(djd). Die Corona-Pandemie hinterlässt auch an der Baubranche Spuren. Die Preise für Konstruktionsholz, Dämmstoffe oder Ziegel haben teils um über 100 Prozent angezogen, bei anderen Baumaterialien zeichnen sich ebenfalls Preissteigerungen und Lieferengpässe ab. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) haben Bauherren bei laufenden Projekten bisher wenig davon gespürt, dennoch sollten sie darauf eingestellt sein. „Vielerorts können die Großen der Branche noch auf ihre Lagerbestände zurückgreifen“, erklärt Stange. „Kleine Firmen, die auf Sicht bestellen, geraten aber verstärkt unter Druck.“ Wenn ein Gewerk nicht weiterbauen könne, weil der Nachschub stoppt, habe das Auswirkungen auf das gesamte Projekt. „Der Bauablauf wird unterbrochen, auch bei nachfolgenden Gewerken kann es zu Verzögerungen kommen. So geraten der gesamte Zeitplan und der Fertigstellungstermin in Gefahr“, sagt Stange.
Materialalternativen nicht ungeprüft akzeptieren
Ein Indiz für drohende Verbraucherrisiken ist laut Stange beispielsweise, wenn das Unternehmen Material- oder Ausstattungsalternativen anbietet, um weiterbauen zu können. „Ersatzprodukte sollte der Bauherr unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem Bauherrenberater des BSB, prüfen lassen. Er kann beurteilen, ob die Produkte für den geplanten Einsatz geeignet sind und die im Bauvertrag festgelegte Qualität einhalten.“ Unter www.bsb-ev.de gibt es Berateradressen und viele weitere Verbraucherinfos rund um Bau, Immobilienkauf und Modernisierung. Im schlimmsten Fall drohen bei falsch oder schlecht eingesetzten Ersatzmaterialien Spätschäden, Wertminderungen des Hauses oder nicht vorhersehbare Wechselwirkungen, die teuer werden können. Stange warnt andererseits vor Panikmache, denn im Interesse des Baufortschritts ist auch Kompromissbereitschaft auf Bauherrenseite gefragt. „Mit Augenmaß und sachverständigem Rat lässt sich meist eine Lösung finden“, so Stange.
Preissteigerungen und Verzögerungen nicht unwidersprochen hinnehmen
Mittelfristig könnten Preiserhöhungen in der Beschaffung auch auf die Baupreise durchschlagen. Stange weist auf die Vertragspflicht der Bauunternehmen hin: „Ist der Bauvertrag geschlossen, dann sind die Preise fest vereinbart. Kostensteigerungen fallen hier alleine in das Risiko des Unternehmers.“ Wenn die Unternehmen dennoch zu Nachträgen auf die vereinbarten Kosten drängen, dann sollte ein Vertrauensanwalt hinzugezogen werden. Komplizierter wird es laut Stange bei Bauverzug durch Lieferschwierigkeiten: „Hier muss das Unternehmen darlegen, dass etwa die Überschreitung des Fertigstellungstermins unverschuldet geschehen ist.“
(djd). Die anhaltenden Einschränkungen durch die Coronapandemie können sich auch auf die Eigenheimprojekte privater Bauherren auswirken. Bei der Herstellung von Baumaterialien kann es zu Lieferengpässen kommen, Hygienemaßnahmen erschweren die Planung und Einteilung der Handwerker auf den Baustellen. Dennoch müssen Bauherren Verzögerungen ihres Projekts nicht unwidersprochen hinnehmen. Wenn ein vereinbarter Ausführungszeitraum abläuft, sollte dem beauftragten Bauunternehmer eine Frist gesetzt werden. Spätestens dann muss das Unternehmen den Verzug begründen, damit der Bauherr seine Verzugsansprüche prüfen kann und sich seine Rechte für später sichert.
Zusatzkosten durch Bauzeitverzögerungen geltend machen
Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) können zum Beispiel verspätete Bauabnahmen Zusatzkosten für den Bauherrn verursachen. Er erläutert: „Wenn sich die Abnahme vom ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin 2020 ins neue Jahr 2021 verschoben hat, wird nicht der günstige Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, sondern von 19 Prozent fällig, und zwar auf das gesamte Bauvorhaben.“ Auch weitere Kosten, die durch den Verzug entstehen, können unter Umständen geltend gemacht werden. Stange empfiehlt, im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen: „Ob ein Verzugsschaden vorliegt, kann mit Unterstützung eines unabhängigen Fachanwalts geprüft werden.“
Bauqualität sichern, nach gemeinsamen Lösungen suchen
Dennoch rät Stange den Bauherren, Ruhe zu bewahren und bei Problemen nach einvernehmlichen Lösungen mit dem Baupartner zu suchen. Hilfreich ist dabei die Baubegleitung und Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater. Adressen und weitere Infos dazu finden Bauherren und Bauinteressierte unter www.bsb-ev.de. Der Sachverständige kontrolliert die Baustelle in regelmäßigen Abständen und unterstützt den Bauherrn bei der Sicherung der Mängelfreiheit und Bauqualität. Zudem kann er auch den Baufortschritt beurteilen und rechtzeitig warnen, wenn Verzögerungen absehbar sind.
(djd). Der Traum von den eigenen vier Wänden lebt – auch und gerade während der Corona-Pandemie. Denn während der Beschränkungen wuchs vor allem bei vielen Familien angesichts von Homeoffice und Homeschooling der Wunsch nach großzügigeren Räumlichkeiten. Was sollten Bauherren in spe beachten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie geht es mit den Bauzinsen weiter?
„Wer sich für eine eigene Immobilie interessiert, findet unverändert gute Bedingungen für eine Baufinanzierung vor“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Wie es mittel- und langfristig weitergeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Fortgang der Pandemie, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. „Bis auf Weiteres wird die EZB mit Käufen von Staatsanleihen das Zinsniveau niedrig halten und damit die Konjunktur stützen“, erwartet Haas. Damit blieben auch die Bauzinsen auf einem niedrigen Niveau.
Wie sollte die Baufinanzierung aussehen?
Florian Haas rät Baufinanzierern, das niedrige Zinsniveau zu nutzen und eine Zinsbindung von 15 Jahren oder sogar länger zu wählen. Die niedrige Zinszahlung sollte man für eine entsprechend höhere Tilgung verwenden, um die Restschuld bei Auslauf der Bindung so gering wie möglich zu halten. Zudem sollte man Möglichkeiten zur Sondertilgung vereinbaren und wenn möglich auch nutzen. „Ganz unabhängig von den Darlehensmodalitäten gilt: Wer unsicher ist, ob er die Finanzierung mittel- und langfristig stemmen kann, sollte sich gründlich beraten lassen, keine zu hohen Risiken eingehen und den Rahmen nicht zu eng spannen“, rät Haas. Es sollte immer ein Puffer für die Unwägbarkeiten des Lebens eingebaut sein.
Wie entwickeln sich die Grundstückspreise?
Zu Beginn der Pandemie sind die Grundstückspreise in vielen Regionen sogar noch gestiegen. „Wie es weitergeht, kann niemand verlässlich vorhersagen“, meint Florian Haas. Die Nachfrage nach Grundstücken in begehrten Lagen sei weiterhin hoch und das Angebot knapp, das treibe die Preise gerade im Speckgürtel der großen Städte nach oben. Ob es dabei bleibe, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Ohnehin sollten Bauherren nicht nur auf den Preis schauen, sondern auf Kriterien wie Infrastruktur und Verkehr. „Zudem sollte man prüfen, ob sich auf dem avisierten Grundstück der Bauwunsch auch umsetzen lässt“, rät Haas.
Wo kann man sich umfassend informieren?
Für angehende Bauherren empfiehlt es sich, sämtliche Schritte des Projektes systematisch zu durchdenken. Die Seite www.finanzierungsschutz.de etwa hat den Bauprozess in fünf Phasen eingeteilt und mit entsprechenden Checklisten hinterlegt.