WENN DER BAUTRÄGER PLEITEGEHT

So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?

Schutz greift bei Insolvenz und bei später auftretenden Mängeln

Unfertige Bauten und die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner bedeuten höhere, nicht kalkulierte Kosten. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Informationen zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Bauherrenschutzpolice online beantragen, einen Beratungstermin vereinbaren und sich kostenlos Praxistipps zur Bauphase herunterladen.

So kann sich der Bauherr auch noch schützen

Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

EIGENER SONNENSTROM FÜR DIE MOBILITÄT VON MORGEN

Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim richtig planen

(djd). Wer heute baut, installiert oft eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach, um selbst grünen Strom zu erzeugen. Und auch zahlreiche Eigentümer von bestehenden Häusern rüsten ein privates Solarkraftwerk nach. Entscheidend ist in beiden Fällen eine vorausschauende Planung der Anlage. Hier sollte man nicht nur berücksichtigen, wie der Stromverbrauch heute aussieht, sondern insbesondere auch einen Blick in die Zukunft werfen – und dabei die Garage nicht vergessen. Elektroautos erfreuen sich wachsender Beliebtheit und lassen sich besonders umweltfreundlich und günstig mit eigenem Sonnenstrom „betanken“. Deshalb sollten Hausbesitzer ihre PV-Anlage schon heute für die Mobilitätswelt von morgen planen.

Photovoltaikfläche ausreichend dimensionieren

Eine PV-Anlage rechnet sich dann besonders schnell, wenn sie auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist. Das heißt: Möglichst viel des selbstproduzierten Stroms sollten die Eigentümer auch selbst verbrauchen. Gleichzeitig ist eine solche Anlage keine Kurzfrist-Investition. Sie bleibt eine lange Zeit auf dem Dach, um sauberen Strom zu erzeugen, und eine nachträgliche Erweiterung ist in aller Regel nur schwer möglich. Selbst wenn man also erst in einigen Jahren daran denkt, sich ein Elektroauto zuzulegen, sollte man dieses bei der Berechnung der Anlagengröße und der Planung der Elektroinstallation von vornherein berücksichtigen. Eine Faustformel: Wenn man ein durchschnittliches E-Auto zu Hause mit Sonnenstrom für jährlich 10.000 Kilometer „betanken“ möchte, benötigt man dafür rechnerisch etwa sechs zusätzliche PV-Module auf dem Dach. Auch der Batteriespeicher sollte entsprechend groß dimensioniert sein, um tagsüber nicht verbrauchten Sonnenstrom abends nutzen zu können.

Wallbox für sicheres Laden

Damit der Sonnenstrom sicher in die Batterie des E-Autos kommt, braucht es zuverlässige Ladetechnik und die richtige Elektroinstallation. Wer gerade baut oder eine PV-Anlage nachrüstet, kann daher bereits vorsorgen, indem schon die entsprechende Leitung in die Garage oder zum Stellplatz vorgesehen wird. Dort kann dann eine sogenannte Wallbox zum Laden des E-Autos installiert werden. Der Energieversorger E.ON etwa (www.eon.de) bietet nicht nur die passende PV-Anlage inklusive Stromspeicher sowie Wallbox aus einer Hand, sondern berücksichtigt auf Wunsch auch direkt den Strombedarf und die Lademöglichkeit für ein vorhandenes oder künftiges E-Auto. Denn das Laden eines Elektroautos über eine Haushaltssteckdose ist bestenfalls eine Notlösung. Nicht nur, weil es sehr lange dauert, sondern auch, weil die Elektroinstallation überlastet und beschädigt werden kann.

BRENNHOLZ DIREKT IM WALD BESORGEN

Fünf Tipps, wie die private Holzernte im Wald naturverträglich und sicher geschieht

(djd). Holzöfen sorgen im Winter nicht nur für wohlige Wärme und ein Gefühl der Geborgenheit. Sie helfen auch dem Klima, denn sie kommen ohne fossile Brennstoffe aus. Mit regenerativem Holz als Brennstoff lassen sich gegenüber Gas und Öl außerdem Spareffekte erzielen. Besonders günstig wird es, wenn man sich das Brennholz direkt im Wald besorgt. Wer sein Kaminholz direkt aus dem Wald beziehen möchte, kann es entweder vorsortiert mitnehmen – oder selbst Hand anlegen.

Fünf Hinweise für die private Holzernte

Damit die private Holzernte naturverträglich und sicher geschieht, hat die Waldschutzorganisation PEFC fünf wichtige Hinweise zusammengestellt. Verbraucher kennen das PEFC-Logo von vielen Holz- und Papierprodukten. Es besagt, dass der Rohstoff aus nachhaltig bewirtschafteten und gepflegten Wäldern stammt. Mehr Infos gibt es unter www.pefc.de.

1. Erst „bestellen“, dann zerkleinern

Auch wenn es bereits in runder Form am Wegesrand lagert, muss man „sein“ Holz erst beim Forstamt oder beim Forstbetrieb kaufen und einen Abfuhrschein mit sich führen, um es anschließend zerkleinern zu dürfen. Alternativ kann man mit einem sogenannten „Flächenlos“ das Recht erwerben, einem bestimmten Waldstück markierte Baumstämme zu entnehmen.

2. Schutzkleidung bei der Holzernte anlegen

Besonders wichtig bei der Holzernte ist die Schutzkleidung. Sie setzt sich zusammen aus schnittfesten Stiefeln, einer Schnittschutzhose, Arbeitshandschuhen sowie einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz.

3. Motorsägenkurs absolvieren und Biokraftstoffe für die Motorsäge verwenden

Den sicherheitsbewussten Umgang mit einer Kettensäge, deren Wartung und Pflege sowie wichtige Arbeitstechniken lernt man in Motorsägenkursen. Vor dem Arbeiten in PEFC-Wäldern, die zwei Drittel der deutschen Waldfläche ausmachen, muss die Teilnahme an einem solchen Kurs urkundlich belegt sein. Für die Motorsäge dürfen nach den PEFC-Standards nur biologisch schnell abbaubare Motoröle und benzolfreie Sonderkraftstoffe benutzt werden. Damit sollen sowohl der Boden als auch die Gesundheit des privaten Brennholzmachers geschützt werden.

4. Das Holz sicher aus dem Wald schaffen

Das kleingesägte und mit der Axt gespaltene Holz muss sicher aus dem Wald abtransportiert werden. Hierfür eignet sich am besten ein Anhänger, in dem die Ladung beim Transport ausreichend gesichert wird.

5. Das Holz richtig lagern und gut getrocknet nutzen

Als sogenannter Holzpolter lagert das Brennholz zunächst gesammelt und sortiert im Wald. Zu Hause sollte man es dann in einem luftigen Unterstand vor Bodenfeuchte und Regen schützen. Nadelholz kann nach rund einem Jahr genutzt werden, Holz von Laubbäumen benötigt etwa zwei Jahre zum Trocknen.

HANDWERKERSICHERHEIT ALS MODERNISIERUNGSHEMMNIS

Zusatzbürgschaft für Handwerkerleistungen überfordert viele Verbraucher

(djd). Bei größeren Renovierungen oder beim Bau eines Hauses beauftragen Hausbesitzer oder Bauherren immer wieder Handwerksunternehmen mit einzelnen Leistungen. In der Regel gehen sie davon aus, dass sie lediglich die vereinbarte Auftragssumme bereithalten müssen. Laut einer Regelung, die 2018 ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen wurde, können sie sich darauf jedoch nicht verlassen. Denn Handwerker können seitdem eine wesentlich höhere Sicherheitsleistung einfordern. Für eine Baumaßnahme, die mit 40.000 Euro veranschlagt ist, kann der beauftragte Unternehmer das Doppelte plus fünf Prozent verlangen, also 82.000 Euro. Der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) warnt, dass diese Preissteigerung für viele Verbraucher nicht finanzierbar sei.

Handwerker kann Sicherheit kurzfristig einfordern

Tückisch an der neuen Gesetzeslage ist, dass der Unternehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluss nicht auf das mögliche Verlangen einer Handwerkersicherheit hinweisen muss. Die Forderung kann mit einer Frist von 10 Tagen gestellt werden – zu knapp für Verbraucher, denn viele Banken können Bürgschaftsanfragen gar nicht so kurzfristig bearbeiten. Zudem schafft die Regelung neue Verbraucherrisiken. Dazu Becker: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es häufiger zum Missbrauch kommt. Entweder wird mit dem Bürgschaftsverlangen gedroht, um Mängelansprüche abzuwenden oder um höhere Preise für die Bauleistung durchzusetzen.“ Zudem könnten Modernisierungsabsichten per Gesetz ausgebremst werden. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein“, so Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos über die Aktivitäten und Ziele des Vereins.

Verzichtserklärung für Sicherheitsverlangen in den Vertrag aufnehmen

Der BSB engagiert sich dafür, dass die Regelung wieder rückgängig gemacht wird. Der Verein argumentiert, dass die Maßnahmen in den betreffenden Fällen vollständig durch einen Bankkredit oder Eigenmittel vorfinanziert seien. Daher müssten die Handwerker nicht vor einem Zahlungsausfall geschützt werden. In der aktuellen Situation raten die Verbraucherschützer Bauherren und Modernisierern, vor dem Vertragsschluss für Handwerkerleistungen aktiv zu werden. BSB-Pressesprecher Erik Stange empfiehlt: „Private Bauherren sollten ihren Handwerker auf das Sicherheitsverlangen ansprechen und versuchen, eine Verzichtserklärung in den Vertrag aufnehmen zu lassen.“

BAUVERTRÄGE NICHT UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN

Bei Angaben zur Bauzeit und zum Zahlungsplan genau hinsehen

(djd). Der Gesetzgeber hat die Rechte von Bauherren gegenüber den beauftragten Bauunternehmen gestärkt. Dennoch beobachten die Vertrauensanwälte und Berater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) immer wieder, dass Unternehmen versuchen, verbriefte Verbraucherrechte zu umgehen. Denn viele Verträge enthalten verbraucherfeindliche, zum Teil nicht gesetzeskonforme Vertragsbestandteile und -formulierungen. So berichtet BSB-Geschäftsführer Florian Becker, dass solche Klauseln besonders häufig bei Angaben zur Bauzeit sowie beim Zahlungsplan zu finden seien.

Klauseln zur Fertigstellung und zu Zahlungsplänen sind oft nicht gesetzeskonform

„Die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt“, so Becker. Dabei hatte der Gesetzgeber den Verbrauchern dieses Recht ausdrücklich zugestanden, um ihnen eine verlässliche Planung der Finanzierung zu ermöglichen und Doppelbelastungen beim Umzug zu vermeiden. Viele Bauunternehmen versuchen, die Vorgaben zu umgehen, indem sie zwar Angaben zur Bauzeit machen, den Baubeginn aber offenlassen. Die Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen werden nur bei rund einem Drittel der Bauverträge berücksichtigt, die der BSB regelmäßig im Rahmen eigener Studien überprüft. Laut Gesetz muss der Verbraucher bis zur Bauabnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Summe zahlen. Die restlichen 10 Prozent geben ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ein Druckmittel an die Hand, um die Beseitigung von Baumängeln durchzusetzen. „In vielen Verträgen sind jedoch Zahlungspläne vorgesehen, bei denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt. Das ist eine Summe, auf die manche Unternehmen lieber verzichten, statt Mängel zu beheben“, sagt Becker.

Verbraucherfeindliche Vertragspassagen sind für rechtliche Laien schwer zu erkennen

Laut Becker liegt die Vermutung nahe, dass juristisch nicht versierte Verbraucher durch teils geschickte Formulierungen systematisch und gezielt übervorteilt werden sollen. Er rät Bauherren in spe, sich nicht auf die Redlichkeit des Vertragspartners zu verlassen, sondern die Unterlagen von unabhängiger Seite, etwa von einem Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de stehen Anwaltsadressen und weitere Infos zum Bauvertrag zur Verfügung. „Nur so kann man sichergehen, dass die Verträge den Bauherrn nicht benachteiligen“, resümiert Becker.

DIE ZEHN HÄUFIGSTEN BAUFEHLER

Mängel rechtzeitig erkennen, Folgeschäden vermeiden

(djd). Baumängel sind im Neubau von Eigenheimen an der Tagesordnung. Das bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB). Die Studie steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Sie gibt Tipps zur Vorbeugung sowie Mängelbeseitigung und nennt Beispiele für die zehn häufigsten Mängel:

1. Mangelhafte Kellerabdichtung
Feuchteschäden im Keller können teure Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen.

2. Luftdichtheitsebene
Mängel in der Luftdichtheit steigern die Heizkosten und verschlechtern das Raumklima. Zudem kann es zur Durchfeuchtung der Dämmung kommen.

3. Schallbrücken
Wird der Schallschutzstandard etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern nicht eingehalten, ist mit dauerhaften Lärmbelästigungen zu rechnen. Nachträgliche Verbesserungen sind meist nicht mehr möglich.

4. Feuchter Estrich
Wenn der Bodenbelag über einem noch nicht getrockneten Estrich verlegt wird, kann er langfristig Schaden nehmen.

5. Fehlender Ringanker
Fehlen in der Dachkonstruktion Ringanker oder Ringbalken zur Aufnahme von Zug- und Druckkräften, kann es zu Rissen im Mauerwerk kommen.

6. Falsch dimensionierte Fußbodenheizung
Wenn die Fußbodenheizung zu klein dimensioniert ist, weil beispielsweise die vorgeschriebene Heizlastberechnung nicht erstellt oder beachtet wurde, wird das Haus nicht warm.

7. Nicht fachgerechtes WDVS
Kreuzfugen, also nicht fachgerecht gesetzte Elemente eines Wärmedämmverbundsystems aus Polystyrol, können Risse im Putz verursachen. Das ist nicht nur ein optischer Mangel, eindringendes Wasser minimiert die Dämmwirkung und birgt die Gefahr von Folgeschäden.

8. Mangelhafte Sockelabdichtung
Wenn sich Sockelabdichtungen etwa wegen nicht kompatibler Materialien lösen, kann es zu Feuchteschäden in den angrenzenden Bereichen kommen.

9. Gefährdete Trinkwasserhygiene
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Stichleitung zu einer selten genutzten Wasserentnahmestelle beispielsweise im Garten kann Stillständen und Verkeimungen im Trinkwasser auslösen.

10. Bauabdichtung im Bad
Falsch ausgeführte Abdichtungen etwa im Bereich der Dusche können zur Durchfeuchtung der darunter liegenden Bauteile führen.

„Mängel werden vor allem dann zum Problem, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Bauherrenberater decken Baumängel frühzeitig auf, bevor sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können. Becker betont: „Bauherren sind keine Bittsteller. Jeder hat das Recht auf ein mangelfreies Werk, das vom Auftragnehmer erbracht werden muss.“

AUFWIND FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN

So nutzen Hausbesitzer das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne

(djd). Im Rahmen des umfangreichen Konjunkturprogramms stellt die Bundesregierung bis Ende 2021 mehr Geld für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Sie stockt die bestehenden Programme nochmals um eine Milliarde auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro auf. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), begrüßt diese Entscheidung. Er fordert jedoch: „Die Förderung muss da greifen, wo eine Sanierung wirtschaftlich und ökologisch Sinn macht.“ Hausbesitzern und Bauherren rät er von Aktionismus ab, denn vorschnelle Planungen und willkürliche Baumaßnahmen können an den gesteckten Energiesparzielen vorbeilaufen und sich als unwirtschaftlich erweisen.

BSB begrüßt die Förderung von Einzelmaßnahmen

Sinnvoll sei in jedem Fall die Fachberatung eines unabhängigen Bau- oder Energiesachverständigen, so Becker. Dadurch können Verbraucher Schwachstellen ihres Hauses systematisch identifizieren und die Maßnahmen zielführend planen. „Unabhängige Bauherrenberater unterstützen den Hausbesitzer auch bei der Auswahl der passenden Förderprogramme für seine Projekte“, sagt Florian Becker. Er bemängelt, dass komplizierte Anträge, umständliche Formulare und komplexe Fördervoraussetzungen Verbraucher abschrecken, und fordert unbürokratische Lösungen. Unter www.bsb-ev.de gibt es zum Thema energetische Modernisierung mehr Infos und Berateradressen. Positiv hebt Becker hervor, dass auch Einzelmaßnahmen wie die komplette oder teilweise Gebäudedämmung oder der Heizungstausch unterstützt werden. Mit bis zu 45 Prozent Zuschuss wird etwa der Ersatz einer alten Ölheizung gegen ein effizientes Heizungssystem belohnt.

Mit mehr Information und neuen Beratungskonzepten die Sanierungsbereitschaft steigern

„Die Förderung darf aber nicht zum Konjunkturpaket für einzelne Branchen werden“, warnt Becker. „Sie muss beispielsweise bei der Heizung dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich sinnvoll ist.“ Der BSB wünscht daher, dass Verbraucher noch besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. Laut Becker hätten teure Informationskampagnen bisher keinen merkbaren Anschub bei der energieeffizienten Gebäudesanierung geleistet. Er befürwortet daher ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer, das der unabhängigen Beratung von Hauseigentümern deutlich mehr Gewicht einräumen soll.

ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUER FÜR DEN HAUSBAU

Nicht auf voreilige Baufertigstellung drängen

(djd). Bei privaten Bauvorhaben kann sich die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 positiv auswirken. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro netto beträgt die Einsparung beispielsweise 7.500 Euro. Allerdings müssen Bauherren einiges beachten, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile kommen möchten.

Zeitpunkt der Bauabnahme bestimmt Mehrwertsteuersatz für das gesamte Projekt

Der Verbraucher zahlt die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt. „Wenn ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen hat und die Abnahme vor Ende 2020 stattfindet, dann zahlt er für das gesamte Bauvorhaben nur 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor Juli 2020 gezahlte Abschläge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer muss das Bauunternehmen mit der Schlussrechnung ausgleichen und zurückzahlen oder auf der Endrechnung gutschreiben.

19 Prozent einkalkulieren bei Fertigstellung in 2021

Bauwillige, die jetzt einen Vertrag abschließen und ihr Projekt erst 2021 abnehmen, müssen für die gesamte Baumaßnahme den normalen Mehrwertsteuersatz in ihre Kalkulationen einplanen. Abschläge, die im zweiten Halbjahr 2020 gezahlt werden, sind nur mit 16 Prozent belastet, allerdings kommen die Nachforderungen auf den vollen Steuersatz spätestens mit der Schlussrechnung. „Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit der normalen Mehrwertsteuer von 19 Prozent kalkulieren, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos und Tipps für Bauwillige und Bauherren.

Zeitdruck auf der Baustelle kann Baumängel nach sich ziehen

Der BSB warnt Bauherren davor, voreilig auf Bauabnahmen zu drängen, nur um in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung zu kommen. „Bauen unter Zeitdruck geht oft zulasten der Qualität. Wer auf die Straffung vereinbarter Pläne zur Bauzeit drängt, riskiert Baumängel und Folgeschäden“, so Florian Becker. Im Zweifelsfall könne die Mängelbeseitigung teurer werden als die Einsparungen, wie die Erfahrung aus 2006 gezeigt habe, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden war. Auch Teilabnahmen sind nicht empfehlenswert. Zum einen geht das Risiko von Beschädigungen schon in der Bauphase auf den Bauherrn über. Zum anderen droht der Verlust von schützenden Regelungen aus dem Verbraucherbauvertrag, etwa die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent oder die verbindliche Angabe des Fertigstellungszeitpunkts.

NEUE FARBE, NEUES GLÜCK

Das Zuhause mit den angesagten Farbtönen verschönern

(djd). Erst Abwechslung macht das Leben bunt. So wie man nicht jeden Tag dasselbe anziehen will, so tut auch den eigenen vier Wänden von Zeit zu Zeit etwas Veränderung gut. Viel Mühe ist dafür nicht nötig. Neue Wandfarben – darauf abgestimmt ein paar Teppiche und Wohnaccessoires -, schon wirkt das Zuhause ganz modern, so als ob man gerade erst umgezogen wäre. Mit fertig gemischten Farben gelingt das Verschönern unkompliziert und schnell. Besonders im Trend liegen aktuell warme und natürliche Farbtöne, die Behaglichkeit und Sicherheit vermitteln.

Erinnerungen an den sonnigen Süden

Die Trendexperten von Schöner Wohnen-Farbe haben die Mode- und Einrichtungstrends analysiert und die aktuellen sechs Highlights der Saison ausgewählt. So kommt man derzeit kaum am wohnlich-warmen „Terracotta“ vorbei. Die Trendfarbe des Jahres erinnert an Aufenthalte im sonnigen Süden und macht sich in der Kombination mit warmen Holztönen besonders gut. Auch die weiteren neuen Farbtöne sind vielfach von der Natur inspiriert. So steht „Jungle“ für ein kräftiges Dunkelgrün, das Lebendigkeit und Entspannung miteinander verbindet. Bei dem Farbton „Maui“ wiederum stand die gleichnamige Insel des hawaiianischen Archipels Pate – mit zarten und zugleich wärmenden Farbnuancen des Pazifik.

Von „Marokko“ bis „Finca“

Die Trendfarbe „Marokko“ wiederum ist angelehnt an die typische Architektur des Landes zwischen Sahara und Atlasgebirge. Das Beige von „Finca“ vermittelt mediterranes Lebensgefühl und Wärme. Alle 31 Trendfarben der Kollektion sind in vielen Baumärkten sowie im örtlichen Fachhandel erhältlich, unter www.trendfarbe.de gibt es mehr Details. Wichtig neben der optischen Wirkung sind aber ebenso die Inhaltsstoffe. Deshalb sind die Trendfarben emissionsarm, frei von Konservierungsmitteln und tragen das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Damit sind sie auch für Allergiker geeignet.

Wenn der Bauträger pleitegeht

So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?

Schutz greift bei Insolvenz und bei später auftretenden Mängeln

Unfertige Bauten und die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner bedeuten höhere, nicht kalkulierte Kosten. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Informationen zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Bauherrenschutzpolice online beantragen, einen Beratungstermin vereinbaren und sich kostenlos Praxistipps zur Bauphase herunterladen.

So kann sich der Bauherr auch noch schützen

Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.