Weltspartag: Immobilienfinanzierung ist das neue Sparen

Auch beim kreditfinanzierten Vermögensaufbau in Betongold helfen klassische Spartugenden wie Regelmäßigkeit und Maßhalten

München (ots) – Niedrige Guthabenzinsen sowie niedrige Kreditzinsen haben die Idee des Sparens in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Zu diesem Ergebnis kommt Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen zum Weltspartag, der in Deutschland am 30. Oktober begangen wird. „Das klassische Sparen, bei dem Geld gegen Verzinsung bei der Bank geparkt wird, wurde mit der Billigzinspolitik der Europäischen Zentralbank praktisch sinnlos. Honoriert wird indes der Vermögensaufbau durch eine intelligente Investitionsstrategie, wie sie Dank niedriger Zinsen beim Immobilienerwerb ermöglicht wird“, erklärt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied der Interhyp AG.

„Der Leitgedanke des Sparens – die Vorsorge für später – ist auch 93 Jahre nach Einführung des Weltspartages intakt. Dasselbe gilt für klassische Spartugenden wie Regelmäßigkeit und Maßhalten“, sagt Mohr. Nach Worten der Expertin wird eine Immobilie trotz des aktuellen Zinstiefs vor allem dann zum Sparschwein, wenn Kreditnehmer ihr Objekt solide finanzieren.

Interhyp rät vor diesem Hintergrund, Kreditzinsen von unter 1,5 Prozent nicht zu nutzen, um möglichst hohe Darlehenssummen zu bedienen. Vielmehr sei es ratsam, den durch die Niedrigzinsen gesparten Zinsaufwand in hohe Tilgungsleistungen zu investieren. Das beschleunigt die Rückzahlung und wandelt das eingesetzte Fremdkapital sukzessive in Eigenkapital um.

Dasselbe gilt für Sondertilgungen. Im aktuellen Zinsumfeld profitieren diejenigen, die ein Baudarlehen mit Sondertilgungsoption abgeschlossen haben. „Ob Tages- oder Festgeld: Anstatt Geld bei niedrigen Guthabenzinsen knapp über null Prozent anzusparen, ist es rentabler, dieses Geld über Sondertilgungen in die bestehende Finanzierung einzubringen und damit den eigenen Vermögensaufbau voranzutreiben“, erklärt Mohr.

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/12620/3774511 

Steuern sparen beim Hauskauf

Hamburg (ots) – Wer den Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie plant, kann die Kosten für den Erwerb nicht steuerlich geltend machen. „Dies gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dennoch haben Häuslebauer einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Grundstück und Immobilie getrennt kaufen

So lässt sich beispielsweise bei einem getrennten Erwerb von Immobilie und Grundstück die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird. In der Regel ist dieses wesentlich günstiger als das Haus selbst. Aber Vorsicht: Besteht ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf sind Probleme meist vorprogrammiert. „Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt – wenn möglich etwa ein halbes Jahr – desto besser“, rät Scharfenorth. Natürlich funktioniert dies nur bei einem Neubau, denn das Finanzamt legt für die Berechnung immer den gesamten Kaufpreis zugrunde. Bei einer Bestandsimmobilie, die bereits auf einem Grundstück steht, ist eine Trennung nicht möglich. Die Höhe der Steuer, die bei jedem Immobilienkauf fällig wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In fast allen Bundesländern wurde sie aber in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht: Lag sie 2006 noch deutschlandweit bei einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises, beträgt der Durchschnitt 2017 schon 5,37 Prozent. Spitzenreiter sind aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Lediglich in Bayern und Sachsen kommen Käufer günstiger an ihr Eigenheim, denn dort beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent.

Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen

Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung meist mit sich bringt, lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen, machen Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend. „Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder“, erklärt Scharfenorth. Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein privaten Gründen erfolgt, können die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Hier kommen alle Aufwendungen zum Tragen, die an Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem Einzug. In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachweisbar sein.

Beiträge zur Riester Rente geltend machen

Wer in die Riester Rente einzahlt, hat die Möglichkeit bereits angespartes Vermögen in die Finanzierung einfließen zu lassen und so das Eigenkapital zu erhöhen. „Riester-Beiträge können genauso wie die Zulagen, die der Staat dafür zahlt, in Höhe von bis 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden“, sagt Stephan Scharfenorth abschließend. Wenn das ideale Grundstück und die passende Immobilie gefunden sind, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie hierfür die tagesaktuellen Bauzinsen aussehen, erfahren Interessierte hier: https://www.baufi24.de/bauzinsen/.

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/104820/3775369 

Eigenbedarf für Hausmeister? Diese „betrieblichen Gründe“ erkannte die Justiz nicht an

Berlin (ots) – Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn der Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten „Betriebsbedarf“. Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Infrastruktur eines Wohnkomplexes benötigt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Tag und Nacht besetzter Concierge-Dienst eingerichtet werden soll. Für die Unterbringung eines Hausmeisters gilt die Kündigung wegen Betriebsbedarf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern allerdings nicht unbedingt. In einer höchstrichterlichen Entscheidung wurde festgestellt, dass ein für mehrere Objekte zuständiger Hausmeister, der ohnehin schon in der Nähe wohnte, einen eingesessenen Mieter nicht hätte verdrängen dürfen. Dem früheren Mieter wurde Schadenersatz zugesprochen.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 44/16)

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/35604/3779322 1

Vater zahlt, Tochter setzt ab Finanzgericht entschied zu Gunsten einer Medizinstudentin

Berlin (ots) – Ein Studium kann für einen jungen Menschen enorme Kosten verursachen, unter anderem deswegen, weil man dafür von zuhause ausziehen und am Studienort eine eigene Wohnung suchen muss. Manchmal übernehmen die Eltern einige der Zahlungen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann das teilweise durchaus von dem Studierenden steuerlich geltend gemacht werden. (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 1 K 169/15)

Der Fall:

Eine junge Frau begann in Frankfurt ein Medizinstudium. Sie selbst wäre gar nicht in der Lage gewesen, eigenständig für die damit verbundenen finanziellen Belastungen aufzukommen. Also halfen die Eltern aus. Unter anderem, indem sie die Wohnung stellvertretend für die Tochter anmieteten und für die Maklerkosten bei der Vermittlung der Mietwohnung aufkamen (1.100 Euro). Die Tochter machte die Maklerprovision als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Der Fiskus erkannte das nicht an.

Das Urteil:

Die Finanzrichter sahen hingegen kein Problem darin, diese Werbungskosten zu akzeptieren. Die Anmietung einer Wohnung sei nötig gewesen zur Aufnahme eines Studiums und die Inanspruchnahme eines Maklers sei ein üblicher Weg, um ein geeignetes Objekt zu finden. Dass die Eltern die Summe bezahlt hätten, stelle einen abgekürzten Vertragsweg dar und spiele für die Absetzbarkeit keine Rolle.

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/35604/3779321 

Rechtzeitig ans Kühlen denken Außen-Klimaanlage bedarf einer WEG-Genehmigung

Berlin (ots) – Im Herbst und Winter befassen sich wahrscheinlich die wenigsten Menschen mit dem Thema Klimaanlage. Doch manchmal wäre das vielleicht ratsam. Wenn nämlich ein Wohnungseigentümer eine solche Anlage an der Hausfassade anbringen will, dann sollte er sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS rechtzeitig im Vorfeld möglichst um eine einstimmige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bemühen. (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 186/14)

Der Fall:

Es war ein etwa 80 Zentimeter breiter, 60 Zentimeter hoher und 30 Zentimeter tiefer Kasten, den ein Wohnungseigentümer unterhalb des Dachfirsts anbringen wollte und der die ersehnte Klimaanlage für seine Wohnung enthielt. Farblich setzte sich das Gerät nicht allzu deutlich von der Fassade ab. Eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer stimmte der Anbringung zu, doch ein Betroffener tat das nicht. Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit darüber, ob es sich hier um eine bauliche Veränderung handle, die nur einstimmig hätte genehmigt werden können.

Das Urteil:

Die Richter gingen von einer ganz erheblichen optischen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums aus. Der Eingriff gehe über das zulässige Maß hinaus. Die Klimaanlage an der Fassade sei von der Straßenseite des Hauses aus zu sehen. Deswegen hätte es nicht nur der Zustimmung der Mehrheit, sondern tatsächlich aller Eigentümer bedurft.

QUELLE http://www.presseportal.de/pm/35604/3779323 

Internationale Immobilieninvestoren hadern mit überhöhten Münchner Preisen

München (ots) – München ist ein beliebtes Investitionsziel für Immobilieninvestoren, doch die hohen Preise und die Knappheit an geeigneten Investitions- und Entwicklungsobjekten schreckt viele ab. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Emerging Trends in Real Estate: Europe 2018“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und dem Urban Land Institute, die heute in Frankfurt am Main vorgestellt wird. Für Studie wurden 818 führende Immobilienexperten in Europa befragt.

„Investoren sehen große Potenziale im Münchner Immobilienmarkt – doch viele fragen sich, wie sie ein Stück vom Kuchen abbekommen können“, sagt Susanne Eickermann-Riepe, Real Estate Leader und Partnerin bei PwC. „Renditen um die 3 Prozent machen München für Investoren vergleichsweise teuer. Wir beobachten daher immer häufiger, dass sie nicht nur auf absolute Premium-Lagen schauen.“

In der Tat betrug die Leerstandsquote bei Büroimmobilien in München lediglich 4 Prozent. Investoren setzen daher zunehmend auf eine Weiterentwicklung der Core-Objekte, die sie bereits besitzen. Auch wenn die hohen Preise sich zum Nachteil für den Münchner Immobilienmarkt auswirken können, räumen die befragten Experten der Stadt sehr gute Aussichten für das Jahr 2018 ein. Hinter Berlin sowie Kopenhagen und Frankfurt belegt München den vierten Platz der Städte mit den besten Investitions- und Entwicklungschancen. Mieten sowie Kapitalwerte in München dürften nach Ansicht der Befragten auch in den kommenden drei bis fünf Jahren weiter steigen.

„München bleibt für Unternehmen aus aller Welt ein extrem attraktiver Standort“, sagt Eckhard Späth, Partner und Leiter des PwC-Standorts in München. „Egal ob Automobilsektor, Technologiebranche, Medien oder Start-ups, die Wirtschaft profitiert von gewachsenen Strukturen, der Nähe zu mehreren Top-Universitäten und einer für Mitarbeiter sehr lebenswerten Region.“

Über die Studie

Die Studie „Emerging Trends in Real Estate: Reshaping the future. Europe 2018“ stellt die mittlerweile 15. Ausgabe der jährlichen Befragung von PwC und dem Urban Land Institute zur Trends und Entwicklungen der Immobilienbranche dar. Für den diesjährigen Report wurden 818 Vertreter von Immobilienfirmen, Investmentmanagern, Immobilienentwicklern, Institutionellen Investoren, Kreditgebern, börsengehandelten Immobilienfonds und Bauträgern in Europa befragt.

Die vollständige Studie zum kostenlosen Download erhalten Sie hier: http://ots.de/g0ngV

SWR Themenabend zu Mieterverdrängung und Zwangsräumung

Baden-Baden (ots) – Dokumentation: „betrifft: Kampf ums Wohnen“ / Mi., 8.11.2017, 20:15 Uhr, SWR Fernsehen / Reportage: „Wohnung weg – und was kommt dann?“ im Anschluss, 21 Uhr

In Stuttgart sind in den letzten Jahren die Preise für Wohneigentum und die Mieten so stark gestiegen wie in keiner anderen Metropole. Was passiert da? Statt selber Wohnungen zu bauen, verschleudern seit zwanzig Jahren Bund, Land und Städte ihre großen Wohnungsbestände. Wie kommt es dazu? Was muss auf Seiten der Städte getan werden, damit Wohnraum bezahlbar bleibt? „betrifft: Kampf ums Wohnen“ von Karin Theis und Claudia Steinsberger sucht am Mittwoch, 8. November 2017, um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen Antworten auf diese Fragen. Im Anschluss, um 21 Uhr, zeigt die Reportage „Wohnung weg – und was kommt dann?“ von Markus Henssler und Sebastian Georgi, was mit Menschen passiert, die den Kampf um ihre Wohnung verloren haben und sich mit einer Räumungsklage konfrontiert sehen.

„betrifft: Kampf ums Wohnen“: zwischen Abrisswahn und Mieterverdrängung

Gerda Merker muss raus aus ihrer Wohnung in Stuttgart-Zuffenhausen. Ihre ganze Siedlung soll abgerissen werden, um Platz zu machen für teurere Eigentums- und Mietwohnungen. „Es kann doch nicht sein, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, ihr Dach über dem Kopf verlieren“, sagt sie zornig – verzweifelt. Aber sie gibt nicht auf und will sich wehren. „betrifft“ begleitet sie und andere Wohnungssuchende beim Kampf um ihr Zuhause und bei der Suche nach einem Dach über dem Kopf. Immer mehr Geringverdiener müssen rausziehen aus der Stadt, denn Wohnen in der Großstadt können sie sich nicht länger leisten – das zeigt sich besonders in Stuttgart. Sie werden an den Rand gedrängt, in jeder Beziehung: Sie werden Teil eines neuen „Pendlerproletariats“ oder sind ins Abseits gedrängte, ältere Menschen. Nicht nur in Stuttgart werfen Mieterinitiativen den Verantwortlichen „Abrisswahn“ vor. Abgerissen werden Tausende von Mietwohnungen, die für ihre bisherigen Bewohner noch bezahlbar sind. Dabei gibt es Städte, die es besser machen – Beispiele, die helfen, das Wohnproblem zu lösen und Hoffnung machen.

„Wohnung weg – und was kommt dann?“: Leben nach der Zwangsräumung

„Ich habe zwölf Jahre pünktlich meine Miete bezahlt“, Matthias Koalick vergräbt sein Gesicht in seinen Händen, „und jetzt werde ich einfach rausgeschmissen!“ Ein Streit zwischen dem 51-Jährigen und der Wohnungsbaugesellschaft hat zur Räumungsklage geführt. Matthias Koalick ist aus gesundheitlichen Gründen Frührentner, trotzdem muss er jetzt raus aus seiner Wohnung. Gekündigt wird schnell heutzutage, doch auf dem Wohnungsmarkt hat er keine Chance. „Das liegt daran, dass es hier kaum bezahlbaren Wohnraum gibt“, sagt Henning Uber von der Ambulanten Hilfe, einem gemeinnützigen Verein, der sich um wohnungslose Menschen kümmert. Dorthin hat Matthias Koalick sich gewendet, denn die Räumung seiner Wohnung steht unmittelbar bevor. Der Wohnungsmarkt ist aus den Fugen geraten. Was passiert mit Menschen, die ihre Wohnung verlieren und keine neue Bleibe haben? Die Reportage begleitet Menschen, die „raus“ müssen, aber nicht wissen, „wohin“.

„betrifft“ – aktuelle Themen, transparente Recherche

Die SWR Dokumentationen der Reihe „betrifft“ beleuchten aktuelle Themen gesellschaftlicher Relevanz, die ein breites Publikum ansprechen. Die Erzählhaltung bezieht den Zuschauer in die Entstehung des Films mit ein. Recherchewege werden offengelegt und es wird thematisiert, warum gerade dieser Experte zu Wort kommt und ein anderer nicht. Auch Recherche-Pfade, die ins Leere laufen, können Teil des Films sein. „betrifft“ beschreibt keine Phänomene, sondern hinterfragt sie und macht Entwicklungsprozesse deutlich. Die Filme zeigen Entwicklungen auf, beziehen Standpunkt, liefern Analysen und erzählen Geschichten Einzelner. Im Anschluss an „betrifft“ zeigt das SWR Fernsehen am Mittwochabend um 21 Uhr oft eine Dokumentation oder Reportage, die das Thema der Sendung ergänzt und vertieft oder von einer anderen Perspektive beleuchtet.

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/7169/3774732

Sendetermine im SWR Fernsehen 
"betrifft: Kampf ums Wohnen" am Mittwoch, 8. November 2017, 20:15 
Uhr, SWR Fernsehen 
"Wohnung weg - und was kommt dann?" am Mittwoch, 8. November 2017, 21
Uhr, SWR Fernsehen

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