DEN WORST CASE EINKALKULIEREN

Darum sollten sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Die deutsche Bauwirtschaft ist nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen. 2020 stieg das Bauvolumen demnach um vier Prozent auf etwa 444 Milliarden Euro. Trotz der soliden Lage der Branche insgesamt ist ein Bauvorhaben für jeden Bauherrn mit finanziellen Risiken verbunden – der Albtraum schlechthin ist die Insolvenz des Baupartners. Auf der Baustelle tut sich nichts mehr, Finanzierung und Miete laufen unvermindert weiter. Und die Gefahr ist sehr real: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e. V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden die weitaus meisten Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt, den Bauträger gibt es dann womöglich gar nicht mehr. Wie können sich Bauherren schützen?

Schutz greift auch bei später auftretenden Baumängeln

Bauherren müssen im Falle eines unfertigen Baus und der Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner mit erheblich höheren, nicht kalkulierten Kosten rechnen. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher ist es ratsam, selbst vorzusorgen, um sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten zu können. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz, beispielsweise einer Bauherrenschutzpolice der SHL Gruppe, kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Infos findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Police online beantragen und einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Bauträger nur nach Baufortschritt bezahlen

Gegen eine Insolvenz des Baupartners kann sich der Bauherr auch noch anderweitig schützen. So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

Ulrich Kaminski neuer Homeday Partnermakler | KREIS STUTTGART

Mit sofortiger Wirkung habe ich als Homeday Partnermakler das PLZ-Gebiet Stuttgart übernommen.

Als einer der wachstumsstärksten Immobilienmakler in Deutschland verändern wir bei Homeday die Art und Weise, wie Menschen Immobilien kaufen und verkaufen.

Wir sind Gestalter – für effiziente Prozesse und innovative Produkte. Für einen hochwertigen und modernen Maklerservice.

Unsere Vielfalt macht uns stark.

Das zeigt sich im Ergebnis. Seit 2015 haben wir bundesweit über eine Milliarde Euro Immobilienvolumen erfolgreich vermittelt.

ZUVERLÄSSIGER LEBENSRETTER GESUCHT

Nützliche Tipps für die Auswahl eines Rauchmelders

(djd). Rauchmelder erkennen Brände bereits in der Entstehungsphase und warnen frühzeitig durch ein lautstarkes, akustisches Signal. Das ist insbesondere nachts wichtig, weil auch der menschliche Geruchssinn im Schlaf ruht. Nicht umsonst ist die Installation der kleinen Lebensretter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Doch was gilt es bei der Kaufentscheidung zu beachten?

Tests sorgen für Orientierung

Naheliegend ist, sich bei der Auswahl eines Gerätes an den Ergebnissen von unabhängigen Prüfinstituten wie der Stiftung Warentest zu orientieren. In der Zeitschrift „test“, Ausgabe Januar 2021, wurden Rauchmelder überprüft. Fünf Geräte erhielten dabei die Gesamtnote „gut“ (1,9). In der Kategorie Zuverlässigkeit erzielten jedoch nur zwei der fünf Kandidaten eine Höchstplatzierung: Professional Line 6833-84 von Busch-Jaeger sowie das Modell Ei650 von Ei Electronics. Letztgenannter Rauchmelder war bereits bei den drei Vorgängertests dabei und ging jedes Mal als Sieger hervor. Er ist seit zehn Jahren auf dem Markt und hat seine Langlebigkeit längst unter Beweis gestellt.

Sichere Stromversorgung über viele Jahre

Insbesondere die Stromversorgung spielt eine wichtige Rolle. Wer sich für ein Modell mit wechselbaren Batterien entscheidet, muss diese rechtzeitig austauschen oder riskiert, dass der Melder nicht funktionsbereit ist. Brandschutzexperten empfehlen deshalb Geräte mit fest eingebauter Zehn-Jahres-Lithium-Batterie. Sie sorgt über die gesamte Lebensdauer hinweg für Sicherheit. Nach Ablauf von zehn Jahren müssen die Melder ohnehin ausgetauscht werden.

Schutz gegen Fehlalarm und hohe Bedienerfreundlichkeit

Fängt ein Rauchmelder an zu piepen, obwohl es nicht brennt, ist das ärgerlich – gerade nachts. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Verpackung. Dort sollte ein mit Flammen gefülltes „Q“ zu finden sein – ein Qualitätssiegel, das unter anderem einen guten Fehlalarmschutz bescheinigt. Unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de gibt es ausführliche Erläuterungen sowie mehr Details zu den Kriterien bei der Geräteauswahl. So sollte unter anderem die Benutzerfreundlichkeit in die Kaufentscheidung einfließen. Eine große Bedientaste, die sich bequem vom Boden aus mit einem Besenstil betätigen lässt, erspart die Leiter beim jährlichen Funktionstest. Eine Stummschaltfunktion ist hilfreich, wenn der Melder Alarm auslöst, obwohl es nicht brennt. Zudem gibt es Geräte, die auf blinkende LED-Signale verzichten. Insbesondere im Schlafzimmer kann das von Vorteil sein. So schläft es sich nicht nur sicher, sondern auch ungestört.

WENN DIE HÄNDE NICHT MEHR WOLLEN

Eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz

(djd). Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Auf viele Fähigkeiten können sich gesunde Menschen verlassen. Was aber, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich können solche Verluste gravierende Konsequenzen haben. Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle kann beispielsweise eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlung der Rente sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeiten spielen bei der Rentenzahlung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, ob man weiter arbeiten kann.

Versicherung zahlt bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft die kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und insbesondere für Menschen sinnvoll, die beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport treiben. Sie kann auch dann eine interessante Option sein, wenn man etwa aufgrund einer Tätigkeit in einem riskanten Beruf keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält Bei der Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ von Swiss Life etwa sind im Basisschutz 22 Grundfähigkeiten inkludiert, optional kann man sich gegen den Verlust weiteren geistigen und psychischen Fähigkeiten versichern. Die vereinbarte Rente wird bereits gezahlt, wenn man nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de. Bei Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes lässt sich die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.

Schutz gegen den Verlust der „Fingerfertigkeit“

Ein zeitgemäßes Beispiel für eine existenzielle Grundfähigkeit ist die Nutzung eines Tablets oder Smartphones. Dabei werden Handgelenke und Finger durch ständiges Tippen und Wischen stark beansprucht. „Sollte man das Endgerät nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, führt dies zur Auszahlung der vereinbarten Leistung“, erklärt Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life. Bei Verlust von einer der fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des ÖPNV ist zudem eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten zu Leistungsbeginn möglich. Damit lässt sich etwa der Einbau eines Treppenlifts im Haus finanzieren.

DEN RICHTIGEN BAUPARTNER FINDEN

Die Unterschiede der Hausanbieter kurz erklärt

(djd). Bei der Planung eines neuen Eigenheims stellt sich die Frage, mit welchem Baupartner man dieses Projekt in Angriff nehmen möchte. Laut Umfrage des Bauherren Schutzbund e.V. (BSB) entscheiden sich rund 53 Prozent der privaten Bauwilligen für einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer, 37 Prozent für einen Bauträger und 10 Prozent für einen Architekten. Doch worauf kommt es bei der Auswahl der Anbieter an? Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins BSB, erklärt die Unterschiede.

Generalunternehmer und Generalübernehmer: Bauen auf eigenem Grund

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, baut meist mit einem Generalunternehmer oder -übernehmer. In beiden Fällen wird der Bau des Hauses vertraglich als Komplettleistung angeboten. Der Generalunternehmer erbringt einen Teil der Leistungen selbst, zum Beispiel den Rohbau. Andere Gewerke wie Tiefbau, Estrich, Putz oder die Dacheindeckung vergibt er an Nachunternehmen. Vorteilhaft für den Bauherrn ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, der auch für ein mängelfreies Werk haftet. Den gleichen Vorteil bietet der Generalübernehmer. Er steht eher in der Funktion eines Projektleiters. Er vergibt alle Bauleistungen und Gewerke an Nachunternehmen und koordiniert sie.

Bauträger: Käufer statt Bauherr

Beim Bauen mit einem Bauträger ist das Unternehmen Eigentümer des Grundstücks und tritt selbst als Bauherr auf. Der größte Unterschied ist, dass der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber einer Immobilie ist. Das bedeutet auch, dass er frühzeitig Zahlungen leistet, aber erst später Eigentümer von Haus und Grundstück wird. Die Eigentumsansprüche sind in einer „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch abgesichert. Genaue Informationen zu den Unterschieden und viele weitere Tipps rund ums Bauen gibt ein „Ratgeber Hausneubau“, der auf www.bsb-ev.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Das Bauen mit einem Bauträger ist etwa eine Alternative, wenn man Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern erwerben möchte – oder wenn aufgrund der angespannten Grundstückssituation kein eigener Grund und Boden verfügbar ist.

Architekt: Mehr Verantwortung für den Bauherrn

Das Bauen mit einem Architekten ist für Verbraucher interessant, die sich einen individuellen, maßgeschneiderten Hausentwurf wünschen. In den Händen des Architekten liegen Planung und die Ausschreibung der Bauleistungen, Koordination und Überwachung der Bauunternehmen und Gewerke und die Rechnungsprüfung. In dieser Konstellation ist der Bauherr selbst Vertragspartner der ausführenden Firmen. Das bedeutet wesentlich mehr Verantwortung, zudem muss man sich bei Mängeln mit den einzelnen Vertragspartnern auseinandersetzen.

NEUES GEBÄUDEENERGIEGESETZ BRINGT WENIG KLARHEIT FÜR VERBRAUCHER

Zukunftssicher bauen und modernisieren mit unabhängiger Beratung

(djd). Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mehr Klarheit und weniger Bürokratie bringen. Es schafft ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden. Damit führt es die bisherigen Regelwerke Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und löst diese ab. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) begrüßt die Intention, bezeichnet die Umsetzung jedoch als unambitioniert. „Mit dem Gesetz erhalten Verbraucher weder langfristige Planungssicherheit beim Hausbau, noch werden so die europäischen Klimaschutzziele erreicht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Auch Bestandsimmobilien würden im GEG nur eine Nebenrolle spielen.

Entwertung neu gebauter Immobilien ist im Gesetzentwurf angelegt

Der BSB kritisiert den festgelegten Niedrigstenergiestandard im Neubau. Dazu Becker: „Der Standard wird nicht lange Bestand haben. Ein neues Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren veraltet sein. Denn unter Berücksichtigung der hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 und 2050 muss man von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen.“ Für Hausbesitzer kann es zu schmerzlichen Wertverlusten führen, wenn ihre Immobilie bereits nach wenigen Jahren energetisch veraltet ist. Aus Sicht des BSB schadet diese Perspektive der notwendigen Akzeptanz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.

Zukunftssicher bauen mit qualifizierter, unabhängiger Beratung

Auch im Bestand sieht Becker verpasste Chancen. „Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei Weitem nicht, um die Modernisierungsquote zu steigern und ambitionierte Klimaschutzziele zu erreichen“, so der Experte. Neben finanzieller Förderung misst er der qualifizierten und individuellen Beratung in Energiefragen eine wichtige Bedeutung bei. Er rät bau- und modernisierungswilligen Verbrauchern, sich vor dem Start ihres Projekts einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem BSB-Bauherrenberater, anzuvertrauen. Unter www.bsb-ev.de gibt es Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland und viele weitere Infos und kostenlose Ratgeber rund ums Bauen und Modernisieren.

DIE HÄLFTE ALLER BAUHERREN IST VON PFUSCH AM BAU BETROFFEN

Ansprüche an die Mängelbeseitigung frühzeitig anmelden

(djd). Rund 50 Prozent der Häuslebauer haben beim Bau ihres Eigenheims mit Mängeln zu kämpfen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bauherren haben jedoch ein Recht auf ein mängelfreies Werk, zudem muss die Ausführung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. „Diese Rechte sollten die Verbraucher auch einfordern“, rät BSB-Sprecher Erik Stange.

Qualitätskontrollen durch unabhängige Sachverständige

Für Baulaien sind Mängel oder nicht fachgerechte Ausführungen nicht immer zu erkennen. Das kann dazu führen, dass sie von nachfolgenden Gewerken überbaut werden und Folgeschäden erst nach der Baufertigstellung oder dem Ende der Gewährleistungsfrist zutage treten. In vielen Fällen sind die Rechte auf Mängelbeseitigung dann nur schwer oder gar nicht mehr durchzusetzen. Laut Stange ist es daher sinnvoll, bereits während der Bauphase baubegleitende Qualitätskontrollen durchführen zu lassen. Dabei überprüft ein externer Sachverständiger die Bauausführung in wichtigen Phasen. Von Qualitätskontrollen, die das Bauunternehmen selbst mit anbietet, rät Stange eher ab. Sie besitzen nicht die Unabhängigkeit, die der Bauherr erwarten sollte. Bei manchen Angeboten auf Online-Portalen gibt es ebenfalls Verbindungen zu Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen. Eine gute Baubegleitung zu finden, etwa unter www.bsb-ev.de, zeichnet sich laut Stange jedoch durch wirtschaftliche Unabhängigkeit und nachweisbare Qualifikationen aus. Bauherrenberater des BSB sind immer Ingenieure oder Architekten mit Zusatzqualifikationen und nur eigenständig tätig.

Bauzeitverzögerungen können Schadenersatzansprüche begründen

Ein weiteres Problem neben den Mängeln sind laut der genannten Umfrage auch Bauzeitverzögerungen: 23 Prozent der Befragten klagten über eine verspätete Fertigstellung. Pauschale Begründungen wie der Hinweis auf Corona müssen nicht akzeptiert werden. Wenn das Unternehmen für den Verzug verantwortlich ist, können Bauherren Schadenersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für doppelte Wohnkosten durch einen verschobenen Umzug. „Gegebenenfalls sollte man hier die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen“, so Stange.

GUT FÜR UMWELT, KOMFORT UND GELDBEUTEL

Mit einem Fertighaus aus Holz ressourcenschonend bauen und Energie sparen

(djd). Energieeffizienz ist für Häuslebauer ein wichtiges Thema. Schließlich geht es dabei nicht nur um das künftige Einsparen von Strom- und Heizkosten, sondern auch um den persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Da verwundert es nicht, dass immer häufiger ein Fertighaus auf der Wunschliste der Bauherren steht. 2020 verzeichneten die Hersteller von Fertighäusern laut Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) ein Plus von elf Prozent. Das Bauen mit Holz bietet dabei einige Vorteile.

Ökologische Gebäudehülle

Fertighäuser werden aus dem Holz nachhaltig bewirtschafteter Wälder gebaut. Der nachwachsende Rohstoff speichert große Mengen CO2 und gibt Sauerstoff ab, wodurch das Bauen mit Holz einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. „Verantwortlich für die besondere Energieeffizienz von Fertighäusern ist vor allem die ökologische Gebäudehülle mit einer extra starken Holzfaserdämmplatte“, erklärt Klaus-Dieter Schwendemann, Marketingleiter bei WeberHaus. Neben dem guten Wärme-, Lärm- und Schallschutz, sorgt der Baustoff Holz zudem für eine gesunde Raumluft. Die Bauteile des individuell auf den Bauherren zugeschnittenen Traumhauses werden passgenau im Werk vorgefertigt. So profitiert man zusätzlich von einer planmäßigen Montage vor Ort.

Photovoltaikanlage mit Speichersystem

Die Haus- und Heiztechnik spielt in puncto Energieeinsparung eine große Rolle. Gefragt sind zukunftsfähige Technologien, die keine fossilen Brennstoffe verbrauchen. Eine Kombination aus ökologischer Gebäudedämmung, Photovoltaikanlage mit Speichersystem und Frischluft-Wärmetechnik sowie smarter Haussteuerung ist beim badischen Fertighaushersteller bereits standardmäßig in jedem Haus enthalten. Informationen hierzu gibt es unter www.weberhaus.de. Das erhöht den Wohnkomfort, schont die Umwelt und die Haushaltskasse, da man sich unabhängiger von den Preissteigerungen der Stromanbieter macht. „Nicht benötigter Strom fließt in das Speichersystem und kann bei Bedarf genutzt werden, zum Beispiel für das Laden des Elektroautos“, so Schwendemann.

Intelligente Haussteuerung

Die Heimautomatisierung trägt ebenso dazu bei, Energiekosten zu senken. Die Hausbewohner können damit beispielsweise die Temperatur in den Räumen energiesparend und bequem regulieren, sich den Ertrag ihrer Photovoltaikanlage oder die effiziente Verteilung des Solarstroms anzeigen lassen und nach Bedarf steuern. Ein weiterer Vorteil: Mit den aufeinander abgestimmten Komponenten erfüllen die Häuser die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Bauherren profitieren so von einer attraktiven Förderung.

HAUSMODERNISIERUNG IM FRÜHJAHR

Mit einem Sanierungsfahrplan sicher ans Ziel

(djd). Das Thema Sanierung und Modernisierung steht bei vielen Besitzern älterer Immobilien auf der To-do-Liste. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sie reichen vom Wunsch nach mehr Komfort und Wohnqualität über energetische Verbesserungen bis hin zum Aus- oder Anbau, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Bevor man mit einer einzelnen Maßnahme beginnt, sollte man sich über seine Sanierungsziele, das Budget und den aktuellen Zustand des Hauses im Klaren sein“, rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V.

Modernisierungs-Check als Grundlage für eine gute Planung

Als ersten Schritt sieht Stange die Definition der eigenen Wünsche. Ist die Raumaufteilung noch zufriedenstellend? Soll das Haus auf einen zeitgemäßen Energiestandard gehoben werden? Sind die Sanitäranlagen oder die elektrotechnische Ausstattung veraltet? Danach lohnt es sich, in einem Modernisierungs-Check den aktuellen Gebäudezustand professionell erfassen zu lassen. Ein unabhängiger Bausachverständiger nimmt dafür das Haus vom Keller bis zum Dach unter die Lupe und stellt fest, wo akuter Handlungsbedarf besteht und wo Verbesserungen wünschenswert sind. Die Bestandsaufnahme bildet eine gute Grundlage für die weiteren Planungen. Unter www.bsb-ev.de/modernisierung kann der kostenlose „Ratgeber Bestandsimmobilie“ bestellt werden, der auf über 40 Seiten umfassende Informationen zum Thema liefert. Auf der Website gibt es zudem die Adressen unabhängiger Sachverständiger in ganz Deutschland.

Förderprogramme erleichtern Investitionen in die eigenen vier Wände

Wenn das Budget begrenzt ist und daher nicht alle gewünschten Verbesserungen sofort umzusetzen sind, kann der Bauherrenberater dabei helfen, einen mittelfristigen Stufenplan zu erarbeiten. Bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind zudem Fördermöglichkeiten. Zuschüsse oder günstige Kredite etwa über die KfW Förderbank gibt es nicht nur für energetische Verbesserungen wie Dämmung und Heizungstausch. Auch für barrierefreie Umbauten oder die Verbesserung des Einbruchschutzes stellt die öffentliche Hand Gelder bereit.

FERIENWOHNUNG / BUSINESSAPARTMENT – MÖBLIERTES WOHNEN AUF ZEIT.

Neueröffnung: 50 % geschenkt komplett für 2021

www.traumraum-dresden.de

50 % Rabatt – für jede Buchung!

Elb-Florenz Dresden? Verlängertes Wochenende, Ferien, Urlaub, Natur, Sport oder Homeoffice away from home? Alles mit dem nötigen Abstand.

Unternimm was Neues – TRaumRaum-Dresden!

Gutscheincode: get2knowDD-50% -bei der Buchung eingeben und los geht’s.

www.traumraum-dresden.de

_Angebot ist gültig für den gesamten Reisezeitraum bis 31. Dezember 2021 für alle Buchungen bis spätestens zum 28. Februar 2021.

Aktionswert, Gutscheincode und andere Rabatte können nicht kombiniert, gespeichert oder übertragen werden. Diese Bedingungen können jederzeit aktualisiert oder widerrufen werden. Ein nicht genutzter Teil eines Rabatts für eine berechtigte Reise wird nicht auf Deine nächste berechtigte Reise übertragen._