LAGE IST WICHTIG, ABER NICHT ALLES

Checkliste für den Grundstückskauf: Augen auf bei der Wahl des Standorts

(djd). Lage, Lage, Lage – so lautet eine bekannte Immobilienweisheit, wenn es um die Kriterien beim Kauf eines Grundstücks geht. Die Lage des Grundstücks im Hinblick etwa auf Infrastruktur und Verkehr ist tatsächlich im Gegensatz zu anderen Details eines Bauvorhabens von enormer Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich über die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie. Allerdings ist die Lage auch nicht alles – ein paar andere wichtige Dinge sollten angehende Bauherren beim Grundstückskauf ebenfalls berücksichtigen. Hier sind fünf bedeutsame Punkte:

1. Bebauungspläne haben oft strenge Vorschriften, angehende Bauherren sollten deshalb gründlich prüfen, ob sie auf dem avisierten Grundstück ihre Vorstellungen umsetzen können. „Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig“, betont Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende, mehr dazu steht unter www.finanzierungsschutz.de. Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar darauf befanden. Das Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.

2. Ein Bodengutachten verschafft Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds. Es sollte vom neuen Eigentümer so früh wie möglich eingeholt werden, das Geld dafür ist im Hinblick auf die potenziellen Folgekosten sehr gut investiert. Bereits im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das eventuelle Vorhandensein von Altlasten treffen.

3. Ist ein Grundstück „erschlossen“, bestehen bereits Anschlüsse an das Versorgungs- und das Straßennetz. Ist es dagegen noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen Zusatzkosten. Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. „Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheids im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war“, erläutert Bauexperte Haas.

4. Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen. Dabei kann man überprüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer allein verfügungsberechtigt ist.

5. Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu überprüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Homeday-Immobilienmakler gegen den „Provisionsschmerz“

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DEN WORST CASE EINKALKULIEREN

Darum sollten sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Die deutsche Bauwirtschaft ist nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen. 2020 stieg das Bauvolumen demnach um vier Prozent auf etwa 444 Milliarden Euro. Trotz der soliden Lage der Branche insgesamt ist ein Bauvorhaben für jeden Bauherrn mit finanziellen Risiken verbunden – der Albtraum schlechthin ist die Insolvenz des Baupartners. Auf der Baustelle tut sich nichts mehr, Finanzierung und Miete laufen unvermindert weiter. Und die Gefahr ist sehr real: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e. V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden die weitaus meisten Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt, den Bauträger gibt es dann womöglich gar nicht mehr. Wie können sich Bauherren schützen?

Schutz greift auch bei später auftretenden Baumängeln

Bauherren müssen im Falle eines unfertigen Baus und der Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner mit erheblich höheren, nicht kalkulierten Kosten rechnen. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher ist es ratsam, selbst vorzusorgen, um sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten zu können. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz, beispielsweise einer Bauherrenschutzpolice der SHL Gruppe, kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Infos findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Police online beantragen und einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Bauträger nur nach Baufortschritt bezahlen

Gegen eine Insolvenz des Baupartners kann sich der Bauherr auch noch anderweitig schützen. So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

Ulrich Kaminski neuer Homeday Partnermakler | KREIS STUTTGART

Mit sofortiger Wirkung habe ich als Homeday Partnermakler das PLZ-Gebiet Stuttgart übernommen.

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