NOTVERTRETUNGSRECHT FÜR EHEGATTEN

Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit und empfiehlt Vorsorgevollmacht

(djd). Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter – im menschlichen Leben gibt es viele Risiken. Wer im Ernstfall seine Angelegenheiten dann nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Darauf weist die Bundesnotarkammer hin. Auch das mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab dem 1. Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht für Ehegatten vermeidet nicht sicher die Anordnung einer Betreuung. „Das Notvertretungsrecht schafft nur auf den ersten Blick mehr Sicherheit“, warnt Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Notvertretungsrecht zeitlich befristet und nicht bei Vermögensfragen gültig

Das Notvertretungsrecht gilt aufgrund der Missbrauchsrisiken nämlich nur für bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und nicht für Vermögensfragen. „Wenn eine Rechnung bezahlt werden muss und dafür ein Kontozugriff notwendig ist oder wenn nach einem Unfall für den behindertengerechten Umbau der Wohnung ein Kredit erforderlich ist, hilft das Notvertretungsrecht nicht weiter“, erklärt Thelen. Zudem sei das Notvertretungsrecht zeitlich beschränkt. „Es gilt nur für sechs Monate. Ist diese Zeit abgelaufen, muss anschließend eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden.“ Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Tätigkeit von Notarinnen und Notaren gibt es unter www.notar.de.

Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Wer das Notvertretungsrecht nicht wünscht, kann einen Widerspruch in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Der Widerspruch schließt das Notvertretungsrecht des Ehegatten jedoch nur aus, ohne etwas darüber auszusagen, wer stattdessen für einen handeln soll. Um für den Notfall vorzusorgen, empfiehlt sich laut Notarkammer weiter eine Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen handelt, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die Vertrauensperson kann der Ehepartner, aber auch eine andere Person sein. Gibt es eine ausreichende Vorsorgevollmacht, darf das Gericht keine Betreuung anordnen und das Notvertretungsrecht gilt nicht.

Andere über Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen

“Sehr gute Beratung, Erstellung eines ausgezeichneten Exposés und letztlich ein rascher und sehr guter Verkauf meiner Wohnung. Mein Dank geht vor allem an Herrn Ulrich Kaminski für seine dauerhafte, hilfreiche Betreuung bis hin zum Kaufvertragstermin beim Notar.”

Walter S – Eigentümer

GRUND UND BODEN FÜR DIE PRIVATE ZUKUNFT

Darauf kommt es bei der Suche nach dem geeigneten Grundstück an

(djd). Bei der Suche nach einem Grundstück für den Bau eines Hauses sehen sich künftige Bauherren heute vor allem mit einem Problem konfrontiert: Wo gibt es überhaupt noch verfügbaren Baugrund? Aus diesem Grund könnte man geneigt sein zu nehmen, was der regionale Markt hergibt. Doch Vorsicht: „Die Wahl des Standorts für die eigenen vier Wände ist zumeist eine Lebensentscheidung, die wohlüberlegt getroffen und abgewägt werden sollte“, rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Infrastruktur und Bebauungsplan

Eine wichtige Überlegung gilt der Lage des Grundstücks. Möchte ich stadtnah und mit kurzen Wegen wohnen oder bevorzuge ich ein Haus im Grünen und nehme dafür weitere Anfahrten in Kauf? Wie gut eignet sich die Infrastruktur für meine persönlichen Vorlieben, für die Familienplanung oder für das Leben im Alter? Wie weit ist es zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten, Kulturstätten? Ein Blick in den Bebauungsplan ist ebenfalls wichtig, denn oftmals gibt es Einschränkungen für die eigenen Wohnträume. Hier finden sich zum Beispiel Vorgaben für die Art der Bebauung, Abstände zu Nachbarn, Anzahl der Geschosse und manchmal sogar zu baulichen Details der Fassade, zu Ausführung und Farbe von Ziegeln oder Klinkern oder zur Grundstückseinfriedung.

Baugrunduntersuchung und Erschließungskosten

„Auch der Grund und Boden selbst muss genauer unter die Lupe genommen werden“, sagt Erik Stange. Eine Untersuchung des Baugrunds gibt Aufschluss über Tragfähigkeit und Wasserverhältnisse im Boden sowie die Sicherheit, dass sich dort keine Altlasten verstecken. Auch den notariellen Grundstückskaufvertrag sollte man nicht vorschnell unterschreiben. Hier kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen, zum Beispiel einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater hinzuzuziehen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und bundesweite Berateradressen. Aus dem Vertrag sollte auch hervorgehen, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, ob Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sind und wie hoch sie gegebenenfalls ausfallen. Diese Posten zu unterschätzen, kann teuer werden. Wenn der Bauherr selbst eine Zufahrt und alle Anschlüsse an die erforderlichen Versorgungsleitungen finanzieren muss, treibt dies die Kosten deutlich in die Höhe.

VERTRAGSFORMEN FÜR DEN HAUSBAU IM VERGLEICH

Den richtigen Partner für den Weg ins Eigenheim finden

(djd). Trotz steigender Immobilien- und Baupreise halten viele Familien am Traum vom Eigenheim fest. Während früher viele Bauherren Wert auf die individuelle Planung ihres künftigen Zuhauses gelegt haben, beträgt der Anteil von Häusern, die mit Architekt errichtet werden, heute nur mehr rund 10 Prozent. Laut Umfrage des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) sind die Vertragspartner privater Häuslebauer zu 53 Prozent Generalunternehmer oder -übernehmer und zu 37 Prozent Bauträger. Doch worin unterscheiden sich die Vertragsverhältnisse und welcher Baupartner ist im Einzelfall der passende?

Generalunternehmer und -übernehmer: Bauen auf eigenem Grund

Mit dem Generalunternehmer vereinbart der Bauherr vertraglich eine Komplettleistung zur Errichtung des Hauses. Der Unternehmer erbringt allerdings nur einen Teil der Leistungen und vergibt viele Gewerke an Nachunternehmen. Typisch ist etwa die Errichtung des Rohbaus durch den Bauunternehmer, während Tiefbau, Putz, Estrich, Tischlerarbeiten oder die Dacheindeckung durch Handwerksunternehmen durchgeführt werden. Der Generalübernehmer erbringt keine Bauleistungen selbst, sondern plant und koordiniert alle erforderlichen Leistungen. In beiden Fällen ist es für den Bauherren wichtig, darauf zu achten, dass etwa bei Mängeln der Generalunternehmer oder -übernehmer als Vertragspartner fungiert, nicht die beauftragten Nachunternehmen. Ebenfalls sinnvoll ist es, den Vertrag und den Bau selbst durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen, zum Beispiel durch die Bauherrenberater des BSB. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und Ansprechpartner in ganz Deutschland. Mit Generalunternehmer oder -übernehmer bauen in der Regel Bauherren, die bereits über ein eigenes Grundstück verfügen.

Bauträger: Haus und Grund von einem Vertragspartner

Bau und Grundstück aus einer Hand gibt es beim Bauträger. Diese Form des Immobilienerwerbs ist interessant für alle, die sich nicht erst auf die Suche nach Bauland machen möchten. Sie sind allerdings keine Bauherren im klassischen Sinne, sondern Käufer von Haus und Grund. Der Bauträger ist zunächst Eigentümer des Baugrundstücks. Mit dem Vertrag verkauft er es zusammen mit der Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hauses. Bauträgerverträge müssen unbedingt notariell beurkundet werden.

Baupartner in jedem Fall gründlich unter die Lupe nehmen

„Egal, welche Vertragsform man bevorzugt, in jedem Fall sollte man sich ein konkretes Bild des künftigen Vertragspartners machen“, rät BSB-Pressesprecher Erik Stange. Über Seriosität, Solvenz, Kompetenz und Leistungsfähigkeit kann man sich zum Beispiel anhand von Referenzen oder Wirtschaftsauskünften informieren.

BAUKOSTEN WEITSICHTIG PLANEN

Finanzielle Sicherheit auf dem Weg ins Eigenheim

(djd). Wer die Errichtung eines Eigenheims plant, sieht sich mit steigenden Kosten für Grund und Boden, aber auch für den Bau selbst konfrontiert. Zugleich liegt die Inflationsrate so hoch wie seit über 40 Jahren nicht mehr – minimale Zinsen könnten daher bald der Vergangenheit angehören. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es für Bauherren in spe daher umso wichtiger, ihr privates Bauprojekt langfristig und mit Augenmaß zu planen.

Baunebenkosten realistisch einschätzen

Zu den Kosten für das Grundstück und die Erstellung des Hauses kommt eine längere Liste weiterer Positionen hinzu. Exemplarisch nennt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), die Erwerbsnebenkosten, die Außenanlagen, Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren oder Notar- und Gerichtskosten. Diese und weitere Kosten, zu denen der BSB in seiner kostenlosen Broschüre „Ratgeber Hausneubau“ umfangreiche Infos und Tipps gibt, sollten vom Bauherrn vollständig aufgelistet und detailliert geprüft sein. Unterstützung dabei kann er sich von Sachverständigen wie den unabhängigen BSB-Bauherrenberatern einholen. Adressen und eine Ratgeberbroschüre stehen unter www.bsb-ev.de bereit.

Angebote vergleichen

Hilfreich ist es laut Erik Stange auch, mehrere Angebote für das Bauprojekt einzuholen, um Preise, Vertragsbedingungen und insbesondere die Bau- und Leistungsbeschreibungen zu vergleichen. Gerade bei Letzteren können sich ebenfalls Kostenrisiken verbergen, wenn etwa Ausstattungsmerkmale nicht vollständig oder ungenau beschrieben sind und die Bauherren sich nicht mit der Minimalausstattung zufriedengeben.

Nicht auf Kostenpauschalen verlassen

Auch durch Berechnungen mit Pauschalen, zum Beispiel für die Versorgungsanlagen, können Finanzierungslücken entstehen. Es lohnt sich, hier bei den kommunalen Versorgern nachzufragen, was die Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Elektrizität tatsächlich kosten.

Kostenfalle Eigenleistung

Als mögliche Kostenfalle nennt Stange den Bereich der Eigenleistungen. Viele Bauherren überschätzen ihre handwerklichen Fähigkeiten und die Zeit, die sie neben dem Beruf für die Baustelle erübrigen können. Kommt es hierdurch zu Verzögerungen im Bauablauf oder muss der Bauunternehmer Leistungen übernehmen, die nicht angeboten waren, steigen die Baukosten.

HAUSBAU IN DER KRISE

Aus der Traum vom Eigenheim für Bauwillige mit mittlerem Einkommen?

(djd). Hohe Grundstückspreise und explodierende Baukosten erschweren Bauwilligen bereits seit gut zwei Jahren den Weg in die eigenen vier Wände. Steigende Zinsen, die hohe Inflation und die Unsicherheit der internationalen Lage rücken den Traum vom Eigenheim für Verbraucher mit mittlerem Einkommen noch weiter in die Ferne. Das belegt auch ein Expertenpanel des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Regional ansässige Bauherrenberaterinnen und Vertrauensanwälte bestätigen, dass die Verunsicherung überall spürbar sei. Die Bauexperten berichten aus ihrer Beratungspraxis, dass die Kostenexplosion viele Bauherren an ihre finanziellen Grenzen bringe. Der Bau des Eigenheims bleibe zunehmend Menschen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen vorbehalten.

Grunderwerbsteuerreform schnell durchziehen, um Bauwillige zu entlasten

Erste Besserungen erwartet BSB-Geschäftsführer Florian Becker von der angekündigten Reform der Grunderwerbssteuer. Sie sieht eine Entlastung von Selbstnutzern beim Erwerb der ersten Immobilie vor. „Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers“, unterstreicht Florian Becker. Angesichts der stark rückläufigen Zahlen der Baugenehmigungen drängt er auf eine schnelle Umsetzung. Ohne schnelles und entschiedenes Gegensteuern sei das Jahrzehnte lang geltende Versprechen eines Eigenheims nicht mehr zu halten, so Becker. Er weist auf die Anhebung der Grundsteuersätze in einigen Bundesländern hin, welche die geplanten Entlastungsmaßnahmen des Bundes konterkarieren würden, und fordert daher ein Mitziehen der Länder bei der Reform.

Unabhängige Beratung für das Eigenheimprojekt

Wer seinen Traum vom Immobilieneigentum trotz schwieriger Rahmenbedingungen nicht aufgeben möchte, findet Rat und Tat bei den BSB-Bauherrenberatern. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen, Adressen und regionale Ansprechpartner. Die unabhängigen Bauexperten beraten bei der Kostenplanung, der Auswahl eines Baupartners und der Vertragsgestaltung. Sie können Bauherren dabei unterstützen, Sparpotenziale zu identifizieren. Dazu bieten sie eine baubegleitende Qualitätskontrolle an, die das Bauprojekt vom ersten Spatenstich bis zur Bauabnahme flankiert und dabei hilft, am Ende ein weitgehend mängelfreies und dem geschlossenen Vertrag entsprechendes Haus zu bekommen.

KOSTENGÜNSTIG HEIZEN

Selbst Brennholz machen: Tipps rund um den nachwachsenden Rohstoff aus dem Wald

(djd). Kaminöfen stehen für urige Behaglichkeit. Neben der Gemütlichkeit sprechen aktuell aber auch pragmatische Aspekte für ein prasselndes Kaminfeuer: Heizen mit dem nachwachsenden Brennstoff Holz ist angesichts stark steigender Preise für andere Energiequellen wie Gas oder Erdöl eine vergleichsweise kostengünstige Alternative. Erst recht gilt das, wenn das Brennholz im Wald selbst gemacht wird. Bereits gefällte Stämme zu kaufen und kamingerecht aufzubereiten, bietet das größte Sparpotenzial. Neben etwas Spaß an körperlicher Arbeit in der Natur ist dazu der Nachweis eines Motorsägenkurses unverzichtbar. Viele Forstämter bieten regelmäßig entsprechende Lehrgänge für ein sicheres Arbeiten an. „Bei den Revierförstern vor Ort ist es manchmal auch möglich, benötigte Holzmengen zu reservieren“, schildert Stihl-Motorsägenspezialist Jens Gärtner: „Diese Möglichkeit sollten Kaminofenbesitzer frühzeitig nutzen, denn die Nachfrage nach Brennholz steigt derzeit stetig.“

Nie ohne Schutzausrüstung

Die erworbenen Stämme werden im Forst zuerst einmal transportgerecht zugesägt. Kraftvoll und zeitsparend gehen dabei benzinbetriebene Motorsägen wie die kompakte Stihl MS 162 ans Werk. “Die persönliche Schutzausrüstung ist dabei eine Selbstverständlichkeit, die zum sicheren Arbeiten im Wald beiträgt“, erklärt Gärtner weiter. Dazu gehören Motorsägenstiefel, eine Schnittschutzhose oder Beinlinge mit Schnittschutzeinlage, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe sowie ein Helm mit Gehörschutz.

Brennholz richtig lagern

Vor dem Lagern werden die Stämme auf dem Sägebock in ofengerechte Abschnitte geschnitten. „Geräuscharm erledigen das Akku-Motorsägen wie die leichte MSA 140 C-B aus dem AK-Akkusystem“, empfiehlt Jens Gärtner. Sind die Abschnitte dann mit dem Spaltbeil in Scheite zerteilt, müssen diese an einem gut durchlüfteten und vor Nässe geschützten Ort trocknen: Mindestens zwei Jahre benötigt frisch geschlagenes Holz, bevor es sich als Brennmaterial eignet. Die Restfeuchte der Scheite sollte dann weniger als 20 Prozent betragen. Holzfeuchtemesser dienen zur einfachen Kontrolle des Wertes. Erhältlich sind alle notwendigen Werkzeuge wie auch die persönliche Schutzausrüstung im örtlichen Fachhandel, unter www.stihl.de etwa gibt es Adressen aus der eigenen Region und viele weitere Tipps rund ums Brennholzmachen.

WOHNEN AUF KLEINSTEM RAUM

Umfrage: Fast jeder Vierte kann sich vorstellen, in einem Tiny House zu leben

(djd). Rasant steigende Immobilienpreise, zu wenig Grundstücksangebote: Der angespannte Immobilienmarkt bewegt viele Menschen dazu, sich über alternative Wohnkonzepte Gedanken zu machen. Wer sich kein großes Grundstück leisten kann, für den kommt eventuell die Miniversion eines Einfamilienhauses infrage, ein sogenanntes Tiny House. Die Kleinsthäuser sind etwa 20 bis 40 Quadratmeter groß – und finden immer mehr Anhänger. In manchen Städten sind bereits Tiny House Siedlungen entstanden. Doch was spricht für das Wohnen auf kleinstem Raum und für welche Menschen ist es überhaupt eine Option? Das beleuchtet eine aktuelle Umfrage.

Azubis und Studierende offen für ein Tiny House

Die kompakten und meist mobilen Mini-Häuser sind beliebt. Schon fast jeder Vierte kann sich vorstellen, darin zu wohnen. Das zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen. Neun Prozent der Befragten befürworten sie „auf jeden Fall“, 13 Prozent sagen „eher ja“. Überdurchschnittlich hohe Zustimmungswerte gibt es bei Studierenden (33,7 Prozent) und Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden (34,8 Prozent).

Als Hauptwohnsitz gefragt

Von den Befragten, die dem minimalistischen Wohnen gegenüber positiv eingestellt sind, würden 67 Prozent ein Tiny House als Hauptwohnsitz nutzen, für knapp jeden Vierten käme es als Nebenwohnsitz infrage, zum Beispiel als Ferienhaus. In beiden Fällen können Besitzerinnen und Besitzer etwa mit der DEVK Wohngebäudeversicherung Schutz für ihr Tiny House bekommen – vorausgesetzt, es liegt eine Baugenehmigung für das Grundstück vor, auf dem das Mini-Haus steht. Eine Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz mit Strom, Wasser und Abwasser ist ebenfalls erforderlich. Unter www.devk.de/wohngebaeude gibt es weitere Infos. Das Haus sollte zu Wohnzwecken konzipiert sein und ortsfest genutzt werden.

Günstig und nachhaltig wohnen

Niedrige Unterhaltskosten und geringe Baukosten sind für die meisten die Hauptargumente, die für das Wohnen auf kleinstem Raum sprechen. Wer ein Tiny House kaufen möchte, wird bei den Herstellern je nach Ausstattung zu Preisen zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro fündig. Es kann schlüsselfertig oder als Bausatzhaus erworben werden. Aber auch der Eigenbau ist möglich. Neben den preislichen Aspekten spielt das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle: Über der Hälfte der Interessierten gefällt es, dass sie Ressourcen sparen können. Rund 46 Prozent schätzen insgesamt das nachhaltige Lebensmodell der Mini-Häuser. Für rund jeden Fünften ist außerdem Mobilität ein wichtiger Kaufgrund. So kann man ein mobiles Tiny House mitnehmen, wenn man beispielsweise aus beruflichen Gründen umziehen muss.

Andere über Ulrich Kaminski

Feedback:

„ich hatte das Gefühl mit einem kompetenten Partner zu sprechen und war auch nach Ende der Besichtigung und des Gespräches sehr positiv gestimmt.“

Eigentümer/Verkäufer Einfamilienhaus Stuttgart

ZUNEHMENDE KOMPLEXITÄT BEIM HAUSBAU

Steigende Kosten und mehr Baumängel durch energieeffizientes Bauen

(djd). Die anhaltend hohe Nachfrage nach Immobilien, die Auslastung der Baufirmen, Probleme bei der Beschaffung von Baumaterial: Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum die Kosten für den Bau von Eigenheimen seit Jahren steigen. Eine zusätzliche Ursache sehen Verbraucherschützer in den wachsenden Anforderungen an die Energieeffizienz aus dem Gebäudeenergiegesetz. Doch nicht nur das: Eine Kurzstudie des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung e.V. (IFB) befasst sich mit Baumängeln bei der Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Studie zufolge ist gerade an komplexen Bauteilen, die für die Energieeffizienz relevant sind, eine zunehmende Mängelanzahl festzustellen. Dazu gehören etwa Türen und Fenster, die Wärmedämmung, der Schall- und Brandschutz oder die technischen Anlagen. In anderen Bereichen wie Rohbau, Dachkonstruktion, Fassade oder Innenausbau hat sich die Anzahl der Beanstandungen dagegen positiv entwickelt.

Unabhängige Qualitätskontrollen, um Mängel frühzeitig zu erkennen

Schäden im energetischen Bereich können nicht nur Bauzeitverzögerungen, Nacharbeiten oder Folgekosten nach sich ziehen. Es droht auch die Gefahr, dass das Haus seinen angestrebten Energiestandard nicht erreicht. Doch Bauherren sind dem nicht hilflos ausgeliefert. „Je früher ein Mangel erkannt und beanstandet wird, desto leichter und günstiger ist in der Regel seine Behebung“, erklärt BSB-Pressesprecher Erik Stange. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kann hier mehr Sicherheit geben. Dabei wird das gesamte Bauvorhaben von einem Sachverständigen überwacht, zum Beispiel von einem unabhängigen Bauherrenberater des BSB. Berateradressen, aktuelle Studien und weitere Infos gibt es unter www.bsb-ev.de.

Sachverständige Überwachung von der Planung bis zur Bauabnahme

Der Sachverständige kann bereits die Planungsunterlagen in Augenschein nehmen, denn manchmal sind Fehler schon in der Planungsphase angelegt. Während der Bauzeit besucht der Berater die Baustelle regelmäßig. Er untersucht sie bei kritischen Bauabschnitten und unterstützt die Bauherren bei der Bauabnahme. Er kann Mängel in den meisten Fällen rechtzeitig erkennen und so verhindern, dass sie unentdeckt bleiben und überbaut werden. Damit sinkt auch das Risiko, dass Baumängel erst nach dem Ende der Gewährleistungsfrist auftauchen, wenn der Bauunternehmer nicht mehr in der Haftung ist.