbauversicherung: Die Feuerrohbauversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Insbesondere durch Brand können existenzbedrohende Schäden entstehen, weshalb Experten die Feuerrohbauversicherung dringend empfehlen. Diese ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die gesamte Bauzeit bis zu maximal 18 Monaten. Nach Fertigstellung des Hauses wird die Feuerrohbauversicherung auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt, welche dann das Eigenheim zusätzlich vor den Gefahren Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional gegen Elementargefahren wie Hochwasser, Überschwemmung oder Erdbeben schützt.

– Bauhelfer-Unfallversicherung: Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. „Um im Ernstfall das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, so Florian Haas. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen auf der privaten Baustelle ab. Zunächst müsse der Bauherr die Bauhelfer aber bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität.

Viele Vermieter müssen das Trinkwasser jetzt auf Legionellen untersuchen lassen

(djd). Bei Legionellen handelt es sich um winzige, bewegliche Stabbakterien, die beim Menschen eine schwere Lungenentzündung hervorrufen können. Die Bakterien vermehren sich vor allem in stehendem Wasser. Atmet man beispielsweise beim Duschen Wasserdampf ein, der mit den Keimen durchsetzt ist, kann eine spezielle Form der Lungenentzündung – die sogenannte Legionellose – die Folge sein.

Prüfung muss alle drei Jahre wiederholt werden

Vermieter haben im Zusammenhang mit der Legionellen-Prävention einige rechtliche Pflichten. So müssen sie beispielsweise dafür sorgen, dass das Trinkwasser im Abstand von drei Jahren auf Legionellen untersucht wird. Die aktuelle Trinkwasserverordnung schreibt eine solche Legionellenprüfung für alle vermieteten Wohngebäude vor, die mit zentralen Warmwasserspeichern von mindestens 400 Litern ausgestattet sind oder deren Leitungen vom Trinkwassererwärmer bis zum entferntesten Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser enthalten. „Im Grunde ist fast jedes Mehrfamilienhaus betroffen. Für die erste Legionellenprüfung hatten die Eigentümer bis Ende 2013 Zeit. Die Prüfung muss aber alle drei Jahre wiederholt werden“, betont Matthias Bär von der Firma Minol. Vermieter sollten deshalb nicht vergessen, noch 2016 die zweite Legionellenprüfung zu beauftragen.

Proben dürfen nur von zertifizierten Fachleuten entnommen werden

Die Trinkwasserproben müssen an genau vorgeschriebenen Stellen im Haus und auf eine bestimmte Art und Weise entnommen werden – deshalb sind nur zertifizierte Fachleute dazu berechtigt. Nach der Entnahme gehen die Proben direkt in ein zugelassenes Labor und werden dort untersucht. Vermieter müssen ihre Mieter dann über das Ergebnis informieren, zum Beispiel über einen Aushang im Treppenhaus oder mit der Betriebskostenabrechnung. „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass etwa jede siebte Probe den sogenannten technischen Maßnahmenwert überschreitet“, erklärt Matthias Bär. Ab diesem Wert müsse das Gesundheitsamt Bescheid wissen, das dann weitere Untersuchungen oder eine Sanierung der Trinkwasseranlage verordne. Eine extrem hohe Belastung, die etwa ein Duschverbot zur Folge habe, sei aber sehr selten. Unter www.minol.de/legionellenpruefung gibt es alle weiteren Informationen.

Abofallen – Hilfreiche Tipps für Betrugs-Opfer

Viele Smartphone-Nutzer mussten diese Erfahrung bereits machen: Mit einem unbedachten Klick oder dem leichtsinnigen Öffnen einer Werbemail wird unbewusst ein Abonnement abgeschlossen, das so gar nicht gewollt war. Abzocker nutzen Werbebanner und E-Mails auch bei Smartphones, um auf betrügerische Weise Geld von ahnungslosen Nutzern zu gewinnen. Gegen diese Abzockerfallen gibt es dennoch einige Tipps und Tricks, die präventiv gegen diese Form des Betrugs helfen – und auch, wenn das Abonnement bereits abgeschlossen wurde, gibt es Lösungen, mit denen Sie nicht auf der Rechnung sitzen bleiben!

Nicht in Panik verfallen

Wer die erste Rechnung oder bereits eine Mahnung im Briefkasten vorfindet, verfällt häufig in Panik und bezahlt aus Angst vor weiteren Kosten oder wehrt sich nicht gegen bereits abgezogene Gebühren. Diese Panik ist in den meisten Fällen unbegründet – nur in den seltensten Fällen sind diese Forderungen wirklich fundiert. Betrachten Sie die Rechnung also genau und überlegen Sie, ob Sie bei diesem Anbieter irgendwann etwas gekauft haben und überlegen Sie in Ruhe, wie Sie weiter vorgehen können.

Mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen

Anders als bei herkömmlichen Abofallen werden Abonnements für das Smartphone meistens einfach mit der gewöhnlichen Mobilfunk-Rechnung verrechnet. Über diese Rechnung finden Sie heraus, von welchem Dienstleister die Abzocke stammt – und können so Kontakt mit ihm aufnehmen. Bei dem Abzocker sollten Sie das Abonnement sofort fristlos kündigen: Da hier kein ordentlicher Vertrag geschlossen wurde, ist dies problemlos möglich. Im Ernstfall können Sie das Unternehmen auch dazu auffordern, nachzuweisen, wann und unter welchen Bedingungen ein Vertrag geschlossen wurde. Spätestens hier zeigt sich, dass Sie als Verbraucher nirgends ausreichend über die Konditionen des Vertrags wie zum Beispiel die Kosten informiert wurden.

Auch auf eine Rückerstattung der abgebuchten Kosten können Sie in der Regel bestehen. Dies muss allerdings bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Zudem weigern sich viele betrügerische Firmen, das bereits gezahlte Geld wieder zurückzugeben. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter wenden und mit diesem klären, welche Möglichkeiten Sie haben. Bei sehr hohen Beträgen kann sich auch eine Rechtsberatung lohnen.

Präventive Maßnahmen gegen Abofallen

Wer einmal zum Opfer einer Abofalle wurde, möchte dieses Szenario in Zukunft verständlicherweise vermeiden. Eine praktische Möglichkeit, um Abzocker zu umgehen, sind die sogenannten Drittanbietersperren: Diese Sperren können Sie über Ihren Mobilfunkanbieter einrichten lassen, wodurch andere Dienstleister keine Möglichkeit mehr haben, Geld über Ihre Handyrechnung abzubuchen.
Da die Abofallen häufig über in Apps geschaltete Werbebanner erfolgen, kann es zudem sinnvoll sein, einen Werbeblocker herunterzuladen. Dieser blockiert diese Banner und verhindert so, dass Sie versehentlich darauf klicken.

Fazit

Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie eine zu hohe Handyrechnung erhalten – in der Regel sind diese rechtlich nicht haltbar! Lassen Sie sich von Ihrem Mobilfunkanbieter die Kontaktdaten des Anbieters vermitteln, um möglichst schnell nach Erhalt der Rechnung kündigen zu können. Im Idealfall können Sie so auch bereits gezahlte Gebühren rückerstattet bekommen.

Investition in die Zukunft: Darum ist das Sparen fürs Kind so wichtig

Eine möglichst gute Ausbildung ist der zentrale Faktor für den Wohlstand kommender Generationen. Doch ein Studium oder eine weiterführende Qualifikation auf dem zweiten Bildungsweg bringen nicht zu unterschätzende Kosten mit sich. Deshalb ist beispielsweise für Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment, das Sparen fürs Kind oder für die Enkel die beste Investition, die Eltern und Großeltern tätigen können. Im Interview erklärt Erling, warum das so ist.

Warum ist die Bildung einer der zentralen Bausteine für eine gute Zukunftsvorsorge?

Ganz gleich ob als Lehrer, Ingenieur, Arzt oder Führungskraft in der Wirtschaft – ein Hochschulstudium ist allen Unkenrufen zum Trotz immer noch die beste Absicherung für einen gut dotierten Arbeitsplatz. Dies beweisen diverse Studien immer wieder. So etwa auch die jüngste Untersuchung des HIS-Instituts für Hochschulforschung: Demnach ist zehn Jahre nach dem Hochschulabschluss lediglich ein Prozent der Absolventen arbeitslos, 41 Prozent befinden sich dagegen schon in einer Führungsposition. Auch das beliebte Klischee vom Akademiker, der Taxi fährt, wurde in der Studie eindrucksvoll widerlegt – denn 97 Prozent der Absolventen üben einen ihrer Ausbildung angemessenen Beruf aus. Dass sich die Investition in die Bildung finanziell lohnt, hat zudem erst jüngst wieder eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nachgewiesen. Eine möglichst gute Bildung ist also die Basis, um für die Zukunft finanziell bestmöglich aufgestellt zu sein.

Ein Studium zahlt sich also aus – doch es kostet zunächst auch erst einmal einiges.

Das stimmt. Die jüngste Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt dies nachdrücklich. Ein durchschnittlicher Student benötigte demnach im Jahr 2012 für die Lebenshaltung und eventuelle Studiengebühren Einnahmen von durchschnittlich 864 Euro im Monat.

Was bedeutet das für kommende Studentengenerationen?

Nehmen wir einmal an, ein 2012 geborenes Kind will mit 20 Jahren einen Masterstudiengang beginnen: Bei einer Dauer des Studiums von fünf Jahren belaufen sich die Gesamtkosten – Stand 2012 – immerhin auf knapp 52.000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate von rund zwei Prozent pro Jahr würden die Kosten eines Masterstudiums im Jahr 2032 bereits bei stolzen 77.000 Euro liegen. Dafür sollte man vorsorgen und fürs Kind sparen.

Sie raten Eltern und Großeltern also, rechtzeitig mit dem Sparen fürs Kind zu beginnen und Geld für die Bildung zur Seite zu legen?

Es gibt keine bessere Investition in die Zukunft der Kinder und Enkel. Und wer rechtzeitig mit dem Sparen fürs Kind beginnt, kann die Investition mit verhältnismäßig kleinen Raten sicherstellen. Um die 77.000 Euro innerhalb von 20 Jahren zur Verfügung zu haben, müsste man mit einem Fondssparplan wie etwa dem „UniNachWuchs“ bei einer jährlichen Rendite von fünf Prozent rund 190 Euro pro Monat zurücklegen. Da die Eltern im Regelfall aber nicht die kompletten Kosten des Studiums tragen, sind bei einem Finanzierungsbedarf von 50 Prozent sogar 95 Euro im Monat ausreichend, um die Finanzierung des Studiums sicherzustellen. Es lohnt sich also, rechtzeitig mit dem Sparen zu beginnen – denn je früher man einsteigt, desto niedriger ist die Belastung bei der Investition in die Zukunft der Kinder und Enkel.

Kreditvergleich – kostenlos und kinderleicht zum günstigsten Kredit

Gerade in der heutigen Zeit, wo Konsumwünsche oft die eigenen liquiden Mittel übersteigen, kann die Aufnahme eines Konsumentenkredites das Mittel der Wahl darstellen. Die Art und Weise, wie ein Kredit aufgenommen werden kann, hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre komplett verändert. Wohingegen man früher bei seiner Bank im Ort eine Anfrage stellen musste, reicht heute eine einfache Dateneingabe im Internet aus. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Interessent gleich mehrere Angebote von unterschiedlichen Banken als Ergebnis sein eigen nennen kann. Mit ein paar Klicks bekommt der User eine Auflistung aller Kreditgeber, die ihm einen Kredit gewähren würden, mit den dazugehörigen Konditionen.

Der Clou: Durch diese Konditionenanfrage kommt keinerlei SCHUFA-Eintrag zustande. Als Ergebnis hat der User einen Überblick und kann sodann in aller Ruhe seine Entscheidung für einen Kreditanbieter treffen.

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