Die Inflationsrate austricksen

Viele Sparer verlieren Geld, weil ihre Kapitalanlagen weniger Zinsen erwirtschaften als durch Inflation verloren geht. Was lässt sich dagegen tun?

Im Vordergrund von Anlegerwünschen stehen derzeit Absicherung und Vermögenserhalt.

Die meisten Sparer möchten aber nicht nur die Inflationsrate ausgleichen, sondern nach Abzug von Geldentwertung und Kapitalsteuern einen Gewinn übrig behalten. Erste Voraussetzung dafür ist eine positive Realverzinsung des Anlagekapitals. Das bedeutet: Die getätigte Geldanlage muss unterm Strich mehr Ertrag abwerfen, als durch Inflation verloren geht.

Bei einer aktuellen Inflationsrate von 2,3 Prozent kommen Anleger also erst oberhalb dieser Rate in den grünen Bereich. Ist der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bereits ausgeschöpft, muss der Ertrag um weitere 25 Prozent steigen, damit ein Nettogewinn herausspringt. Um auf diesen Ertrag zu kommen, muss die Rendite der Geldanlage um ein Drittel höher liegen als die Inflationsrate. Das bedeutet, dass Anleger erst ab einem Sparzins von mehr als 3,0 Prozent mit Sicherheit einen Nettogewinn erzielen.

Welche Geldanlagen schaffen das?

Kundenmeinung zu einer von mir betreuten Private-Placement-Investitionsmöglichkeit

„Meine Erfahrungen am Kapitalmarkt mit verschiedenen Anbietern können unterschiedlicher nicht sein. Als Flop erwies sich eine Beteiligung bei einem anderen Initiator: Bei einem Wohnungsobjekt in Berlin wurden die Fördermittel gestrichen! Meine UBG-Beteiligung dagegen war TOP: Laufende, attraktive Renditen wie prognostiziert und dann ein Verkauf der Fondsimmobilie am Kulminationspunkt der Immobilen-Hausse. Return on Investment: 182 %. Dieses Erfolgskonzept hat mich so überzeugt, dass ich mich an der Private Placement Immobilieninvestition Deichmann beteiligt habe. Und das gleich mehrfach. Mit 7 % p.a. Anfangsausschüttung, die dazu noch circa zur Hälfte steuerfrei ist, kann ich gut leben!“

Prof. Dr. M. (Honorarprofessor – ehem. Vorstandsmitglied)

Tun Sie’s nicht!

Online-Banking mit Smartphones.

Smartphones geraten zunehemend ins Visier von Online-Kriminellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor immer neuen Methoden, mit der Bankdaten abgeschöpft werden können.

Viele Handy-Nutzer unterschätzten den Schutzbedarf mobiler Endgeräte. Als wichtigsten Rat für den Schutz vor einem Angriff aufs mobile Online-Banking ist lediglich gesunde Skepsis angebracht: „Seien Sie misstrauisch, wenn Sie auf Ihrer Online-Banking-Seite gebeten werden, andere Daten einzugeben, als dies normalerweise der Fall ist.“ Im Zweifelsfall sollte man bei der eigenen Bank nachfragen. Weder auf dem PC noch auf dem Smartphone dürfe man Links aus unbekannten Quellen anklicken – denn hinter dem im Link-Text genannten Ziel könnte sich Schadsoftware verbergen.

Grundätzlich hat sich schon seit Jahren rumgesprochen, dass PC-Nutzer ein Virenschutzprogramm installieren und immer auf dem aktuellen Stand halten sollten. Beim Betriebssystem wie bei der installierten Software sind stets die bereitgestellten Sicherheitsupdates zu installieren.

Nur mit dem Smartphone reagieren viele Nutzer noch arglos. Eine neue App und schon geht’s los. Auch wenn es bei dem ein oder anderen Smartphonenutzer vielleicht garnicht so viel auf dem Konto zu plündern gibt, wie es den Anschein hat, ärgerlich ist es trotzdem.

Vorsicht bei Wohn-Riester für Familien

Seit drei Jahren ist der Erwerb von Wohneigentum mit Riester-Förderung möglich.

Meine Kritik: Wohn-Riester-Eigentümer sind nicht in jedem Fall frei in der Verwendung ihrer Immobilie. Bei Verkauf, Vermietung oder Schenkung können Strafsteuer anfallen, wenn der Eigentümer nicht ein neues Objekt oder einen neuen Riester-Vertrag erwirbt. Problematisch ist auch, wenn der Besitzer vor dem 85. Lebensjahr verstirbt. Dann müssen die Erben ggf. offene Steuerforderungen unverzüglich begleichen.

Mein Tipp: Sparen ist definitiv ein Muss für Jeden. Zustätzliche staatliche Förderung „mitnehmen“ – sehr gerne. Aber bei Immobilien, als wichtiger Baustein für eine „gesunde“ Altersvorsorge, sollte die Priorität auf einem langfristig stabilen Finanzierungsfundament liegen und nicht auf dem i-Tüpfelchen irgendeiner Förderung.

Viele der Wohn-Riester-Angebote sind nicht wirklich günstig. Viele Riester-Darlehen sind sogar teurer als Kredite ohne Förderung. Das bedeutet keineswegs, dass Sie ganz die Hände davon lassen sollten. Aber schauen Sie genau hin, an welchen Anbieter Sie sich binden. Der Effektivzins des Riester-Darlehens sollte nun wirklich nicht über dem eines ungeförderten Darlehens liegen, richtig?

 

Wer schützt den Anleger vor dem Staat?

geht es Ihnen auch so, hin und wieder liest man Artikel in der Zeitung und sagt „Bingo“, weil dieser einem „aus dem Herzen spricht“.

So einen Artikel gab es kürzlich in FOCUS mit der Überschrift der Gouvernantenstaat. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich darüber freuen, wie prägnant in diesem Artikel dargestellt wird, wie wir uns alle gängeln lassen.

Bezogen auf den Finanzmarkt ist da die sich anschließende Frage: Wer schützt den Anleger vor dem Staat?

Die Politikerkaste macht sich an vorderster Front angeblich stark für Anlegerrechte und beschließt mit großem Tamtam neue Schutzbestimmungen, die angeblich den Kleininvestor vor Schaden bewahren sollen. Das Ergebnis sind dann 160 Seiten dicke Prospekte, die nicht nur kein Kleinanleger mehr versteht, sondern vielfach kaum mehr diejenigen, die den Anleger beraten sollen.

Suggeriert wird, dass Fonds unsicher, Festgeld und Staatsanleihen aber bombenfest seien. Portugal, Irland und Griechenland wären ohne die Hilfe der anderen EU-Staaten längst pleite.

Und unsere Politikerkaste hat sehenden Auges hingenommen, dass Griechenland beim Beitritt getürkt hat. Ein Unternehmer und seine Gehilfen (in diesem Fall die europäischen Finanzminister) wären schon längst mit drakonischen Strafen hinter Gittern verschwunden.

Das gleiche gilt für einen Unternehmer, der seinen Betrieb führen würde wie die Bundesrepublik Deutschland geführt wird. Angeblich mit 2 Billionen Euro verschuldet, werden geflissentlich die ganzen Nebenhaushalte verschwiegen oder auch beispielsweise, dass alleine die zukünftigen Rentenforderungen von Staatsdienern mit 3 Billionen Euro zu Buche schlagen.

Scheinheilig wird ein neues Glückspielgesetz verabschiedet, welches Besitzern von Spielhallen die wirtschaftliche Basis nimmt. Dies unter dem Mäntelchen der Fürsorge für den Bürger schlussendlich aber, um das staatliche Lotto zu befeuern, welches Milliarden in den Haushaltstopf spült.

Damit betreibt der Staat quasi eine zielorientierte Vermögensvernichtung, denn um einen Sechser zu ergattern, muss die Wahrscheinlichkeitshürde von 1 : 14 Millionen überwunden werden. Natürlich fängt mit dieser Zahl niemand etwas an, deshalb hier ein plastisches Beispiel: In Hamburg wohnt ein 103 Jahre alter Mann mit einem 1 Meter langen weißen Bart. Sie dürfen nach Hamburg fliegen und dort 3 Wohnungstüren aufmachen. Wenn Sie ihn vorfinden, haben Sie gewonnen. Würden Sie die Reise wirklich antreten?

Politiker wollen Anleger schützen? Deren Kompetenz und Qualität sieht man an Beispielen wie den Landesbanken oder der Hypo Real Estate. Also: Wer schützt Anleger vor Politikern?

Zimmer zu vermieten! In Kürze frei! Stuttgart-Süd (Heslach)

Innerstädtisch, sehr angenehm ruhig. sonnig und mit sehr guter ÖPNV-Anbindung.

2er-WG in Mehrfamilienhaus
16 m² 370,00 EUR (warm)
Internet: DSL, Flatrate, WLAN
DSL-Speed: 11-16 Mbit/s
Frei ab: 1.10. evtl. früher möglich
Heizung: Zentralheizung
Kaution: 3 Monatsmieten

Vermietung aus dem eigenen Bestand und provisionsfrei!

Der Streit über Verträge ist doch immer wieder ein Spaß für die Juristen

Kaufrecht: Vorsicht bei Internetformularen zum Gebrauchtwagenverkauf (OLG)

Im Internet finden sich für eine Vielzahl von Verträgen hilfreiche Formulare für den juristischen Laien. Einer juristischen Überprüfung halten sie aber nicht immer stand. Diese Erfahrung musste jetzt ein privater Autoverkäufer machen. Der Käufer wollte vom Vertrag zurücktreten, nachdem er einen massiven Unfallschaden am Fahrzeug festgestellt hatte. Nach dem Kaufvertrag war die Gewährleistung zwar ausgeschlossen. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschied jedoch, dass der konkret vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam ist (OLG Oldenburg, Urteil v. 27.5.2011 – 6 U 14/11).

Sachverhalt: Der Kläger hatte von einem privaten Verkäufer einen gebrauchten PKW Golf zum Preis von 6.900,– € erworben. Als Kaufvertrag hatte der Verkäufer ein Formular aus dem Internet verwendet. Darin hieß es: „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung“. Einige Monate nach dem Kauf stellte der Kläger einen schweren Unfallschaden am PKW mit gravierenden Restschäden fest. Er verlangte vom Verkäufer, der von dem Vorschaden keine Kenntnis hatte, die Rückabwicklung des Kaufgeschäfts. Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

Hierzu führte das OLG weiter aus: Der Gewährleistungsausschluss ist im Streitfall unwirksam. Bei den Kaufvertragsklauseln aus dem Internet handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), weil diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert sind. Dafür gelten die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Nr. 7 a und b BGB. Danach muss ein wirksamer Gewährleistungsausschluss eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie hinsichtlich Körperschäden enthalten. Da diese Einschränkungen im konkreten Fall fehlten, ist der vereinbarte Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam.

Quelle: OLG Oldenburg online

„Oh weh“ die Finanzmärkte – oder „hurra“?

das chinesische Schriftzeichen für Krise besteht aus zwei Teilen, der eine symbolisiert Gefahr, der andere Chance.

Demnach ist eine Krise also auch immer mit Chancen verbunden. Die im Jahr 2008 in den USA ausgelöste weltweite Finanzkrise, die gerade jetzt eine Stufe 2 erreicht hat, eröffnet allen Anlegern eine außergewöhnliche Chance.

Auswirkungen der Finanzkrise

Für Banken:

  • Das Eigenkapital der Banken ist massiv geschwächt.
  • Restriktive Kreditvergabe
  • Hohe Eigenkapitalanforderungen

Für Wirtschaft und Immobilienprojektentwickler:

  • Mittelständische Immobilienprojektentwickler haben Probleme, die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen.
  • Erste Filialketten des Handels klagen über zu wenig Projektentwicklungen und sind in ihrer Expansion gehindert.
  • Finanzierungsmöglichkeiten, die bankenunabhängig sind, fehlen in Deutschland.

Für Anleger:

  • Hunderttausende sind auf der Suche nach sicheren Anlagemöglichkeiten, die mehr bringen als die Magerzinsen von 2 % p. a. bei der Bank.

Die ohnehin niedrigen Bankzinsen werden von Inflation und zusätzlich von Steuern aufgefressen. Wenn Anleger also ihr Geld in den nächsten Jahren nicht schleichend entwerten wollen, sind sie zum Handeln gezwungen.

Anleger suchen daher dringend Lösungen für ihre Fragen:

  1. Wo ist meine Geld sicher?
  2. Welche Anlage bietet mir eine angemessene Verzinsung?
  3. Wie schütze ich mein Geld vor der Inflation?
  4. Wie reduziere ich meine Steuerlast?

Es gibt sicher viele Angebote, ich zeige Ihnen gerne eine sehr gute Lösung mit folgenden Vorteilen:

► Hervorragende Sicherheiten für Ihre Beteiligung 
► kurze Laufzeit bis 31. Dezember 2015
► 9,25 % p. a. Ausschüttung (Ausschüttungen quartalsweise)

Wie ein Anleger Rendite „hebelt“ – der Leverage-Effekt

Bei jeder Kapitalanlage hat der Anleger grundsätzlich die Option, das Investitionskapital nicht vollständig selbst einzubringen sondern einen Teil zu finanzieren. Die Möglichkeiten einer Finanzierung hängen in erster Linie von den persönlichen Umständen des Anlegers sowie der gewählten Investition ab. Historisch gesehen liegt der durchschnittliche Effektivzins heute am unteren Ende der Skala und genau dies eröffnet Anlegern eine außergewöhnliche Finanzierungsmöglichkeit:

Eine Hebelwirkung wird immer dann erzielt, wenn die Kosten des Fremdkapitals geringer sind als der Ertrag der Kapitalanlage. Unter dem Gesichtspunkt der Eigenkapitalrendite ist in diesem Fall also eine möglichst hohe Fremdkapitalquote anzustreben. Nachstehendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

1. Finanzierung mit 100.000 € Eigenkapital

Ertrag: 6,5 % p.a. vom Kapitaleinsatz (100.000 €) = 6.500,00 €
bezogen auf 100.000 € Eigenkapital somit 6,5 % Rendite

2. Finanzierung mit 100.000 € Eigenkapital + 200.000 € Fremdkapital

Ertrag: 6,5 % p.a. vom Kapitaleinsatz (300.000 €)                   = 19.500,00 €
abzüglich 4,25 % p.a. Zins von 200.000 € Fremdkapital        =   8.500,00
verbleibender Ertrag/Überschuss                                                 11.000,00 €
bezogen auf 100.000 € Eigenkapital somit 11,00 % Rendite

Was ich Ihnen empfehle?
Beschäftigen Sie sich mit dem Gedanken, nicht nur eine Wohnung zur Eigennutzung zu erwerben sondern 3 Wohnungen! Das Verhältnis von 1/3 Eigennutzung und 2/3 Vermietung bietet unter Berücksichtigung der Hebelwirkung hervorragende Chancen für Sie.

Raus aus dem Stress – 2 Tipps für alle Fälle:

Tipp 1: 1, 2, 3 – einatmen, 4, 5, 6, 7 – ausatmen:

Diese einfache Atemübung wirkt an einem stressigen Tag als Erholung zwischendurch ebenso wie zum unmittelbaren Stressabbau bei akuten Anlässen: Sagen Sie zu sich selbst „1, 2, 3 – einatmen“ – und atmen Sie dabei durch die Nase tief in den Bauch ein. Sagen Sie dann zu sich „4, 5, 6, 7 – ausatmen“ – und atmen Sie dabei durch die Nase wieder aus. Nach zwei, drei Atemzügen werden Sie langsam atmen können. Nach einigen weiteren Atemzügen werden Sie spüren, wie der Stress abnimmt.

Machen Sie die Übung gleich einige Male, setzen Sie sie bewusst in den nächsten Tagen häufig ein: So eignen Sie sich ganz einfach ein Anti-Stress-Mittel an, dass Sie wirklich überall, ob Sie allein oder im Meeting oder in der U-Bahn sind, einsetzen können.

Tipp 2: Stehen und sitzen Sie gerade:

„Halt dich gerade!“ – haben Sie solche Ermahnungen Ihrer Eltern auch noch im Ohr? Die Eltern mögen uns damit auf die Nerven gegangen sein. Aber Recht hatten sie. Denn eine schlechte Haltung stört die Atmung. Gebogen, gekrümmt oder mit dem Kopf zwischen den Schultern können wir nicht tief atmen, sondern nur flach und kurz. Die Sauerstoffversorgung ist schlechter als beim tiefen Atmen in gerader Haltung.

Wenn wir gestresst sind, neigen wir dazu, die Schultern hochzuziehen und zu verspannen. Steuern Sie der Verspannung und dem Stress einfach gegen, indem Sie sich gerade hinstellen bzw. -setzen.

Achten Sie besonders dann, wenn Sie länger sitzen müssen – am Schreibtisch, in einer Besprechung, womöglich im Streitgespräch – auf Ihre Haltung. Denn wenn Sie längere Zeit falsch sitzen, können Sie leicht ermüden und sich bis zur Schmerzhaftigkeit verspannen. Klares Denken ist so unmöglich, Stress sehr wahrscheinlich.