Innovativer Maklerservice: Hausverkauf ohne hohe Provision – Home Sweet Home |
Antworten
(djd). Seitdem in Deutschland die Digitalisierung Fahrt aufgenommen hat, steigt die Anzahl der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten. Zeitgleich erhöht sich die Zahl von Hackerangriffen auf Computernetzwerke. Das kann auch im Homeoffice zum Problem werden. Viele Arbeitnehmer rufen nun mit ihrem Rechner zu Hause sensible Daten ihres Unternehmens ab, der E-Mail-Verkehr fließt über den Computer im heimischen Büro. Laut einer Forsa-Umfrage erfolgen 70 Prozent aller Cyberattacken per E-Mail. Doch man kann sich schützen.
Mitarbeiter müssen aufmerksam sein
„Am Beispiel bösartiger Phishingmails kann man das verdeutlichen“, erklärt Sabine Träumer von Axa. „Der erste technische Schutz sind Mailfilter und eine umfassende Firewall. Daneben komme es vor allem auf die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens an. Bei manipulierten Texten beispielsweise handelt es sich um extrem genaue, oftmals bis auf winzige Details identisch wirkende Firmen-Korrespondenzen. Sie ermöglichen durch das Ausführen bestimmter Dateien den Angreifern, ins Unternehmensnetzwerk einzudringen“, so die Cyber-Expertin. In der Folge kann es unter anderem zu Datenschutzverletzungen kommen oder zu unvorhergesehenen Überlastungen des Systems durch Denial of Service-Angriffe (DdoS-Attacken), die alles lahmlegen. In diesen Fällen kann eine Cyber-Versicherung zumindest vor finanziellen Schäden bewahren, die Betroffene aller Branchen vom Handwerk über Freiberufler bis hin zum Mittelstand und Industrieunternehmen ereilen können. Eine erste Bedarfsermittlung können Interessierte kostenlos unter www.axa.de/cyber-versicherung durchführen. Abhängig vom eigenen Bedarf sollten Nutzer keinen Pauschalvertrag abschließen, sondern einzelne Bausteine ergänzen oder ausschließen können.
Unternehmen absichern, IT-Sicherheit verbessern
Eine Cyber-Versicherung kann hier als sinnvolle Ergänzung zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gesehen werden. Sie deckt zum Beispiel die Kosten zur Wiederherstellung von Daten, eines Einsatzes von Sachverständigen oder unterstützt mit professionellem Krisenmanagement. Für Unternehmen sichern Produkte wie ByteProtect zusätzlich das Risiko eines Ertragsausfalls ab. Zudem sollten Firmen und auch deren Mitarbeiter im Homeoffice stets aktuell informiert bleiben. „Allgemein lohnt sich immer ein Blick auf die Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“, rät Sabine Träumer.
(djd). Im Jahr 2020 wurden 80.000 neue Solarthermie-Anlagen auf deutschen Hausdächern installiert. Dies entspricht einem flächenmäßigen Zuwachs von gut einem Viertel im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Boom der „Sonnigen Heizung“ kommt nicht von ungefähr: Im Zuge des „Klimaschutzprogramms 2030“ hat die Bundesregierung die Förderung für nachhaltiges Heizen noch mal stark aufgestockt.
Hohe Zuschüsse
Die staatliche Unterstützung für klimafreundliches Heizen bleibt auch 2021 auf diesem hohen Niveau. Das Förderangebot für nachhaltige Heizungen wird mit der Finanzspritze für energieeffiziente Gebäude in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengeführt. Unterm Strich bedeutet das: Wer seine Heizung im Keller mit einer Solarthermie-Anlage auf dem Dach nachrüstet, bekommt 30 Prozent der damit verbundenen Kosten vom Staat zurück. Bei einer sogenannten Gas-Hybridheizung, also einem Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer solarthermischen Anlage, beträgt der Förderzuschuss ebenfalls 30 Prozent. In Kombination mit einer Holzzentralheizung, einem Pelletofen mit Wassertasche oder einer Wärmepumpe erhöht sich der Zuschuss sogar auf 35 Prozent. Mehr Informationen rund um das Thema Förderung der Solarthermie gibt es auf dem Verbraucherportal www.sonnigeheizung.de vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) oder direkt unter www.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Besonders lohnenswert ist der Tausch einer alten Heizölanlage gegen eine nachhaltige Hybridheizung mit Solarthermie. Dabei winkt dank zusätzlicher Austauschprämie eine Finanzspritze von 40 bis 45 Prozent.
Ganzjährige Nutzung
Solarthermie lohnt sich übrigens nicht nur im Sommer, denn die kostenlose Sonnenwärme kann auch in weniger sonnenstarken Monaten optimal genutzt werden. Selbst im Winter kann die „Sonnige Heizung“ einen Teil des Warmwasserbedarfs abdecken und entlastet das zentrale Heizsystem. Von Mai bis Oktober bleibt die Heizung im Keller dank der Kraft der Sonne oftmals komplett ausgeschaltet. Durch flexible Montagemöglichkeiten kann die solarthermische Anlage nahezu an alle denkbaren baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Interessierte Verbraucher sollten allerdings den Leitsatz „Erst beantragen, dann beauftragen“ befolgen. Der Antrag auf Förderung muss nämlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sein, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Bauherren sollten sich auch nach regionalspezifischen Förderanreizen erkundigen, die oft sogar noch auf die Unterstützung des Bundes aufgeschlagen werden können.
(djd). Gute Nachrichten für Bauwillige: Wer ein Haus bauen oder kaufen will, profitiert von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt ab 1. Juli die bisherige Förderung und kann wie gewohnt bei der KfW-Bank beantragt werden. In der BEG ist eine Vielzahl von Maßnahmen weiterentwickelt und zusammengefasst worden. Diese sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Bauherren gewinnen dreifach
Wenn sich Bauherren bei der Planung der eigenen vier Wände um Energieeffizienz und einen kleineren ökologischen Fußabdruck bemühen, profitieren sie somit gleich dreifach: Die Senkung der Energiekosten und der Schutz des Klimas werden mit einer höheren Fördersumme vom Staat belohnt. Erstmals können Häuslebauer und -käufer dabei nun wählen: zwischen einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss zur Bau- oder Kaufsumme als „Sahnehäubchen“ auf das angesparte Eigenkapital. Neu ist die Effizienzhaus-EE-Klasse, die erreicht wird, wenn der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf des Neubaus mindestens 55 Prozent beträgt.
Das gelingt etwa durch den Einsatz einer Wärmepumpe und von Solarkollektoren, die so viel Kraft der Sonne sammeln, dass sich damit sowohl heizen als auch warmes Wasser in ausreichender Menge bereiten lässt. Unter www.helma.de können sich Baufamilien in spe inspirieren lassen, ihren Wohntraum konzipieren und das dafür notwendige Budget inklusive Förderung bereits kalkulieren. Ebenfalls neu ist die Effizienzhaus-NH-Klasse. Die Abkürzung NH steht für Nachhaltigkeit. Dafür ist ein sogenanntes Nachhaltigkeitszertifikat notwendig, das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird. Allerdings kann die Förderung dieser zwei neuen Standards nicht miteinander kombiniert werden.
Wärmepumpen erfüllen erforderliche Ansprüche
Ab Juli können potenzielle Bauherren pro Wohneinheit mit einem zinsgünstigen Kredit bis 120.000 Euro rechnen, wenn sie ein KfW-Haus 55 errichten wollen. Ab Klasse EE, NH oder 40 Plus sind sogar bis zu 150.000 Euro förderfähig. Für die neuen Effizienzklassen schießt die KfW 2,5 Prozent mehr zur Tilgung zu als bisher. Alle Effizienzhäuser 55 von Helma Eigenheimbau beispielsweise erfüllen schon jetzt die Anforderungen der neuen Effizienzklasse EE. Bereits im Standard nach Bauleistungsbeschreibung genügt jede der hochwertigen Wärmepumpen den erforderlichen Ansprüchen. Mit einem Zuschuss von bis zu 26.500 Euro pro Massivhaus lässt sich das Lieblingshaus deutlich günstiger errichten als bisher.
(djd). Die Corona-Pandemie hinterlässt auch an der Baubranche Spuren. Die Preise für Konstruktionsholz, Dämmstoffe oder Ziegel haben teils um über 100 Prozent angezogen, bei anderen Baumaterialien zeichnen sich ebenfalls Preissteigerungen und Lieferengpässe ab. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) haben Bauherren bei laufenden Projekten bisher wenig davon gespürt, dennoch sollten sie darauf eingestellt sein. „Vielerorts können die Großen der Branche noch auf ihre Lagerbestände zurückgreifen“, erklärt Stange. „Kleine Firmen, die auf Sicht bestellen, geraten aber verstärkt unter Druck.“ Wenn ein Gewerk nicht weiterbauen könne, weil der Nachschub stoppt, habe das Auswirkungen auf das gesamte Projekt. „Der Bauablauf wird unterbrochen, auch bei nachfolgenden Gewerken kann es zu Verzögerungen kommen. So geraten der gesamte Zeitplan und der Fertigstellungstermin in Gefahr“, sagt Stange.
Materialalternativen nicht ungeprüft akzeptieren
Ein Indiz für drohende Verbraucherrisiken ist laut Stange beispielsweise, wenn das Unternehmen Material- oder Ausstattungsalternativen anbietet, um weiterbauen zu können. „Ersatzprodukte sollte der Bauherr unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem Bauherrenberater des BSB, prüfen lassen. Er kann beurteilen, ob die Produkte für den geplanten Einsatz geeignet sind und die im Bauvertrag festgelegte Qualität einhalten.“ Unter www.bsb-ev.de gibt es Berateradressen und viele weitere Verbraucherinfos rund um Bau, Immobilienkauf und Modernisierung. Im schlimmsten Fall drohen bei falsch oder schlecht eingesetzten Ersatzmaterialien Spätschäden, Wertminderungen des Hauses oder nicht vorhersehbare Wechselwirkungen, die teuer werden können. Stange warnt andererseits vor Panikmache, denn im Interesse des Baufortschritts ist auch Kompromissbereitschaft auf Bauherrenseite gefragt. „Mit Augenmaß und sachverständigem Rat lässt sich meist eine Lösung finden“, so Stange.
Preissteigerungen und Verzögerungen nicht unwidersprochen hinnehmen
Mittelfristig könnten Preiserhöhungen in der Beschaffung auch auf die Baupreise durchschlagen. Stange weist auf die Vertragspflicht der Bauunternehmen hin: „Ist der Bauvertrag geschlossen, dann sind die Preise fest vereinbart. Kostensteigerungen fallen hier alleine in das Risiko des Unternehmers.“ Wenn die Unternehmen dennoch zu Nachträgen auf die vereinbarten Kosten drängen, dann sollte ein Vertrauensanwalt hinzugezogen werden. Komplizierter wird es laut Stange bei Bauverzug durch Lieferschwierigkeiten: „Hier muss das Unternehmen darlegen, dass etwa die Überschreitung des Fertigstellungstermins unverschuldet geschehen ist.“
(djd). Die anhaltenden Einschränkungen durch die Coronapandemie können sich auch auf die Eigenheimprojekte privater Bauherren auswirken. Bei der Herstellung von Baumaterialien kann es zu Lieferengpässen kommen, Hygienemaßnahmen erschweren die Planung und Einteilung der Handwerker auf den Baustellen. Dennoch müssen Bauherren Verzögerungen ihres Projekts nicht unwidersprochen hinnehmen. Wenn ein vereinbarter Ausführungszeitraum abläuft, sollte dem beauftragten Bauunternehmer eine Frist gesetzt werden. Spätestens dann muss das Unternehmen den Verzug begründen, damit der Bauherr seine Verzugsansprüche prüfen kann und sich seine Rechte für später sichert.
Zusatzkosten durch Bauzeitverzögerungen geltend machen
Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) können zum Beispiel verspätete Bauabnahmen Zusatzkosten für den Bauherrn verursachen. Er erläutert: „Wenn sich die Abnahme vom ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin 2020 ins neue Jahr 2021 verschoben hat, wird nicht der günstige Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, sondern von 19 Prozent fällig, und zwar auf das gesamte Bauvorhaben.“ Auch weitere Kosten, die durch den Verzug entstehen, können unter Umständen geltend gemacht werden. Stange empfiehlt, im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen: „Ob ein Verzugsschaden vorliegt, kann mit Unterstützung eines unabhängigen Fachanwalts geprüft werden.“
Bauqualität sichern, nach gemeinsamen Lösungen suchen
Dennoch rät Stange den Bauherren, Ruhe zu bewahren und bei Problemen nach einvernehmlichen Lösungen mit dem Baupartner zu suchen. Hilfreich ist dabei die Baubegleitung und Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater. Adressen und weitere Infos dazu finden Bauherren und Bauinteressierte unter www.bsb-ev.de. Der Sachverständige kontrolliert die Baustelle in regelmäßigen Abständen und unterstützt den Bauherrn bei der Sicherung der Mängelfreiheit und Bauqualität. Zudem kann er auch den Baufortschritt beurteilen und rechtzeitig warnen, wenn Verzögerungen absehbar sind.
(djd). Der Traum von den eigenen vier Wänden lebt – auch und gerade während der Corona-Pandemie. Denn während der Beschränkungen wuchs vor allem bei vielen Familien angesichts von Homeoffice und Homeschooling der Wunsch nach großzügigeren Räumlichkeiten. Was sollten Bauherren in spe beachten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie geht es mit den Bauzinsen weiter?
„Wer sich für eine eigene Immobilie interessiert, findet unverändert gute Bedingungen für eine Baufinanzierung vor“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Wie es mittel- und langfristig weitergeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Fortgang der Pandemie, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. „Bis auf Weiteres wird die EZB mit Käufen von Staatsanleihen das Zinsniveau niedrig halten und damit die Konjunktur stützen“, erwartet Haas. Damit blieben auch die Bauzinsen auf einem niedrigen Niveau.
Wie sollte die Baufinanzierung aussehen?
Florian Haas rät Baufinanzierern, das niedrige Zinsniveau zu nutzen und eine Zinsbindung von 15 Jahren oder sogar länger zu wählen. Die niedrige Zinszahlung sollte man für eine entsprechend höhere Tilgung verwenden, um die Restschuld bei Auslauf der Bindung so gering wie möglich zu halten. Zudem sollte man Möglichkeiten zur Sondertilgung vereinbaren und wenn möglich auch nutzen. „Ganz unabhängig von den Darlehensmodalitäten gilt: Wer unsicher ist, ob er die Finanzierung mittel- und langfristig stemmen kann, sollte sich gründlich beraten lassen, keine zu hohen Risiken eingehen und den Rahmen nicht zu eng spannen“, rät Haas. Es sollte immer ein Puffer für die Unwägbarkeiten des Lebens eingebaut sein.
Wie entwickeln sich die Grundstückspreise?
Zu Beginn der Pandemie sind die Grundstückspreise in vielen Regionen sogar noch gestiegen. „Wie es weitergeht, kann niemand verlässlich vorhersagen“, meint Florian Haas. Die Nachfrage nach Grundstücken in begehrten Lagen sei weiterhin hoch und das Angebot knapp, das treibe die Preise gerade im Speckgürtel der großen Städte nach oben. Ob es dabei bleibe, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Ohnehin sollten Bauherren nicht nur auf den Preis schauen, sondern auf Kriterien wie Infrastruktur und Verkehr. „Zudem sollte man prüfen, ob sich auf dem avisierten Grundstück der Bauwunsch auch umsetzen lässt“, rät Haas.
Wo kann man sich umfassend informieren?
Für angehende Bauherren empfiehlt es sich, sämtliche Schritte des Projektes systematisch zu durchdenken. Die Seite www.finanzierungsschutz.de etwa hat den Bauprozess in fünf Phasen eingeteilt und mit entsprechenden Checklisten hinterlegt.
(djd). Lage, Lage, Lage – so lautet eine bekannte Immobilienweisheit, wenn es um die Kriterien beim Kauf eines Grundstücks geht. Die Lage des Grundstücks im Hinblick etwa auf Infrastruktur und Verkehr ist tatsächlich im Gegensatz zu anderen Details eines Bauvorhabens von enormer Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich über die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie. Allerdings ist die Lage auch nicht alles – ein paar andere wichtige Dinge sollten angehende Bauherren beim Grundstückskauf ebenfalls berücksichtigen. Hier sind fünf bedeutsame Punkte:
1. Bebauungspläne haben oft strenge Vorschriften, angehende Bauherren sollten deshalb gründlich prüfen, ob sie auf dem avisierten Grundstück ihre Vorstellungen umsetzen können. „Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig“, betont Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende, mehr dazu steht unter www.finanzierungsschutz.de. Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar darauf befanden. Das Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.
2. Ein Bodengutachten verschafft Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds. Es sollte vom neuen Eigentümer so früh wie möglich eingeholt werden, das Geld dafür ist im Hinblick auf die potenziellen Folgekosten sehr gut investiert. Bereits im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das eventuelle Vorhandensein von Altlasten treffen.
3. Ist ein Grundstück „erschlossen“, bestehen bereits Anschlüsse an das Versorgungs- und das Straßennetz. Ist es dagegen noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen Zusatzkosten. Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. „Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheids im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war“, erläutert Bauexperte Haas.
4. Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen. Dabei kann man überprüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer allein verfügungsberechtigt ist.
5. Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu überprüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.