Vermieter 2013: einfacher kündigen und räumen

Die so genannte Berliner Räumung wird im Gesetz verankert. Dadurch kann der Räumungsauftrag auf die Inbesitznahme der Wohnung beschränkt werden, der Vermieter nimmt die Sachen des Mieters somit als Pfand.

Weitere Erleichterung bietet die Möglichkeit, dem Mieter fristlos zu kündigen, wenn er mit Zahlung der Mietkaution in Verzug ist.

Stille Enteignung …

.. oder welchen Anteil Lebensversicherte für die europäischen Rettungsmaßnahmen bezahlen.

Es ist schon klar, dass Versicherungsunternehmen Ihnen nicht vier oder mehr Prozent Rendite versprechen und gut schreiben können, wenn sie selber nur Anlagezinsen von ein oder zwei Prozent erzielen (hierzu noch meine persönliche/philosophische Anmerkung: warum eigentlich nicht?).

Die niedrige Zinspolitik der Europäischen Zentralbank trifft Besitzer von Lebensversicherung doppelt und dreifach: generell haften Sie als Steuerzahler für die Bürgschaften und Zugeständnisse, die im Zusammenhang mit der Eurorettung gemacht wurden/werden. Und von Ihrer Versicherung bekommen Sie weniger Zinsen als erwartet. Das führt zu einer Rentenlücke, zu Fehlbeträgen, wenn Sie mit dem Guthaben Ihrer Versicherung ein Darlehen ablösen wollten und bei einigen Unternehmen werden die Pensionsversicherungen weniger ergeben als die Pensionsrückstellungen.

Die Verteilung der Kosten für die Eurorettung ist somit nicht nur ein fiktives „das zahlen wir unter dem Strich mit unseren Steuergeldern“ sondern trifft uns schon jetzt, real und unmittelbar. Wenn wirtschaftlich und finanziell rentabel, investieren Sie jetzt in Immobilien – ich helfe Ihnen dabei gerne.

Eigenleistung wie Fremdkosten abrechnen

Der Vermieter kann selbst ausgeführte Leistungen, wie zum Beispiel Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten in der Betriebskostenabrechnung fiktiv und mit marktüblichen Kosten ansetzen. Das hat der Bundesgerichtshof in einer am 14. November 2012 getroffenen Entscheidung bejaht.
Aktenzeichen VIII ZR 41/12

Brandschutz in den eigenen vier Wänden

Die Tage werden kürzer und die Abende länger: Der Herbst kehrt in Deutschland ein und damit startet auch die Saison der Kerzen, wärmenden Kaminfeuer und heimeligen Beleuchtung. Das Risiko der Brandgefahr steigt, doch um den Brandschutz in den eigenen vier Wänden ist es in der Regel schlecht bestellt.

Vergessene Kerze, Zigarettenasche im Papierkorb oder Funkenflug aus dem offenen Kamin: Brandursachen gibt es viele. Nach einer aktuellen Pressemitteilung des TÜV Rheinlands sind in nur elf Prozent der Haushalte Rauchwarnmelder vorhanden, Feuerlöscher sogar in nur zwei Prozent.

Brandschutzmaßnahmen für nächtliche Brände

Eine besondere Gefahr geht von nächtlichen Bränden in den eigenen vier Wänden aus, denn den beißenden Rauch, der für die meisten Gesundheitsschäden und Todesfälle bei Bränden verantwortlich ist, bemerken Schläfer oft nicht. Rauchwarnmelder reagieren auf Verbrennungsprodukte oder brandtypische Schwebstoffe in der Luft und schrecken mit ihrem lauten Warnton Schläfer zuverlässig auf. „In zehn Bundesländern sind Rauchmelder bereits in den Landesbauordnungen vorgeschrieben. Aber auch wo sie keine Pflicht sind, sind sie eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit. Für einen normalen Haushalt belaufen sich die Kosten für Rauchmelder in allen Schlafräumen, im Flur und im Treppenhaus auf etwa 100 Euro“, erklärt Michael Jörn.

Der richtige Brandschutz für das Eigenheim

Ob Raucher oder Schwerhöriger – Rauchwarnmelder gibt es für jedes Bedürfnis. Einen Wärmemelder empfiehlt der Experte vom TÜV Rheinland für Wohnungen, in denen geraucht wird. Der Wärmemelder löst nämlich erst einen Warnton aus, wenn die Temperatur unter der Zimmerdecke auf etwa 60 Grad Celsius steigt. Leben schwerhörige Personen im Haushalt, kann die Anschaffung von Rauchwarnmeldern sinnvoll sein, die den Warnton mit einem sichtbaren oder fühlbaren Signal, beispielsweise Vibration, kombinieren.

Feuerlöscher für kleinere Brände

Wird ein Brand frühzeitig entdeckt, kann er oft mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. „In Privathaushalten ist pro Etage ein Handfeuerlöscher mit sechs Kilogramm Löschmittel ausreichend“, erläutert Michael Jörn. Feuerlöscher gibt es mit den unterschiedlichsten Löschmitteln. Die Auswahl reicht von Wasser über Schaum und Pulver bis zu Kohlendioxidlöschern. Der Experte empfiehlt den Wasserlöscher, denn im Vergleich zu einem Pulverlöscher verursache Wasser weniger Verunreinigungen. Kohlendioxidlöscher arbeiten mit einem Stickgas, das schwerer ist als Luft. Es sinkt zu Boden und sollte daher in tiefer gelegenen, schlecht belüfteten Räumen nicht benutzt werden. Bei einem Fettbrand in der Küche dürfen Wasserlöscher allerdings nicht eingesetzt werden, da sollte zum Deckel oder einer Decke gegriffen werden.

Quelle: meineimmobilie.de

Banken knausern bei der Kreditvergabe – Chance für Anleger

Immobilienunternehmen und -investoren müssen sich auf verschärfte Kreditvergabebedingungen einstellen.

Nach einer Studie des EBS Real Estate Management Institutes (Remi) und Corestate Capital werden Kredite in den kommenden beiden Jahren teurer und kleinteiliger. Die Studie basiert auf einer Befragung von Führungskräften aus dem Bankensektor. Demnach sind schon jetzt Einzelfinanzierungen über 50 Millionen Euro eher die Ausnahme. Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben unter Basel III lassen die Immobilienfinanzierer vorsichtiger agieren. Das belegt die Umfrage von EBS Remi, an der 24 Führungskräfte aus 20 Banken im Zeitraum von Juni bis August 2012 teilnahmen. Die Wissenschaftler fragten die Vorstände und Geschäftsführer nach ihrer Einschätzung der aktuellen Finanzierungslage sowie nach ihrer Erwartung an die kommenden beiden Jahre.

Das Ergebnis: Kaum jemand traut sich an die Vergabe von Großkrediten heran. Mehr als die Hälfte (60 Prozent) der Befragten gab an, Einzelfinanzierungen nur bis 50 Millionen Euro zu vergeben. Bei Projektentwicklungen sind 50 Millionen Euro sogar bei allen die Obergrenze. Und der Ausblick lässt eher ein Schrumpfen der Finanzierungsvolumina für Einzelobjekte erwarten, vor allem bei Projektentwicklungen von Gewerbeimmobilien.

Die schon seit dem Inkrafttreten der Richtlinien Basel II verspürte Zurückhaltung der Banken bei der Finanzierung von Projektentwicklungen hat sich unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise vor 4 Jahren nochmals deutlich verschärft. Je nach Projekt können die Eigenkapitalforderungen der Banken bis zu 40 Prozent der Gesamtinvestition betragen.

Diese Lücke zwischen Eigenkapital des Projektentwicklers zzgl. Fremdfinanzierung einerseits und der Gesamtinvestition andererseits wird häufig durch Vergabe von Mezzaninekapital geschlossen.

Bis zum 21. Dezember 2012 kann ich Ihnen noch die Gelegenheit zu einer Beteiligung an einem Mezzanine-Fonds vermitteln mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2017 und einer Rendite von über 7 %.

Hypothekenzinsen: Baugeld weiter auf Rekordtief

Die Zinsen für Hypothekendarlehen sind so niedrig wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das zeigt der aktuelle Finanztest-Vergleich der Konditionen von 76 Kreditinstituten und Vermittlungsgesellschaften.

2,31 Prozent Effektivzins für Zehn-Jahres-Darlehen

Im Vergleich zum Vormonat sind die Zinsen nochmals gesunken. Die güns­tigste über­regionale Bank vergab einen Kredit mit zehn Jahren Zinsbindung bei einer Beleihung von 80 Prozent des Immobilienwertes schon für einen Effektivzins von 2,31 Prozent (Vormonat 2,52 Prozent). Das bundes­weite Topangebot für einen Kredit mit 15 Jahren Zinsbindung gab es für 2,92 Prozent (Vormonat: 3,02 Prozent). Einige regionale Banken waren sogar noch güns­tiger.

Höherer Zinsaufschlag für lange Zinsbindung

Der Zinsaufschlag für Kredite mit einer langen Zinsbindung von 15 und 20 Jahren ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Für einen Kredit mit 20 Jahren Zinsbindung zahlen Kreditnehmer derzeit meist 0,6 bis 0,7 Prozent mehr Zinsen im Jahr als für ein Zehn-Jahres-Darlehen. Vorsichtige sollten sich die derzeit nied­rigen Zinsen dennoch möglichst lange sichern – vor allem, wenn sie sich keine hohe Tilgung leisten können und daher nur lang­sam von ihren Schulden herunter­kommen.

Die Deutschen investieren in Immobilien

Das Immobilienvermögen in Deutschland beträgt zurzeit 9,5 Billionen Euro. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Danach ist etwa die Hälfte des Vermögens der privaten Haushalte in Immobilien investiert.

Neuordnung von Gemeinschaftsflächen

Der Vermieter kann zwar über Gemeinschaftsflächen, die dem Mitgebrauch des Mieters unterliegen, nicht völlig frei verfügen. Dennoch sollte sich insbesondere der Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages darüber Gedanken machen, ob die Nutzungsmöglichkeiten von Gemeinschaftsflächen ausdrücklich vertraglich geregelt wurden, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart auf der Kippe?

Festlegungen zum Einzelhandel teilweise unwirksam.

Neben dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung sind die landesplanerischen Vorgaben der einzelnen Bundesländer die maßgeblichen Rahmenbedingungen in der Projektentwicklung.

So leiten sich aus den Landesentwicklungsplänen der einzelnen Bundesländer die jeweiligen Regionalpläne ab, welche die Leitlinien zukünftiger städtebaulicher Entwicklungen darstellen. Insbesondere spielen diese landesplanerischen Leitlinien bei der Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe eine ganz entscheidende Rolle und führen regelmäßig zu Interessenskonflikten, da diese Regionalpläne massiv in das Recht der Planungshoheit der Städte und Gemeinden eingreifen.

Insoweit findet das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 15. November 2012 zu den Festlegungen zum Einzelhandel im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart ganz besondere Beachtung. Geklagt hatte die Stadt Wendlingen in einem Normenkontrollverfahren gegen den Verband Region Stuttgart.

Im Tenor stellte der VGH fest, dass die Festlegung im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart vom 22. Juli 2009, wonach Einzelhandelsgroßprojekte bis auf eine Ausnahme (Grundversorgung) nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren zulässig sind, wegen Verstoßes gegen den Landesentwicklungsplan der Landesregierung vom 23. Juli 2002 unwirksam ist.

In seiner Begründung führt der VHG aus, dass diese Festlegung im Regionalplan gegen das im Landesentwicklungsplan festgelegte Ziel der Raumordnung verstößt. Denn danach seien Einzelhandelsgroßprojekte lediglich „in der Regel“ in Ober-, Mittel- und Unterzentren anzusiedeln, was auch Abweichungen in atypischen Fällen zulasse. Zudem sei im Landesentwicklungsplan eine weitere Ausnahme ausdrücklich festgelegt. Der Landesentwicklungsplan eröffne der Regionalplanung insoweit keinen Spielraum für eine abweichende „strengere“ Ausformung dieses von allen öffentlichen Planungsträgern zu beachtenden rechtsverbindlichen Zieles der Raumordnung.

Leider hat der VGH die weitere Festlegung über die Ansiedlung räumlich nahe beieinander liegender Einzelhandelsbetriebe („Agglomeration“) als wirksam bestätigt. Nach dieser Festlegung im Regionalplan werden Verkaufsflächen, deren Eingänge innerhalb einer Entfernung von 150 m liegen, zusammengefasst, sodass das Vorhaben bei Überschreiten der Schwelle von insgesamt 800 m² als „großflächig“ eingestuft wird.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Viele Bürgermeister in der Region Stuttgart lässt dieses Urteil aufhorchen. So haben jetzt auch kleinere Städte und Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit, großflächige Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln.

Trinkwasser-Kontroll-Frist: Rückwirkende Verlängerung bis 2013

Pleiten, Pech und Pannen begleiten die Trinkwasser-Kontrollpflicht von Anfang an. Worum geht’s? Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) vom 01.11.2011 müssen Vermieter mit einem zentralen Wasserspeicher ab 400 Liter noch in diesem Jahr ihre Trinkwasseranlagen anmelden und untersuchen lassen, sonst droht ihnen ein Bußgeld. Wie von uns prognostiziert, sind die Gesundheitsämter als Aufsichtsbehörde mit dieser Aufgabe hoffnungslos überfordert.

Der Bundesrat hat die Kapitulationserklärung der Gesundheitsbehörden akzeptiert und beschlossen, die erstmalige Trinkwasser-Kontroll-Frist bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Doch das sind nicht die einzigen positiven Änderungen, die es zur bestehenden Trinkwasserverordnung geben soll:

Aus eins werden drei: Die ursprünglich jährliche Untersuchungspflicht wird nicht nur verlängert, sondern auch auf einen Drei-Jahres-Turnus gestreckt. Danach muss das Trinkwasser aus Anlagen, aus denen gewerblich, aber nicht öffentlich Trinkwasser abgegeben wird, regelmäßig untersucht werden. Diese Fristverlängerung entlastet vor allem Wohnungsvermieter, denn auch die gelten dann ausdrücklich als „gewerbliche Trinkwasserabgeber“ im Sinn der Verordnung.

Keine Anzeigepflicht: Die Pflicht, bestehende Großanlagen der Trinkwassererwärmung vorab dem Gesundheitsamt anzuzeigen, entfällt. § 13 Abs. 5 TrinkwVO wird auf Drängen der Gesundheitsämter insoweit ersatzlos gestrichen.

Keine automatische Vorlagepflicht: Die Untersuchungsergebnisse sollen dem Gesundheitsamt nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch auf Verlangen vorgelegt werden müssen.

Tipp: Ob Sie als Vermieter die Untersuchungskosten als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen können, ist umstritten. Ein Rechtsanwalt kommentiert wie folgt: „Gemäß § 2 Nr. 3 BetrkV sind u. a. die Kosten des Betriebes einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage umlegbar. Da die Kosten der Untersuchung nach § 14 TrinkwVO regelmäßig entstehen, sind sie Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 3 BetrkV. Sicherheitshalber sollte die Umlagefähigkeit aber ausdrücklich vereinbart werden.“ Bei Neuabschlüssen von Mietverträgen sollten Sie die Kosten unter der Position „Sonstige Betriebskosten“ daher ausdrücklich nennen.