Je später, desto teurer

Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle werden Mängel rechtzeitig bemerkt

(djd). Die anhaltende Niedrigzinsphase macht’s möglich: In Deutschland erfüllen sich wieder mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden. Die Kehrseite der Medaille: Baufirmen können sich vor Aufträgen kaum retten, häufig leidet darunter die Sorgfalt. Richtig teuer wird schlampige Arbeit für den Bauherren, wenn ein Fehler erst sehr spät oder womöglich erst nach Fertigstellung des Hauses bemerkt wird. Je später die Entdeckung des Mangels, desto aufwendiger ist in der Regel die Behebung. Dagegen können sich Bauherren mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle schützen.

Baumängel schnell entdecken und beheben lassen

Bei der Qualitätskontrolle wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen von einem Bausachverständigen im Rahmen einer Begehung vor Ort auf Mängel und Ausführungsfehler überprüft. „Durch die erfahrenen Baugutachter können schon während der Bauzeit versteckte Baumängel entdeckt und umgehend durch die verantwortlichen Handwerker behoben werden“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Die direkte Baubegleitung und Bauprüfung der einzelnen Gewerke durch den Bauexperten trage dazu bei, eine hohe Ausführungsqualität zu gewährleisten und Nachlässigkeiten von Handwerkern aufzudecken. Je nachdem, wie umfangreich das Bauvorhaben ist, gibt es üblicherweise zwischen drei und fünf Begehungen. Die Schutzgemeinschaft etwa kooperiert dabei mit dem Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC), einer der größten und erfahrensten Prüfinstitutionen im Baugewerbe. Während der Begehungen durch einen VQC-Ingenieur wird das Haus systematisch vom Keller bis zum Dach durchgecheckt. „Sollten Verarbeitungsmängel auftreten, müssen diese erst fachgerecht abgearbeitet werden, bevor es das Qualitätszertifikat gibt, das die erfolgreiche Prüfung und mangelfreie Ausführung des Hauses bescheinigt“, so Haas. Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Energieeffizientes Bauen: Verarbeitung der Baustoffe wird komplexer

In Sachen Energieeffizienz sollen moderne Häuser heute ehrgeizige Werte erreichen. Dabei kommen moderne Baustoffe und Anlagen zum Einsatz. Ihre Verarbeitung ist jedoch komplexer geworden und verlangt eine enge Kooperation der einzelnen Gewerke am Bau. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Fehlern, können die angestrebten Energiewerte eventuell nicht erzielt werden. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kann auch hier rechtzeitig eingreifen, Fehler aufdecken und sachverständig benennen. Der Bauunternehmer wird umgehend informiert und kann den Mangel auch im eigenen Interesse beheben.

Die fünf größten rechtlichen Risiken

Studie: Wo kann man besonders schnell in einen juristischen Streit geraten?

(djd). Unstimmigkeiten und Reibereien im Beruf und im privaten Alltag eskalieren öfter zu ausgewachsenen Rechtsstreitigkeiten. Aber wo lauert für Verbraucher die größte Gefahr, in eine juristische Auseinandersetzung zu geraten? Roland Rechtsschutz hat aus allen Leistungsfällen des Jahres 2018 die fünf größten Risiken ermittelt.

1. Verträge: Von der Flugbuchung bis zum Autokauf

Der Klick im Online-Shop, die Buchung des nächsten Urlaubs oder auch der Kauf des neuen Wagens – beim Abschluss von Verträgen läuft nicht immer alles nach Plan. Die Bandbreite an Risiken ist hoch. Häufig ist bei solchen Problemen rechtliche Hilfe notwendig.

2. Arbeit: Krach mit dem Chef oder den Kollegen

Ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis, Mobbing durch den Büronachbarn oder die Kündigung: Gründe, sich mit Vorgesetzten oder Kollegen zu streiten, gibt es viele. Meist landen diese Fälle früher oder später vor Gericht – und lassen sich oft nur mit Rechtsbeistand klären. Die Anwalts- und Gerichtskosten etwa bei einer Kündigung sind für Arbeitnehmer oft nicht aus eigener Kraft zu stemmen. Zudem muss bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst tragen – auch der Gewinner. Mit einem Berufs-Rechtsschutz ist man vor diesem Risiko geschützt.

3. Verkehr: Blitzer-Foto, Knöllchen und Co.

Der Straßenverkehr birgt einiges an Ärgerpotenzial. Für Autofahrer geht es dabei häufig um Bußgelder oder den Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit. Besonders kritisch wird es aber, wenn sich ein Autofahrer nach einem Unfall zu schnell vom Ort des Geschehens entfernt: Hier droht nicht nur eine Geldbuße, sondern eine Strafanzeige. Der Verkehrs-Rechtsschutz von Roland etwa sichert im Übrigen auch den ruhenden Verkehr ab, etwa wenn man sich mit einem falsch geparkten Wagen ein Knöllchen einhandelt.

4. Wohnen: Zoff mit Nachbarn und Vermietern

Zoff zwischen Nachbarn und zwischen Mietern und Vermietern ist alltäglich: Mal geht es um zu laute Musik, mal um das Haustier in der Mietswohnung. Oft hilft bei solchem Zank eine Mediation unter Mitwirkung der Beteiligten, um die Wogen zu glätten und ein friedliches Miteinander nach der Konfliktlösung zu ermöglichen.

5. Schadenersatz: Von Zahnkrone bis Hundebiss

Die Zahnkrone bereitet schmerzhafte Probleme oder Nachbars Bello hat zugebissen: Wer als Geschädigter Schadenersatzforderungen durchsetzen will, braucht oft rechtlichen Beistand oder muss vor Gericht ziehen. Dann kommen zum Ärger auch noch hohe Rechnungen für das Verfahren hinzu. Eine preiswertere und nervenschonende Alternative stellt auch hier eine außergerichtliche Streitschlichtung etwa per Mediation dar.

Sparen durch Umschulden

Durch einen Bankwechsel können Immobilienbesitzer viel Geld sparen

(djd). Das Ende der bisherigen Zinsbindung ist in Sicht, das Ende der Restschuld hingegen noch lange nicht – was also tun? Für alle Immobilienfinanzierer stellt sich früher oder später diese Frage. Das Fortführen der Baufinanzierung bei der bisherigen Bank, die sogenannte Prolongation, scheint für viele Hausbesitzer die einzige Möglichkeit zu sein. Doch es gibt eine Alternative, die sich lohnen kann: die Umschuldung. Dabei wird für die Restschuld eine Finanzierung mit einer anderen Bank abgeschlossen, verbunden mit der Chance, neu über die Konditionen zu verhandeln und das beste Angebot zu wählen.

Ein Stundenlohn von 4.000 Euro

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, bei einem neuen Anbieter bessere Vertragsbedingungen zu finden als bei der eigenen Hausbank. Zudem wird der Immobilienwert bei einer Umschuldung neu bemessen. In den meisten Fällen ist der Wert gestiegen. Dadurch sinken der Beleihungsauslauf und das Risiko der Bank, was sie mit günstigeren Konditionen und niedrigeren Zinsen belohnt. Welches Sparpotenzial sich hinter einer Umschuldung verbirgt, zeigt der Fall von Familie Seifert. Eine Restschuld von rund 100.000 Euro war bei ihnen noch offen. Bei der neuen Bank liegt der Zins 0,87 Prozentpunkte unter dem der bisherigen Hausbank, zusätzlich übernimmt sie die Gebühren für den Wechsel. Das bedeutet unter dem Strich eine Ersparnis von rund 8.000 Euro. „Der Zeitaufwand für die Seiferts betrug etwa zwei Stunden – macht einen Stundenlohn von fast 4.000 Euro. Zudem ist die Familie ein Jahr früher mit der Finanzierung fertig“, berichtet Gereon Reglinski, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Wesel.

Früher Vogel fängt den Wurm

Immobilienbesitzer sollten die Anschlussfinanzierung nicht auf die lange Bank schieben, so der Experte weiter: „Wer bis zum letzten Tag wartet, der hat nur noch die Möglichkeit, das Hausbank-Angebot anzunehmen, und das ist erfahrungsgemäß nie das günstigste“, sagt Gereon Reglinski. Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen die Umschuldung einer laufenden Baufinanzierung ohne Probleme und vor allem ohne weitere Kosten möglich ist: Wenn die Sollzinsbindung ausläuft oder wenn die Zinsbindung bereits länger als zehn Jahre läuft. Aus der Sicht von Reglinski ist etwa fünfeinhalb Jahre vor Ende der Zinsbindung ein guter Zeitpunkt gekommen, um auf die Anschlussfinanzierung zu schauen, denn: „Ab 66 Monaten im Voraus bieten Banken ein Forward-Darlehen an. Damit lassen sich die aktuell günstigen Zinskonditionen für eine Anschlussfinanzierung sichern, die erst in mehreren Jahren ansteht.“

Ärgerlicher Etikettenschwindel

Verbraucherschutz: Stromkunden werden durch Kennzeichnungen oftmals getäuscht

(djd). Etikettenschwindel ist für Verbraucher ein Ärgernis. Wer heute im Supermarkt einkauft, möchte auf der Verpackung sehen, welche Inhaltsstoffe mit welchen Anteilen das jeweilige Produkt besitzt. Nährwertangaben etwa sind seit 2016 in den Ländern der EU grundsätzlich verpflichtend. Was kaum jemand weiß: Bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher dagegen oftmals in die Irre geführt, der tatsächliche Strommix wird nicht korrekt angegeben. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor.

Viele Versorger ohne aktuelle Stromkennzeichnung

Erstmals wurde die Stromkennzeichnung aller deutschen Energieunternehmen unter die Lupe genommen und der Strommix von knapp 1.200 Anbietern untersucht. Rund 20 Prozent von ihnen kamen ihrer Pflicht nicht nach und hatten keine aktuelle Stromkennzeichnung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, sieben Prozent der Kennzeichnungen waren fehlerhaft. Zudem ist der Strommix für den Kunden häufig nicht leicht auffindbar. Dabei ist die Kennzeichnung der Stromqualität in Deutschland Pflicht – jedes Energieunternehmen muss jeweils bis zum 1. November den Unternehmensstrommix veröffentlichen. „Die Untersuchung zeigt, dass vielen Versorgern die transparente Information über den Strommix nicht sonderlich wichtig ist“, erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft des Ökostromanbieters LichtBlick, der die Studie in Auftrag gab. Die Übersicht findet man unter www.lichtblick.de/strommix.

40 Prozent haben keinen eigenen Ökostrom im Portfolio

Bereits 2018 hatte eine Recherche unter den 50 größten Energieanbietern aufgezeigt, dass die meisten deutlich mehr Kohlestrom beschaffen, als in der gesetzlichen Stromkennzeichnung angegeben wird. „Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung zeigt nicht den tatsächlich beschafften Strom der Unternehmen“, so Lücking. Grund dafür sei ein aus Verbrauchersicht komplizierter Mechanismus. Deshalb habe man in der Aufstellung den jeweiligen vom Versorger eingekauften Strommix dargestellt. „So wird für den Kunden ersichtlich, wie viel Ökostrom der Versorger tatsächlich bezieht“, erläutert Lücking. Besonders dreist sei der gesetzlich verordnete Etikettenschwindel bei knapp 40 Anbietern in Deutschland: Sie weisen den verpflichtenden Erneuerbaren Energie Anteil (EEG) aus, haben aber gar keinen eigenen Ökostrom in ihrem Portfolio, sondern ausschließlich fossile oder Atomenergie. Auf der anderen Seite seien mittlerweile rund 19 Prozent der gecheckten Unternehmen reine Ökostromanbieter.

Auch für den Worst Case gewappnet

Bauschäden und Pleite des Bauunternehmers: So können sich Bauherren schützen

(djd). Beim Bau eines Eigenheims drohen einige Widrigkeiten, die hohe Kosten verursachen und den Zeitplan gehörig durcheinander wirbeln können. Bauschäden etwa erfordern oftmals teure Nachbesserungen. Der Worst Case aber tritt ein, wenn der Baupartner während der Bauphase in die Insolvenz schlittert. So können sich Bauherren für beide Eventualitäten wappnen:

1. Bauschäden

Bei Streitigkeiten nach der Bauabnahme aufgrund von Bauschäden sollte der Bauherr Fakten auf den Tisch legen können. Sie sollten optimalerweise durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen? Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. „Damit hat der Bauherr eine fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

2. Insolvenz des Baupartners

Wenn der Baupartner während der Bauphase in finanzielle Schieflage gerät oder sogar pleite geht, hat dies gravierende Konsequenzen: Unfertige Bauten, ohne Gegenleistung bezahlte Raten und die Fertigstellung durch einen Nachunternehmer bedeuten immense Kosten, die nicht einkalkuliert sind. Da der Gesetzgeber Bauherren für einen solchen Fall nur unzureichend schützt, sollte man bereits im Vorfeld selbst für größtmögliche Sicherheit sorgen. „Bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen, etwa durch das Einholen einer Bonitätsauskunft“, so Haas. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen des Auftraggebers vorsehe: „Diese sind regelmäßig durch den Bauunternehmer zu bringen und nach Ausführung durch den Auftragnehmer gemäß Zahlungsplan zu begleichen.“ Sind noch nicht erbrachte Leistungen dagegen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits bezahlt, sieht es für den Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder bekommt man vom Insolvenzverwalter kaum zurück. Bauherren können zudem eine Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung im Bauvertrag vereinbaren. Sie garantiert im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens.

Mit Sicherheit Steuern sparen

Versicherungen und Altersvorsorge: Beim Fiskus Geld zurückholen

(djd). Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen. Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren lässt. Einige Möglichkeiten bieten dabei die Beiträge für bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So können beispielsweise die Kosten für die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Autofahrer und Hundehalter können sich darüber freuen, dass dies auch für die Kfz- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Risikolebensversicherungen

Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Außerdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhält. Diese Person muss nämlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen. „Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro“, sagt Dr. Michael Martin von der Nürnberger, „doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20.000 Euro.“ Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.

Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Als Altersvorsorgeaufwendungen können gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden, wozu es auf www.nuernberger.de weitere Infos gibt. Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Für 2019 gilt aber die Höchstgrenze von maximal 24.305 Euro. Verheiratete können das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge, bei denen jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden können.

Nach der Trennung die Verträge

Wenn ein Paar sich scheiden lässt oder sich trennt, ist vieles zu klären

(djd). Tränen, Wut und Vorwürfe sind die Begleiter vieler Scheidungen. Verständlich, denn mit der Trennung endet eine Partnerschaft, die meist mit großen Hoffnungen und Schmetterlingen im Bauch begann. Angenehmer ist es natürlich, wenn die Partner sich in Ruhe zusammensetzen und – am besten in aller Freundschaft – gemeinsam entscheiden, nun jeweils eigene Wege zu gehen. Ein Mediator leistet auf dem Weg zu einer gütlichen Trennung vielfach gute Dienste. Was aber in dieser Situation unabwendbar auf alle Paare zukommt, sind jede Menge Formalien. Vom gemeinsamen Mietvertrag bis zur Haftpflichtversicherung werfen fast alle Verträge Fragen auf.

Mitversicherte Partner sollten aktiv werden

Schon beim Umgang mit den Versicherungsverträgen ist Umsicht gefragt. Manche Policen schließen den Ehepartner mit ein. Das ist oft bei der privaten Haftpflichtversicherung und auch bei der Rechtsschutzversicherung der Fall. Der mitversicherte Partner benötigt dann schleunigst einen eigenen Vertrag, um seinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. „Es ist vernünftig, sich schon während der Trennungsphase mit einem eigenen Vertrag abzusichern“, erklärt Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung. Der Grund dafür ist einfach: „Der Versicherungsnehmer könnte von einem Tag auf den nächsten einen neuen Partner mitversichern.“ Problematisch wäre es auch, wenn der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug gerät. So oder so kann der Versicherungsschutz in Gefahr geraten. Ist die Scheidung erst einmal rechtsgültig, müssen sich die Ex-Partner ohnehin um eigenständige Verträge kümmern.

Von Hausrat bis Todesfallleistung

Bei der Hausratversicherung ist übrigens der Tag des Auszugs entscheidend: Von nun an bleibt der Schutz der Hausratversicherung beiden für maximal drei Monate erhalten – in manchen Fällen auch länger. Danach ist nur der Versicherungsnehmer versichert. Der Ex-Partner muss sich erneut absichern. Die Versicherungssummen sollten jedoch beide Partner prüfen. Schließlich verteilt sich der Hausstand nun auf zwei Haushalte – und wird wiederum durch Neuanschaffungen ergänzt. Unbeachtet bleiben von frisch getrennten oder geschiedenen Paaren häufig die Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherung. Doch auch hier lohnt es sich, die Rahmenbedingungen zu überprüfen. Gerade wenn Todesfallleistungen Bestandteil der Verträge sind, besteht oft der Wunsch, andere Personen als den Ex-Partner zu begünstigen.

Entspannt Richtung Ruhestand

Den Eintritt in die neue Lebensphase frühzeitig und gründlich planen

(djd). Die einen können es kaum mehr erwarten und sehnen den Ruhestand herbei. Andere würden gerne noch zwei, drei Berufsjahre dranhängen. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Ruhestand frühzeitig vorzubereiten, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Denn beim Übergang in die Rente steht in der Regel von einem Tag auf den nächsten ein geringeres Einkommen zur Verfügung. „Um im Ruhestand seinen Lebensstandard zu erhalten, sind rund 80 Prozent des Nettolohns notwendig“, weiß Korina Dörr, Leiterin von Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe.

Rentenkonto frühzeitig prüfen

Die Rentenauskunft gibt einen realistischen Blick auf die finanzielle Zukunft als Rentner. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Bürger eine solche alle drei Jahre. Sie ist wesentlich ausführlicher als die früheren Renteninformationen und berücksichtigt zum Beispiel auch Hinterbliebenenrenten. Spätestens jetzt sollten angehende Ruheständler den Versicherungsverlauf in ihrem Rentenkonto gründlich prüfen und bei einer Lücke schnell aktiv werden, indem sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Auch alle weiteren zukünftigen Renteneinkünfte sollten in der Aufstellung nicht fehlen, wie beispielsweise Betriebsrenten oder privat abgeschlossene Rentenversicherungen. Bei der Aufstellung der zukünftigen finanziellen Lage hilft der Einnahmen-Ausgaben-Check im neu aufgelegten „Budgetkompass fürs Älterwerden“. Die kostenfreie Broschüre mit nützlichen Tipps ist unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Früher oder später in Rente gehen?

Wenn die finanzielle Situation geklärt ist, stellt sich die Frage nach dem passenden Timing. Wer mit einem früheren Renteneintritt liebäugelt, kann bereits ab dem 50. Lebensjahr spätere Abschläge mit Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Gut zu wissen: Die Zahlungen kann man über mehrere Jahre verteilen und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend machen. Viele Tarifverträge enthalten zudem Regelungen zur Altersteilzeit, Informationen dazu gibt es im eigenen Betrieb. Viele aktive Menschen fühlen sich mit Mitte 60 unter Umständen allerdings auch zu jung für den Ruhestand und wollen noch im Job bleiben. Die gesetzliche Rentenversicherung fördert eine längere Lebensarbeitszeit: Pro Monat, den man später in Rente geht, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Ein Jahr zahlt sich somit mit einem Zuschlag von sechs Prozent aus. Wann der richtige Zeitpunkt für den Renteneintritt ist, kann jeder nur für sich selbst bestimmen.

Schutz in Zeiten des Handwerkermangels

Längere Bauzeiten fürs Eigenheim erfordern geeigneten Versicherungsschutz

(djd). Wohneigentum ist angesichts niedriger Zinsen attraktiver denn je. Immer mehr Familien entscheiden sich für ein Eigenheim. Doch mit jeder Baugenehmigung steigt die Nachfrage nach Handwerkern. Zimmermänner, Maurer und Elektriker kommen mit der Arbeit kaum noch hinterher. Viele Bauprojekte drohen, sich über mehr als ein Jahr zu erstrecken. Was dazu führt, dass in Baufragen unerfahrene Bauherren und Nachbarschaftshelfer so manches Mal selbst anpacken. Das ist pragmatisch und auch von den Helfern gut gemeint, aber für Laien birgt ein Rohbau auch besondere Risiken.

Sicherheit für 24 Monate

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt bei Haftungsfragen für Haus- und Grundbesitzer sowie für Bauherren ein – entweder durch die Klärung der Haftungsfrage oder durch die Leistung bei berechtigten Ansprüchen. Ohne Versicherung kann ein Bauunfall zur echten Kostenfalle werden: „Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, müssen Bauherren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit hohen Beträgen dafür haften“, erklärt Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung. Darum ist es vorteilhaft, dass sich die Absicherung des Rohbaus über den gesamten Zeitraum bis zur Fertigstellung des Hauses erstreckt. Mit dem neuen Rohbauschutz des Anbieters etwa sind Neubauvorhaben nun pauschal für 24 Monate Bauzeit abgesichert.

Drei-in-einem-Paket

Im Paket sind zwei weitere Versicherungen enthalten. Denn bei den aktuell langen Bauzeiten sind Bauplätze dementsprechend lange den Gewalten der Natur und einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt. Beides kann Schäden verursachen, die den Rohbau beschädigen oder schlimmstenfalls sogar zerstören können. Eine Bauleistungsversicherung bietet deshalb Kaskoschutz unter anderem bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Elementarereignissen, aber auch bei Diebstahl sowie Bau- und Konstruktionsfehlern. Vor Brand, Blitzschlag und Explosion schützt die Feuerversicherung.

Vater Staat baut mit

Ratgeber Bauen: Förderungen sollten Teil jeder Finanzierungsstrategie sein

(djd). Deutschland ist ein Land der Mieter, weniger als die Hälfte der Bundesbürger lebt in den eigenen vier Wänden. Viele Menschen würden sich in der Niedrigzinsphase den Traum von der Immobilie verwirklichen, wenn da nicht die teilweise exorbitant gestiegenen Kosten für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum wären. Die Baukosten aber muss niemand alleine tragen – vom Staat gibt es maßgebliche Unterstützung. „Öffentliche Förderungen sollten Teil jeder Finanzierungsstrategie sein“, rät Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mehr Infos gibt es etwa unter www.finanzierungsschutz.de.

1. KfW-Anträge rechtzeitig stellen

Die staatseigene KfW zählt zu den wichtigsten Förderquellen für Bauherren. Das Programm „Energieeffizient bauen“ unterstützt mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen Häuslebauer, deren Immobilien bestimmten energetischen Standards entsprechen. Der Antrag auf einen KfW-Kredit muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden.

2. Bundesländer, Kommunen, Kirchen: Bedingungen sehr unterschiedlich

Deutschland ist ein föderaler Staat – entsprechend unterschiedlich sind die Programme der 16 Bundesländer für die selbst genutzte Immobilie. Meist handelt es sich um zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Diese werden auch von vielen Städten und Gemeinden vergeben, die Kommunen verfügen zudem häufig über vergleichsweise günstigeres Bauland. Was viele nicht wissen: Auch die großen Kirchen unterstützen Familien beim Erwerb von Baueigentum, etwa durch Grundstücke im Erbbaurecht oder durch Darlehen.

3. Baukindergeld: 24.000 Euro für eine Familie mit zwei Kindern

Beim Baukindergeld ergibt sich bei zwei Kindern eine Förderung von insgesamt 24.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Anträge bei der KfW können Familien stellen, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

4. Von der BAFA gibt es auch Geld für den Neubau

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert in seinem Marktanreizprogramm die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Auch Häuslebauer können davon profitieren.

5. Wohn-Riester

Zulagen und Steuervorteile kann man sich mit dem Wohn-Riester für die selbst genutzte Immobilie sichern. Die maximale Förderung gibt es, wenn vier Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen.

6. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Mit der Wohnungsbauprämie werden vor allem Beiträge an Bausparkassen bezuschusst. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es, wenn vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder Teile des Gehalts etwa in einen Bausparvertrag investiert werden.