AUCH NACH DER BAUABNAHME HABEN BAUHERREN RECHTE

29Was tun, wenn in der Gewährleistungszeit Mängel am neuen Haus auftreten?

(djd). Auf dem Weg zum Eigenheim gilt die sogenannte Bauabnahme als wichtiger Meilenstein. Denn in ihrem Rahmen überprüft der Bauherr, ob die erbrachte Leistung des Bauunternehmens dem bestellten Werk entspricht. Nimmt er sie entgegen, gilt das Haus als offiziell abgenommen und im Wesentlichen mängelfrei. Was aber, wenn danach Mängel am und im Gebäude auftreten, die vorher nicht erkannt wurden?

Bauherr hat die Beweislast, dass er für Mängel nicht verantwortlich ist

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungszeit für das Werk, die gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt ist. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Bauherr also die Beseitigung von Schäden und Mängeln oder Nachbesserungen einfordern. „Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). „Vor der Abnahme muss der Bauunternehmer beweisen, dass er für einen Mangel nicht verantwortlich ist, danach kehrt sich die Beweislast um.“ Das bedeutet, dass nun der Bauherr belegen muss, dass er einen Mangel nicht selbst verursacht hat. Wie eine Untersuchung des Verbraucherschutzvereins BSB zeigt, sind Beanstandungen in der Gewährleistungszeit keine Ausnahme. Bei einer Befragung von 113 Bauherren waren in rund drei Vierteln der Bauvorhaben Mängel am Bauwerk oder der Bauleistung nach der Schlussabnahme zu beklagen. Die Kosten sind häufig erheblich: In der genannten Untersuchung lagen sie in 25 Prozent der Fälle bei über 10.000 Euro.

Vier Tipps für mehr Sicherheit nach der Bauabnahme

Die Studie, die unter www.bsb-ev.de unter Politik und Presse heruntergeladen werden kann, gibt Bauherren vier Ratschläge mit auf den Weg:
– Um die Mängelwahrscheinlichkeit schon in der Planungs- und Bauphase zu senken, empfiehlt sich die Beauftragung einer unabhängigen baubegleitenden Qualitätskontrolle zum Beispiel durch einen BSB-Bauherrenberater.
– Technische Anlagen sind auf moderne, komplex geplante Gebäude genau abgestimmt. Werden etwa Lüftungsanlagen in hoch abgedichteten Häusern zu lange abgeschaltet, können Feuchteschäden die Folge sein, für die nicht der Bauunternehmer haftet.
– Wartungsintervalle für Bau- und Anlagentechnik sollten eingehalten werden. Sie dienen neben der Reinigung auch der Funktionsprüfung, Einstellung und Optimierung von Anlagen.
– Es empfiehlt sich, mit dem Qualitätssicherer oder Bauherrenberater in Kontakt zu bleiben. Er kennt das Bauvorhaben und kann bei auftretenden Mängeln schnell und zielgerichtet reagieren sowie den Bauherrn dabei unterstützen, eine sinnvolle Lösung zu finden.

RISIKEN AUF DEM WEG ZUR EIGENTUMSWOHNUNG VERMEIDEN

Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte

(djd). Wer den Aufwand für den Bau eines Eigenheims scheut, erhofft sich oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung den einfacheren Weg zum Immobilienbesitz. Aussuchen, kaufen, einziehen – ganz so unkompliziert ist der Erwerb dann aber doch nicht. Auch ein Wohnungskauf stelle schließlich ein wirtschaftliches Risiko dar, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Wenn die Entscheidung für ein Objekt gefallen ist, stehen der Abschluss des Kaufvertrags und seine Beurkundung durch einen Notar an. Der Entwurf des Vertragsdokuments muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss vorliegen. So bleibt dem Kaufinteressenten genügend Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. „Wichtig ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug“, rät Verbraucherschützer Stange. So können die Daten mit den Angaben im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung abgeglichen werden.

Bedingungen für die Zahlung der Kaufsumme festlegen

Zu einer besonders sorgfältigen Prüfung rät Stange bei den Konditionen für die Fälligkeit des Kaufpreises. Er empfiehlt, vertraglich festzulegen, wann die Zahlung fällig wird, und nennt beispielhaft Bedingungen dafür. So sollten zuvor eine Auflassungserklärung im Grundbuch zugunsten des Käufers sowie erforderliche Genehmigungen zum Beispiel des Verwalters vorliegen. Auch muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. „Ein Vertrauensanwalt weiß am besten, worauf es im Einzelfall ankommt“, so Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu eine bundesweite Adresssuche und weitere Informationen.

Baumängel sind auch im Mehrfamilienbau keine Seltenheit

Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen haben Besitzer das Recht auf ein mängelfreies Werk. Laut einer BSB-Studie zu Mängeln in Mehrfamilienhäusern ist das nicht immer selbstverständlich. Ähnlich wie beim Bau eines Eigenheims empfiehlt es sich daher auch beim Wohnungserwerb im Neubau, einen unabhängigen Bauherrenberater mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich rechtzeitig beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen und können in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand behoben werden. Nachbesserungen, wenn die Wohnung bereits bezogen ist, sind dagegen lästig und oft aufwendig.

WERTE IM WOHNEIGENTUM ERHALTEN

Renovierungen richtig planen und sicher durchführen

(djd). Den Traum von den eigenen vier Wänden haben sich viele Menschen schon vor Jahrzehnten erfüllt. Mietfrei zu wohnen, wenn das Haus längst abbezahlt ist, hat viele Vorteile. Eigentum bringt jedoch auch Verpflichtungen mit sich – das besagt sogar der Artikel 14 unseres Grundgesetzes. Spätestens wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen, müssen Sanierungen vorgenommen werden. Doch so weit lässt es kaum ein Hausbesitzer kommen, denn Renovierungen und Modernisierungen sind eine wichtige Investition in den Erhalt und die Steigerung des Immobilienwerts.

Studie zeigt: Mängel bei Arbeiten im Bestand sind keine Seltenheit

Für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Gründen. Sie reichen von fälligen Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade oder Haustechnik über die Verbesserung des Energiestandards oder des Wohnkomforts bis zu altersgerechten Umbauten. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollten Renovierungen und Modernisierungen ähnlich gut geplant, vorbereitet und vertraglich festgelegt werden wie bei Neubauprojekten. Denn Mängel sind auch in diesem Bereich keine Seltenheit, wie die aktuelle Studie des Verbraucherschutzvereins mit dem Titel „Die 10 häufigsten Mängel bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand“ aufzeigt. Laut der Studie, die unter www.bsb-ev.de zusammen mit einer Vielzahl weiterer Informationen zum Bauen und Modernisieren zur Verfügung steht, bergen steigende Anforderungen zum Beispiel im Bereich der Energieeffizienz größeres Schadenspotenzial.

Mit sachverständiger Unterstützung geplante Maßnahmen priorisieren

Die Studie betont, dass sich die Bauqualität im internationalen Vergleich nicht verstecken muss. Sie empfiehlt dennoch, Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu beachten. Eine umfassende Bestandsanalyse bildet eine gute Grundlage, um Wartungs-, Instandhaltungs-, oder Modernisierungsarbeiten sinnvoll zu priorisieren und zu budgetieren. Unterstützung dabei bieten unabhängige Sachverständige, zum Beispiel die Bauherrenberater des BSB. Sie unterstützen Hauseigentümer auch dabei, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen zu definieren und vertragliche Vereinbarungen mit Bauunternehmen fachlich und juristisch zu prüfen. In der eigentlichen Umsetzungsphase können sie zudem eine Bauqualitätssicherung übernehmen, mit der sich Mängel frühzeitig entdecken und Folgeschäden vermeiden lassen.