Vertrauen ist gut, Sicherheiten sind besser

Bauherren haben bei Vorauszahlung Anspruch auf eine Verbraucherbürgschaft

(djd). In der Regel baut man ein Haus nur einmal im Leben. Daher sind der Bauvertrag und die Verhandlungen mit einem Bauunternehmer in den meisten Fällen absolutes Neuland für den Bauherrn. Angesichts des finanziellen Volumens eines Hausbaus plagen wohl jeden Bauherrn gelegentliche Ängste und Befürchtungen: Was passiert, wenn der Bauunternehmer während des Projekts pleitegeht? Was passiert, wenn die gewünschten Leistungen nicht in der vereinbarten Zeit und Qualität erbracht werden?

Exakte Formulierungen wählen

„Wichtig ist, sich als Laie auf dem Gebiet des Hausbaus nicht zu sehr auf die Baufirma zu verlassen. So sollte man sich zum Beispiel niemals auf eine rein mündliche Absprache einlassen“, rät Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Zum anderen sei es bei der schriftlichen Abfassung einer Abmachung äußerst wichtig, sehr genau zu sein. „Schon ein falsches oder mehrdeutiges Wort kann kostspielige Folgen für den Bauherrn haben“, so Haas. Wer sich mit der Präzision eines Vertrags überfordert fühle oder sich nicht in der Lage sehe, gezielt genug zu formulieren, der solle in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Viele Tipps für angehende Bauherren gibt es beispielsweise unter www.finanzierungsschutz.de. Aber nicht nur der Bauherr, sondern auch der Bauunternehmer benötigt Sicherheit, dass seine erbrachten Leistungen auch wirklich bezahlt werden. Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Partnern zu schaffen, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, zum Beispiel den Paragraphen 632a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Absicherung der Abschlagszahlungen nach Paragraph 632a BGB

Der Baupartner kann nach dieser Vorschrift Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vom Bauherrn verlangen. „Gleichzeitig mit der ersten Abschlagszahlung hat der Bauherr aber auch gegenüber dem Auftragnehmer Anspruch auf eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel“, so Florian Haas. Dabei könne der Auftragnehmer die Sicherheit in der Form erbringen, dass der Bauherr die fälligen Abschlagszahlungen bis zur Höhe der gesetzlichen Sicherheitsleistung einbehalte. „Der Auftragnehmer kann dem Bauherrn aber auch eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers stellen“, erläutert Haas.

Da diese Sicherheit erfahrungsgemäß im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers jedoch nicht ausreicht, um die Mehrkosten der Restfertigstellung zu decken, empfiehlt Haas den Bauherren mit dem Bauunternehmen den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung zu vereinbaren. Der Bauherr hat im Fall der Unternehmensinsolvenz damit einen direkten Anspruch an die Versicherung, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten. „Mit einer Fertigstellungsversicherung sind Bauherren weitgehend auf der sicheren Seite“, so Florian Haas.

Börse besser verstehen

Geldanlage: Finanzkenntnisse aufbauen und Wertpapiere besser nutzen

(djd). Auf viele Bundesbürger scheint die Börse wie ein unverständliches Durcheinander aus Zahlen und komplizierten Fachbegriffen zu wirken. Das hat Folgen für die Aktienkultur: 2014 ging die Zahl derjenigen, die in Aktien oder Aktienfonds investiert hatten, um 500.000 auf nur noch 8,4 Millionen Menschen in Deutschland zurück. Besonders stark sank dabei die Zahl der jüngeren Anleger. „Aufgrund weit verbreiteter Vorurteile sowie fehlendem Grundwissen werden die Chancen von Aktien kaum wahrgenommen und ihre Risiken überschätzt“, erklärt Dr. Michael Völter, Vorsitzender des Vorstands der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. Tief sitze etwa das Vorurteil, dass eine Aktienanlage nur bei größeren Beträgen sinnvoll sei. Dabei lasse sich auch mit wenig Geld in den Aktienmarkt einsteigen und insbesondere durch kontinuierliches Investieren ein Aktiendepot aufbauen.

Zielgruppenorientierte Vermittlung von Finanzwissen

Vor der ersten Investition an der Börse sollte sich jeder Börseneinsteiger zunächst gründlich informieren – denn Finanzwissen ist der beste Anlegerschutz. Nur wer über die nötigen Kenntnisse verfügt, kann selbstbestimmt und erfolgreich an den Märkten agieren. Die Börse Stuttgart bietet für alle Zielgruppen unterschiedliche Formate zur Vermittlung von Finanzwissen an. Der „Klassiker“ sind die Privatanlegerseminare, die zweimal jährlich stattfinden, Informationen und Termine gibt es unter www.boerse-stuttgart.de/boersenseminare. Ziel ist es, Anleger über alle an der Börse handelbaren Wertpapiere so gut zu informieren, dass sie ihrem eigenen Risikoprofil entsprechend die passenden Anlageentscheidungen treffen können. Nicht zuletzt bietet die Börse auch auf Frauen spezialisierte Seminare an. „Geldanlagen werden insbesondere für Frauen immer wichtiger. Im Ruhestand stellen sie viel häufiger als Männer fest, dass ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen“, betont Dr. Michael Völter. Weil Aus- und Weiterbildung bei Finanzthemen auch für Frauen ein erstrebenswertes Ziel sein sollte, räume die Börse den Bildungsaktivitäten für Frauen einen hohen Stellenwert ein.

Ist guter Rat teuer?

Um Börseneinsteigern den Weg an die Finanzmärkte zu erleichtern, bietet die Börse Stuttgart als führende Privatanlegerbörse in Deutschland zahlreiche Informationsmöglichkeiten. Dazu gehört eine kostenfreie Kundenhotline, die Anlegern für Fragen zu Wertpapieren, Handelsmöglichkeiten und zur Ausführung einzelner Orders während der gesamten Handelszeit zur Verfügung steht – ein an deutschen Börsen einmaliges Angebot. Das Interesse ist groß: Über 26.000 Anfragen liefen letztes Jahr auf. Zudem finden Anleger auf Börse Stuttgart TV, dem hauseigenen Web-TV-Kanal, tagaktuelle Marktinformationen und Interviews mit Finanzmarktexperten. Im sogenannten „Börsen-ABC“ werden außerdem die gängigsten Börsenbegriffe schnell und verständlich erklärt – ein nützlicher Service für alle Börsenneulinge.

Modernisieren mit Plan

Altbausanierung: Eine unabhängige Beratung kann Mängel und Schäden verhindern

(djd). Für den Kauf oder die Modernisierung von Altbauten geben die Deutschen heute deutlich mehr Geld aus als für den Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Und der Umfang des Modernisierungsmarktes dürfte künftig weiter steigen. Gründe dafür sind steigende energetische Anforderungen, der wachsende Bedarf an altersgerechtem Wohnraum und der Wunsch nach mehr Komfort nach dem Kauf oder Erbe eines älteren Hauses. „Bauen im Bestand wird immer wichtiger, wir haben unser Beratungsangebot daher mit umfangreichen Serviceangeboten für den Altbau ausgebaut“, erläutert Peter Mauel, Rechtsanwalt und 1. Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Unabhängige Beratung bei der Planung von Modernisierungen

Sanierungen und Modernisierungen konfrontieren Immobilienbesitzer mit Problemen, die sich teilweise deutlich vom Neubau unterscheiden. Tipps und Informationen zu dem Thema gibt ein Modernisierungsratgeber „Zehn Schritte zum modernen Wohnen im Altbau“, der gegen eine Schutzgebühr von drei Euro plus Versandkosten unter www.bsb-ev.de/verbraucherservice bestellt werden kann. Er beschreibt zum Beispiel, wie man sich mit einem Modernisierungs-Check ein Bild vom aktuellen Modernisierungsbedarf machen und den zu erwartenden Kostenrahmen einschätzen kann. Ein Instandhaltungs-Check verhindert, dass Schäden auf die lange Bank geschoben werden und dass es dadurch zu teuren Folgeschäden kommt. Wer sein Haus altersgerecht umgestalten möchte, findet bei Beratungsangeboten rund ums altersgerechte Modernisieren Rat und Hilfe. Denn gerade im Altbau muss man sich am vorhandenen Objekt und dem konkreten Bedarf orientieren.

Mängel und Schäden sind auch bei der Altbaurenovierung an der Tagesordnung

Dass guter Rat auch beim Modernisieren sinnvoll ist, zeigt zum Beispiel die aktuelle Studie des BSB und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) „Mängel und Schäden bei Einzelmodernisierungsmaßnahmen“. Die Studie zeigte, dass es auch bei Modernisierungen zu Planungs- und Ausführungsfehlern an nahezu allen Gewerken kommen kann.

Bescheid wissen – Streit vermeiden

Mieter sollten über ihre Rechte und Pflichten gut informiert sein

(djd). Er hat ganz entfernt sogar Ähnlichkeit mit einer Eheschließung: Ein Mietvertrag beruht auf Gegenseitigkeit und wird meist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien haben es also oftmals langfristig miteinander zu tun. Grund genug, um zu fragen, was der Vermieter eigentlich verlangen darf und welche Rechte er im Einzelnen hat. Streit gibt es beispielsweise häufig bei einem Zahlungsverzug des Mieters, bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung, rund ums Thema Schönheitsreparaturen sowie bei Mietminderungen und Mieterhöhungen.

Mietschulden berechtigen zur Kündigung durch den Vermieter

„Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, fristlos zu kündigen, wenn zwei Monate hintereinander die Kaltmieten nicht gezahlt wurden oder wenn ein über einen längeren Zeitraum ein gleich hoher Betrag offen ist“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Khan vom Interessenverband Mieterschutz: Auch konstant unpünktliche Zahlungen können eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung begründen. Ein besonderes Reizthema zwischen Vermieter und Mieter sind Schönheitsreparaturen. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zu erhalten, wozu auch Schönheitsreparaturen zählen. „Der überwiegende Teil der Mietverträge wälzt diese Pflicht aber auf den Mieter ab – häufig in Formularverträgen, die ohne individuelle Verhandlung zur Unterschrift vorgelegt werden“, so Khan. Die Rechtsprechung habe hierfür enge Voraussetzungen festgelegt und bereits eine Vielzahl von Klauseln für unwirksam erklärt. Im Einzelfall sollte man sich genau informieren, Experten findet man beispielsweise unter www.iv-mieterschutz.de, weitere Tipps rund ums Thema Wohnen hat das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Eine Mietminderung muss gut begründet sein

Wenn der Mieter eine Mietminderung verlangt, kann der Vermieter zunächst eine sogenannte Mängelanzeige verlangen. „Mit dieser muss der Mieter zumindest die Symptome des Mangels beschreiben, so dass der Vermieter sich ein Bild machen kann“, erläutert Daniel Khan. Der Vermieter dürfe auch einen Besichtigungstermin anberaumen, weil es anders oft nicht möglich sei, die Mängelursache festzustellen. Mindert der Bewohner grundlos beziehungsweise unberechtigt die Miete, riskiert er dagegen eine fristlose Kündigung.

Expertentipp: So lässt sich das Armutsrisiko bei vorzeitigem Ruhestand vermeiden

(djd). Schuften bis 67: Die sogenannte Regelaltersgrenze wurde auf dieses Alter angehoben. Wer künftig früher in den Ruhestand gehen will, muss mit kräftigen Abschlägen rechnen. Und das könnte viele Bundesbürger betreffen, denn dem Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen zufolge gehen die Deutschen derzeit im Durchschnitt bereits mit 61,7 Jahren in Rente. „Alles deutet darauf hin, dass die sozialen Sicherungssysteme bald an ihre Belastungsgrenzen stoßen“, meint Demografie-Experte Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodellen (DBZK). Die gesetzliche Rente werde immer mehr Älteren nicht mehr zum Leben reichen – vor allem dann nicht, wenn sie früher als mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen.

Armutsrisiko steigt

Dem ersten deutschen „Altersarmut-Atlas“ zufolge ist bereits heute jeder sechste Rentner von Altersarmut betroffen. „Die Zahl wird steigen – und betroffen sein werden vor allem Menschen, die vorzeitig in Rente gehen und höhere Abschläge in Kauf nehmen müssen“, erklärt Röder. De facto könnten sich Versicherte ohne weitere Einkünfte bald keinen vorgezogenen Rentenbeginn etwa mit 63 mehr leisten. Dabei gehe es oft gar nicht darum, dass man nicht bis 67 arbeiten wolle: „Viele sorgen sich mit Recht, ob der Gesundheitszustand überhaupt den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes bis zur Rente gerecht wird.“

Lebensarbeitszeitmodell: Vorruhestand ohne Abschläge

Um der Altersarmutsfalle zu entkommen, sind heute innovative Lösungen gefragt. „Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle haben sich als flexible und zukunftsweisende Instrumente erwiesen, immer mehr Firmen und Arbeitnehmer interessieren sich dafür“, so Harald Röder. Allerdings sei die Moderation bei der Einführung und Verwaltung ein komplexer Prozess, für eine erfolgreiche Umsetzung sei eine rechtssichere Durchführung nötig. Mit einem Lebensarbeitszeitmodell könnten Arbeitnehmer früher als mit 67 Jahren ihren Vorruhestand genießen – und zwar sozialverträglich und ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente.

Brennstoffzellenheizgeräte als günstige Versorgungslösung für private Haushalte

(djd). 41 Prozent der Bundesbürger würden gerne selbst ihren Strom erzeugen. Doch die Anschaffung einer entsprechenden Technik muss für sie erschwinglich sein. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. Weitere 15 Prozent der Befragten sind generell an der Idee der eigenen Stromerzeugung interessiert. Das Bedürfnis nach Unabhängigkeit vom allgemeinen Strommarkt und seinen Preisschwankungen ist also groß.

Bis zu 10.000 Euro vom Staat

Eine intelligente Kombinationslösung zur Erzeugung von Heizenergie und Strom, die sich auch Normalbürger leisten können, sind beispielsweise Brennstoffzellenheizgeräte. Diese klimafreundliche moderne Versorgungslösung für Eigenheime punktet nicht nur mit ihren niedrigen Betriebskosten, sondern auch mit ihrer hohen öffentlichen Förderung. Die umweltfreundliche dezentrale Energiegewinnung mittels Brennstoffzellenheizgeräte hat sich damit zur Alternative gegenüber konventionellen Heizungen und Netzstrom entwickelt. Bei einem Marktpreis von unter 20.000 Euro – auf diesem Niveau liegt beispielsweise „Vitovalor“ von Viessmann, Deutschlands erstes Brennstoffzellenheizgerät in Serienfertigung – lassen sich in Kombination verschiedener Förderprogramme bis über 10.000 Euro Zuschüsse einstreichen. Unter www.vitovalor.de gibt es eine genaue Übersicht aller Förderoptionen.

Chemischer Prozess in der Brennstoffzelle

Damit rangiert das Gerät hinsichtlich der Investition in der Preisklasse einer hochwertigen modernen Öl- oder Gasheizanlage. Allerdings spart ein Haushalt nicht nur die Hälfte der CO2-Emissionen ein, sondern auch 40 Prozent der Energiekosten. In der Brennstoffzelle selbst reagiert Wasserstoff mit Sauerstoff aus der Luft zu Wasser, wobei Wärme und Strom entstehen. Das Gerät braucht lediglich einen Erdgasanschluss, aus welchem es den Wasserstoff gewinnt.

Es isoliert stets nur so viel des Elements, wie es direkt benötigt, Wasserstoff muss also nicht bevorratet werden. Der Hersteller belohnt alle Brennstoffzellen-Pioniere unter den Bauherren mit einer zehnjährigen Garantie.

Gegen nervige Mitmieter kann man unter Umständen auch rechtlich vorgehen

(djd). Ständig laut wummernde Musik, stapelweise müffelnde Mülltüten vor der Wohnungstür, betrunkene Pöbeleien im Treppenhaus, Drohungen gegen Mitbewohner – wenn ein Mieter aus der Rolle fällt, kann er seinen Nachbarn das Leben ganz schön schwer machen. Immer wieder kommt es wegen solcher Dinge zu Streitigkeiten. Wie aber kann man sich gegen schlimme Quälgeister wehren? „Der Mieter hat gegen einen störenden Mitmieter einige Reaktionsmöglichkeiten, obwohl er in keinem Vertragsverhältnis zu ihm steht“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Khan vom Interessenverband Mieterschutz e.V.

Unnötiger Lärm kann mit einem Bußgeld geahndet werden

Gibt ein Nachbar beispielsweise im wahrsten Sinne des Wortes keine Ruhe, kann die Polizei oder das Ordnungsamt benachrichtigt werden. So liege laut Khan bei unnötigem Lärm nach Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes ein Verhalten vor, dass mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auf zivilrechtlichem Weg stehe dem Mieter der Wohnung ein Unterlassungsanspruch gegen den störenden Mieter zu. Dieser könne mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. „Das setzt aber voraus, dass die Störung erheblich ist, also beispielsweise der Lärm gesetzliche Grenz- und Richtwerte überschreitet. Auch bei strafrechtlich relevanten Beleidigungen oder Drohungen kann das Opfer Polizei und Gerichte einschalten“, so Daniel Khan. Weitere Möglichkeiten habe der Mieter allerdings nicht, vor allem keine, um den Störenfried loszuwerden. Er müsse immer den Weg über den gemeinsamen Vermieter gehen. Der wiederum könne den Nachbarschaftsschreck abmahnen und dann bei wiederholtem Fehlverhalten fristlos wegen Störung des Hausfriedens kündigen. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es weitere Informationen und fachkundigen Rat.

Wenn der Vermieter nicht einschreitet

Reagiert der Vermieter auf Beschwerden nicht und ergreift er keine entsprechenden Maßnahmen, verstößt er selbst gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag. Der geplagte Mieter kann dann zum Beispiel seinen eigenen Mietvertrag unter Umständen fristlos kündigen oder seine monatliche Miete mindern. Besonders letzteres ist ein effektives Druckmittel gegen den untätigen Vermieter. Betroffene sollten sich aber vorher vom Experten über das genaue Prozedere unterrichten lassen. Denn sie tragen bei Mietminderung die Beweislast für einen bestehenden Mangel.

Die EnEV fordert im Neubau nun einen um 25 Prozent besseren Energiestandard

(djd). Zum Jahresanfang 2016 sind die Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) für den Neubau von Wohnhäusern in Kraft getreten, die bereits in der Novelle der EnEV 2014 festgelegt worden waren. Pauschal fordert der Gesetzgeber einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf als bisher. Ziel ist die Erfüllung einer EU-Richtlinie, die bis 2021 durchgängig Niedrigstenergiestandard für Wohnungs-Neubauten vorsieht. Der Energiebedarf neuer Häuser würde dann nahe Null liegen.

Keine konkreten Vorgaben zu Wärmedämmung und Heiztechnik

Die EnEV lässt Gestaltungsspielräume: Sie macht keine genauen Vorgaben zu Wärmedämmung oder Heiztechnik. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel der sogenannte Primärenergiefaktor. Er berücksichtigt neben dem Energieverbrauch im Haus auch den Aufwand für Energiegewinnung und Transport. Fossile Brennstoffe werden zum Beispiel mit einem Faktor von 1,1 bewertet, Wärmepumpen je nach Jahresarbeitszahl mit einem Faktor zwischen 0,4 und 0,6 – Holz sogar mit nur 0,2. Wer künftig mit Öl und Gas heizen will, muss also wesentlich besser dämmen als ein Bauherr, der auf die Wärmepumpe oder eine effiziente Holzheizung setzt.

Staatliche Förderungen nutzen

Bauen muss durch die neuen Vorgaben nicht zwangsläufig teurer werden, meint Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.: „Häuser mit dem Standard eines KfW Effizienzhauses 70, der den aktuellen Mindestanforderungen entspricht, wurden auch bisher schon gebaut.“ Wer einen deutlich besseren Energiestandard anstrebe, müsse aber schon mit höheren Kosten rechnen. Einen Ausgleich bieten beispielsweise die Förderprogramme der KfW mit Tilgungszuschüssen, die sich je nach Energiestandard zwischen fünf und 15 Prozent bewegen. „Nicht vergessen sollte man, dass die Fachplanung und Baubegleitung durch einen KfW-Effizienzexperten eine Fördervoraussetzung ist“, so Förderer. Unter www.bsb-ev.de gibt es einen aktuellen Newsletter zu den EnEV-Vorgaben sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte, die Bauherren bei der Planung und Umsetzung eines Effizienzhausprojekts unterstützen.

Die Lebensversicherung beleihen und trotzdem den Schutz behalten

(djd). Deutschlands Banken bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Kredite für ihre Kunden an. Eines ist jedoch allen gemein: Wer einen Kredit will, muss eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen. Der wichtigste Teil dabei ist der Einkommensnachweis. Kann dieser – aus welchen Gründen auch immer – gerade nicht erbracht werden, schaut der Kreditsuchende in die Röhre. Es sei denn, er hat eine Lebensversicherung.

Versicherungsschutz bleibt erhalten

Der Online-Kreditspezialist Süd-West-Kreditbank (SWK-Bank) bietet jetzt einen Kredit an, für den kein Einkommensnachweis nötig ist. „Mit dem Policendarlehen kommen unsere Kunden an ihr Geld – ganz ohne Einkommensnachweis“, so Geschäftsführer Ulf Meyer. „Rasch und unkompliziert können sie unter www.swkbank.de ihre Lebensversicherungsverträge via Internet beleihen.“ Das Besondere: Die Kreditnehmer behalten den vollen Versicherungsschutz. Und die Bedingungen sind klar und fair: Je nach Kundenwunsch werden die Zinsen monatlich oder am Ende der Laufzeit bezahlt. Zins und Tilgung dürfen den aktuellen garantierten Rückkaufswert der Versicherung nicht überschreiten. Diese Summe lässt sich von der letzten Jahresmeldung der Versicherung ablesen.

Der Online-Kreditrechner zeigt die jeweilige Ratenhöhe entsprechend der gewählten Laufzeit und des gewählten Kreditbetrags an. Das Antragsformular wird online ausgefüllt und versendet. Innerhalb weniger Sekunden erhalten Interessenten die Vorab-Kreditentscheidung. Ein Einkommensnachweis ist nicht nötig, da die Lebensversicherung als Kreditsicherheit dient. Das Besondere an diesem Angebot: Wollte man bisher vorzeitig an das Ersparte seines Lebensversicherungsvertrages kommen, musste dieser gekündigt werden. Doch das schadet der Rendite oft ganz erheblich. Zudem ging der Versicherungsschutz verloren.

Abwicklung per Internet

„Die Antragsunterlagen können die Kunden direkt ausdrucken oder sie werden als pdf per E-Mail zur Unterschrift zugesendet“, so Meyer. „Liegen uns alle Unterlagen vor, wird der Kredit sofort nach der Abtretungsbestätigung der Versicherung ausbezahlt.“

SEPA-Überweisungen und -Lastschriften: Übergangsfrist endet am 1. Februar 2016

(djd). Der bargeldlose Zahlungsverkehr im EU-Binnenmarkt soll bald endgültig vereinheitlicht sein. Dies gilt insbesondere bei der Beauftragung, Durchführung und technischen Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften. Mit der seit 2002 in vielen kleinen Schritten vollzogenen Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA entstanden. Er umfasst alle derzeit 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz.

Bisherige nationale Verfahren werden eingestellt

„Bislang galten für die Verwendung der alten nationalen Kundenkennungen – Kontonummer und Bankleitzahl – noch gesetzliche Übergangsfristen“, erklärt Ralf-Christoph Arnoldt, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Firmenkunden kennen dies schon: Bereits seit 2014 müssen alle Unternehmen oder Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren mit der internationalen Bankkontonummer IBAN verwenden. „Privatkunden können für Überweisungen oder Lastschriften noch bis Ende Januar 2016 die ‚alte‘ Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 finden dann nur noch die SEPA-Zahlverfahren unter Einsatz der IBAN Anwendung“, so Arnoldt. Die meisten Privatkunden dürften sich seit der Umstellung der Unternehmen auf SEPA aber bereits daran gewöhnt haben. Auch informieren die Kreditinstitute seit Jahren regelmäßig ihre Kunden.

Im Zweifelsfall nach der IBAN fragen

Die IBAN ist die „neue“ Kontoadresse beziehungsweise Kundenkennung. Sie kann jederzeit den Kontoauszügen, der Bankkundenkarte oder den Kontoinformationen im Onlinebanking entnommen werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 1. Februar 2016 wird es bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-Binnenmarkt zudem einfacher. Denn dann muss die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des EWR-Gebiets – zum Beispiel in die Schweiz – angegeben werden. „Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen“, rät Arnoldt. Denn die IBAN müsse auf Rechnungen angegeben sein. Erwarte man eine Zahlung, müsse man selbst immer die eigene IBAN als Bankverbindung auf der Rechnung oder dem Briefbogen angeben.

Hilfe bei der Umstellung im Online-Banking

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise haben die Kontodaten aller Kunden auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch. „Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet, dem helfen unsere Mitgliedsbanken gerne“, so Arnoldt. Alle Software-Produkte der genossenschaftlichen Finanzgruppe seien seit Jahren fit für SEPA.