Wie sicher sind die Daten im Smart Home?

Infos über die eigenen vier Wände nicht leichtfertig aus der Hand geben

(djd). Jeder Sechste benutzt bereits Smart-Home-Anwendungen, in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre ist es sogar ein Viertel. Und bis 2022 erwartet das Statistische Bundesamt eine jährliche Umsatzsteigerung von 20 Prozent in diesem Bereich. Trotz der zunehmenden Verbreitung smarter Anwendungen begegnen viele Verbraucher der Technik mit Skepsis. Laut aktueller Umfrage der dena beklagen 60 Prozent der Befragten unzureichende Anbieterinformationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Befürchtungen hegen viele zum Beispiel wegen der Gefahr von Datendiebstahl oder Fernsteuerung von Geräten durch Hackerangriffe. Ihre Daten mit Smart-Home-Anbietern uneingeschränkt zu teilen, können sich nur 14 Prozent der Verbraucher vorstellen.

Vorsicht – Datenklau kann für die Planung von Einbrüchen genutzt werden

„Bei allen Anwendungen sollten sich Verbraucher immer fragen, wie sie ihre Daten gegen fremden Zugriff sichern können“, empfiehlt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V, der sich als Mitglied im Bundesverband Verbraucherzentralen für die Rechte von Bauherren, Hauskäufern und Modernisieren einsetzt. Mehr Infos und Verbrauchertipps unter www.bsb-ev.de. Er weist darauf hin, dass beispielsweise Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf An- und Abwesenheiten oder Nutzungsverhalten bieten. Sie können dann zum Beispiel für die Planung von Einbrüchen genutzt werden, bei denen die entstehenden Schäden weitaus gravierender ausfallen als der immaterielle Datenklau.

Keine dauerhafte Internetverbindungen zum Smart Home

Die meisten Smart-Home-Komponenten benötigen bei Anwendungen in den eigenen vier Wänden keine dauerhafte Internetverbindung. Deshalb sollte das System nur dann online gehen, wenn es tatsächlich notwendig ist, etwa zum Datenaustausch oder für Updates. So ist man gegen Angriffe von außen wesentlich besser geschützt. Wenn mobile Endgeräten wie Tablets oder Smartphones von unterwegs aus auf das Heimnetz zugreifen sollen, dann ist die Verbindung über ein virtuelles privates Netzwerk, ein sogenanntes VPN, empfehlenswert. Für einen lückenlosen Schutz müssen alle Komponenten einschließlich Router, Smartphone und Tablet auf dem aktuellsten Software-Stand sein und alle Sicherheitsupdates auch installiert werden. Und neben allen technischen Komponenten darf nicht vergessen werden, dass auch nachgelagerte Dienstleister wie Sicherheits-, Pflege- und Serviceanbieter einen umfassenden Datenschutz gewährleisten.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln. Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.

Kein Ende in Sicht

Immobilienpreise in Städten werden weiter steigen, aber nicht mehr ganz so stark

(djd). Der Aufschwung am deutschen Immobilienmarkt gewinnt weiter an Breite. Bundesweit stiegen die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) 2017 um 5,4 Prozent, ein stärkerer Anstieg noch als in den beiden Jahren zuvor. In diesem Jahr setzt sich der Trend fort. „Preistreiber bleiben der hohe Zuzug nach Deutschland, insbesondere in die Städte, das historisch niedrige Zinsniveau und die gute Konjunktur“, erklärt BVR-Volkswirt Dr. Jan Philip Weber.

Immobilienpreise wachsen deutlich stärker als verfügbare Einkommen

In den sechs größten deutschen Städten stiegen die Immobilienpreise im vergangenen Jahr im Schnitt um 11,6 Prozent. „Die Schere zwischen den Wohnimmobilienpreisen und den verfügbaren Einkommen, das heißt die Bezahlbarkeit von Wohnraum, hat sich dadurch gerade in den großen Städten weiter geöffnet“, so Weber. Seit 2007 seien die Immobilienpreise in den sechs größten deutschen Städten um rund 55 Prozent stärker gewachsen als die verfügbaren Einkommen. „In den Metropolen des Landes besteht die Gefahr, dass Immobilien verstärkt als Spekulationsobjekt missbraucht werden“, warnt Jan Philip Weber. Nur über mehr Wohnraum sowie weniger kostentreibende und angebotsverknappende Regulierungsvorschriften dürften die „Verspannungen“ auf den Immobilienmärkten der Großstädte zu lösen sein. Insgesamt ist allerdings nur in weniger als zehn Prozent der deutschen Landkreise die Lage an den Wohnimmobilienmärkten angespannt, die Probleme konzentrieren sich auf die Metropolen. „Im Gegensatz zu den Boom-Regionen sollte in strukturschwachen Gegenden besonders darauf geachtet werden, wo und wie viel gebaut wird, damit es hier nicht zu weiteren Fehlentwicklungen kommt“, so Weber.

Preisanstieg wird sich fortsetzen

Laut BVR wird sich der Preisanstieg in den Metropolen und im restlichen Bundesgebiet in den kommenden Jahren fortsetzen, wenn auch etwas weniger stark als 2017. Die preistreibenden Faktoren werden demnach in den nächsten beiden Jahren leicht an Kraft einbüßen. So dürften die Einwohnerzahlen im Rahmen eines nachlassenden Zuzugs und des demographischen Wandels etwas weniger stark wachsen als zuvor. Zudem dürfte der langsame und schrittweise Anstieg der Zinsen die Finanzierungskosten ab 2019 leicht erhöhen. Verantwortlich hierfür dürfte vor allem die zu erwartende geldpolitische Wende im Euroraum im kommenden Jahr sein.

Meerblick inklusive

Tipps zum Erwerb einer Ferienimmobilie

(djd). Ferien sind bekanntlich die schönsten Wochen des Jahres, sie vergehen allerdings auch viel zu schnell. Gerade während der freien Zeit reift bei vielen daher die Idee, sich am Lieblingsort ein zweites Zuhause aufzubauen. Direkt nach dem Aufstehen den Meerblick genießen, sich auch im Urlaub wie zu Hause fühlen, flexibel ohne lange Reiseplanung jederzeit eine Auszeit nehmen – viele gute Gründe sprechen für eine Ferienimmobilie. Die weiterhin niedrigen Zinsen lassen einen Kauf zusätzlich attraktiv erscheinen. Für die Finanzierung ist vor allem die folgende Frage entscheidend: Möchte der Interessent das Urlaubsdomizil hauptsächlich selbst nutzen oder ist es als Kapitalanlage und zur Vermietung gedacht? Die Nutzung hat wesentlichen Einfluss auf die Finanzierung.

Das selbst genutzte Ferienhaus

Bei Ferienimmobilien setzen Banken häufig strengere Regeln als bei einem Eigenheim, etwa was Eigenkapital oder weitere Sicherheiten angeht. Für Interessenten ohne prall gefülltes Sparbuch hat Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Lübeck, einige Tipps: „Da Sparen aufgrund der niedrigen Zinsen ohnehin kaum rentabel ist, lassen sich Rücklagen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten guten Gewissens in die eigene Immobilie investieren, ebenso wie fällige Bausparverträge, Erbschaften oder Privatkredite aus dem Familienkreis.“ Auch das Beleihen eines schuldenfreien Eigenheims sei möglich. Was Selbstnutzer außerdem beachten sollten: Viele angebotene Immobilien befinden sich in Feriensiedlungen. Ein fester Wohnsitz oder der spätere Altersruhesitz sind hier gar nicht möglich, berichtet Henning Ludwig: „Wohngebiete müssen deutlich strengere Anforderungen an die Infrastruktur erfüllen als Ferienhausgebiete und auch die Bauordnungen unterscheiden sich teilweise.“

Feriendomizil als Kapitalanlage

Schwieriger wird die Finanzierung reiner Ferienimmobilien, die vermietet werden. Entscheidend für die Rendite ist dabei die Lage der Ferienwohnung: Direkt am Meer erreicht sie beispielsweise eine deutlich höhere Belegungsquote als in zweiter und dritter Reihe. Zudem gilt diese Faustregel: Die Chancen für eine Finanzierung sind umso höher, je geringer die Abhängigkeit der Interessenten von den Mieteinnahmen ist. „Kreditnehmer sollten nicht auf eine Vermietung angewiesen sein, um die monatliche Rate aufbringen zu können. Schließlich ist die Auslastung stark vom Wetter und anderen Faktoren abhängig“, so Henning Ludwig weiter. Kapitalanleger sollten daher viel Eigenkapital einbringen und über ein hohes Nettoeinkommen sowie ausreichende Rücklagen verfügen.

Das Haus ist meins, das Grundstück nicht

Was Bauherren zum Erbbaurecht wissen müssen

(djd). Kirchen und Kommunen, Stiftungen und in seltenen Fällen auch Unternehmen bieten Grundstücke als Erbpachtland oder Erbbauland an. Der Bauherr zahlt keinen Grundstückspreis, sondern einen jährlichen Erbpachtzins. Das klingt nicht nur in Ballungsgebieten verlockend, in denen Grundstücke rar und teuer sind. Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen und das Für und Wider abzuwägen, rät Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Was ist der wichtigste Vorteil im Erbbaurecht?

Untypisch für den Erwerb von Wohneigentum ist die Tatsache, dass das Eigentum an Grund und Boden und dem darauf errichteten Gebäude auseinanderfallen. Der größte Vorteil dieser Konstruktion ist, dass Bauherren sich die Finanzierungskosten für das Grundstück zunächst sparen können.

Wie teuer ist Erbpacht unterm Strich?

Der jährliche Erbpachtzins liegt in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des aktuellen Grundstückswerts. Er wird normalerweise an den Verbraucherpreisindex angekoppelt und steigt moderat. Praktisch stehen Hausbesitzer, die einen Vertrag vor zum Beispiel 50 Jahren geschlossen haben, sehr gut da, weil die Grundstückspreise in vielen Regionen deutlich steiler angestiegen sind als die Verbraucherpreise. Wer heute einen Vertrag abschließt, zahlt mit der Erbpacht manchmal fast eine „zweite Miete“, und wie sich die Grundstückspreise in den nächsten Jahren oder gar in 99 Jahren entwickeln, kann niemand voraussehen. Es gilt also scharf zu rechnen, ob man mit einem Erbpachtvertrag wirklich besser fährt als mit der Finanzierung von Grundeigentum.

Was passiert nach Ablauf des Erbpachtvertrags?

Viele Verträge enthalten Verlängerungsklauseln. In der Regel wird der Erbpachtzins an den dann ermittelten Grundstückswert angepasst. Gibt es keine solche Klausel und fordert der Eigentümer das Grundstück zurück, muss er dem Hauseigentümer auf jeden Fall den Wert des darauf befindlichen Hauses ausbezahlen.

Welche Nachteile gilt es zu beachten?

Bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz kann der Erbbaugeber das Grundstück inklusive Haus zurückfordern, man spricht dann vom ‚Heimfall‘. Wie beim Erwerb eines Grundstücks muss sich der Erbpachtnehmer um Mängel am Grundstück und die Bodenbeschaffenheit sowie die Erschließung kümmern. Laut Rechtsanwalt Schmidt stellt das Erbbaurecht grundsätzlich eine interessante Alternative zum Grundstückserwerb dar. Allerdings muss „viel Wert auf die Vertragsgestaltung gelegt werden“, so Schmidt. Er empfiehlt Bauinteressenten daher, sich unabhängige juristische Beratung zum Beispiel bei einem Vertrauensanwalt des BSB zu sichern. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Anwaltsadressen.

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln. Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.

Drohnen bergen auch Gefahren

Was Hobbypiloten beim Fliegen der unbemannten Flugobjekte beachten sollten

(djd). Sie fliegen wie Rieseninsekten über Wald, Wiesen, Parks und Städten, liefern tolles Bild- und Videomaterial an ihre Besitzer und bringen Spaß: Drohnen erfreuen sich bei den Deutschen immer größerer Beliebtheit. Laut Schätzungen könnten bald mehr als eine Million durch Deutschlands Luftraum surren. Die Flugobjekte bergen aber auch Gefahren und sorgen zunehmend für ernste Probleme im Luftverkehr. Schließlich kommen große Multikopter auf mehrere Kilogramm Gewicht und sind bis zu 100 Stundenkilometer schnell. Seit Oktober 2017 unterliegt die Nutzung von Drohnen daher strengeren Auflagen, die Hobbypiloten unbedingt beachten sollten.

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht

Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss sie mit einer feuerfesten Plakette versehen werden, auf der Name und Anschrift des Piloten stehen. So kann der Besitzer nach einem möglichen Unfall leichter identifiziert werden. Für Drohnen ab zwei Kilogramm brauchen Eigentümer zusätzlich einen sogenannten Drohnenführerschein. „Generell haften Hobbypiloten für alle Schäden, die durch die Drohne entstehen, etwa wenn die Drohne während eines Flugs mit einer anderen zusammenprallt und diese schwer beschädigt wird“, sagt Thomas Doll, Leiter der Hauptabteilung Sach/HUK-Betrieb von den Kölner DEVK Versicherungen. Selbst wenn ein Unfall passiert, an dem der Pilot keine Schuld trägt, ist er in der Haftung. Zum Beispiel, wenn der Wind das Flugobjekt auf eine viel befahrene Straße trägt und eine Massenkarambolage verursacht. Zwar besteht für die Nutzung von Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht, doch längst nicht alle Privathaftpflichttarife enthalten diesen Schutz. Im Schadenfall kann es also teuer werden. Beim Kölner Versicherer hingegen sind Drohnen bis zu fünf Kilogramm im aktuellen Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Schutz gilt automatisch für alle Verträge, sofern der aktuelle Tarif Vertragsgrundlage ist, der seit Februar 2016 gilt.

Klare Regeln

Gut zu wissen: Drohnen oder Modellflugzeuge müssen laut Drohnen-Verordnung stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen und dürfen nur in Sichtweite geflogen werden. Höher als 100 Meter dürfen sie generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Besitzer von unbemannten Flugobjekten mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Das Treppenhaus ist kein Müllabladeplatz

Was dürfen Mieter vor ihrer Wohnung abstellen und was nicht?

(djd). Im Hauseingang drängen sich Fahrräder, Kinderwagen und Rollator. Bei Meiers im ersten Stock stapeln sich die Schuhe vor der Wohnungstür. Die Wagners pflegen ihre Pflanzenzucht im Treppenhaus und der griesgrämige Herr von oben parkt seine müffelnden Müllsäcke gern mal ein, zwei Tage neben der Fußmatte. Was mancher im Hausflur lagert, stört seinen Nachbarn gewaltig. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Leider ist die Nutzung des Hausflurs gesetzlich nicht ganz klar geregelt.

Hausflur gilt als Gemeinschaftsraum

„Grundsätzlich zählt das Treppenhaus zu den Gemeinschaftsräumen und kann somit von allen Mietern genutzt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Entscheidend ist jedoch, dass andere Mieter nicht beeinträchtigt werden. So muss beispielsweise der Fluchtweg gewährleistet sein, jeder ungehindert an seinen Briefkasten gelangen können und die Trage eines Notarztes durch den Flur passen. „Laut baurechtlicher Verordnung ist in der Regel eine Durchgangsbreite von einem Meter vorgeschrieben“, so Jürgens. Ansonsten kann der Vermieter in der Hausordnung festlegen, was im Treppenhaus gestattet ist, da er die Versicherungspflicht gegenüber den Mietern hat und dafür zu sorgen hat, dass diese im Hausflur keinerlei Gefahren ausgesetzt sind.

Aus diesem Grund sind Gegenstände wie Schuhschränke, Schirmständer, Blumenkübel und Putzzeug meist nicht erwünscht. Auch Fahrräder gehören nicht in den Hausflur, sondern in den dafür vorgesehenen Abstellraum, in den eigenen Keller oder die Wohnung. Ausnahmen können für Kinderwagen, Rollstühle oder Gehhilfen gelten – wenn genügend Platz vorhanden ist. Denn der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Eltern oder gehbehinderten Personen nicht zugemutet werden kann, Rollator oder Karre mehrere Stockwerke hochzutragen. Doch die jeweilige Regelung hängt oft von Einzelfällen ab. Darum ist Expertenrat – zu finden etwa unter www.iv-mieterschutz.de – hier angeraten.

Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Müllsäcke allerdings haben im Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen, genauso wenig wie Katzenklos oder Sportschuhe. Es gilt vor allem: Jeder sollte möglichst Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und gegebenenfalls höflich fragen, ob sich jemand an einem Blumentopf stört. Denn durch ein persönliches Gespräch kann ein Rechtsstreit meist vermieden werden.

Käufer statt Bauherr

Ratgeber Bauen: Bei Bauträgerverträgen sollte man genau hinschauen

(djd). Wer heute bauen will, kommt besonders in den städtischen Regionen, in denen Bauland knapp ist, kaum mehr an Bauträgern vorbei. Dass man dabei Baugrundstück und Haus aus einer Hand erwirbt, erscheint vielen Immobilieninteressierten zudem interessanter, als selbst ein Grundstück suchen zu müssen und darauf ein Haus errichten zu lassen. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich Bauverträge und Bauträgerverträge grundsätzlich unterscheiden“, erklärt Rechtsanwalt und Notar Kent Wilhelmi, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Beim Abschluss eines Bauträgervertrags sei der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber, also Käufer. Der Bauträger sei verpflichtet, ihm das vertraglich vereinbarte Eigentum zu verschaffen. „Allerdings muss der Erwerber frühzeitig Zahlungen leisten, während er erst später Eigentümer der Immobilie wird. Rechtsgrundlage für die Abwicklung bildet hier die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“, erläutert Kent Wilhelmi.

Vertragswerke auf nachteilige Klauseln prüfen lassen

Auch wenn viele Verbraucher die Rolle als Bauherr gerne abgeben, so lohnt es sich doch, bei Bauträgerverträgen genauer hinzusehen. Denn darin können Klauseln versteckt sein, die für den Käufer nachteilig sind. Als Beispiele nennt Wilhelmi nicht ordnungsgemäße und lückenhafte Leistungsbeschreibungen oder einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Bauträger nahezu freie Hand geben, den Leistungsumfang nach Belieben abzuändern. „Bei Eigentumswohnungen ist häufiger der Vorbehalt zu finden, dass der Bauträger nachträglich die Teilungserklärung verändert und so ins Sondereigentum des Erwerbers eingreifen kann. Auch das Fehlen verbindlicher Vertragsfristen für Bauzeit und Fertigstellungstermine oder ungesicherte finanzielle Vorleistungen des Käufers bergen Risiken“, warnt Kent Wilhelmi.

Bauträgervertrag muss rechtzeitig vorliegen

Im Sinne größerer Sicherheit empfiehlt der Vertrauensanwalt vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags eine Vertragsprüfung, am besten durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. Ein Ratgeberblatt „Der Bauträgervertrag“ und Adressen von Vertrauensanwälten stehen beispielsweise unter www.bsb-ev.de zur Verfügung. Da der Vertragsentwurf dem Verbraucher vom Notar mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin übermittelt werden muss, sollte genügend Zeit für eine gründliche Prüfung und gegebenenfalls Nachverhandlungen vorhanden sein.