Baunebenkosten realistisch kalkulieren

Ratgeber Immobilien: Seriöse Finanzplanung muss alle Ausgaben berücksichtigen

(djd). Die sogenannten Baunebenkosten werden bei der Planung des Eigenheims häufig unterschätzt. Tatsächlich können sie rund 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen – wer diese Ausgaben nicht einkalkuliert, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. „Die Baunebenkosten kann man durchaus seriös in die Finanzplanung einbeziehen“, meint beispielsweise Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Man müsse es aber auch wollen – und daran hapere es bei so manchem Hausbauberater. Aus Angst, den Auftrag nicht zu bekommen, so Haas, würden die Berater die Kosten stattdessen oftmals schönrechnen.

Reine Baukosten erhöhen sich erheblich

Makler beispielsweise verlangen je nach Region, Lage und Qualität des Grundstücks zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises als Provision. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland aktuell 3,5 bis 6,5 Prozent – und der Grunderwerb selbst unterliegt der Beurkundungspflicht bei einem Notar. Die Kosten dafür können individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Vermessungskosten sind ebenfalls ein erheblicher Teil der Baunebenkosten. Dazu kommen unter anderem Planungskosten, Ausgaben für Prüfstatiker und Baugrundgutachten, Kosten für die Erschließung und Verlegung der Hausanschlüsse sowie für die Gestaltung der Außenanlagen.

Addiert man all diese Positionen, kommt eine stattliche Summe zusammen. Diese erhöht die reinen Baukosten aus dem Hausbauprospekt um ein gutes Stück und muss meist aus Eigenmitteln erbracht werden. „Bauherren sollten deshalb bereits bei den ersten Planungen eine detaillierte Aufstellung über alle in Zusammenhang mit dem Neubau oder Kauf entstehenden Kosten machen und mit den Berechnungen des Hausbauberaters vergleichen“, rät Florian Haas. Nur so bekomme man auch Klarheit über die Größenordnung des Gesamtprojekts und könne nach Abschluss der Planungen eine seriöse und ausreichende Finanzierung auf die Beine stellen.

Checkliste mit einer Übersicht zu allen Kosten

Die Schutzgemeinschaft beispielsweise stellt ihren Mitgliedern und anderen Bauwilligen unter www.finanzierungsschutz.de eine Checkliste zur Verfügung, welche die einzelnen zu berücksichtigenden Punkte aller im Bauprozess entstehenden Kosten systematisch auflistet. Daneben bietet die Seite weitere wertvolle Hinweise sowie Checklisten und Ratgeber rund um den Hausbau.

Wenn beim Hausbau das Geld knapp wird

Eine Bauherrenbürgschaft kann für Bauherren und Bauunternehmer nützlich sein

(djd). Beim Bau einer Immobilie stehen enorme Summen auf dem Spiel – für den Bauherrn und für den beauftragten Unternehmer. Lässigkeit im Umgang mit dem vielen Geld verbietet sich von selbst, beide Partner wollen und müssen sich für den Fall der Fälle absichern, dass der jeweils andere Partner im Laufe des Projekts in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Keine Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe

Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Bauleistungen abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung verlangten Auftragnehmer früher im Werkvertrag (AGBs) oft auch eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme. „Dies war aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn „kritisch“ werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde. „Nach aktueller Rechtslage darf der Bauunternehmer, sofern er Abschlagszahlungen verlangt, den Bauherrn zur Leistung von Zahlungssicherheiten in Höhe von maximal der nächsten fälligen Rate verpflichten. Alternativ pauschal maximal 20 Prozent der Vertragssumme“ so Haas weiter.

Flexible und unkomplizierte Bürgschaftslösung

Die Schutzgemeinschaft hat deshalb die Bauherrenbürgschaft entwickelt. Damit ist es möglich, eine Bürgschaft für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren, etwa der Schlussratenzahlung, online zu beantragen, wenn dies vertraglich vom Bauunternehmen gefordert wird. Der Antrag kann in wenigen Schritten unter www.bauherren-buergschaft.de gestellt werden und kostet einmalig ab 75 Euro. Maximal bezahlt der Bürgschaftsnehmer 336 Euro bei einer Bürgschaftssumme von 80.000 Euro. Die flexible und unkomplizierte Lösung wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche konzipiert. Passend zum Bauvorhaben und dem Werkvertrag kann die Höhe der Bürgschaft vom Bauherrn frei gewählt werden. Deshalb sei die Bauherrenbürgschaft eine faire Lösung für Bauherren und Bauunternehmen.

Gezielt versichern

Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Absicherung der Berufsunfähigkeit

(djd). Hinterm Steuer eines Brummis sitzen, Kranke pflegen oder Tag für Tag kochen für über hundert Menschen in einer Kantine: Unser Beruf fordert von uns allen große Leistungen. Was man dafür alles können muss, merkt man meist erst dann, wenn einem bestimmte Fähigkeiten durch Krankheit oder Verletzung verlorengehen. Was tut ein Fernfahrer, wenn die Augen Probleme machen? Und wie kommt ein Koch zurecht, wenn er seine Hände nicht mehr gebrauchen kann?

Zukunftsplanung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig

Ohne private Absicherung wie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine zuverlässige Zukunftsplanung in keinem Beruf mehr möglich. Doch für manche Arbeitnehmer kommt diese Form der Absicherung beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen nicht infrage. Andere müssen aufgrund ihres besonders hohen Arbeitsrisikos so hohe Prämien zahlen, dass sie sich den vollen Versicherungsschutz schlicht nicht leisten können. Für sie, aber auch für Berufseinsteiger, kann eine Grundfähigkeitsversicherung ein tragfähiger Basisschutz sein, der erheblich leichter zu finanzieren ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert die starke Beeinträchtigung beziehungsweise den Verlust wichtiger Fähigkeiten ab, etwa Stehen, Knien, Bücken oder Sehen. Auf www.nuernberger.de wird darüber umfassend informiert.

Situation der Pflegekräfte kritisch

Eine Berufsgruppe, die zwar einen besonderen Absicherungsbedarf hat, sich die normale Berufsunfähigkeitsversicherung aber häufig nicht im gewünschten Umfang leisten kann, sind Pflegekräfte. „Dabei sind gerade Kranken- und Altenpfleger auf ganz bestimmte Fähigkeiten wie Heben, Tragen oder den Gebrauch der Hände angewiesen“, erklärt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung. „Doch was passiert, wenn sie zum Beispiel nicht mehr lange stehen oder nicht mehr richtig greifen können?“ Vom Staat bekommen Sie wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann hier die passende Lösung sein, weil sie viele der Fähigkeiten absichert, die für Beschäftigte im Gesundheitswesen wichtig sind.

Schlechtes Gewissen passé

Moderne, emissionsarme Holzfeuerstätten erfüllen gesetzliche Umweltanforderungen

(djd). Umweltverträglichkeit und Emissionen? Gesetzliche Regelungen und Verbote? Wer mit dem regenerativen und CO2-neutralen Energieträger Holz heizt oder künftig heizen will, sieht sich immer wieder mit kritischen Fragen konfrontiert. Viele fragen sich dann: Macht Heizen ein schlechtes Gewissen als vermeintlicher Umweltsünder? Tatsächlich erfüllen moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen bei vorschriftsmäßiger Befeuerung mit dem richtigen Holz alle aktuellen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte. Diese wurden in der verschärften zweiten Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt. Während der Kachelofentage 2019 vom 4. bis 12. Oktober kann man sich umfassend über moderne Kachelofentechnologien informieren. Ansprechpartner in der Region stehen auf der Seite www.kachelofenwelt.de, dem Infoportal der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft (AdK).

Reines Gewissen mit modernen Geräten

Zudem sind Holzfeuerstätten neueren Datums deutlich sauberer als bisher dargestellt: Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Neuberechnung der Gesamtemissionen der Holzfeuerungsanlagen jetzt auch die positiven Effekte durch moderne, saubere Neuanlagen und durch stillgelegte Altanlagen berücksichtigt. Zuvor wurden die Emissionsbilanzen mit Emissionsfaktoren des veralteten Anlagenbestands von 2005 abgeschätzt, was höhere Emissionen ergab. Nun zeigt sich: Die Novelle der Immissionsschutzverordnung, die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft hat, wirkt sich ganz konkret aus. Von 2010 bis 2015 sanken die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen insgesamt um rund ein Drittel. Ihr Rückgang war deutlich stärker als bei anderen Feinstaubquellen wie dem Schüttgutumschlag, dem Straßenverkehr, der Industrie, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft.

Saubere Sicherheit vom Fachmann

Fazit: Heizen mit Holz ist nachhaltig, entlastet die Umwelt durch Einsparung von CO2 und fossilen Brennstoffen. Moderne Festbrennstofffeuerstätten sind hinsichtlich ihrer Emissionen und der Verbrennungstechnik stark optimiert. Die Geräte emittieren sieben- bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er-Jahren, haben hohe Wirkungsgrade und erfüllen die verschärften gesetzlichen Anforderungen. Feuerstätten, die seit Anfang 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch bei Feinstaubalarm wie in Stuttgart betrieben werden. Bei der Neuanschaffung oder einem Austausch der bestehenden Holzfeuerstätte sollte man sich beim Ofen- und Luftheizungsbauer informieren.

Zukunftssicher bauen, Fördergelder nutzen

Neubau energetisch besser planen, als im Gesetz verlangt

(djd). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auf dem Weg. Der Gesetzgeber bündelt darin die energetischen Anforderungen an Gebäude, die bisher in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt waren. Damit will man das Energiesparrecht für Gebäude vereinheitlichen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bleibt der vorliegende Gesetzesentwurf hinter den Möglichkeiten zurück und schreibt überwiegend die aktuell geltenden Regeln aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) fort.

Mit besserem Energiestandard Fördergelder erlangen

Bauherren, die genau nach den definierten Vorgaben bauen, bleiben hinter den strengeren EU-Vorgaben zurück, warnt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Sie laufen Gefahr, dass ihr Haus bereits in einigen Jahren nicht mehr den geltenden Standards entspricht – das kann sich direkt auf den Wert des Gebäudes auswirken. Sinnvoll ist es daher aus Sicht der Verbraucherschützer, bereits heute energetisch besser zu bauen als von den Gesetzen verlangt. Nicht zuletzt ist das auch eine wichtige Voraussetzung, um in den Genuss von Fördergeldern beispielsweise über die KfW Förderbank zu gelangen.

Energiesparziele und Förderung absichern

Die Einschaltung eines Energieberaters und eines unabhängigen Bauherrenberaters ist dabei auf jeden Fall sinnvoll und bereits in der Planungsphase zu empfehlen, Infos und Adressen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bauherrn bei der Auswahl und Beantragungen von Fördergeldern unterstützen. Während der Bauphase stellt eine baubegleitende Qualitätskontrolle sicher, dass die angestrebten Energiesparziele im gebauten Gebäude tatsächlich erreicht werden. Das ist nicht nur wichtig, um die künftigen Energiekosten niedrig zu halten, sondern auch eine Absicherung für die Förderung. Werden die Ziele verfehlt, die für die Erlangung der Fördergelder vorgeschrieben sind, können Gelder zurückverlangt werden. Dadurch kann das gesamte Finanzierungskonzept in Schieflage geraten.

Bescheid wissen und Ärger vermeiden

Das sollten Mieter bei der Untervermietung über Airbnb beachten

(djd). Die Mieten in vielen deutschen Städten sind in den letzten Jahren extrem gestiegen. Für Mieter kann es deshalb eine interessante Option sein, die ganze Wohnung oder einzelne Zimmer über die Plattform Airbnb zu vermieten und damit die eigene Miete zumindest teilweise zu „refinanzieren“. Dabei muss man aber einiges beachten. Verstöße können zu Bußgeldern, Abmahnungen oder zur Kündigung des Mietvertrages führen. Hier die wichtigsten Tipps:

– Vermieter muss Erlaubnis geben

Wer als Mieter die Wohnung oder einzelne Zimmer auf Airbnb einem Gast anbieten möchte, braucht das Einverständnis seines Vermieters. Die Erlaubnis sollte man sich schriftlich einholen. „Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 muss dies eine spezielle Erlaubnis für die Untervermietung an Touristen sein“, erklärt Roland-Partneranwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön. Das Einverständnis des Vermieters sei im Zweifel also nur dann ausreichend, wenn darin die Vermietung konkret über Airbnb erlaubt werde.

– Vermieter darf Zustimmung verweigern

Soll die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus an einen Gast vermietet werden, kann der Vermieter frei entscheiden, ob er dies erlaubt. Will man nur ein einzelnes Zimmer vermieten und kann ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, hat man einen Anspruch auf eine Erlaubnis. Der Vermieter darf seine Zustimmung aber verweigern, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar wäre. „Dies ist etwa der Fall, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt würde“, so Mundt.

– Gute Argumente vorbringen

Für die Begründung eines berechtigten Interesses sind aussagekräftige Argumente nötig. „Die bloße Aussicht auf Einnahmen durch Airbnb bedeutet kein berechtigtes Interesse“, erklärt Rechtsanwältin Mundt. Es müsse nachgewiesen werden, dass persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Zudem müsse das berechtigte Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. Laut Deutschem Mieterbund wäre ein typisches Beispiel für ein solches Interesse, dass die Miete sonst nicht mehr bezahlt werden kann.

– Zweckentfremdungsverbot von Stadt zu Stadt unterschiedlich

Kommunen schränken mit Zweckentfremdungsverboten die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses über Airbnb ein. Die Regelungen fallen dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus.

– Haftung für Schäden

Gastgeber sind für sämtliche Schäden oder negative Folgen wie Ruhestörungen verantwortlich, die ein Gast in der Wohnung verursacht. Airbnb hat für solche Fälle zwar Absicherungsangebote, dabei gibt es aber Ausnahmen, und es sind aufwendige Dokumentationsprozesse notwendig.

Mit Sicherheit Betrug

Online-Banking: Vorsicht bei Video-Ident-Verfahren und bei Phishing-Mails

(djd). Online-Banking in Deutschland ist grundsätzlich sehr sicher. Die Banken haben ihre Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, etwa durch neue TAN-Verfahren wie die App-TAN. Allerdings werden auch die Methoden der Betrüger immer hinterhältiger. In jüngster Zeit versuchen sie verstärkt, über das Video-Ident-Verfahren an Daten von Bankkunden zu kommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dieser neuen Methode.

Unter einem Vorwand an Video-Ident-Verfahren teilnehmen

Das Video-Ident-Verfahren ist ein Online-Identifizierungsverfahren für die Bestätigung der Identität über einen Video-Anruf. Kreditinstitute nutzen es zum Beispiel für die Online-Kontoeröffnung. Vermehrt nutzen es aber auch Betrüger: Unter einem Vorwand versuchen sie, Verbraucher dazu zu bewegen, persönliche Daten preiszugeben. Mit den erbeuteten Daten können sie unter dem Namen ihrer Opfer etwa Konten bei Banken eröffnen und für kriminelle Zwecke nutzen. Eine Betrugsmethode besteht beispielsweise darin, den Eindruck zu erwecken, dass sich der Verbraucher im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens per Video identifizieren müsse, bevor er einen Arbeitsvertrag erhält. Wer Opfer eines Betrugs per Video-Ident-Verfahren geworden ist, sollte sehr schnell handeln. Das Bundeskriminalamt rät dazu, umgehend Anzeige zu erstatten. Der Betrug ist außerdem unverzüglich dem betroffenen Kreditinstitut zu melden und das Konto sperren zu lassen.

Phishing-Mail mit Sicherheitsversprechen

An einem Video-Ident-Verfahren sollte man tatsächlich nur teilnehmen, wenn man bezüglich der Korrektheit absolut sicher ist, meint auch Dr. Olaf Jacobsen vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Daneben häufen sich aber auch Angriffe von Betrügern über klassische Phishing-Mails. Auch diese immer realistischer aussehenden E-Mails verfolgen das Ziel, an persönliche Daten von Bankkunden zu gelangen. „Die Betrüger setzen dabei immer häufiger auf aktuelle brenzlige Themen. In einem akuten Beispiel geht es etwa um mehr Sicherheit im Online-Banking, ein neues Sicherheitssystem und neue AGBs“, erklärt Jacobsen. Wer darauf hereinfällt, dem drohe nicht nur die unfreiwillige Weitergabe seiner Zugangsdaten fürs Online-Banking, sondern auch von persönlichen Daten wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Handynummer und weiteren Zahlungsdaten. „Nutzer sollten deshalb genau hinschauen, bei welchen Nachrichten es sich um Fälschungen handeln könnte“, rät der BVR-Experte. Auf den angezeigten Absender solle man sich dabei niemals verlassen, er könne sehr leicht gefälscht werden.

Geld überweisen in Echtzeit

Sekundenschnell zahlen: Expertenantworten zu den drei wichtigsten Fragen

(djd). Girocard an das Bezahlterminal im Supermarkt halten – piep – fertig. Bei Beträgen bis 25 Euro ist nicht einmal die Eingabe einer PIN notwendig. Wohl kaum jemand hätte gedacht, dass man sich so schnell an das kontaktlose, komfortable Bezahlen beim Einkaufen gewöhnen kann. Ein Beispiel, wie Banken im Zahlungsverkehr zeitgemäße Angebote mit innovativen Zahlungsanwendungen für ihre Kunden entwickeln. Ein noch recht neuer Service sind sogenannte Echtzeit-Überweisungen. Damit erhalten Kunden mittels sekundenschneller Rund-um-die-Uhr-Überweisungen noch mehr Flexibilität. Hier sind die drei wichtigsten Fragen und die Antworten eines Experten dazu:

1. Was sind Echtzeit-Überweisungen?

Echtzeit-Überweisungen werden den Zahlungsverkehr in Europa in Zukunft noch mehr beschleunigen. „Dabei handelt es sich um ein neues europaweites Überweisungsverfahren, das Nutzern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Überweisungen in Euro werden dabei vom Girokonto sekundenschnell ausgeführt“, erklärt Axel Schindler vom Bundesverband der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die neuen Echtzeit-Überweisungen gibt es zunächst nur für Einzelüberweisungen, sie sollen aber sukzessive um die Nutzung von Sammelüberweisungen erweitert werden. „Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise können damit derzeit bis zu 15.000 Euro pro Auftrag überwiesen werden“, so der BVR-Experte.

2. Wer kann Echtzeit-Überweisungen nutzen?

Um Echtzeit-Überweisungen zu nutzen, ist lediglich ein Zugang zum Onlinebanking erforderlich. Voraussetzung: Die Bank oder Sparkasse des Zahlungsempfängers unterstützt ebenfalls dieses Zahlverfahren. „Mit einer Überweisung in Echtzeit kann der Zahlungsempfänger bei teilnehmenden Banken und Sparkassen in Europa schon in wenigen Sekunden über den Geldbetrag verfügen – ganz egal, wann die Überweisung ausgeführt wird. Damit unterscheidet sich die Echtzeit-Überweisung von einer elektronisch erteilten Standard-Überweisung. Denn sie benötigt in der Regel maximal einen Geschäftstag“, betont Axel Schindler.

3. Wie funktionieren Echtzeit-Überweisungen im Onlinebanking?

„Ob eine Überweisung an eine andere Bank oder Sparkasse in Europa in Echtzeit möglich ist, überprüfen unsere Banken nach der Eingabe der Überweisungsdaten im Onlinebanking“, erläutert Schindler. Sei dies der Fall, könne die Ausführungsvariante dann ausgewählt werden. Die Überweisung könne auch wie gehabt in der Standard-Ausführungsvariante beauftragt werden: „So etwa auch, wenn die Empfängerbank Echtzeit-Überweisungen noch nicht anbietet.“

Ohne Auszug profitieren

Mit einer Leibrente können Senioren den Boom bei den Immobilienpreisen nutzen

(djd). Die Immobilienpreise in Deutschland haben seit Jahren fast überall kräftig zugelegt. Doch wie kann man als Senior und Wohneigentümer daraus Kapital schlagen? Und vor allem wie, wenn sowohl Wertzuwachs als auch Vermögen fest in der Immobilie gebunden sind? Die Lösung kann eine Immobilien-Leibrente sein. Mit ihr kann man Vermögen flüssig machen, ohne Haus oder Wohnung verlassen zu müssen. Senioren profitieren vom eingetretenen Wertzuwachs noch zu Lebzeiten.

Lebenslange Zusatzrente und lebenslanges Wohnrecht

Bei einer Immobilien-Leibrente werden die eigenen vier Wände „verrentet“, das heißt an ein spezialisiertes Unternehmen verkauft. Im Gegenzug erhält man eine lebenslange Zusatzrente, die Monat für Monat zuverlässig Geld ins Portemonnaie spült. Eingestellt wird die Zahlung erst, wenn der Senior verstirbt oder wenn bei Paaren der Längerlebende verstorben ist. Zudem garantiert der Käufer ein lebenslanges Wohnrecht für alle Leibrentenberechtigten. Zugrunde gelegt wird beim Ankauf der Immobilie ihr aktueller Verkehrswert. Diesen Verkehrswert ermittelt ein unabhängiger Gutachter etwa des TÜV Süd, falls man beispielsweise an die Deutsche Leibrenten AG verkauft. „Vom Anstieg der Immobilienpreise profitieren die Interessenten in Form eines besseren monatlichen Leibrenten-Angebots oder einer höheren Einmalzahlung“, erklärt Vorstandsvorsitzender Friedrich Thiele. Immobilienvermögen mache sich so doppelt bezahlt: Als lebenslange Wohnsicherheit in den eigenen vier Wänden und über die Realisierung von Wertsteigerungen in einer günstigen Marktphase.

Zusätzlicher finanzieller Spielraum

Ein weiterer Vorteil des Leibrenten-Modells: In der Regel verpflichtet sich der neue Eigentümer, die angekaufte Immobilie instand zu halten und entsprechende Kosten zu übernehmen. Dem Verkäufer verschafft dies zusätzlichen finanziellen Spielraum. Sollte er später in ein Pflegeheim umziehen müssen, kann er die Immobilie vermieten oder vom Anbieter der Leibrente vermieten lassen. So kommen Einnahmen zusätzlich zur Leibrente zustande. Auch dabei profitiert man im Übrigen von den gestiegenen Immobilienpreisen: Denn die Mieten sind in den letzten Jahren ebenfalls kräftig nach oben geklettert. An einem Musterbeispiel wird deutlich, wie sich die Immobilien-Leibrente rechnet. Ein Paar, beide 75 Jahre alt, besitzt ein Eigenheim mit einem Wert von 300.000 Euro. Wird die Immobilie im Rahmen einer Immobilien-Leibrente verkauft, beträgt der rechnerische Wert des mietfreien Wohnrechts 920 Euro pro Monat. Dazu kommt eine Leibrente in Höhe von 820 Euro pro Monat. Der Gesamtwert der Leibrente beträgt somit 1.740 Euro pro Monat.

Eigenleistungen mit Risiken und Nebenwirkungen

Ratgeber Bauen: Aus diesen vier Gründen kann die Muskelhypothek bedenklich sein

(djd). Wenn ein Häuslebauer nicht gerade mit zwei linken Händen auf die Welt gekommen ist, wird er versuchen, durch Eigenleistungen seine Baukosten zu senken. Denn jede Handwerkerstunde kostet bares Geld. Mit der „Muskelhypothek“ kann man einiges sparen. Allerdings sollten Vorteile und Risiken von Eigenleistungen gut überlegt sein. Hier die wichtigsten vier Punkte:

– Fähigkeiten nicht überschätzen

Angehende Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Wer handwerklich durchschnittlich begabt ist, kann sich Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Tapezieren und Fliesen unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. „Die Rohinstallation der Haustechnik sollte immer ein Fachmann übernehmen, wenn der Bauherr keine Spezialkenntnisse hat“, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Im Schadensfall, wie etwa einem Brand, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt sei.

– Eigenleistung kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen

Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst nach Abschluss einer vorherigen Arbeit erbracht werden. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. „Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er auch schadensersatzpflichtig werden“, so Haas.

– Bei Mängeln droht Verlust der Gewährleistungsansprüche

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb vertraglich so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen – die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss.

– Ausreichender Schutz für Bauhelfer

Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern.