MEINE KOSTEN, DEINE KOSTEN

Neues Gesetz zur Teilung der Maklerprovision kann zu einem Kaufpreisaufschlag führen

(djd). Der Kauf oder Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken wird in vielen Fällen über einen Immobilienmakler abgewickelt. Die Maklerprovision ist daher ein zusätzlicher Kostenpunkt, den Immobilienerwerber berücksichtigen müssen. Bisher musste der Käufer die Kosten, die in den meisten Bundesländern bei gut 7 Prozent der Kaufsumme gedeckelt sind, alleine tragen. Das hat der Gesetzgeber geändert – künftig müssen Erwerber und Verkäufer sich die Maklerprovision zu je 50 Prozent teilen.

Kostenentlastung kommt nicht immer beim Erwerber an

“Die neue Regelung kann den Immobilienerwerber um bis zu drei Prozent seiner Kosten entlasten – zumindest theoretisch“, sagt Verbraucherschützer Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Es sei jedoch nie klar, ob der Verkäuferanteil der Maklerprovision nicht im Vorfeld auf die Kaufsumme aufgeschlagen werde, so Becker. Ähnliche Mitnahmeeffekte hat die Verbraucherschutzorganisation bereits beim Baukindergeld beobachtet. Besonders in den Ballungsgebieten haben viele Bauunternehmen den Kaufpreis einfach um die Höhe der Förderprämie erhöht.

Vor Vertragsschluss den Rat eines unabhängigen Sachverständigen einholen

Um den Immobilienerwerb für Verbraucher spürbar und nachhaltig bezahlbarer zu machen, fordert der BSB eine Reform der Grunderwerbsteuer. Die Steuersätze, die von den Bundesländern festgelegt werden und bei bis zu 6,5 Prozent liegen, belasten private Immobilienerwerber bei steigenden Preisen zusätzlich. „Die Länder haben durch die stetige Erhöhung der Grunderwerbsteuer deutlich vom Immobilienboom profitiert“, erklärt Becker. Eine Steuersenkung wäre daher ein wichtiges Signal, um für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf besser zu unterstützen. In der aktuellen Situation empfiehlt Becker, vor dem Abschluss eines Kaufvertrages die Expertise eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen, zum Beispiel eines BSB-Bauherrenberaters. Auf www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Berateradressen in ganz Deutschland.

MIETPREISBREMSE UND MIETENDECKEL: HILFE BEI WUCHERMIETEN

Verbraucherschutz: So können sich Mieter gegen überhöhte Wohnungskosten wehren

(djd). Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten führt seit Jahren zu hohen Mietpreisen und damit zu großen finanziellen Belastungen von Mietern. Seit 2015 gibt es deshalb das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse und in Berlin seit einiger Zeit den Mietendeckel. Aber was genau besagen diese beiden Instrumente zur Eindämmung von Mietpreiserhöhungen eigentlich? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist die Mietpreisbremse genau?

„Die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln, dass in bestimmten Städten und Ballungsgebieten eine Obergrenze für Mieten festgelegt werden darf: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen“, erklärt Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Mannheimer Kanzlei Kaiser & Kollegen und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Auskunft über die Höhe des Mietpreisspiegels geben die Verwaltungen der jeweiligen Städte.

Welche Rechte ergeben sich daraus für Mieter?

Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nur zur Zahlung der Miete in der zulässigen Höhe verpflichtet ist. „Wenn man darüber hinaus gezahlt hat, kann man den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse schriftlich rügen. Mittlerweile sind Rückzahlungen seitens des Vermieters auch rückwirkend möglich, nämlich für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses“, erläutert Bernd Filsinger. Seit Januar 2019 seien Vermieter zudem verpflichtet, die exakte Miethöhe des Vormieters schriftlich und unaufgefordert offenzulegen und somit für Transparenz zu sorgen. Werden möblierte Wohnungen vermietet, findet die Mietpreisbremse zwar im Prinzip immer noch Anwendung. „Der Vermieter kann jedoch einen extra Aufschlag und dadurch eine erhöhte Miete verlangen“, so Filsinger.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Unter www.haufe.de/thema/mietpreisbremse etwa gibt es eine nach Bundesländern gegliederte Übersicht, wo genau die Mietpreisbremse gilt. Im Saarland und in Sachsen wurde sie bisher nicht umgesetzt.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?

– Die Mietpreisbremse gilt nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Bei Neubauten darf der Vermieter die Höhe der Miete frei bestimmen.
– Der Vermieter darf bei umfangreichen Modernisierungen die Miete höher ansetzen.
– Wenn die Miete bereits hoch ist und auch oberhalb der verhängten Preisdeckelung liegt, muss der Vermieter die Miete trotzdem nicht senken.

Was hat es mit dem Mietendeckel in Berlin auf sich?

Die Regelungen in der Hauptstadt gehen teilweise über die Vorgaben der Mietpreisbremse hinaus. Über den aktuellen Stand informiert die von der Senatsverwaltung eingerichtete Seite www.mietendeckel.berlin.de.

EINFACH, TRANSPARENT, FLEXIBEL

Ein Korb mit Aktien: ETFs sind auch für Börseneinsteiger interessant

(djd). Warum ist in Deutschland die Anzahl an Aktionären im internationalen Vergleich dennoch besonders niedrig? Mit dieser Frage hat sich die Frankfurt School of Finance & Management in einer Studie befasst. Eines der Ergebnisse: Die Mehrheit der Nicht-Aktionäre scheint falsche Vorstellungen davon zu haben, welches Wissen für eine Teilnahme am Aktienmarkt erforderlich ist. Tatsächlich sind für eine kostengünstige, breit gestreute und langfristige Investition keine tiefgehenden ökonomischen Kenntnisse nötig. Mehr zur Umfrage gibt es unter www.boerse-frankfurt.de/studie.

Der DAX bringt seit 1988 im Durchschnitt acht Prozent Rendite pro Jahr

Auch der Begriff ETF – die englische Abkürzung für „Exchange Traded Funds“ – dürfte vielen Menschen in Deutschland nicht geläufig sein. Ein solcher börsengehandelter Indexfonds besteht aus einem Korb mit Wertpapieren, die in einem Index zusammengefasst sind. Der DAX etwa umfasst die größten und wichtigsten deutschen Unternehmen an der Börse. Dieser Aktienkorb kann über einen entsprechenden ETF täglich gekauft oder verkauft werden. Bei einem DAX-ETF entspricht die Wertentwicklung dem Verlauf des Index. Der Vorteil: Wer mit einem Schlag in 30 große deutsche Unternehmen investiert, verringert durch Diversifizierung sein Risiko. Wenn der Kurs eines Papiers sinkt, kann das mit der Kurssteigerung eines anderen kompensiert werden – denn in einem Index sind Unternehmen zusammengefasst, die aus ganz unterschiedlichen Branchen kommen. Seit der Einführung des DAX im Jahr 1988 hat er den Anlegern jährlich durchschnittlich rund acht Prozent Rendite beschert.

ETFs eignen sich für die private Vermögensbildung

In Deutschland gibt es ETFs seit 20 Jahren. Inzwischen ist das Angebot auf Xetra, dem größten deutschen Handelsplatz, auf über 1.500 ETFs angewachsen. Die meisten Anleger schätzen Indexfonds auch deshalb, weil der zugrunde liegende Index offen liegt und stets nachverfolgt werden kann – wie eben der DAX. Mit ETFs ist man zudem flexibel, da die Produkte äußerst einfach an der Börse zu handeln sind. Daher eignen sie sich für die private Vermögensbildung – auch in Form eines Sparplans. Ihn gibt es bei den meisten Anbietern schon ab 25 Euro Sparsumme pro Monat. Monatlich werden für diesen Sparbetrag neue Anteile des ausgewählten ETFs gekauft. Unter www.boerse-frankfurt.de/etfs gibt es weitere Informationen zu Indexfonds. Webinare für Einsteiger zu diesem Thema runden das Angebot ab.

Eigentümervertretendes Immobilienmanagement „auf Zeit“

Das Interimsmanagement der Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen richtet sich an Family Offices und Unternehmen, die personelle Vakanzen unkompliziert überbrücken oder temporären Bedarf an Corporate Real Estate Management für einzelne Projektvorhaben und/oder ein gesamtes Immobilienportfolio haben.

Auftraggeber sind Family Offices oder Unternehmen deren Kerngeschäft nicht die Immobilie ist, die jedoch über Immobilienbestand verfügen. Der bundesweite Einsatz deckt das komplette Aktivitätenspektrum zur Wertsteigerung/Werterhalt der Immobilien mit und ohne Führungsverantwortung ab.

Der zeitlich und räumlich flexible Einsatz orientiert sich an dem tatsächlichen qualitativen und zeitlichen Bedarf des Auftraggebers.

Zum Beispiel:

4 Arbeitstage Interimsmanagement – 1.499 Euro zzgl. MwSt.

Anfragen bitte an info@ulrichkaminski.de

WIE MAN BETRÜGERISCHE IMMOBILIENINSERATE ERKENNEN KANN

Bei Aufforderung zur Vorkasse ist Vorsicht geboten

(djd). Wie in vielen Branchen geht auch auf dem Immobilienmarkt eine erste Kontaktaufnahme in der Regel digital vonstatten. Der Wohnungsvermieter schaltet eine Anzeige bei einer Onlinebörse, der Interessent meldet sich mithilfe des Rückmeldeformulars oder per E-Mail. Ein persönlicher Kontakt entsteht erst später im Laufe des Prozesses. Das machen sich leider auch Betrüger zunutze. Eine Erklärung zu häufigen Betrugsmaschen auf dem Immobilienmarkt und wie man sich davor schützen kann.

Schlüsselpfand, Vorabkasse oder Reservierungsgebühr

Die Arten, wie Kriminelle an Geld kommen wollen, sind vielfältig. Beispielsweise gaukeln betrügerische Wohnungsanbieter eine Abwesenheit vor. Sie bieten deshalb an, den Schlüssel zu hinterlegen, damit der Interessent sich die Wohnung alleine anschauen könne. Als Pfand wird die Zahlung eines Geldbetrags verlangt. Doch nach der Überweisung taucht der Anbieter ab, eine freie Wohnung und einen Schlüssel gibt es nicht. Andere Betrüger fordern auf, sich auf einer separaten Website zu registrieren, um eine Vorauswahl aus angeblich vielen Interessenten machen zu können. Später kommt eine saftige Rechnung für diese Registrierung. Dreist ist auch die Vorgehensweise der „Reservierungsbetrüger“. Sie lassen den Suchenden eine tatsächlich existierende Wohnung besichtigen, die ihnen selbst gar nicht gehört, sondern nur für kurze Zeit angemietet ist. Interessenten werden nach dem Besichtigungstermin um eine Reservierungsgebühr als Verbindlichkeit gebeten. Nach Zahlung folgt keine Antwort mehr.

Gefälschte Wohnungsanzeigen im Internet erkennen

Die sogenannten Vorkassebetrügereien starten oft mit gefälschten Online-Immobilienanzeigen. Seriöse Vermittlungplattformen wie ImmoScout24 prüfen zwar jedes Inserat vor Veröffentlichung und reduzieren damit die Quote der Betrugsinserate deutlich. Ein Restrisiko bleibt aber leider. Suchende sollten daher stets aufmerksam bleiben, vor allem bei unverhältnismäßig günstigen Angeboten. Denn ein niedriger Preis dient oft als Köder bei einem Betrugsversuch. Dazu sollten Suchende auch darauf achten, ob Nebenkosten angegeben und schlüssig sind, ob die Fotos zur Beschreibung passen und ob eine seriöse Kommunikation stattfindet. Wenn der Vermieter telefonisch nicht erreichbar ist, ist Vorsicht geboten. Unter sicherheit.immobilienscout24.de gibt das Immobilienportal nähere Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen sowie weitere Tipps zur sicheren Immobiliensuche. Generell gilt: Seriöse Anbieter werden vor der Vertragsunterzeichnung grundsätzlich nicht auf die Zahlung von Geld bestehen. Eine Bitte um Vorkassenzahlung ist ein klares Indiz für einen Betrugsversuch.

AUF DIE LEBER, FERTIG, LOS!

Entgiftungskur: Nach Krisenzeiten mit neuer Energie in den Frühling starten

(djd). Wenig Bewegung, dafür Sorgen, Existenzängste und nicht selten auch zu viel Alkohol und ungesundes, fettiges Essen: Das war in den letzten Monaten mit Einschränkungen, Homeoffice und Co. weit verbreitet. Hinzu kommen ein wintermüder Stoffwechsel, Kälte, Dunkelheit und wenige Aktivitäten an der frischen Luft. All dies beeinträchtigt die Entgiftungsfunktion der Leber und den Abbau der Schadstoffe im Organismus. In der Folge fühlt man sich oft müde, kraftlos, schlapp, aufgeschwemmt sowie allgemein unwohl. Auch Kopfschmerzen und Hautunreinheiten treten häufig auf. Höchste Zeit, sich für die warme Jahreszeit wieder in Bestform zu bringen.

Power mit Kräutern und Früchten

Um neue Energie zu entfesseln, ist es vor allem sinnvoll, die Leberfunktion zurück ins Gleichgewicht zu bringen. Denn unser Entgiftungsorgan muss im Frühling nach der eher trägen Winterzeit kräftig Arbeit aufholen. Eine Detox-Kur hilft der Leber dabei, sich zu erholen und wieder voll leistungsfähig zu werden. Bewährt haben sich hierfür jahrhundertealte Kräuterformeln nach der Tibetischen Konstitutionslehre: Die Padma-Rezepturen etwa verbinden das traditionelle Wissen mit moderner Forschung. GaLeTib wird morgens eingenommen, um mit den enthaltenen Bitterstoffen die Fettverdauung, den Fettsäurestoffwechsel und den Gallenfluss am Tag anzuregen. Denn die Galle ist der wichtigste „Reinigungskollege“ der Leber. Abends unterstützt die 3-Früchte-Formel HepaTib die Leberfunktion und kann entschlackend wirken. In Kombination soll dies für einen echten Energiekick von innen sorgen.

Rundum-Programm fürs Wohlbefinden

Zusätzlich tut jetzt ein kleines Frühlings-Power-Programm gut. Was für wen besonders geeignet ist, verrät der Typentest unter www.padma.de. Erste Maßnahme ist in jedem Fall: raus ans Licht und an die Luft. Die hellen Sonnenstrahlen pushen die Vitamin-D-Produktion im Körper, Bewegung im Freien bringt Herz und Kreislauf in Schwung und vertreibt die Frühjahrsmüdigkeit – am besten jeden Tag eine halbe Stunde. Beim Essen sollte viel frisches Obst und Gemüse den Vorzug vor tierischer Kost haben. Finger weg heißt es bei fettigen und zuckerreichen Speisen sowie Alkohol. Aber auch „Selfcare“ für Körper und Seele sollten nicht zu kurz kommen. Dazu gehören aktivierende Massagen, entspannende Bäder, Meditation und regelmäßige Auszeiten, um Tagebuch zu schreiben, ausgiebig zu lesen oder Musik zu hören.

Frohes Neues Jahr und alles Gute in 2021

„Da es ein alter Aberglaube ist, dass man das ganze Jahr hindurch tun wird, was man Silvester tut, so eröffnen sich für uns freundliche und wahrhaft erfrischende Perspektiven. Prosit Neujahr!“

Kurt Tucholsky (1890 – 1935)
Deutscher Schriftsteller

Frohe Weihnachten

Liebe Leserinnen und Leser,

ich bedanke mich für Ihr Vertrauen in diesem außergewöhnlichem Jahr 2020.

Freuen Sie sich auch 2021 auf spannende Informationen rund um die Immobilie, ausgesuchte Angebote und individuelle Lösungen für Ihre Themen im Corporate Real Estate Management. Bleiben Sie gespannt und vor allem gesund.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für 2021!

Ihr
Ulrich Kaminski
Geschäftsführer

VERJÄHRUNGSFRIST BEIM HAUSBAU NICHT VERSTREICHEN LASSEN

Bauherren können auch nach der Bauabnahme auf Mängelbeseitigung pochen

(djd). Mit der offiziellen Bauabnahme bestätigen Bauherren, dass ihr neues Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mängelfrei ist. Doch auch danach haben sie noch die Möglichkeit, vom bauausführenden Unternehmen Nachbesserungen bei erst später erkannten Mängeln zu fordern. Denn mit der Abnahme beginnt die gesetzlich vorgeschriebene, fünf Jahre dauernde Gewährleistungszeit. „Diese Frist sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen“, rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Nach Beobachtungen und Analyse des Vereins treten rund 90 Prozent der Bauschäden bis zum Ende der Gewährleistungszeit auf. Ähnlich wie bei der Abnahme müssen eventuelle Mängel innerhalb der Fünfjahresfrist festgestellt und gerügt werden, auch ein Zurückbehaltungsrecht gilt für den Bauherrn.

Ein halbes Jahr vor der Verjährung aktiv werden

Stange empfiehlt, spätestens ein halbes Jahr vor dem Ablauf der Verjährungsfrist eine gründliche Bestandsaufnahme einzuplanen. Ein unabhängiger Sachverständiger, zum Beispiel ein Bauherrenberater des BSB, prüft das Haus von Kopf bis Fuß und nimmt typische Schwachstellen unter die Lupe. Dazu gehören etwa Abdichtungen, Risse und die Fassaden. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos dazu und alle Adressen des deutschlandweiten Beraternetzwerks. Mängel werden in einem Protokoll mit Beschreibung und Fotos detailliert festgehalten.

Ansprüche notfalls mit rechtlichem Beistand geltend machen

Der unabhängige Experte unterstützt Bauherren auch dabei, ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend zu machen. Die Mängel müssen mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung angezeigt werden. Falls das Bauunternehmen diese bestreitet, die Verantwortung dafür ablehnt oder wenn erhebliche Verzögerungen bei den Arbeiten zur Mängelbeseitigung zu beobachten sind, sollten Bauherren schnell aktiv werden. Ein Rechtsanwalt kennt die Möglichkeiten und kann abwägen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Wie viel Wohnraum kann ich mir leisten?

Wie angehende Bauherren ihre Finanzierung auf eine solide Basis stellen

(djd). Viele Menschen würden die Niedrigzinsphase für den Bau der eigenen vier Wände gerne nutzen – wenn nicht die Grundstückspreise und Baukosten in vielen deutschen Regionen so exorbitant gestiegen wären. „Zu Beginn einer soliden Baufinanzierung steht ein ehrlicher Kassensturz“, rät Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Er zeige angehenden Bauherren, welche Mittel im Monat für einen Baukredit verfügbar seien und was die künftige Immobilie maximal kosten dürfe. Zur Berechnung der maximal möglichen Kreditsumme empfiehlt Haas Budgetrechner im Internet, etwa unter www.interhyp.de. Nicht vergessen dürfe man bei der Finanzplanung die nicht unerheblichen Nebenkosten. Viele Infos finden angehende Bauherren auch unter www.finanzierungsschutz.de.

Lange Zinsfestschreibung und hohe Tilgungsraten

Bei der Baufinanzierung spielt das Eigenkapital eine entscheidende Rolle, davon sollte man möglichst viel einsetzen, um den Darlehensanteil zu reduzieren. Was müssen Bauherren bei der Fremdfinanzierung beachten? „Die Niedrigzinsen sorgen für deutlich längere Darlehenslaufzeiten als in der Hochzinsphase, denn die Zinsersparnis pro Tilgung fällt jetzt geringer aus“, erklärt Florian Haas. Somit dauere es deutlich länger, bis das Darlehen zurückgezahlt sei. Daraus, so Haas, ergeben sich drei Schlussfolgerungen. Erstens sollte die Zinsfestschreibung möglichst lange vereinbart werden. Waren es früher meist zehn Jahre, so sind heute 15 bis 20 Jahre ratsam. Zweitens sollte man die Zinsersparnis in einen höheren Tilgungssatz investieren: Waren früher ein bis zwei Prozent üblich, so sollten es nun bei selbstgenutzten Immobilien mindestens drei bis vier Prozent sein. Damit wird das Risiko, nach Ablauf der Zinsfestschreibung mit einer hohen Restschuld in eine Hochzinsphase zu geraten, so gering wie möglich gehalten. Dazu passt auch Punkt drei: Bei Verbesserung der Einkommenssituation sollte man zusätzlich tilgen können, dazu muss die Möglichkeit der Sondertilgung gegeben sein.

Staatliche Förderungen nutzen

„Öffentliche Förderungen sollten Teil jeder Finanzierungsstrategie sein“, rät Florian Haas. Die staatseigene KfW unterstützt mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen vor allem Bauherren, deren Immobilien bestimmten energetischen Standards entsprechen. Wichtig: Der Antrag auf einen KfW-Kredit muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse gibt es zudem von Bundesländern und Kommunen. Familien können unter bestimmten Voraussetzungen das Baukindergeld in Anspruch nehmen. Bei zwei Kindern ergibt sich eine Förderung von 24.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren.