WELCHES HAUSANGEBOT PASST ZU MIR?

Bei der Wahl eines geeigneten Baupartners sollte man sehr sorgfältig vorgehen

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat meist eine Menge Träume und Idealvorstellungen vor Augen. Diese mit den Möglichkeiten am gewünschten Wohnort und dem verfügbaren Budget in Übereinstimmung zu bringen, ist die erste wichtige Aufgabe für angehende Bauherren. „Vor der Suche nach einem Vertragspartner für den Bau der eigenen Immobilie sollte man sich zuerst über einige grundlegende Kriterien Gedanken machen“, rät Erik Stange, Pressesprecher bei dem Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Dazu gehörten zum Beispiel die Hausgröße, der angestrebte energetische Standard oder Wünsche an die Barrierefreiheit. „Wer sich dann noch auf einen gewünschten Einzugstermin fokussiert und den tragbaren Kostenrahmen im Blick hat, kann mit der Suche nach einem geeigneten Baupartner beginnen“, so Stange.

Seriosität des möglichen Baupartners unter die Lupe nehmen

Bei der Suche nach dem Baupartner sollte man Angebote unterschiedlicher Firmen einholen. „Bereits aus der Kompetenz in der Beratung und der Qualität der Angebotsunterlagen lässt sich viel über die Seriosität des potenziellen Baupartners ableiten“, erklärt Erik Stange. Zudem sollte man Referenzen einsehen und die Möglichkeit zur Besichtigung schon gebauter Objekte dieses Entwicklers nutzen. In dieser Phase kann es auch sinnvoll sein, den Rat eines Sachverständigen einzuholen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos sowie die Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland. Als Bauingenieur oder Architekt kann der Berater überprüfen, ob die Preiskalkulation eines Hausbaus transparent, nachvollziehbar und marktgerecht ist. In einem Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft erhält man zudem wichtige Hintergrundinfos darüber, wie gut das Bauunternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist.

Das Hausangebot auf Vollständigkeit prüfen

Werbeprospekte des Baupartners enthalten nur allgemeine Informationen und taugen daher nicht als Grundlage für ein Hausangebot. „Bauherren sollten auf komplette Unterlagen bestehen“, lautet der Rat von Erik Stange. Dazu gehöre eine umfassende, gesetzeskonforme Bau- und Leistungsbeschreibung, der Vertrag mit Zahlungsplan und die Grundrisse mit Angaben zur Wohnfläche und zur genauen Bemaßung. Auch ein detailliert aufgeschlüsselter Preis darf nicht fehlen. Gegebenenfalls muss er zudem gewünschte Sonderleistungen oder Gutschriften für Eigenleistungen enthalten, die nach Lohn- und Materialanteil aufgeschlüsselt sind.

Entwickler aufgepasst: Mehrfamilienhaus mit Bauplatz auf 1.200 m² Grundstück

Das Anwesen befindet sich in Stuttgart im Ortsteil Rohr in ruhiger Lage gelegen.

Der Ortsteil Rohr liegt am Rande des Schönbuchs, in unmittelbarer Nähe des Sieben-Mühlen-Tals und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur und liegt am südwestlichsten Punkt der Region.

Stuttgart-Rohr gehört zu einem der schönsten und begehrtesten Wohngebiete im Großraum Stuttgart. Eine hervorragende Infrastruktur mit sämtlichen Schulen, Universitäten, Kindergärten, Kliniken, Ärzten, besten Einkaufsmöglichkeiten und einem vielseitigen Sport- und Freizeitangebot bieten hier Wohnkomfort auf höchstem Niveau. Stuttgart Rohr ist ein moderner Stadtteil mit über 8.000 Einwohnern und grenzt an das Industriegebiet am Wallgraben mit international und national agierenden Firmen wie z. B. Daimler Benz, Allianz, Deutscher Sparkassenverlag und Lappkabel.

Die infrastrukturellen Gegebenheiten sind bestens und die dynamische Entwicklung setzt Akzente, was die Attraktivität des Stadtteils als Wohnort enorm steigert. Perfekt ist auch die Anbindung an die Region im Großraum Böblingen, Leinfelden-Echterdingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen. Die Zug-, S-Bahn-, Stadtbahnlinien und Busverbindungen erreichen die Stadtmitte und umliegenden Orte in nur wenigen Minuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel erhöhen die Mobilität.

Mit dem Auto sind es nur wenige Minuten zum Flughafen und zur Autobahn/Bundesstraße, somit sind in kurzer Fahrzeit alle wichtigen Punkte auch im mittleren Neckarraum für den Beruf und im Privatleben schnell erreicht.

Das 1927 erbaute und 2013 renovierte Mehrfamilienhaus hat eine einfache Ausstattung, aber sehr gute Substanz. Das Objekt verfügt über modernisierungsbedürftige Elektro-Nachtspeicheröfen. Das Hanggeschoss zum Gewächshaus ist als Wohnung ausgebaut und wird bewohnt ohne Baugenehmigung, somit erfolgt eine derzeitige Nutzung als 4-Familienhaus. Im Untergeschoss befinden sich ferner der Gewölbekeller und diverse Abstellräume.

Das einzige Objekt in der Lage, mit Satteldach und einem alten Gewächshaus vor dem Wohnhaus als Anbau. Zu einer hohen Nutzerqualität gehört die angenehme Anfahrbarkeit über die Musbergerstrasse oder den Huttenaicherweg. 2 Garagen und 1 Stellplatz runden das Angebot ab.

Das Grundstück hat eine Größe von 1254 Quadratmeter. Das Objekt ist zurzeit an eine Handwerker-Firma für 3.000,- Euro inkl. ca.300 Euro Nebenkosten monatlich vermietet. Ab 08/2023 beträgt die Miete 3.150,- Euro.

Der Bebauungsplan liegt uns vor – die GFZ beträgt 0,6, die GRZ 0,3.

Grundsätzlich ergeben sich bei diesem Objekt zahlreiche spannende Optionen z.B. Renovierung des Bestandes, ergänzt mit einem Neubau auf einer Grundstücksteilfläche von rund 400 Quadratmeter und rund 170 Quadratmeter Wohnfläche, oder Abriss und Neubau auf der gesamten Grundstücksfläche etc.

Die besten Eindrücke gewinnen Sie bei einer Besichtigung des Objektes. Sehr gerne laden wir Sie hierzu ein. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit uns.

DIE BAUABNAHME IST MEHR ALS EIN LÄSTIGER PFLICHTTERMIN

Mit sachverständigem Rat lassen sich Bauschäden vor dem Einzug entdecken

(djd). Die Bauabnahme ist eine wichtige juristische Pflicht auf dem Weg ins neu gebaute Eigenheim. Sie stellt eine formelle Entgegennahme des bestellten Werkes durch den Auftraggeber – also den Bauherren – dar. Mit der Abnahme bestätigt er, dass das Bauunternehmen die vereinbarte Leistung vertragsgemäß und weitgehend mängelfrei erbracht hat. Dieser Vorgang hat weitreichende Folgen, die Häuslebauer nicht unterschätzen sollten, betont Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Viele Bauschäden werden erst während der Gewährleistungszeit entdeckt

Stange verweist auf eine Studie zu Baumängeln in der Gewährleistungsfrist von Häusern, die gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt ist. Die Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e. V. erstellt wurde, zeigt, dass ein erheblicher Teil der Mängel erst nach der Bauabnahme auftritt. Nur etwa 21,5 Prozent der Bauschäden werden während der Bauzeit entdeckt, in den beiden ersten Jahren der Gewährleistungsfrist sind es dagegen gut 44 Prozent. Bis zur Abnahme muss das beauftragte Bauunternehmen nachweisen, dass sein Werk mängelfrei ist, danach geht die Beweispflicht auf die Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt wird die Durchsetzung von Mängelbeseitigungen daher deutlich schwieriger.

Frühzeitige Baukontrollen helfen, die Bauabnahme optimal vorzubereiten

Die Bauabnahme sollte daher gut vorbereitet sein, idealerweise gemeinsam mit einem Sachverständigen, zum Beispiel einem unabhängigen Bauherrenberater. Unter www.bsb-ev.de finden Bauinteressenten weitere praktische Tipps und Informationen zu dem Thema sowie Berateradressen in allen deutschen Regionen. Zusätzlich empfiehlt Stange eine baubegleitende Qualitätskontrolle, ebenfalls von unabhängiger Seite. „Ein Baufachmann, der die Baustelle regelmäßig begutachtet, entdeckt viele Mängel frühzeitig, sodass der Bauherr Nachbesserung einfordern kann“, so Stange. In den meisten Fällen sei die Mängelbeseitigung dann wesentlich einfacher, als wenn sie erst nach der Baufertigstellung entdeckt werde. Zudem wünscht sich kein Bauherr größere Nachbesserungsarbeiten, wenn er das Haus bereits bezogen hat.