Doppelt vorgesorgt hält besser

Studie: Nur 40 Prozent haben Finanzen für Pflege und Rente im Griff

(djd/pt). Dass man für die Zeit nach der Berufstätigkeit privat vorsorgen muss, weil die gesetzliche Rente für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreicht, ist den meisten bekannt. Doch noch längst nicht genügend Bundesbürger haben ausreichend gehandelt. Danach gefragt, ob ihre private Altersvorsorge ausreichen würde, um eine schwere oder gar schwerste Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, sagten nur 40 Prozent, dass sie für die Rente und für den Fall der Pflegebedürftigkeit privat vorgesorgt hätten. Das ergab eine aktuelle Emnid-Studie im Auftrag der Nürnberger Versicherungsgruppe.

Finanzierung der Pflege könnte schwerfallen

18 Prozent der Befragten haben nur eine private Altersvorsorge, eine zusätzliche private Pflegevorsorge käme demnach für sie nicht infrage. Die Finanzierung der Pflege könnte ihnen dann allerdings schwerfallen – selbst wenn die Rente in gesunden Jahren ausreicht. Umgekehrt haben neun Prozent der Befragten nur eine private Pflegevorsorge, aber keine zusätzliche private Altersvorsorge. Ob sie sich im Ruhestand auch mal das eine oder andere Extra leisten können, ist fraglich. Mehr zum Thema gibt es auch unter Ratgeberzentrale.de.

Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit

„Inzwischen gibt es Lösungen, die sowohl den Ruhestand als auch die Pflegebedürftigkeit absichern“, sagt Jürgen Hansemann von der Nürnberger Versicherungsgruppe. Die „VorteilsRente“ beispielsweise garantiere als eine von wenigen Versicherungen am Markt nicht nur eine lebenslange Rente, sondern übernehme auch einen Teil des finanziellen Pflegerisikos. Das gilt ebenso für den Demenzfall.

Konkret funktioniert das Modell so: Sobald der Kunde pflegebedürftig ist, hebt der Versicherer die Altersrente an. Die Zahlung der erhöhten Leistung erfolgt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit wieder enden sollte, die höhere Zahlung bleibt also lebenslang garantiert. Vor Beginn der Rentenzahlung ist im Pflegefall oder bei schwerer Krankheit eine steuerfreie Kapitalauszahlung möglich. Ab Rentenbeginn sorgt die Option der Kapitalentnahme für finanzielle Flexibilität.

Alles im Blick – Smart Video erobert das Zuhause

Videoanwendungen liegen im Trend – richtig eingesetzt bieten sie mehr Sicherheit

(djd/pt). Sehen und gesehen werden – und das Ganze in Bildern festhalten. Jeden Tag werden Hunderttausende von Fotos, Selfies oder Videos gemacht und per WhatsApp verschickt, auf Facebook gepostet oder auf Youtube veröffentlicht. Der Trend, möglichst das ganze Leben in Bildern festzuhalten, macht vor den eigenen vier Wänden längst nicht mehr halt.

„Immer mehr Bundesbürger installieren in ihren Häusern und Wohnungen spezielle Videotechnik, mit der sie für mehr Sicherheit sorgen und zudem von unterwegs schnell mal zu Hause vorbeischauen können“, erklärt Michael Zabler, Experte für elektronische Sicherheitstechnik bei ABUS.

Safety first – und alles immer im Blick

Der Hauptgrund für eine Investition in Videoüberwachungstechnik für zu Hause ist die Angst vor Einbrüchen. Nicht ganz unbegründet, denn seit Jahren ist ein starker Anstieg von Einbruchdiebstählen zu verzeichnen. Hier kann Videotechnik nicht nur zur Aufklärung eines Vorfalls entscheidend beitragen, allein die bloße Existenz sichtbarer Kameras hat eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter.

Die Anwendungen von smarten, App-fähigen Systemen gehen jedoch über die klassische Sicherheit hinaus. Ob Pflegebedürftige oder Kinder: Wer sich um seine Lieben sorgt und diese nicht unbeaufsichtigt lassen will, greift nicht selten zur Smart-Video-Kamera. Aber nicht nur Menschen bringt die ortsunabhängige Aufmerksamkeit mehr Sicherheit: Auch für Katze und Hund kann eine Videoüberwachung sinnvoll sein. Gerade wenn Tierbesitzer ihre Lieblinge tagsüber alleine lassen, möchten sie sichergehen, dass die Vierbeiner keinen Unfug treiben und es ihnen gut geht. Ein netter Nebeneffekt: Dabei können auch lustige Aufnahmen entstehen, die dann tatsächlich ihren Weg auf Youtube finden oder an Freunde und Verwandte verschickt werden.

Zeitgemäße Videoüberwachung mit App-Zugriff

Vielseitige, kompakte Videotechnik mit App-Zugriff hat etwa der Hersteller ABUS im Sortiment: Man weiß immer, was zu Hause gerade passiert, und kann Auffälligkeiten oder verdächtige Bewegungen frühzeitig erkennen. Darüber hinaus dient die Videoaufzeichnung der Beweissicherung und Aufklärung von Vorfällen. So gibt es beispielsweise spezielle Apps, die auf Livebilder und Aufzeichnungen zugreifen können – und sogar die Steuerung von beweglichen Schwenk-Neige-Kameras aus der Ferne erlauben. „Das gute Gefühl der Sicherheit sorgt dafür, dass man beispielsweise im Urlaub richtig entspannen kann“, betont Sicherheitsexperte Michael Zabler. Alle Informationen zu den entsprechenden Systemen gibt es unter www.abus.com.

Selbstinstallation ist möglich

Smart Video für zu Hause gibt es heutzutage in großer Auswahl, entweder als Plug-and-play-Kameras, per App steuerbare Schwenk-Neige-Kameras oder als Komplettset mit Kameras und angeschlossenem Rekorder. Die Systeme bieten mehr Möglichkeiten als eine simple Webcam und erfüllen weit höhere Sicherheitsstandards. Videoüberwachungstechnik zur Selbstinstallation gibt es beispielsweise bei Conrad Electronic, in vielen Bauhaus-Filialen, bei Media Markt und in ausgewählten Internetshops.

Lazy Gardening

Neuer Trend: Den eigenen Garten entspannter genießen

(djd/pt). Unkraut jäten, umgraben und Laub harken – rund ums eigene Haus gibt es immer etwas zu tun. Mit dem „Lazy Gardening“ zieht nun ein neuer Trend in die Gärten ein, der weniger anstrengende Gartenarbeit und mehr sinnlichen Genuss verspricht.

Genießen statt abrackern

Für Daniel Rühlemann, der im niedersächsischen Horstedt eine Kräutergärtnerei betreibt, bedeutet „Lazy Gardening“ entspanntes, faules Gärtnern – das aber ganz bewusst. So bleibe mehr Zeit, den Garten sinnlich zu erfahren und im spielerischen Umgang mit Pflanzen das Leben zu genießen: „Kräuter sind für lässige Gärtner besonders geeignet, denn schon der Duft eines kleinen Minzeblättchens kann die Stimmung erhellen.“ Zudem benötige man nur wenig Platz, um ein kleines Reich der Düfte und Aromen zu schaffen.

Melisse, Rosmarin und Thymian zählen zu den ausdauernden Arten, die man sich am besten als Jungpflanzen aus einer Gärtnerei besorgt und direkt in den Garten, einen Kübel oder in den Balkonkasten pflanzt. „Sogenannte Einjährige wie Kresse, Dill und Kerbel wachsen so schnell, dass man sie auch direkt ins Beet oder den Pflanztopf säen kann“, sagt Daniel Rühlemann. Unter www.kraeuter-und-duftpflanzen.de findet man mehr als 1.400 Sorten Pflanzen und Saatgut von Kräutern, Duftpflanzen und seltenen Gemüsearten.

Der „faule Gärtner“ lässt sich Zeit

Das entspannte Gärtnern beginnt auch nicht zu früh im Jahr, sondern erst ab Mitte Mai. Nach den letzten Nachtfrösten ist die ideale Zeit für Kräuterpflanzungen. „Auch wenn man nur drei Pflanzen setzen will, ist es sinnvoll, ein mindestens drei Quadratmeter großes Stück mit so viel Sonne wie möglich im Garten frei zu machen“, so Rühlemann. Dann könnten die Neuankömmlinge nicht gleich von bestehenden Pflanzen überwuchert werden. Das Düngen sollte man dabei nicht vergessen: „Vor der Pflanzung sollte man eine gute Menge organischen Streudünger unter die oberste Bodenschicht und noch ein wenig ins Pflanzloch mischen“, rät Rühlemann. Bei der Dosierung könne man wenig falsch machen, denn die Nährstoffe würden bei organischem Dünger nur langsam freigesetzt.

Das Energielabel richtig lesen

Tipps rund ums Energiesparen bei der Warmwasserbereitung

(mpt-14/46335). Verbraucher können mit einem effizient arbeitenden Haushaltsgerät viel Geld einsparen. Von dem Geschirrspüler oder dem Gefriergerät kennen viele bereits das sogenannte Energieeffizienzlabel. Das gibt Auskunft über Details der einzelnen Modelle, die für den Energieverbrauch wichtig sind. Bei Warmwassergeräten ist die Kennzeichnung ebenfalls ab 26.09.2015 Pflicht. Dieses Energielabel für Warmwassergeräte soll Verbrauchern bei einer umweltbewussten Kaufentscheidung helfen.

Durchlauferhitzer bekommen die beste Energieeffizienzklasse

Im Vergleich aller verfügbaren Warmwassersysteme werden elektronische Durchlauferhitzer in die beste Energieeffizienzklasse A eingestuft. Denn sie verbrauchen – im Gegensatz zu herkömmlichen Speichersystemen – lediglich Energie, wenn warmes Wasser tatsächlich gezapft wird. Dipl.-Ing. Christian Koch von Clage wirkt als Mitglied im Ausschuss der Energieverbrauchskennzeichnung mit. Er rät zur Achtsamkeit beim Gerätekauf: Nicht nur die Energieeffizienzklasse sei wichtig, sondern auch die weiteren Detailinformationen auf dem Label. Denn auch innerhalb einer Effizienzklasse gebe es große Unterschiede im Energieverbrauch. Darum sei es wichtig, bei der Kaufentscheidung alle Elemente auf dem Energielabel zu berücksichtigen.

Das sollte der Verbraucher wissen

Es ist keinesfalls energieeffizient, beständig große Mengen an Wasser zu erwärmen, wenn man eigentlich nur wenig davon braucht. Deshalb ist die Auswahl des richtigen Gerätes für den vorgesehenen Zweck wichtig. Hier kommt das Zapfprofil-Icon auf dem Energielabel ins Spiel. An einem Waschbecken zum Beispiel reicht ein Wasserdurchfluss von etwa zwei Litern in einer Minute aus. Dafür ist ein kleiner Durchlauferhitzer mit dem Zapfprofil XXS geeignet, etwa der MCX des Herstellers Clage (clage.de). Für eine Küchenspüle braucht man ein Gerät mit dem nächstgrößeren Zapfprofil XS. Das ist zum Beispiel ein kompakter Durchlauferhitzer, mit dem zirka fünf Liter in der Minute erhitzt werden. Für mehrere nahe beieinander liegende Zapfstellen im Bad ist ein noch größerer Durchlauferhitzer notwendig. Das „S“-Zapfprofil ist dann das richtige.

Jährlichen Energieverbrauch beachten

Das neu eingeführte Energieeffizienzlabel sieht aus wie das bekannte Farbbalken-Etikett an Haushaltsgeräten. Darauf sind sieben Effizienzklassen farblich eingeteilt, ähnlich wie bei einer Ampel. Ein grüner Balken steht für die beste Klasse. Ein roter Balken symbolisiert die schlechteste. Der Pfeil neben dem jeweiligen Balken zeigt die entsprechende Einstufung an. Eine weitere notwendige Information ist die Kenngröße des Energieverbrauchs pro Jahr. So verbrauchen elektronische Durchlauferhitzer ca. ein Drittel weniger Energie als hydraulische Modelle, obwohl beide in die Energieeffizienzklasse A eingestuft wurden. Der Grund: Elektronische Durchlauferhitzer passen den Energie-Verbrauch der benötigten Menge und Temperatur des Wassers selbstständig an. Es lohnt sich also, die Angabe des jährlichen Energieverbrauchs beim Gerätekauf zu beachten.

Fazit

Die Energieeffizienzklasse allein ist beim Kauf eines Warmwasserbereiters nur wenig aussagekräftig. Verbraucher müssen auch das Zapfprofil und den Energieverbrauch pro Jahr beachten, damit sie eine gute Wahl treffen können.

Wissensquelle Internet

Im Web finden Bauherren nützliche Informationen

(djd/pt). Für viele Menschen ist das Internet die Informationsquelle Nummer eins – auch und gerade, wenn es um wichtige Lebensentscheidungen wie den Bau oder die Modernisierung eines Hauses geht. Doch wie seriös und belastbar sind die Fakten, auf die man beim „googeln“ stößt? Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat sich zusammen mit dem Institut für Bauforschung e.V. im Internet umgesehen und gibt Tipps für bau- und immobilieninteressierte Verbraucher. Denn für den Baulaien ist es auf Anhieb nicht ganz einfach, neutrale Informationsquellen und clever aufbereitete Firmen-Websites mit eindeutiger Verkaufsabsicht zu unterscheiden. Oft hilft ein Blick ins „Kleingedruckte“, also ins Impressum, um festzustellen, wer für eine Website verantwortlich ist.

Bei Websites auf den Betreiber achten

Neben Wikipedia und ähnlichen wirtschaftlich unabhängigen Wissensplattformen gibt es weitere Gruppen von Websites, die in der Regel als neutral anzusehen sind. Dazu gehören Plattformen und Initiativen, hinter denen die öffentliche Hand steht, wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Wecobis, die Deutsche Energie-Agentur (dena) oder regionale Energie-Agenturen. Mehr Infos über Fördermöglichkeiten bieten die fördernden Institutionen, allen voran die KfW oder die Bafa. Bei der Suche hilft auch www.foerderdatenbank.de, eine Informations- und Rechercheseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Und wer auf der Suche nach unabhängigen Experten ist, der findet unabhängige Bauherrenberater unter www.bsb-ev.de und Energieberater in der Datenbank der dena.

Karriere als Profi-Gastgeber: Vielfältig und voller Perspektiven

Pächter für die Leitung von zwei Ferienhäusern mit insgesamt 16 Wohnungen auf Rügen gesucht.

Es erwartet Sie auf der einen Seite ein Haus, das Seinesgleichen vergeblich sucht – in sonniger Lage mit großer Sonnenterrasse inmitten des Biosphärenreservates Südost-Rügen auf der idyllischen Halbinsel Mönchgut.

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Ihr Ansprechpartner

Herr Ulrich Kaminski
E-Mail an Ulrich Kaminski
Tel: +49 711 31940038
Mobil: +49 172 7112711

Schnäppchen oder Risiko?

Immobilien aus einer Zwangsversteigerung sollte man gründlich prüfen

(djd/pt). Rund 70.000 Immobilien wechseln jährlich bei Zwangsversteigerungen in Deutschland den Besitzer. Zu einem Preis, der oft zehn bis 30 Prozent unter Marktwert liegt. Auf den ersten Blick ist das verlockend, bei genauerem Hinsehen aber auch mit hohen Risiken verbunden. Die entsprechenden Angebote finden sich in Tageszeitungen, im Aushang des Amtsgerichts oder auf Internetseiten wie zvg.com, Zwangsversteigerung.de oder argetra.de. Wer auf ein Angebot stößt, das sein Interesse weckt, sollte zunächst alle wesentlichen Informationen zum Eigentümer und zum Gläubiger sammeln sowie Grundbuchauszug und Wertgutachten einsehen.

Gutachten oft wenig aussagekräftig

„Die Gutachten haben aber oft nur einen geringen Aussagewert“, warnt Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei längeren Zwangsversteigerungsverfahren könnten Gutachten schon älter sein. Und zumeist würden sie ohne Besichtigung des Objekts und ohne vertiefte Prüfung auf Baumängel erstellt, da weder Gutachter noch Interessenten das Objekt begehen können, wenn der Eigentümer oder Mieter dies verweigert. Zusätzliche Informationen könne man, so Schmidt, mit Eigeninitiative beispielsweise über Nachbarn oder eine Hausverwaltung oder auch durch Kontakt zum Gläubiger, in der Regel einer Bank, recherchieren.

Auswahl mit Expertenrat

Um alle vorliegenden Informationen zu bewerten, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Experten, wie zum Beispiel einen Vertrauensanwalt des BSB hinzuzuziehen. Wenn eine Objektbegehung möglich ist, kann sie ebenfalls von einem Sachverständigen begleitet werden. Adressen von Vertrauensanwälten und Bauherrenberatern sowie weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de. Kurz vor der Versteigerung sollte man nochmal wegen des angesetzten Termins nachfragen: Manchmal platzt er kurzfristig, weil Eigentümer und Gläubiger sich doch noch einigen konnten. „Beim Versteigerungstermin sollte man sich ein finanzielles Limit setzen, das man keinesfalls überschreiten will.“

Leere Versprechen?

Umfrage zur EEG-Reform: 83 Prozent der Bürger erwarten höhere Strompreise

(djd/pt). Es ist das Herzstück der Energiewende: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert dessen Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Allerdings mussten in der Vergangenheit vor allem die Bundesbürger die Kosten der Energiewende über höhere Strompreise – die sogenannte EEG-Umlage – tragen. Dagegen soll das reformierte EEG, das am 1. August in Kraft getreten ist, nun für stabile Strompreise sorgen, die EEG-Umlage soll nicht weiter steigen.

Keine eindimensionale Kostendebatte

83 Prozent der Deutschen glauben den Versprechen der Politik aber nicht – und erwarten stattdessen in den nächsten zwei Jahren steigende Strompreise. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Energieanbieters LichtBlick. „Die EEG-Reform an das Versprechen stabiler oder gar sinkender Strompreise zu koppeln, war falsch“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick. „Die Energiewende ist eine sinnvolle Investition in unsere Zukunft, die nicht auf eine eindimensionale Kostendebatte reduziert werden darf.“

69 Prozent fordern Gleichstellung von Mietern und Hausbesitzern

Die Bundesbürger erwarten nicht nur steigende Strompreise, sondern halten das neue EEG zudem für sozial unausgewogen. 69 Prozent kritisieren die Ungleichbehandlung von Mietern und Eigenheimbesitzern beim Eigenverbrauch. Denn Mieter zahlen für im Gebäude erzeugten und verbrauchten Strom aus Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken die volle EEG-Umlage, während Eigenheimbesitzer vollständig von der Abgabe befreit bleiben. Eine vierköpfige Familie im Mietshaus zahlt pro Jahr rund 100 Euro mehr für den lokalen Verbrauch als eine Familie im Eigenheim. „Auch die Mieter sollten endlich von der Energiewende profitieren“, fordert Gero Lücking. Sein Unternehmen habe beispielsweise im Frühjahr 2014 im sogenannten Gelben Viertel in Berlin-Hellersdorf das bislang größte Projekt zur Vermarktung von Solarstrom vom Dach an Mieter gestartet.

Geldanlage: Bundesbürger setzen auf Sicherheit statt auf größtmögliche Rendite

Keine schwierige Entscheidung

(rgz). Sicherheit der Einlagen oder größtmögliche Rendite? Die weitaus meisten Bundesbürger müssen bei dieser Frage nicht lange überlegen: Ihnen ist es wichtig, dass die Kreditinstitute vorsichtig mit den ihnen anvertrauten Geldern umgehen. Umfragen zufolge nähmen weit über 80 Prozent von ihnen sogar niedrigere Zinsen bei kurzfristigen Geldanlagen in Kauf, wenn ihnen die Banken im Gegenzug  das Gefühl der Sicherheit geben würden.

Der Staat hat längst auf das Sicherheitsbedürfnis der Sparer reagiert und für alle in Deutschland tätigen Banken die Sicherung der Kundeneinlagen vorgeschrieben. Auch die EU verpflichtete per Richtlinie ihre Mitgliedsstaaten dazu, entsprechende Systeme einzuführen und Kundengelder bis 100.000 Euro abzusichern.

Die freiwillige Selbsthilfeeinrichtung des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) beispielsweise geht über diese gesetzlichen Vorgaben allerdings noch hinaus und schützt – wie die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der anderen Bankengruppen – die Einlagen der Kunden in vollem Umfang. Das betrifft Sparbriefe, Spar-, Termin- und Sichteinlagen sowie Festgelder, aber auch Inhaberschuldverschreibungen wie Zertifikate, die von den angeschlossenen Instituten herausgegeben wurden.

Dank Starthilfe werden Träume wahr

KfW-Finanzierungsprogramme erleichtern den Weg zur selbstständigen Existenz

(djd). Für viele, die sich schon lange mit guten Ideen für eine selbstständige Existenz oder eine eigene Firma tragen, stellt in erster Linie die Finanzierung in der Startphase eine Herausforderung dar, die es zu meistern gilt. Verschiedene Wege zur Finanzierung bietet die KfW Bankengruppe, die maßgeschneiderte Programme für verschiedene Gründungsvorhaben entwickelt. Die KfW-Programme erleichtern zum einen den Zugang zu Finanzierungen und bieten andererseits günstige Konditionen. Ein Produktfinder unter www.kfw.de/gruenden zeigt mit wenigen Mausklicks, welches Programm für welche Art und Größe von Unternehmung in Frage kommen könnte.

StartGeld: Auch für Unternehmensgründer im Nebenerwerb

Mit einem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ zum Beispiel lässt sich der Weg in die Selbstständigkeit mit bis zu 100.000 Euro finanzieren. Das StartGeld steht auch für Existenzgründer offen, die ihre Geschäftsidee zunächst im Nebenerwerb umsetzen möchten. Die KfW gewährt eine 80-prozentige Haftungsfreistellung, selbst wenn der Antragsteller nicht über eigenes Kapital verfügt. Dadurch wird der Zugang zum Kredit beispielsweise für kleine Dienstleistungs- oder Handwerksunternehmen deutlich erleichtert. Mit anderen KfW-Fördermitteln können Existenzgründer das „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ nicht kombinieren.

Langfristiger Gründerkredit für größere Vorhaben

Das Förderprodukt „ERP-Gründerkredit – Universell“ wendet sich an Unternehmer und Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf, die maximal drei Jahre am Markt aktiv sind. Es kann für Investitionen in Anlagen, Lizenzen und Patente, für Betriebsmittel, den Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen und etliches mehr eingesetzt werden. Günstige Zinsen von aktuell ab 1,26 Prozent lassen sich für Kreditbeträge von bis zu 10 Millionen Euro nutzen. In Anspruch nehmen können Unternehmer auch bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Für das Finanzierungsprogramm, das mit anderen Fördermitteln flexibel kombinierbar ist, wird eine marktübliche Besicherung gefordert.

Mehr Sicherheit und besserer Kreditzugang durch „ERP-Kapital für Gründung“

(djd). Eine besondere Form der Finanzierung stellt das „ERP-Kapital für Gründung“ dar. Es ermöglicht dem Unternehmer eine Aufstockung seines Eigenkapitals um bis zu 500.000 Euro. Das erleichtert Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern oder jungen Unternehmen unter anderem den Zugang zu neuen Krediten. Voraussetzung für diese mezzanine Finanzierungsform ist ein Eigenkapitaleinsatz des Unternehmers von mindestens 15 Prozent auf den gesamten Investitionsbedarf. Unter www.kfw.de/gruenden gibt es dazu mehr Informationen.