Mit Sicherheit Betrug

Online-Banking: Vorsicht bei Video-Ident-Verfahren und bei Phishing-Mails

(djd). Online-Banking in Deutschland ist grundsätzlich sehr sicher. Die Banken haben ihre Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, etwa durch neue TAN-Verfahren wie die App-TAN. Allerdings werden auch die Methoden der Betrüger immer hinterhältiger. In jüngster Zeit versuchen sie verstärkt, über das Video-Ident-Verfahren an Daten von Bankkunden zu kommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dieser neuen Methode.

Unter einem Vorwand an Video-Ident-Verfahren teilnehmen

Das Video-Ident-Verfahren ist ein Online-Identifizierungsverfahren für die Bestätigung der Identität über einen Video-Anruf. Kreditinstitute nutzen es zum Beispiel für die Online-Kontoeröffnung. Vermehrt nutzen es aber auch Betrüger: Unter einem Vorwand versuchen sie, Verbraucher dazu zu bewegen, persönliche Daten preiszugeben. Mit den erbeuteten Daten können sie unter dem Namen ihrer Opfer etwa Konten bei Banken eröffnen und für kriminelle Zwecke nutzen. Eine Betrugsmethode besteht beispielsweise darin, den Eindruck zu erwecken, dass sich der Verbraucher im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens per Video identifizieren müsse, bevor er einen Arbeitsvertrag erhält. Wer Opfer eines Betrugs per Video-Ident-Verfahren geworden ist, sollte sehr schnell handeln. Das Bundeskriminalamt rät dazu, umgehend Anzeige zu erstatten. Der Betrug ist außerdem unverzüglich dem betroffenen Kreditinstitut zu melden und das Konto sperren zu lassen.

Phishing-Mail mit Sicherheitsversprechen

An einem Video-Ident-Verfahren sollte man tatsächlich nur teilnehmen, wenn man bezüglich der Korrektheit absolut sicher ist, meint auch Dr. Olaf Jacobsen vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Daneben häufen sich aber auch Angriffe von Betrügern über klassische Phishing-Mails. Auch diese immer realistischer aussehenden E-Mails verfolgen das Ziel, an persönliche Daten von Bankkunden zu gelangen. „Die Betrüger setzen dabei immer häufiger auf aktuelle brenzlige Themen. In einem akuten Beispiel geht es etwa um mehr Sicherheit im Online-Banking, ein neues Sicherheitssystem und neue AGBs“, erklärt Jacobsen. Wer darauf hereinfällt, dem drohe nicht nur die unfreiwillige Weitergabe seiner Zugangsdaten fürs Online-Banking, sondern auch von persönlichen Daten wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Handynummer und weiteren Zahlungsdaten. „Nutzer sollten deshalb genau hinschauen, bei welchen Nachrichten es sich um Fälschungen handeln könnte“, rät der BVR-Experte. Auf den angezeigten Absender solle man sich dabei niemals verlassen, er könne sehr leicht gefälscht werden.

Geld überweisen in Echtzeit

Sekundenschnell zahlen: Expertenantworten zu den drei wichtigsten Fragen

(djd). Girocard an das Bezahlterminal im Supermarkt halten – piep – fertig. Bei Beträgen bis 25 Euro ist nicht einmal die Eingabe einer PIN notwendig. Wohl kaum jemand hätte gedacht, dass man sich so schnell an das kontaktlose, komfortable Bezahlen beim Einkaufen gewöhnen kann. Ein Beispiel, wie Banken im Zahlungsverkehr zeitgemäße Angebote mit innovativen Zahlungsanwendungen für ihre Kunden entwickeln. Ein noch recht neuer Service sind sogenannte Echtzeit-Überweisungen. Damit erhalten Kunden mittels sekundenschneller Rund-um-die-Uhr-Überweisungen noch mehr Flexibilität. Hier sind die drei wichtigsten Fragen und die Antworten eines Experten dazu:

1. Was sind Echtzeit-Überweisungen?

Echtzeit-Überweisungen werden den Zahlungsverkehr in Europa in Zukunft noch mehr beschleunigen. „Dabei handelt es sich um ein neues europaweites Überweisungsverfahren, das Nutzern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Überweisungen in Euro werden dabei vom Girokonto sekundenschnell ausgeführt“, erklärt Axel Schindler vom Bundesverband der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die neuen Echtzeit-Überweisungen gibt es zunächst nur für Einzelüberweisungen, sie sollen aber sukzessive um die Nutzung von Sammelüberweisungen erweitert werden. „Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise können damit derzeit bis zu 15.000 Euro pro Auftrag überwiesen werden“, so der BVR-Experte.

2. Wer kann Echtzeit-Überweisungen nutzen?

Um Echtzeit-Überweisungen zu nutzen, ist lediglich ein Zugang zum Onlinebanking erforderlich. Voraussetzung: Die Bank oder Sparkasse des Zahlungsempfängers unterstützt ebenfalls dieses Zahlverfahren. „Mit einer Überweisung in Echtzeit kann der Zahlungsempfänger bei teilnehmenden Banken und Sparkassen in Europa schon in wenigen Sekunden über den Geldbetrag verfügen – ganz egal, wann die Überweisung ausgeführt wird. Damit unterscheidet sich die Echtzeit-Überweisung von einer elektronisch erteilten Standard-Überweisung. Denn sie benötigt in der Regel maximal einen Geschäftstag“, betont Axel Schindler.

3. Wie funktionieren Echtzeit-Überweisungen im Onlinebanking?

„Ob eine Überweisung an eine andere Bank oder Sparkasse in Europa in Echtzeit möglich ist, überprüfen unsere Banken nach der Eingabe der Überweisungsdaten im Onlinebanking“, erläutert Schindler. Sei dies der Fall, könne die Ausführungsvariante dann ausgewählt werden. Die Überweisung könne auch wie gehabt in der Standard-Ausführungsvariante beauftragt werden: „So etwa auch, wenn die Empfängerbank Echtzeit-Überweisungen noch nicht anbietet.“

Ohne Auszug profitieren

Mit einer Leibrente können Senioren den Boom bei den Immobilienpreisen nutzen

(djd). Die Immobilienpreise in Deutschland haben seit Jahren fast überall kräftig zugelegt. Doch wie kann man als Senior und Wohneigentümer daraus Kapital schlagen? Und vor allem wie, wenn sowohl Wertzuwachs als auch Vermögen fest in der Immobilie gebunden sind? Die Lösung kann eine Immobilien-Leibrente sein. Mit ihr kann man Vermögen flüssig machen, ohne Haus oder Wohnung verlassen zu müssen. Senioren profitieren vom eingetretenen Wertzuwachs noch zu Lebzeiten.

Lebenslange Zusatzrente und lebenslanges Wohnrecht

Bei einer Immobilien-Leibrente werden die eigenen vier Wände „verrentet“, das heißt an ein spezialisiertes Unternehmen verkauft. Im Gegenzug erhält man eine lebenslange Zusatzrente, die Monat für Monat zuverlässig Geld ins Portemonnaie spült. Eingestellt wird die Zahlung erst, wenn der Senior verstirbt oder wenn bei Paaren der Längerlebende verstorben ist. Zudem garantiert der Käufer ein lebenslanges Wohnrecht für alle Leibrentenberechtigten. Zugrunde gelegt wird beim Ankauf der Immobilie ihr aktueller Verkehrswert. Diesen Verkehrswert ermittelt ein unabhängiger Gutachter etwa des TÜV Süd, falls man beispielsweise an die Deutsche Leibrenten AG verkauft. „Vom Anstieg der Immobilienpreise profitieren die Interessenten in Form eines besseren monatlichen Leibrenten-Angebots oder einer höheren Einmalzahlung“, erklärt Vorstandsvorsitzender Friedrich Thiele. Immobilienvermögen mache sich so doppelt bezahlt: Als lebenslange Wohnsicherheit in den eigenen vier Wänden und über die Realisierung von Wertsteigerungen in einer günstigen Marktphase.

Zusätzlicher finanzieller Spielraum

Ein weiterer Vorteil des Leibrenten-Modells: In der Regel verpflichtet sich der neue Eigentümer, die angekaufte Immobilie instand zu halten und entsprechende Kosten zu übernehmen. Dem Verkäufer verschafft dies zusätzlichen finanziellen Spielraum. Sollte er später in ein Pflegeheim umziehen müssen, kann er die Immobilie vermieten oder vom Anbieter der Leibrente vermieten lassen. So kommen Einnahmen zusätzlich zur Leibrente zustande. Auch dabei profitiert man im Übrigen von den gestiegenen Immobilienpreisen: Denn die Mieten sind in den letzten Jahren ebenfalls kräftig nach oben geklettert. An einem Musterbeispiel wird deutlich, wie sich die Immobilien-Leibrente rechnet. Ein Paar, beide 75 Jahre alt, besitzt ein Eigenheim mit einem Wert von 300.000 Euro. Wird die Immobilie im Rahmen einer Immobilien-Leibrente verkauft, beträgt der rechnerische Wert des mietfreien Wohnrechts 920 Euro pro Monat. Dazu kommt eine Leibrente in Höhe von 820 Euro pro Monat. Der Gesamtwert der Leibrente beträgt somit 1.740 Euro pro Monat.

Eigenleistungen mit Risiken und Nebenwirkungen

Ratgeber Bauen: Aus diesen vier Gründen kann die Muskelhypothek bedenklich sein

(djd). Wenn ein Häuslebauer nicht gerade mit zwei linken Händen auf die Welt gekommen ist, wird er versuchen, durch Eigenleistungen seine Baukosten zu senken. Denn jede Handwerkerstunde kostet bares Geld. Mit der „Muskelhypothek“ kann man einiges sparen. Allerdings sollten Vorteile und Risiken von Eigenleistungen gut überlegt sein. Hier die wichtigsten vier Punkte:

– Fähigkeiten nicht überschätzen

Angehende Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Wer handwerklich durchschnittlich begabt ist, kann sich Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Tapezieren und Fliesen unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. „Die Rohinstallation der Haustechnik sollte immer ein Fachmann übernehmen, wenn der Bauherr keine Spezialkenntnisse hat“, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Im Schadensfall, wie etwa einem Brand, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt sei.

– Eigenleistung kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen

Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst nach Abschluss einer vorherigen Arbeit erbracht werden. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. „Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er auch schadensersatzpflichtig werden“, so Haas.

– Bei Mängeln droht Verlust der Gewährleistungsansprüche

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb vertraglich so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen – die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss.

– Ausreichender Schutz für Bauhelfer

Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern.

Je später, desto teurer

Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle werden Mängel rechtzeitig bemerkt

(djd). Die anhaltende Niedrigzinsphase macht’s möglich: In Deutschland erfüllen sich wieder mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden. Die Kehrseite der Medaille: Baufirmen können sich vor Aufträgen kaum retten, häufig leidet darunter die Sorgfalt. Richtig teuer wird schlampige Arbeit für den Bauherren, wenn ein Fehler erst sehr spät oder womöglich erst nach Fertigstellung des Hauses bemerkt wird. Je später die Entdeckung des Mangels, desto aufwendiger ist in der Regel die Behebung. Dagegen können sich Bauherren mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle schützen.

Baumängel schnell entdecken und beheben lassen

Bei der Qualitätskontrolle wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen von einem Bausachverständigen im Rahmen einer Begehung vor Ort auf Mängel und Ausführungsfehler überprüft. „Durch die erfahrenen Baugutachter können schon während der Bauzeit versteckte Baumängel entdeckt und umgehend durch die verantwortlichen Handwerker behoben werden“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Die direkte Baubegleitung und Bauprüfung der einzelnen Gewerke durch den Bauexperten trage dazu bei, eine hohe Ausführungsqualität zu gewährleisten und Nachlässigkeiten von Handwerkern aufzudecken. Je nachdem, wie umfangreich das Bauvorhaben ist, gibt es üblicherweise zwischen drei und fünf Begehungen. Die Schutzgemeinschaft etwa kooperiert dabei mit dem Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC), einer der größten und erfahrensten Prüfinstitutionen im Baugewerbe. Während der Begehungen durch einen VQC-Ingenieur wird das Haus systematisch vom Keller bis zum Dach durchgecheckt. „Sollten Verarbeitungsmängel auftreten, müssen diese erst fachgerecht abgearbeitet werden, bevor es das Qualitätszertifikat gibt, das die erfolgreiche Prüfung und mangelfreie Ausführung des Hauses bescheinigt“, so Haas. Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Energieeffizientes Bauen: Verarbeitung der Baustoffe wird komplexer

In Sachen Energieeffizienz sollen moderne Häuser heute ehrgeizige Werte erreichen. Dabei kommen moderne Baustoffe und Anlagen zum Einsatz. Ihre Verarbeitung ist jedoch komplexer geworden und verlangt eine enge Kooperation der einzelnen Gewerke am Bau. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Fehlern, können die angestrebten Energiewerte eventuell nicht erzielt werden. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kann auch hier rechtzeitig eingreifen, Fehler aufdecken und sachverständig benennen. Der Bauunternehmer wird umgehend informiert und kann den Mangel auch im eigenen Interesse beheben.

Die fünf größten rechtlichen Risiken

Studie: Wo kann man besonders schnell in einen juristischen Streit geraten?

(djd). Unstimmigkeiten und Reibereien im Beruf und im privaten Alltag eskalieren öfter zu ausgewachsenen Rechtsstreitigkeiten. Aber wo lauert für Verbraucher die größte Gefahr, in eine juristische Auseinandersetzung zu geraten? Roland Rechtsschutz hat aus allen Leistungsfällen des Jahres 2018 die fünf größten Risiken ermittelt.

1. Verträge: Von der Flugbuchung bis zum Autokauf

Der Klick im Online-Shop, die Buchung des nächsten Urlaubs oder auch der Kauf des neuen Wagens – beim Abschluss von Verträgen läuft nicht immer alles nach Plan. Die Bandbreite an Risiken ist hoch. Häufig ist bei solchen Problemen rechtliche Hilfe notwendig.

2. Arbeit: Krach mit dem Chef oder den Kollegen

Ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis, Mobbing durch den Büronachbarn oder die Kündigung: Gründe, sich mit Vorgesetzten oder Kollegen zu streiten, gibt es viele. Meist landen diese Fälle früher oder später vor Gericht – und lassen sich oft nur mit Rechtsbeistand klären. Die Anwalts- und Gerichtskosten etwa bei einer Kündigung sind für Arbeitnehmer oft nicht aus eigener Kraft zu stemmen. Zudem muss bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst tragen – auch der Gewinner. Mit einem Berufs-Rechtsschutz ist man vor diesem Risiko geschützt.

3. Verkehr: Blitzer-Foto, Knöllchen und Co.

Der Straßenverkehr birgt einiges an Ärgerpotenzial. Für Autofahrer geht es dabei häufig um Bußgelder oder den Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit. Besonders kritisch wird es aber, wenn sich ein Autofahrer nach einem Unfall zu schnell vom Ort des Geschehens entfernt: Hier droht nicht nur eine Geldbuße, sondern eine Strafanzeige. Der Verkehrs-Rechtsschutz von Roland etwa sichert im Übrigen auch den ruhenden Verkehr ab, etwa wenn man sich mit einem falsch geparkten Wagen ein Knöllchen einhandelt.

4. Wohnen: Zoff mit Nachbarn und Vermietern

Zoff zwischen Nachbarn und zwischen Mietern und Vermietern ist alltäglich: Mal geht es um zu laute Musik, mal um das Haustier in der Mietswohnung. Oft hilft bei solchem Zank eine Mediation unter Mitwirkung der Beteiligten, um die Wogen zu glätten und ein friedliches Miteinander nach der Konfliktlösung zu ermöglichen.

5. Schadenersatz: Von Zahnkrone bis Hundebiss

Die Zahnkrone bereitet schmerzhafte Probleme oder Nachbars Bello hat zugebissen: Wer als Geschädigter Schadenersatzforderungen durchsetzen will, braucht oft rechtlichen Beistand oder muss vor Gericht ziehen. Dann kommen zum Ärger auch noch hohe Rechnungen für das Verfahren hinzu. Eine preiswertere und nervenschonende Alternative stellt auch hier eine außergerichtliche Streitschlichtung etwa per Mediation dar.

Sparen durch Umschulden

Durch einen Bankwechsel können Immobilienbesitzer viel Geld sparen

(djd). Das Ende der bisherigen Zinsbindung ist in Sicht, das Ende der Restschuld hingegen noch lange nicht – was also tun? Für alle Immobilienfinanzierer stellt sich früher oder später diese Frage. Das Fortführen der Baufinanzierung bei der bisherigen Bank, die sogenannte Prolongation, scheint für viele Hausbesitzer die einzige Möglichkeit zu sein. Doch es gibt eine Alternative, die sich lohnen kann: die Umschuldung. Dabei wird für die Restschuld eine Finanzierung mit einer anderen Bank abgeschlossen, verbunden mit der Chance, neu über die Konditionen zu verhandeln und das beste Angebot zu wählen.

Ein Stundenlohn von 4.000 Euro

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, bei einem neuen Anbieter bessere Vertragsbedingungen zu finden als bei der eigenen Hausbank. Zudem wird der Immobilienwert bei einer Umschuldung neu bemessen. In den meisten Fällen ist der Wert gestiegen. Dadurch sinken der Beleihungsauslauf und das Risiko der Bank, was sie mit günstigeren Konditionen und niedrigeren Zinsen belohnt. Welches Sparpotenzial sich hinter einer Umschuldung verbirgt, zeigt der Fall von Familie Seifert. Eine Restschuld von rund 100.000 Euro war bei ihnen noch offen. Bei der neuen Bank liegt der Zins 0,87 Prozentpunkte unter dem der bisherigen Hausbank, zusätzlich übernimmt sie die Gebühren für den Wechsel. Das bedeutet unter dem Strich eine Ersparnis von rund 8.000 Euro. „Der Zeitaufwand für die Seiferts betrug etwa zwei Stunden – macht einen Stundenlohn von fast 4.000 Euro. Zudem ist die Familie ein Jahr früher mit der Finanzierung fertig“, berichtet Gereon Reglinski, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Wesel.

Früher Vogel fängt den Wurm

Immobilienbesitzer sollten die Anschlussfinanzierung nicht auf die lange Bank schieben, so der Experte weiter: „Wer bis zum letzten Tag wartet, der hat nur noch die Möglichkeit, das Hausbank-Angebot anzunehmen, und das ist erfahrungsgemäß nie das günstigste“, sagt Gereon Reglinski. Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen die Umschuldung einer laufenden Baufinanzierung ohne Probleme und vor allem ohne weitere Kosten möglich ist: Wenn die Sollzinsbindung ausläuft oder wenn die Zinsbindung bereits länger als zehn Jahre läuft. Aus der Sicht von Reglinski ist etwa fünfeinhalb Jahre vor Ende der Zinsbindung ein guter Zeitpunkt gekommen, um auf die Anschlussfinanzierung zu schauen, denn: „Ab 66 Monaten im Voraus bieten Banken ein Forward-Darlehen an. Damit lassen sich die aktuell günstigen Zinskonditionen für eine Anschlussfinanzierung sichern, die erst in mehreren Jahren ansteht.“

Ärgerlicher Etikettenschwindel

Verbraucherschutz: Stromkunden werden durch Kennzeichnungen oftmals getäuscht

(djd). Etikettenschwindel ist für Verbraucher ein Ärgernis. Wer heute im Supermarkt einkauft, möchte auf der Verpackung sehen, welche Inhaltsstoffe mit welchen Anteilen das jeweilige Produkt besitzt. Nährwertangaben etwa sind seit 2016 in den Ländern der EU grundsätzlich verpflichtend. Was kaum jemand weiß: Bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher dagegen oftmals in die Irre geführt, der tatsächliche Strommix wird nicht korrekt angegeben. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor.

Viele Versorger ohne aktuelle Stromkennzeichnung

Erstmals wurde die Stromkennzeichnung aller deutschen Energieunternehmen unter die Lupe genommen und der Strommix von knapp 1.200 Anbietern untersucht. Rund 20 Prozent von ihnen kamen ihrer Pflicht nicht nach und hatten keine aktuelle Stromkennzeichnung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, sieben Prozent der Kennzeichnungen waren fehlerhaft. Zudem ist der Strommix für den Kunden häufig nicht leicht auffindbar. Dabei ist die Kennzeichnung der Stromqualität in Deutschland Pflicht – jedes Energieunternehmen muss jeweils bis zum 1. November den Unternehmensstrommix veröffentlichen. „Die Untersuchung zeigt, dass vielen Versorgern die transparente Information über den Strommix nicht sonderlich wichtig ist“, erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft des Ökostromanbieters LichtBlick, der die Studie in Auftrag gab. Die Übersicht findet man unter www.lichtblick.de/strommix.

40 Prozent haben keinen eigenen Ökostrom im Portfolio

Bereits 2018 hatte eine Recherche unter den 50 größten Energieanbietern aufgezeigt, dass die meisten deutlich mehr Kohlestrom beschaffen, als in der gesetzlichen Stromkennzeichnung angegeben wird. „Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung zeigt nicht den tatsächlich beschafften Strom der Unternehmen“, so Lücking. Grund dafür sei ein aus Verbrauchersicht komplizierter Mechanismus. Deshalb habe man in der Aufstellung den jeweiligen vom Versorger eingekauften Strommix dargestellt. „So wird für den Kunden ersichtlich, wie viel Ökostrom der Versorger tatsächlich bezieht“, erläutert Lücking. Besonders dreist sei der gesetzlich verordnete Etikettenschwindel bei knapp 40 Anbietern in Deutschland: Sie weisen den verpflichtenden Erneuerbaren Energie Anteil (EEG) aus, haben aber gar keinen eigenen Ökostrom in ihrem Portfolio, sondern ausschließlich fossile oder Atomenergie. Auf der anderen Seite seien mittlerweile rund 19 Prozent der gecheckten Unternehmen reine Ökostromanbieter.

Auch für den Worst Case gewappnet

Bauschäden und Pleite des Bauunternehmers: So können sich Bauherren schützen

(djd). Beim Bau eines Eigenheims drohen einige Widrigkeiten, die hohe Kosten verursachen und den Zeitplan gehörig durcheinander wirbeln können. Bauschäden etwa erfordern oftmals teure Nachbesserungen. Der Worst Case aber tritt ein, wenn der Baupartner während der Bauphase in die Insolvenz schlittert. So können sich Bauherren für beide Eventualitäten wappnen:

1. Bauschäden

Bei Streitigkeiten nach der Bauabnahme aufgrund von Bauschäden sollte der Bauherr Fakten auf den Tisch legen können. Sie sollten optimalerweise durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen? Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. „Damit hat der Bauherr eine fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

2. Insolvenz des Baupartners

Wenn der Baupartner während der Bauphase in finanzielle Schieflage gerät oder sogar pleite geht, hat dies gravierende Konsequenzen: Unfertige Bauten, ohne Gegenleistung bezahlte Raten und die Fertigstellung durch einen Nachunternehmer bedeuten immense Kosten, die nicht einkalkuliert sind. Da der Gesetzgeber Bauherren für einen solchen Fall nur unzureichend schützt, sollte man bereits im Vorfeld selbst für größtmögliche Sicherheit sorgen. „Bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen, etwa durch das Einholen einer Bonitätsauskunft“, so Haas. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen des Auftraggebers vorsehe: „Diese sind regelmäßig durch den Bauunternehmer zu bringen und nach Ausführung durch den Auftragnehmer gemäß Zahlungsplan zu begleichen.“ Sind noch nicht erbrachte Leistungen dagegen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits bezahlt, sieht es für den Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder bekommt man vom Insolvenzverwalter kaum zurück. Bauherren können zudem eine Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung im Bauvertrag vereinbaren. Sie garantiert im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens.

Mit Sicherheit Steuern sparen

Versicherungen und Altersvorsorge: Beim Fiskus Geld zurückholen

(djd). Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen. Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren lässt. Einige Möglichkeiten bieten dabei die Beiträge für bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So können beispielsweise die Kosten für die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Autofahrer und Hundehalter können sich darüber freuen, dass dies auch für die Kfz- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Risikolebensversicherungen

Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Außerdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhält. Diese Person muss nämlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen. „Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro“, sagt Dr. Michael Martin von der Nürnberger, „doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20.000 Euro.“ Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.

Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Als Altersvorsorgeaufwendungen können gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden, wozu es auf www.nuernberger.de weitere Infos gibt. Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Für 2019 gilt aber die Höchstgrenze von maximal 24.305 Euro. Verheiratete können das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge, bei denen jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden können.