BAUVERTRÄGE NICHT UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN

Bei Angaben zur Bauzeit und zum Zahlungsplan genau hinsehen

(djd). Der Gesetzgeber hat die Rechte von Bauherren gegenüber den beauftragten Bauunternehmen gestärkt. Dennoch beobachten die Vertrauensanwälte und Berater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) immer wieder, dass Unternehmen versuchen, verbriefte Verbraucherrechte zu umgehen. Denn viele Verträge enthalten verbraucherfeindliche, zum Teil nicht gesetzeskonforme Vertragsbestandteile und -formulierungen. So berichtet BSB-Geschäftsführer Florian Becker, dass solche Klauseln besonders häufig bei Angaben zur Bauzeit sowie beim Zahlungsplan zu finden seien.

Klauseln zur Fertigstellung und zu Zahlungsplänen sind oft nicht gesetzeskonform

„Die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt“, so Becker. Dabei hatte der Gesetzgeber den Verbrauchern dieses Recht ausdrücklich zugestanden, um ihnen eine verlässliche Planung der Finanzierung zu ermöglichen und Doppelbelastungen beim Umzug zu vermeiden. Viele Bauunternehmen versuchen, die Vorgaben zu umgehen, indem sie zwar Angaben zur Bauzeit machen, den Baubeginn aber offenlassen. Die Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen werden nur bei rund einem Drittel der Bauverträge berücksichtigt, die der BSB regelmäßig im Rahmen eigener Studien überprüft. Laut Gesetz muss der Verbraucher bis zur Bauabnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Summe zahlen. Die restlichen 10 Prozent geben ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ein Druckmittel an die Hand, um die Beseitigung von Baumängeln durchzusetzen. „In vielen Verträgen sind jedoch Zahlungspläne vorgesehen, bei denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt. Das ist eine Summe, auf die manche Unternehmen lieber verzichten, statt Mängel zu beheben“, sagt Becker.

Verbraucherfeindliche Vertragspassagen sind für rechtliche Laien schwer zu erkennen

Laut Becker liegt die Vermutung nahe, dass juristisch nicht versierte Verbraucher durch teils geschickte Formulierungen systematisch und gezielt übervorteilt werden sollen. Er rät Bauherren in spe, sich nicht auf die Redlichkeit des Vertragspartners zu verlassen, sondern die Unterlagen von unabhängiger Seite, etwa von einem Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de stehen Anwaltsadressen und weitere Infos zum Bauvertrag zur Verfügung. „Nur so kann man sichergehen, dass die Verträge den Bauherrn nicht benachteiligen“, resümiert Becker.

DIE ZEHN HÄUFIGSTEN BAUFEHLER

Mängel rechtzeitig erkennen, Folgeschäden vermeiden

(djd). Baumängel sind im Neubau von Eigenheimen an der Tagesordnung. Das bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB). Die Studie steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Sie gibt Tipps zur Vorbeugung sowie Mängelbeseitigung und nennt Beispiele für die zehn häufigsten Mängel:

1. Mangelhafte Kellerabdichtung
Feuchteschäden im Keller können teure Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen.

2. Luftdichtheitsebene
Mängel in der Luftdichtheit steigern die Heizkosten und verschlechtern das Raumklima. Zudem kann es zur Durchfeuchtung der Dämmung kommen.

3. Schallbrücken
Wird der Schallschutzstandard etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern nicht eingehalten, ist mit dauerhaften Lärmbelästigungen zu rechnen. Nachträgliche Verbesserungen sind meist nicht mehr möglich.

4. Feuchter Estrich
Wenn der Bodenbelag über einem noch nicht getrockneten Estrich verlegt wird, kann er langfristig Schaden nehmen.

5. Fehlender Ringanker
Fehlen in der Dachkonstruktion Ringanker oder Ringbalken zur Aufnahme von Zug- und Druckkräften, kann es zu Rissen im Mauerwerk kommen.

6. Falsch dimensionierte Fußbodenheizung
Wenn die Fußbodenheizung zu klein dimensioniert ist, weil beispielsweise die vorgeschriebene Heizlastberechnung nicht erstellt oder beachtet wurde, wird das Haus nicht warm.

7. Nicht fachgerechtes WDVS
Kreuzfugen, also nicht fachgerecht gesetzte Elemente eines Wärmedämmverbundsystems aus Polystyrol, können Risse im Putz verursachen. Das ist nicht nur ein optischer Mangel, eindringendes Wasser minimiert die Dämmwirkung und birgt die Gefahr von Folgeschäden.

8. Mangelhafte Sockelabdichtung
Wenn sich Sockelabdichtungen etwa wegen nicht kompatibler Materialien lösen, kann es zu Feuchteschäden in den angrenzenden Bereichen kommen.

9. Gefährdete Trinkwasserhygiene
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Stichleitung zu einer selten genutzten Wasserentnahmestelle beispielsweise im Garten kann Stillständen und Verkeimungen im Trinkwasser auslösen.

10. Bauabdichtung im Bad
Falsch ausgeführte Abdichtungen etwa im Bereich der Dusche können zur Durchfeuchtung der darunter liegenden Bauteile führen.

„Mängel werden vor allem dann zum Problem, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Bauherrenberater decken Baumängel frühzeitig auf, bevor sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können. Becker betont: „Bauherren sind keine Bittsteller. Jeder hat das Recht auf ein mangelfreies Werk, das vom Auftragnehmer erbracht werden muss.“

AUFWIND FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN

So nutzen Hausbesitzer das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne

(djd). Im Rahmen des umfangreichen Konjunkturprogramms stellt die Bundesregierung bis Ende 2021 mehr Geld für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Sie stockt die bestehenden Programme nochmals um eine Milliarde auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro auf. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), begrüßt diese Entscheidung. Er fordert jedoch: „Die Förderung muss da greifen, wo eine Sanierung wirtschaftlich und ökologisch Sinn macht.“ Hausbesitzern und Bauherren rät er von Aktionismus ab, denn vorschnelle Planungen und willkürliche Baumaßnahmen können an den gesteckten Energiesparzielen vorbeilaufen und sich als unwirtschaftlich erweisen.

BSB begrüßt die Förderung von Einzelmaßnahmen

Sinnvoll sei in jedem Fall die Fachberatung eines unabhängigen Bau- oder Energiesachverständigen, so Becker. Dadurch können Verbraucher Schwachstellen ihres Hauses systematisch identifizieren und die Maßnahmen zielführend planen. „Unabhängige Bauherrenberater unterstützen den Hausbesitzer auch bei der Auswahl der passenden Förderprogramme für seine Projekte“, sagt Florian Becker. Er bemängelt, dass komplizierte Anträge, umständliche Formulare und komplexe Fördervoraussetzungen Verbraucher abschrecken, und fordert unbürokratische Lösungen. Unter www.bsb-ev.de gibt es zum Thema energetische Modernisierung mehr Infos und Berateradressen. Positiv hebt Becker hervor, dass auch Einzelmaßnahmen wie die komplette oder teilweise Gebäudedämmung oder der Heizungstausch unterstützt werden. Mit bis zu 45 Prozent Zuschuss wird etwa der Ersatz einer alten Ölheizung gegen ein effizientes Heizungssystem belohnt.

Mit mehr Information und neuen Beratungskonzepten die Sanierungsbereitschaft steigern

„Die Förderung darf aber nicht zum Konjunkturpaket für einzelne Branchen werden“, warnt Becker. „Sie muss beispielsweise bei der Heizung dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich sinnvoll ist.“ Der BSB wünscht daher, dass Verbraucher noch besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. Laut Becker hätten teure Informationskampagnen bisher keinen merkbaren Anschub bei der energieeffizienten Gebäudesanierung geleistet. Er befürwortet daher ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer, das der unabhängigen Beratung von Hauseigentümern deutlich mehr Gewicht einräumen soll.

ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUER FÜR DEN HAUSBAU

Nicht auf voreilige Baufertigstellung drängen

(djd). Bei privaten Bauvorhaben kann sich die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 positiv auswirken. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro netto beträgt die Einsparung beispielsweise 7.500 Euro. Allerdings müssen Bauherren einiges beachten, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile kommen möchten.

Zeitpunkt der Bauabnahme bestimmt Mehrwertsteuersatz für das gesamte Projekt

Der Verbraucher zahlt die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt. „Wenn ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen hat und die Abnahme vor Ende 2020 stattfindet, dann zahlt er für das gesamte Bauvorhaben nur 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor Juli 2020 gezahlte Abschläge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer muss das Bauunternehmen mit der Schlussrechnung ausgleichen und zurückzahlen oder auf der Endrechnung gutschreiben.

19 Prozent einkalkulieren bei Fertigstellung in 2021

Bauwillige, die jetzt einen Vertrag abschließen und ihr Projekt erst 2021 abnehmen, müssen für die gesamte Baumaßnahme den normalen Mehrwertsteuersatz in ihre Kalkulationen einplanen. Abschläge, die im zweiten Halbjahr 2020 gezahlt werden, sind nur mit 16 Prozent belastet, allerdings kommen die Nachforderungen auf den vollen Steuersatz spätestens mit der Schlussrechnung. „Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit der normalen Mehrwertsteuer von 19 Prozent kalkulieren, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos und Tipps für Bauwillige und Bauherren.

Zeitdruck auf der Baustelle kann Baumängel nach sich ziehen

Der BSB warnt Bauherren davor, voreilig auf Bauabnahmen zu drängen, nur um in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung zu kommen. „Bauen unter Zeitdruck geht oft zulasten der Qualität. Wer auf die Straffung vereinbarter Pläne zur Bauzeit drängt, riskiert Baumängel und Folgeschäden“, so Florian Becker. Im Zweifelsfall könne die Mängelbeseitigung teurer werden als die Einsparungen, wie die Erfahrung aus 2006 gezeigt habe, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden war. Auch Teilabnahmen sind nicht empfehlenswert. Zum einen geht das Risiko von Beschädigungen schon in der Bauphase auf den Bauherrn über. Zum anderen droht der Verlust von schützenden Regelungen aus dem Verbraucherbauvertrag, etwa die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent oder die verbindliche Angabe des Fertigstellungszeitpunkts.

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(djd). Erst Abwechslung macht das Leben bunt. So wie man nicht jeden Tag dasselbe anziehen will, so tut auch den eigenen vier Wänden von Zeit zu Zeit etwas Veränderung gut. Viel Mühe ist dafür nicht nötig. Neue Wandfarben – darauf abgestimmt ein paar Teppiche und Wohnaccessoires -, schon wirkt das Zuhause ganz modern, so als ob man gerade erst umgezogen wäre. Mit fertig gemischten Farben gelingt das Verschönern unkompliziert und schnell. Besonders im Trend liegen aktuell warme und natürliche Farbtöne, die Behaglichkeit und Sicherheit vermitteln.

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Von „Marokko“ bis „Finca“

Die Trendfarbe „Marokko“ wiederum ist angelehnt an die typische Architektur des Landes zwischen Sahara und Atlasgebirge. Das Beige von „Finca“ vermittelt mediterranes Lebensgefühl und Wärme. Alle 31 Trendfarben der Kollektion sind in vielen Baumärkten sowie im örtlichen Fachhandel erhältlich, unter www.trendfarbe.de gibt es mehr Details. Wichtig neben der optischen Wirkung sind aber ebenso die Inhaltsstoffe. Deshalb sind die Trendfarben emissionsarm, frei von Konservierungsmitteln und tragen das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Damit sind sie auch für Allergiker geeignet.

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Andere über Kaminski Immobilienkonzeptionen

„Obwohl wir nur einen Tagessatz für die Betreuung mehrerer Immobilien beauftragt hatten, war Herr Kaminski jederzeit für uns erreichbar und gefühlt ständig im Thema drin. Die Dokumentation und das Reporting der Aktivitäten und Tätigkeiten ist absolut überzeugend.“

Peter Schultz