Andere über Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen

“Sehr gute Beratung, Erstellung eines ausgezeichneten Exposés und letztlich ein rascher und sehr guter Verkauf meiner Wohnung. Mein Dank geht vor allem an Herrn Ulrich Kaminski für seine dauerhafte, hilfreiche Betreuung bis hin zum Kaufvertragstermin beim Notar.”

Walter S – Eigentümer

GRUND UND BODEN FÜR DIE PRIVATE ZUKUNFT

Darauf kommt es bei der Suche nach dem geeigneten Grundstück an

(djd). Bei der Suche nach einem Grundstück für den Bau eines Hauses sehen sich künftige Bauherren heute vor allem mit einem Problem konfrontiert: Wo gibt es überhaupt noch verfügbaren Baugrund? Aus diesem Grund könnte man geneigt sein zu nehmen, was der regionale Markt hergibt. Doch Vorsicht: „Die Wahl des Standorts für die eigenen vier Wände ist zumeist eine Lebensentscheidung, die wohlüberlegt getroffen und abgewägt werden sollte“, rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Infrastruktur und Bebauungsplan

Eine wichtige Überlegung gilt der Lage des Grundstücks. Möchte ich stadtnah und mit kurzen Wegen wohnen oder bevorzuge ich ein Haus im Grünen und nehme dafür weitere Anfahrten in Kauf? Wie gut eignet sich die Infrastruktur für meine persönlichen Vorlieben, für die Familienplanung oder für das Leben im Alter? Wie weit ist es zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten, Kulturstätten? Ein Blick in den Bebauungsplan ist ebenfalls wichtig, denn oftmals gibt es Einschränkungen für die eigenen Wohnträume. Hier finden sich zum Beispiel Vorgaben für die Art der Bebauung, Abstände zu Nachbarn, Anzahl der Geschosse und manchmal sogar zu baulichen Details der Fassade, zu Ausführung und Farbe von Ziegeln oder Klinkern oder zur Grundstückseinfriedung.

Baugrunduntersuchung und Erschließungskosten

„Auch der Grund und Boden selbst muss genauer unter die Lupe genommen werden“, sagt Erik Stange. Eine Untersuchung des Baugrunds gibt Aufschluss über Tragfähigkeit und Wasserverhältnisse im Boden sowie die Sicherheit, dass sich dort keine Altlasten verstecken. Auch den notariellen Grundstückskaufvertrag sollte man nicht vorschnell unterschreiben. Hier kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen, zum Beispiel einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater hinzuzuziehen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und bundesweite Berateradressen. Aus dem Vertrag sollte auch hervorgehen, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, ob Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sind und wie hoch sie gegebenenfalls ausfallen. Diese Posten zu unterschätzen, kann teuer werden. Wenn der Bauherr selbst eine Zufahrt und alle Anschlüsse an die erforderlichen Versorgungsleitungen finanzieren muss, treibt dies die Kosten deutlich in die Höhe.

VERTRAGSFORMEN FÜR DEN HAUSBAU IM VERGLEICH

Den richtigen Partner für den Weg ins Eigenheim finden

(djd). Trotz steigender Immobilien- und Baupreise halten viele Familien am Traum vom Eigenheim fest. Während früher viele Bauherren Wert auf die individuelle Planung ihres künftigen Zuhauses gelegt haben, beträgt der Anteil von Häusern, die mit Architekt errichtet werden, heute nur mehr rund 10 Prozent. Laut Umfrage des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) sind die Vertragspartner privater Häuslebauer zu 53 Prozent Generalunternehmer oder -übernehmer und zu 37 Prozent Bauträger. Doch worin unterscheiden sich die Vertragsverhältnisse und welcher Baupartner ist im Einzelfall der passende?

Generalunternehmer und -übernehmer: Bauen auf eigenem Grund

Mit dem Generalunternehmer vereinbart der Bauherr vertraglich eine Komplettleistung zur Errichtung des Hauses. Der Unternehmer erbringt allerdings nur einen Teil der Leistungen und vergibt viele Gewerke an Nachunternehmen. Typisch ist etwa die Errichtung des Rohbaus durch den Bauunternehmer, während Tiefbau, Putz, Estrich, Tischlerarbeiten oder die Dacheindeckung durch Handwerksunternehmen durchgeführt werden. Der Generalübernehmer erbringt keine Bauleistungen selbst, sondern plant und koordiniert alle erforderlichen Leistungen. In beiden Fällen ist es für den Bauherren wichtig, darauf zu achten, dass etwa bei Mängeln der Generalunternehmer oder -übernehmer als Vertragspartner fungiert, nicht die beauftragten Nachunternehmen. Ebenfalls sinnvoll ist es, den Vertrag und den Bau selbst durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen, zum Beispiel durch die Bauherrenberater des BSB. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und Ansprechpartner in ganz Deutschland. Mit Generalunternehmer oder -übernehmer bauen in der Regel Bauherren, die bereits über ein eigenes Grundstück verfügen.

Bauträger: Haus und Grund von einem Vertragspartner

Bau und Grundstück aus einer Hand gibt es beim Bauträger. Diese Form des Immobilienerwerbs ist interessant für alle, die sich nicht erst auf die Suche nach Bauland machen möchten. Sie sind allerdings keine Bauherren im klassischen Sinne, sondern Käufer von Haus und Grund. Der Bauträger ist zunächst Eigentümer des Baugrundstücks. Mit dem Vertrag verkauft er es zusammen mit der Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hauses. Bauträgerverträge müssen unbedingt notariell beurkundet werden.

Baupartner in jedem Fall gründlich unter die Lupe nehmen

„Egal, welche Vertragsform man bevorzugt, in jedem Fall sollte man sich ein konkretes Bild des künftigen Vertragspartners machen“, rät BSB-Pressesprecher Erik Stange. Über Seriosität, Solvenz, Kompetenz und Leistungsfähigkeit kann man sich zum Beispiel anhand von Referenzen oder Wirtschaftsauskünften informieren.