Krankenkasse: So viel Bonus gibt’s für Kids

Seepferdchen, Yogakurs, Prophylaxe: Wer sich schlau macht, kann kräftig sparen

(djd). Ein Schwimmkurs steht an oder der nächste Besuch beim Zahnarzt. Man sucht für den gestressten Teenager eine Möglichkeit, Entspannungstechniken zu lernen oder meldet sein Kind im Sportverein an – dann lohnt es sich für gesetzlich Versicherte, bei der Krankenkasse nachzuhaken. Denn eine Vielzahl an Angeboten wird entweder ganz von den Kassen übernommen oder – über Bonusprogramme – bezuschusst. „Viele wissen gar nicht, wie umfangreich die Präventionsleistungen gerade für Kinder sind“, weiß Maren Soehring von der IKK classic. Immer größer werde zum Beispiel die Anzahl zertifizierter Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und auch Ernährung. Deshalb: Erst schlau machen, dann buchen.

Gesundheitskurse zum Nulltarif: Von Rückenfitness für Kids, Stressbewältigung für Kinder bis hin zu Yoga oder Koordinationstraining gibt es eine Vielzahl von Gesundheitskursen speziell für die Jüngeren. Die Teilnahmekosten für zertifizierte Kurse übernimmt die Krankenkasse oftmals ganz. Welche Angebote es in der Nähe gibt, zeigt zum Beispiel die Kursdatenbank unter ikk-classic.zentrale-pruefstelle-praevention.de/kurse.

Schwimmen lernen: Wer sein Kind zum Schwimmkurs anmeldet, sollte einen Blick ins Bonusprogramm seiner Krankenkasse werfen. Erworbene Abzeichen, etwa das Seepferdchen, werden hier in der Regel angerechnet. Auch die aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnesscenter wird über das Bonusprogramm belohnt. Pro Jahr können Kinder so bis zu 60 Euro einstreichen.

Professionelle Zahnreinigung: Bei einigen Krankenkasse können auch Kinder seit Kurzem einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Anspruch nehmen. „Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, weil saubere Zähne einfach länger gesund bleiben“, erklärt IKK-Expertin Maren Soehring. „Gerade bei Kindern, die eine Zahnspange tragen, reicht selbst gründliches Putzen manchmal nicht aus. Hier kann die professionelle Reinigung helfen, Zahnschäden zu verhindern.“

Hautcheck vor dem nächsten Sommer: Je eher veränderte Leberflecken oder Muttermale erkannt werden, desto besser kann Hautkrebs vorgebeugt werden. Viele Kassen haben daher die Altersbeschränkung für den regelmäßigen Hautcheck aufgehoben und erstatten auch bei Kindern die Kosten für die Untersuchung.

U-Untersuchungen und Impfungen: Zur gesetzlichen Vorsorge für Kinder gehören die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 für Jugendliche. Wer sie in Anspruch nimmt, kann über das Bonusprogramm Prämien abrufen. An den weiteren Check-ups (U10, U11 und J2) beteiligen sich viele Kassen oder übernehmen die Kosten ganz. Auch immer mehr Impfungen, zum Beispiel Reiseschutzimpfungen, werden bezahlt.

Bei Geldfragen nicht die Flinte ins Korn werfen

Es gibt interessante Alternativen zu Sparbuch, Girokonto oder Tagesgeld

(djd). Deutschland ist ein Land der Sparer. Rund 2,6 Billionen Euro liegen hierzulande laut Deutscher Bundesbank auf Spar- und Tagesgeldkonten der Banken und Sparkassen, obwohl Bankkunden dafür schon seit Jahren praktisch keine Zinsen mehr bekommen. Aber warum ist das so? Banken und Sparkassen erhalten bei der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Einlagen selbst auch keine Zinszahlungen mehr, sondern müssen aktuell 0,4 Prozent Negativzinsen bezahlen. Dieser Zinssatz könnte noch weiter abgesenkt werden, entsprechende Ankündigungen hat die EZB bereits gemacht. Für Sparer gibt es allerdings interessante Alternativen zu Sparbuch, Girokonto oder Tagesgeld, Verbraucher müssen sich nicht damit abfinden, dass sie keine Zinsen für ihr Guthaben erhalten. „Wir raten den Bankkunden, die Flinte nicht ins Korn zu werfen, sondern das Gespräch mit ihrem Berater zu suchen und eine Umschichtung von Geldern in rentablere Anlageformen mit vertretbaren Risiken zu erwägen“, rät beispielsweise Dr. Andreas Bley, Chefvolkswirt des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Mit Altersvorsorge früh beginnen

Tipps für die Geldanlage, so Bley, würden immer von der persönlichen Lebenssituation und Risikofreude abhängen. Bei der Altersvorsorge etwa gebe es verschiedene Möglichkeiten, dabei sollte man aber nichts überstürzen, sondern sich immer erst gut beraten lassen: „Eine der wichtigsten Grundsätze für die Altersvorsorge ist es, möglichst früh damit zu beginnen. Finanzielle Vorsorge ist generell aus vielen Gründen nötig, etwa für ungeplante Ausgaben wie einen neuen Pkw, im Fall längerer Krankheiten und nicht zuletzt als Baustein für die Altersvorsorge.“ Am Ende komme es für den besten Anlageerfolg auf eine ausgewogene Mischung aus Fonds, Anleihen, klassischen Sparprodukten oder kapitalbildenden Versicherungen an.

Immobilien: Preisanstieg vs. Niedrigzinsen

Für viele Bundesbürger sind die Alternative zum Nullzins auf Spareinlagen und Tagesgelder unverändert Immobilien. Die Nachfrage bleibt hoch, die Preise sind in vielen Regionen weiter gestiegen. Der Effekt historisch niedriger Bauzinsen wird durch die gestiegenen Immobilienpreise deshalb häufig mehr als ausgeglichen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, in eine Immobilie zu investieren, sollte deshalb ebenfalls im Vorfeld das Gespräch mit dem Bankberater suchen. Er wird dem Kunden beispielsweise Tipps geben, wie viel Eigenkapital er mitbringen sollte, wie lange seine Sollzinsbindung, mit der er sich vor einer Zinswende schützt, sein sollte und welche Tilgungsrate bei einem Annuitätendarlehen zu empfehlen ist.

Darf das Traumhaus jeden Preis kosten?

Tipps für die Immobilienfinanzierung bei überteuerten Angeboten

(djd). Die Immobilienpreise in Deutschland kennen seit Jahren nur eine Richtung – stetig nach oben. Selbst Randlagen haben sich spürbar verteuert. Wer den Kauf eines Zuhauses für die Familie plant, sieht sich mit Preisvorstellungen konfrontiert, die den eigentlichen Wert der Wohnung oder des Hauses übersteigen. Trotzdem kaufen? Oder weitersuchen? Vor dieser Frage stehen derzeit viele Interessenten.

Das eigene Budget kennen und beachten

Verkäufer und Besitzer von Baugrundstücken sind in einer geradezu paradiesischen Situation, bestätigt Pascal Schultes, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Leverkusen: „Wohneigentum ist so knapp und begehrt wie nie zuvor, und folglich werden hohe Preise verlangt.“ Der historisch niedrige Bauzins verstärke die Nachfrage nochmals. Angesichts des zu knappen Angebots gibt es kaum noch Verhandlungsspielräume, immer häufiger schrauben Bieterverfahren den Preis zusätzlich in die Höhe. Für Käufer ist es dabei wichtig, besonnen zu bleiben und das eigene Budget nicht aus dem Blick zu verlieren. Gerade Situationen, in denen der Meistbietende den Zuschlag erhält, verlocken dazu, noch etwas mehr draufzulegen. „Mein Rat lautet immer, bei der ursprünglich ausgewählten Monatsrate zu bleiben“, so Schultes.

Eine unabhängige Bewertung nutzen

Aber woher sollen Käufer wissen, ob der verlangte Preis angemessen ist? Für die erste Einschätzung greift der Spezialist für Baufinanzierung auf 15 Jahre Berufserfahrung in der Region zurück. Außerdem nutzt er Bewertungsprogramme, die auch bei Banken im Einsatz sind. So kann er schon im Vorfeld prüfen, ob die Differenz zwischen Preis und Wert zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung führt. „Ist die Immobilie extrem überteuert, gehen Banken da in der Regel nicht mehr mit“, erklärt Schultes. Allerdings sei nach seinen Worten eine Differenz zwischen Preis und Wert von circa 15 Prozent mittlerweile fast üblich und müsse dem Kauf nicht im Weg stehen – solange die Finanzierung solide geplant sei. „Wenn zum Beispiel die Lage für die persönlichen Wünsche perfekt ist, nehmen die zukünftigen Besitzer durchaus einen überhöhten Preis in Kauf“, so die Erfahrung von Pascal Schultes.

Finanzierung gesund kalkulieren

Entscheidend bei der Finanzierung einer überteuerten Immobilie ist eine grundsolide Kalkulation. So können die Eigentümer der Anschlussfinanzierung nach Ende der Zinsbindung gelassen entgegensehen. Schultes rechnet dafür mit einem hohen fiktiven Zins, damit die Käufer über die gesamte Kreditlaufzeit auf der sicheren Seite sind. Als grobe Orientierung nennt Schultes eine Zinsbindung von 15 Jahren und mindestens 2,5 Prozent Tilgung.

Baunebenkosten realistisch kalkulieren

Ratgeber Immobilien: Seriöse Finanzplanung muss alle Ausgaben berücksichtigen

(djd). Die sogenannten Baunebenkosten werden bei der Planung des Eigenheims häufig unterschätzt. Tatsächlich können sie rund 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen – wer diese Ausgaben nicht einkalkuliert, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. „Die Baunebenkosten kann man durchaus seriös in die Finanzplanung einbeziehen“, meint beispielsweise Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Man müsse es aber auch wollen – und daran hapere es bei so manchem Hausbauberater. Aus Angst, den Auftrag nicht zu bekommen, so Haas, würden die Berater die Kosten stattdessen oftmals schönrechnen.

Reine Baukosten erhöhen sich erheblich

Makler beispielsweise verlangen je nach Region, Lage und Qualität des Grundstücks zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises als Provision. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland aktuell 3,5 bis 6,5 Prozent – und der Grunderwerb selbst unterliegt der Beurkundungspflicht bei einem Notar. Die Kosten dafür können individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Vermessungskosten sind ebenfalls ein erheblicher Teil der Baunebenkosten. Dazu kommen unter anderem Planungskosten, Ausgaben für Prüfstatiker und Baugrundgutachten, Kosten für die Erschließung und Verlegung der Hausanschlüsse sowie für die Gestaltung der Außenanlagen.

Addiert man all diese Positionen, kommt eine stattliche Summe zusammen. Diese erhöht die reinen Baukosten aus dem Hausbauprospekt um ein gutes Stück und muss meist aus Eigenmitteln erbracht werden. „Bauherren sollten deshalb bereits bei den ersten Planungen eine detaillierte Aufstellung über alle in Zusammenhang mit dem Neubau oder Kauf entstehenden Kosten machen und mit den Berechnungen des Hausbauberaters vergleichen“, rät Florian Haas. Nur so bekomme man auch Klarheit über die Größenordnung des Gesamtprojekts und könne nach Abschluss der Planungen eine seriöse und ausreichende Finanzierung auf die Beine stellen.

Checkliste mit einer Übersicht zu allen Kosten

Die Schutzgemeinschaft beispielsweise stellt ihren Mitgliedern und anderen Bauwilligen unter www.finanzierungsschutz.de eine Checkliste zur Verfügung, welche die einzelnen zu berücksichtigenden Punkte aller im Bauprozess entstehenden Kosten systematisch auflistet. Daneben bietet die Seite weitere wertvolle Hinweise sowie Checklisten und Ratgeber rund um den Hausbau.

Wenn beim Hausbau das Geld knapp wird

Eine Bauherrenbürgschaft kann für Bauherren und Bauunternehmer nützlich sein

(djd). Beim Bau einer Immobilie stehen enorme Summen auf dem Spiel – für den Bauherrn und für den beauftragten Unternehmer. Lässigkeit im Umgang mit dem vielen Geld verbietet sich von selbst, beide Partner wollen und müssen sich für den Fall der Fälle absichern, dass der jeweils andere Partner im Laufe des Projekts in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Keine Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe

Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Bauleistungen abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung verlangten Auftragnehmer früher im Werkvertrag (AGBs) oft auch eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme. „Dies war aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn „kritisch“ werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde. „Nach aktueller Rechtslage darf der Bauunternehmer, sofern er Abschlagszahlungen verlangt, den Bauherrn zur Leistung von Zahlungssicherheiten in Höhe von maximal der nächsten fälligen Rate verpflichten. Alternativ pauschal maximal 20 Prozent der Vertragssumme“ so Haas weiter.

Flexible und unkomplizierte Bürgschaftslösung

Die Schutzgemeinschaft hat deshalb die Bauherrenbürgschaft entwickelt. Damit ist es möglich, eine Bürgschaft für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren, etwa der Schlussratenzahlung, online zu beantragen, wenn dies vertraglich vom Bauunternehmen gefordert wird. Der Antrag kann in wenigen Schritten unter www.bauherren-buergschaft.de gestellt werden und kostet einmalig ab 75 Euro. Maximal bezahlt der Bürgschaftsnehmer 336 Euro bei einer Bürgschaftssumme von 80.000 Euro. Die flexible und unkomplizierte Lösung wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche konzipiert. Passend zum Bauvorhaben und dem Werkvertrag kann die Höhe der Bürgschaft vom Bauherrn frei gewählt werden. Deshalb sei die Bauherrenbürgschaft eine faire Lösung für Bauherren und Bauunternehmen.

Gezielt versichern

Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Absicherung der Berufsunfähigkeit

(djd). Hinterm Steuer eines Brummis sitzen, Kranke pflegen oder Tag für Tag kochen für über hundert Menschen in einer Kantine: Unser Beruf fordert von uns allen große Leistungen. Was man dafür alles können muss, merkt man meist erst dann, wenn einem bestimmte Fähigkeiten durch Krankheit oder Verletzung verlorengehen. Was tut ein Fernfahrer, wenn die Augen Probleme machen? Und wie kommt ein Koch zurecht, wenn er seine Hände nicht mehr gebrauchen kann?

Zukunftsplanung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig

Ohne private Absicherung wie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine zuverlässige Zukunftsplanung in keinem Beruf mehr möglich. Doch für manche Arbeitnehmer kommt diese Form der Absicherung beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen nicht infrage. Andere müssen aufgrund ihres besonders hohen Arbeitsrisikos so hohe Prämien zahlen, dass sie sich den vollen Versicherungsschutz schlicht nicht leisten können. Für sie, aber auch für Berufseinsteiger, kann eine Grundfähigkeitsversicherung ein tragfähiger Basisschutz sein, der erheblich leichter zu finanzieren ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert die starke Beeinträchtigung beziehungsweise den Verlust wichtiger Fähigkeiten ab, etwa Stehen, Knien, Bücken oder Sehen. Auf www.nuernberger.de wird darüber umfassend informiert.

Situation der Pflegekräfte kritisch

Eine Berufsgruppe, die zwar einen besonderen Absicherungsbedarf hat, sich die normale Berufsunfähigkeitsversicherung aber häufig nicht im gewünschten Umfang leisten kann, sind Pflegekräfte. „Dabei sind gerade Kranken- und Altenpfleger auf ganz bestimmte Fähigkeiten wie Heben, Tragen oder den Gebrauch der Hände angewiesen“, erklärt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung. „Doch was passiert, wenn sie zum Beispiel nicht mehr lange stehen oder nicht mehr richtig greifen können?“ Vom Staat bekommen Sie wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann hier die passende Lösung sein, weil sie viele der Fähigkeiten absichert, die für Beschäftigte im Gesundheitswesen wichtig sind.

NEWS – Projektentwicklung

Revitalisierung Fachmarktzentrum Freiberg mit neuem Ankermieter REWE/Penny
Projektsteuerung für ein Family-Office und Business-Development-Projekt für eine italienische Firmengruppe

Schlechtes Gewissen passé

Moderne, emissionsarme Holzfeuerstätten erfüllen gesetzliche Umweltanforderungen

(djd). Umweltverträglichkeit und Emissionen? Gesetzliche Regelungen und Verbote? Wer mit dem regenerativen und CO2-neutralen Energieträger Holz heizt oder künftig heizen will, sieht sich immer wieder mit kritischen Fragen konfrontiert. Viele fragen sich dann: Macht Heizen ein schlechtes Gewissen als vermeintlicher Umweltsünder? Tatsächlich erfüllen moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen bei vorschriftsmäßiger Befeuerung mit dem richtigen Holz alle aktuellen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte. Diese wurden in der verschärften zweiten Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt. Während der Kachelofentage 2019 vom 4. bis 12. Oktober kann man sich umfassend über moderne Kachelofentechnologien informieren. Ansprechpartner in der Region stehen auf der Seite www.kachelofenwelt.de, dem Infoportal der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft (AdK).

Reines Gewissen mit modernen Geräten

Zudem sind Holzfeuerstätten neueren Datums deutlich sauberer als bisher dargestellt: Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Neuberechnung der Gesamtemissionen der Holzfeuerungsanlagen jetzt auch die positiven Effekte durch moderne, saubere Neuanlagen und durch stillgelegte Altanlagen berücksichtigt. Zuvor wurden die Emissionsbilanzen mit Emissionsfaktoren des veralteten Anlagenbestands von 2005 abgeschätzt, was höhere Emissionen ergab. Nun zeigt sich: Die Novelle der Immissionsschutzverordnung, die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft hat, wirkt sich ganz konkret aus. Von 2010 bis 2015 sanken die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen insgesamt um rund ein Drittel. Ihr Rückgang war deutlich stärker als bei anderen Feinstaubquellen wie dem Schüttgutumschlag, dem Straßenverkehr, der Industrie, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft.

Saubere Sicherheit vom Fachmann

Fazit: Heizen mit Holz ist nachhaltig, entlastet die Umwelt durch Einsparung von CO2 und fossilen Brennstoffen. Moderne Festbrennstofffeuerstätten sind hinsichtlich ihrer Emissionen und der Verbrennungstechnik stark optimiert. Die Geräte emittieren sieben- bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er-Jahren, haben hohe Wirkungsgrade und erfüllen die verschärften gesetzlichen Anforderungen. Feuerstätten, die seit Anfang 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch bei Feinstaubalarm wie in Stuttgart betrieben werden. Bei der Neuanschaffung oder einem Austausch der bestehenden Holzfeuerstätte sollte man sich beim Ofen- und Luftheizungsbauer informieren.

Zukunftssicher bauen, Fördergelder nutzen

Neubau energetisch besser planen, als im Gesetz verlangt

(djd). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auf dem Weg. Der Gesetzgeber bündelt darin die energetischen Anforderungen an Gebäude, die bisher in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt waren. Damit will man das Energiesparrecht für Gebäude vereinheitlichen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bleibt der vorliegende Gesetzesentwurf hinter den Möglichkeiten zurück und schreibt überwiegend die aktuell geltenden Regeln aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) fort.

Mit besserem Energiestandard Fördergelder erlangen

Bauherren, die genau nach den definierten Vorgaben bauen, bleiben hinter den strengeren EU-Vorgaben zurück, warnt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Sie laufen Gefahr, dass ihr Haus bereits in einigen Jahren nicht mehr den geltenden Standards entspricht – das kann sich direkt auf den Wert des Gebäudes auswirken. Sinnvoll ist es daher aus Sicht der Verbraucherschützer, bereits heute energetisch besser zu bauen als von den Gesetzen verlangt. Nicht zuletzt ist das auch eine wichtige Voraussetzung, um in den Genuss von Fördergeldern beispielsweise über die KfW Förderbank zu gelangen.

Energiesparziele und Förderung absichern

Die Einschaltung eines Energieberaters und eines unabhängigen Bauherrenberaters ist dabei auf jeden Fall sinnvoll und bereits in der Planungsphase zu empfehlen, Infos und Adressen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bauherrn bei der Auswahl und Beantragungen von Fördergeldern unterstützen. Während der Bauphase stellt eine baubegleitende Qualitätskontrolle sicher, dass die angestrebten Energiesparziele im gebauten Gebäude tatsächlich erreicht werden. Das ist nicht nur wichtig, um die künftigen Energiekosten niedrig zu halten, sondern auch eine Absicherung für die Förderung. Werden die Ziele verfehlt, die für die Erlangung der Fördergelder vorgeschrieben sind, können Gelder zurückverlangt werden. Dadurch kann das gesamte Finanzierungskonzept in Schieflage geraten.

Bescheid wissen und Ärger vermeiden

Das sollten Mieter bei der Untervermietung über Airbnb beachten

(djd). Die Mieten in vielen deutschen Städten sind in den letzten Jahren extrem gestiegen. Für Mieter kann es deshalb eine interessante Option sein, die ganze Wohnung oder einzelne Zimmer über die Plattform Airbnb zu vermieten und damit die eigene Miete zumindest teilweise zu „refinanzieren“. Dabei muss man aber einiges beachten. Verstöße können zu Bußgeldern, Abmahnungen oder zur Kündigung des Mietvertrages führen. Hier die wichtigsten Tipps:

– Vermieter muss Erlaubnis geben

Wer als Mieter die Wohnung oder einzelne Zimmer auf Airbnb einem Gast anbieten möchte, braucht das Einverständnis seines Vermieters. Die Erlaubnis sollte man sich schriftlich einholen. „Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 muss dies eine spezielle Erlaubnis für die Untervermietung an Touristen sein“, erklärt Roland-Partneranwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön. Das Einverständnis des Vermieters sei im Zweifel also nur dann ausreichend, wenn darin die Vermietung konkret über Airbnb erlaubt werde.

– Vermieter darf Zustimmung verweigern

Soll die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus an einen Gast vermietet werden, kann der Vermieter frei entscheiden, ob er dies erlaubt. Will man nur ein einzelnes Zimmer vermieten und kann ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, hat man einen Anspruch auf eine Erlaubnis. Der Vermieter darf seine Zustimmung aber verweigern, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar wäre. „Dies ist etwa der Fall, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt würde“, so Mundt.

– Gute Argumente vorbringen

Für die Begründung eines berechtigten Interesses sind aussagekräftige Argumente nötig. „Die bloße Aussicht auf Einnahmen durch Airbnb bedeutet kein berechtigtes Interesse“, erklärt Rechtsanwältin Mundt. Es müsse nachgewiesen werden, dass persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Zudem müsse das berechtigte Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. Laut Deutschem Mieterbund wäre ein typisches Beispiel für ein solches Interesse, dass die Miete sonst nicht mehr bezahlt werden kann.

– Zweckentfremdungsverbot von Stadt zu Stadt unterschiedlich

Kommunen schränken mit Zweckentfremdungsverboten die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses über Airbnb ein. Die Regelungen fallen dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus.

– Haftung für Schäden

Gastgeber sind für sämtliche Schäden oder negative Folgen wie Ruhestörungen verantwortlich, die ein Gast in der Wohnung verursacht. Airbnb hat für solche Fälle zwar Absicherungsangebote, dabei gibt es aber Ausnahmen, und es sind aufwendige Dokumentationsprozesse notwendig.