Augenmaß bei den Eigenleistungen

Die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit sind oft fließend

(djd). Steigende Grundstücks- und Baupreise verteuern den Traum von den eigenen vier Wänden. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten möchten handwerklich versierte Bauherren daher mit Eigenleistungen zur Errichtung oder dem Ausbau des Hauses beitragen. Doch Rechtsanwalt Manfred Raber, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB), rät bei der Planung zu Augenmaß: „Nicht jeder, der sich Eigenleistungen im Vertrag vorbehält, ist ausreichend qualifiziert und hat neben dem Beruf die nötige Zeit.“

Wer zusätzlich Nachbarn oder Freunde beschäftigen möchte, muss auf die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit achten – denn die sind fließend. „Mal ehrlich: Wer fliest schon kostenlos das Bad?“, fragt Raber und weist darauf hin, dass Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit teuer werden kann. Verletzt sich ein Schwarzarbeiter auf der Baustelle, können sogar strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen von Unfallversicherungen drohen. Zudem weist der Fachanwalt darauf hin, dass bei Arbeiten ohne vertragliche Vereinbarung keine Gewährleistungsansprüche bestehen. „Wer mit Fachfirmen baut, rechtzeitig den Expertenrat eines Bauherrenberaters nutzt und zu den Vertragsverhandlungen einen Vertrauensanwalt hinzuzieht, steht dagegen weitgehend auf der sicheren Seite“, lautet Rabers Empfehlung. Informationen und Ansprechpartner gibt es auf www.bsb-ev.de.

Durststrecken günstig überbrücken

Unabhängige Finanzberatung nahm Ratenkredite für Selbstständige unter die Lupe

(djd/pt). Eine unaufschiebbare Investition, eine unerwartete Steuernachzahlung oder eine wichtige private Anschaffung: Kleinunternehmer und Freiberufler stehen oft vor dem Problem, vorübergehende Durststrecken überbrücken oder wichtige neue Anschaffungen kurzfristig finanzieren zu müssen. Während Angestellte bei der Kreditvergabe heute von den Banken oftmals geradezu umworben werden, haben es Selbstständige häufig schwer, ein solches Darlehen überhaupt zu erhalten. Der Grund ist das Fehlen von Sicherheiten – denn der Selbstständige hat im Gegensatz zum Angestellten kein fixes monatliches Gehalt.

Ratenkredit als Alternative zum Dispo

Selbstständige und Freiberufler greifen dann oft auf kostenintensive Dispo- oder Geschäftskredite zurück – dabei gibt es auch für sie die Option auf einen Ratenkredit. Dieser ist genauso unkompliziert wie ein klassischer Dispo, aber deutlich günstiger und planbarer.

Bester Ratenkredit für Selbstständige

Die unabhängige FMH-Finanzberatung hat für „Handelsblatt online“ nun die Ratenkredit-Angebote für Selbstständige unter die Lupe genommen. Von 45 angefragten Banken hatten lediglich acht überhaupt ein entsprechendes Produkt im Portfolio. Mit dem Gütesiegel „Bester Ratenkredit für Selbstständige“ zeichneten die Finanzexperten das Angebot von Barclaycard aus. Ausschlaggebend für diese hervorragende Bewertung ist unter anderem der günstige Zinssatz. Außerdem erhalten Selbstständige bei Barclaycard einen Kredit genauso einfach wie Angestellte oder Beamte. „Überrascht hat uns nicht nur der Zinssatz, sondern auch die Einfachheit der geforderten Prüfungsunterlagen“, sagt Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung. Benötigt wird für den Antrag nur ein einziges Dokument aus den letzten drei Jahren als Einkommensnachweis. Mehr Informationen gibt es unter www.barclaycard-selbstaendige.de oder telefonisch unter 0800-1133661.

Sommerzeit ist Renovierungszeit

Wohngesundheit fängt bei der Auswahl der Materialien an

Große Ratgeberaktion per Chat mit führenden Experten

Donnerstag, 26. Juni 2014

www.experten-im-chat.de

von 16 bis 17 Uhr

Für das Wohnzimmer wünschen Sie sich schon lange einen Tapetenwechsel? Ihre Holzmöbel auf der Terrasse oder Ihr Gartenzaun können einen frischen Anstrich vertragen? Wenn nicht jetzt – wann dann: Die Sommerferien sind die beste Zeit, um Haus und Garten zu modernisieren. Besonders viel Spaß macht dies mit der ganzen Familie. Kinder sind meist mit Begeisterung beim Heimwerken dabei und lernen schnell.

Doch haben Sie bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt: Tagsüber streichen Sie die Wände des Wohnzimmers und am Abend plagen Sie starke Kopfschmerzen? Die intensiven Gerüche, die der frisch lackierte Türrahmen abgibt, nehmen Ihnen buchstäblich die Luft zum Atmen? Wenn es Ihnen schon einmal so ergangen ist, könnte die Ursache in den verwendeten Farben und Lacken liegen.

Immer noch sind lösemittelhaltige Produkte gang und gäbe, obwohl es schon lange Alternativen auf rein natürlicher Basis gibt. Denn wer möchte, dass sein Kind etwa am Schreibtisch oder bei den Spielgeräten im Garten mit Chemikalien in Kontakt kommt? Wenn auch Sie die Sommermonate für Verschönerungen rund um Haus und Garten nutzen möchten, sind wohngesunde Materialien eine gute Wahl.

Welche Möglichkeiten es gibt und worauf zu achten ist, zeigt unser Chat am 26. Juni 2014. Sie erhalten Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen: Wo kann ich mich über Inhaltsstoffe bei Farben, Lacken und anderen Heimwerkermaterialien informieren? Welche Mittel auf natürlicher Basis sind für welchen Verwendungszweck geeignet? Wie lassen sich Gartenmöbel wieder aufhübschen? Wie kann ich hochwertige Hölzer, vom Fußboden bis zur Arbeitsplatte in der Küche, pflegen? Was ist beim Anstreichen von Kinderspielsachen und Spielgeräten im Garten zu beachten? Wie kann ich Kinder zum Mitmachen motivieren, damit das Renovieren zum fröhlichen Familien-Happening wird?

Babyboomer-Generation muss sich Immobiliennachlass teilen

(djd/pt). Wer in Deutschland eine Immobilie geerbt hat, bekam diese bislang in etwa 60 Prozent der Fälle von seinen Eltern vermacht. Das wird künftig auch so bleiben. Verändern wird sich aber voraussichtlich der Anteil an Alleinerben. Bisher hat noch über die Hälfte der Erben ihr Erbe angetreten, ohne es mit anderen teilen zu müssen. Von denen, die in den nächsten 20 Jahren eine Immobilienerbschaft erwarten, rechnen dagegen 67 Prozent damit, gemeinsam mit anderen zu erben. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Allianz Deutschland unter 1.630 Bundesbürgern zum Thema Immobilienerbschaften.

Auszahlung oft nur mit Darlehen möglich

„Die Eltern der Babyboomer aus den 1960er Jahren erreichen innerhalb der nächsten Jahre ein Alter, in dem eine Erbschaft zunehmend wahrscheinlich wird. In der Regel erben die Kinder zu gleichen Teilen“, erklärt Dr. Peter Haueisen, Leiter der Allianz Baufinanzierung. Die Folge: Oftmals müssen Geschwister ausgezahlt werden. „Dies lässt sich häufig nur mit einem Darlehen finanzieren“, betont Haueisen.

Eine deutliche Verschiebung wird es auch bei der Art der Immobilien geben: Bislang wurden zu 56 Prozent Einfamilienhäuser vererbt, gefolgt von Mehrfamilienhäusern (22 Prozent) und Eigentumswohnungen (15 Prozent). Die zukünftigen Erben gehen zu 59 Prozent davon aus, dass sie ein Einfamilienhaus erhalten werden, nur noch zwölf Prozent erwarten ein Mehrfamilienhaus, dafür jedoch 25 Prozent eine Eigentumswohnung.

Größere Distanz zwischen Erbschaft und Wohnort

Die Distanz zwischen der Immobilienerbschaft und dem eigenen Wohnort wird bei künftigen Erben größer werden: In Wohnortnähe werden sich vermutlich nur noch 59 Prozent der geerbten Objekte befinden, etwa ein Drittel wird weiter als 100 Kilometer entfernt sein. „Auch unter diesem Aspekt stellt sich zunehmend die Frage, ob man das Erbe selbst bewohnen kann und möchte“, betont Dr. Haueisen. Eine eigene Immobilie sei allerdings ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Das gelte auch für Immobilienerbschaften: „Mietfrei wohnen im Alter ist wie eine zweite Rente.“

Neues Internetportal informiert umfassend zum Thema Wärmedämmung

Bescheid wissen, mitreden können

(djd/pt). Das Thema Hausdämmung wird mitunter kontrovers diskutiert. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erneuerung der Energieeinsparverordnung EnEV müssen sich Hausbesitzer entscheiden, wie und womit sie beispielsweise ihre Hauswand dämmen wollen. Die neue Richtlinie beinhaltet unter anderem strengere Vorgaben als bisher in Sachen Energieeffizienz und Gebäude-Energieausweis. Vor allem bei der Frage, welche Art von Fassadendämmung sich lohnt und wie viel Wärmedämmung notwendig ist, gibt es oft noch Gesprächsbedarf. Eine neue Kampagne unter dem Slogan „Dämmen lohnt sich” will dazu beitragen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Sachliche Auseinandersetzung

Initiator der Kampagne ist der Verein „Qualitätsgedämmt e.V.“. Im Mittelpunkt der Aufklärungsaktivitäten steht das neue Internetportal www.dämmen-lohnt-sich.de. Dort erfahren Hausbesitzer, Hauskäufer, Bauherren und Vermieter alles, was es zum Thema Wärmedämmung zu wissen gibt. Die Seite kombiniert Argumentationsbausteine wie wissenschaftliche Studien, Fakten und Expertengespräche mit emotionalen Elementen, zum Beispiel konkreten Erfahrungsberichten von Hausbesitzern zur Fassadendämmung. Schwerpunkt der Kampagne ist die sachliche Auseinandersetzung mit den gängigen Kontra-Argumenten. Vorstandsvorsitzender Lothar Bombös: „Wir wollen gemeinsam die dringend notwendige Objektivierung der öffentlichen Debatte rund um das Thema Wärmedämmung erreichen. Dabei möchten wir alle Aspekte im Detail beleuchten.“

Prominente Unterstützung

Prominente Unterstützung erhält die Kampagne durch Ulrich Wickert, Journalist und ehemaliger Moderator der „Tagesthemen“. Wickert setzt sich als Gesicht und Stimme der Kampagne für den energiesparenden Zweck ein: „Wenn wir richtig dämmen, erhöhen wir nicht nur die Behaglichkeit und den Komfort, sondern senken auch den Energieverbrauch.“ Beiträge der neuen Kampagne zu den Themen Energieeffizienz, Wohnqualität und Werterhalt im Gebäudebereich wird es auch im Fernsehen und anderen Medien geben.

Streuung der Anlage als Risikopuffer

(djd). „Wichtigstes Mittel zur Risikominimierung und gleichzeitigen Chancenoptimierung ist eine breite Streuung der Anlagen“, betont Giovanni Gay, Geschäftsführer bei Union Investment. Man solle also nicht das ganze Geld auf ein Pferd setzen. Es bringe aber nichts, das Geld auf verschiedene fest verzinste Anlageformen wie Sparbuch, Festgeld und Bausparvertrag zu verteilen. „Wichtig bei der Streuung ist die Aufteilung auf möglichst unterschiedliche Anlageklassen, also neben fest verzinslichen Anlagen vor allem Aktien, aber auch Immobilien oder Rohstoffe.“

Vorsicht bei Gewährleistungsausschluss

(djd). Verkäufer fordern in aller Regel im Wohnungs-Kaufvertrag den Ausschluss der Gewährleistung. Stellen sich im Nachhinein Mängel heraus, trägt dann der Käufer das Risiko. „Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat – doch das ist in den seltensten Fällen nachzuweisen“, warnt BSB-Vertrauensanwalt Wendelin Monz. Er empfiehlt eine Vertragsprüfung beispielsweise durch einen Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbundes e.V, der unter www.bsb-ev.de weitere Informationen und Adressen bereithält.

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Gesetzliche Grundlage: § 15 Abs. 7 der baden-württembergischen Landesbauordnung

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Die Rauchmelderpflicht besteht bereits zwingend für Neubauten, für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist für den Einbau bis 31. Dezember 2014.

Saubere Sache

Beim Sanieren sollte man auf die Umweltfreundlichkeit des Dämmstoffes achten

(djd/47846s pt). Das Haus mit einer Wärmedämmung versehen, um Heizwärmeverluste zu vermeiden und damit Energiekosten zu verringern: Eine energetische Sanierung ist heute für viele Eigenheimbesitzer selbstverständlich geworden. Doch ebenso wichtig wie der Nutzen für Umwelt- und Klimaschutz, der aus der Dämmung resultiert, ist auch die ökologische Verträglichkeit des Dämmstoffes selbst. EPS-Hartschaum – allgemein bekannt unter dem Markennamen „Styropor“ – bewährt sich beispielsweise bereits seit 60 Jahren als unbedenkliches und wirksames Baumaterial.

Neutral für die Umwelt, 98% Luft

Was viele nicht wissen: Der Dämmstoff Styropor, der wirksam die Wärme im Haus hält und somit Heizkosten einspart, besteht zu 98 Prozent aus Luft. Bei gerade einmal zwei Prozent des Materials handelt es sich um Polystyrol, aus dem sich das Zellgerüst bildet. „Daraus kann man ersehen, dass von diesem Kunststoff keinerlei Gesundheits- oder Umweltgefährdungen ausgehen. Zahlreiche Untersuchungen haben dies bestätigt“, betont Dr. Hartmut Schönell, geschäftsführender Vorstand des Industrieverbands Hartschaum. So hat beispielsweise auch das Institut Bio-Bauforschung aus Karlsfeld in einem Gutachten EPS/Styropor als ein biologisch neutrales Produkt bewertet, von dem keine negativen Auswirkungen ausgehen.

Auf Qualitätssiegel achten

Sowohl im Neubau als auch bei der Altbaumodernisierung gehen Verbraucher damit auf Nummer sicher. Das Dämmmaterial ist nicht nur ökologisch unbedenklich, sondern auch vielfältig einsetzbar: für die Außenwand ebenso wie für Steil- und Flachdach, für Fußböden und Decken oder auch bei der Innendämmung oder Perimeterdämmung. Unter www.ivh.de gibt es mehr Informationen zu den Anwendungsbereichen. „Für eine wirksame Dämmung ist es entscheidend, auf eine hohe Qualität des Dämmmaterials und eine fachgerechte Ausführung durch Profis zu achten“, erläutert Dr. Hartmut Schönell. Das Qualitätssiegel der Bundesfachabteilung Qualitätssicherung EPS (BFA QS EPS) unterstützt Verbraucher dabei, hochwertige Dämmstoffe auszuwählen.

Vorzeitiges Umschulden oder Anschlussdarlehen?

(mpt-25656) Da die Zinsen für Immobiliendarlehen so niedrig sind wie nie, kann es sich für Kreditnehmer lohnen, laufende Kredite vor Ablauf der Frist umzuschulden. Das heißt, dass man mit der Bank ein zinsgünstigeres Darlehen aushandelt und im Gegenzug eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Eine Alternative ist die Anschlussfinanzierung, auch Forward-Darlehen genannt. Damit legt sich der Kreditnehmer bereits bis zu 60 Monate vor Ende der aktuellen Zinsbindung fest, bei der Bank ein Anschlussdarlehen zu einem bestimmten Zinssatz abzuschließen.