Frohe Weihnachten

Liebe Leserinnen und Leser,

ich bedanke mich für Ihr Vertrauen in diesem außergewöhnlichem Jahr 2020.

Freuen Sie sich auch 2021 auf spannende Informationen rund um die Immobilie, ausgesuchte Angebote und individuelle Lösungen für Ihre Themen im Corporate Real Estate Management. Bleiben Sie gespannt und vor allem gesund.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für 2021!

Ihr
Ulrich Kaminski
Geschäftsführer

VERJÄHRUNGSFRIST BEIM HAUSBAU NICHT VERSTREICHEN LASSEN

Bauherren können auch nach der Bauabnahme auf Mängelbeseitigung pochen

(djd). Mit der offiziellen Bauabnahme bestätigen Bauherren, dass ihr neues Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mängelfrei ist. Doch auch danach haben sie noch die Möglichkeit, vom bauausführenden Unternehmen Nachbesserungen bei erst später erkannten Mängeln zu fordern. Denn mit der Abnahme beginnt die gesetzlich vorgeschriebene, fünf Jahre dauernde Gewährleistungszeit. „Diese Frist sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen“, rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Nach Beobachtungen und Analyse des Vereins treten rund 90 Prozent der Bauschäden bis zum Ende der Gewährleistungszeit auf. Ähnlich wie bei der Abnahme müssen eventuelle Mängel innerhalb der Fünfjahresfrist festgestellt und gerügt werden, auch ein Zurückbehaltungsrecht gilt für den Bauherrn.

Ein halbes Jahr vor der Verjährung aktiv werden

Stange empfiehlt, spätestens ein halbes Jahr vor dem Ablauf der Verjährungsfrist eine gründliche Bestandsaufnahme einzuplanen. Ein unabhängiger Sachverständiger, zum Beispiel ein Bauherrenberater des BSB, prüft das Haus von Kopf bis Fuß und nimmt typische Schwachstellen unter die Lupe. Dazu gehören etwa Abdichtungen, Risse und die Fassaden. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos dazu und alle Adressen des deutschlandweiten Beraternetzwerks. Mängel werden in einem Protokoll mit Beschreibung und Fotos detailliert festgehalten.

Ansprüche notfalls mit rechtlichem Beistand geltend machen

Der unabhängige Experte unterstützt Bauherren auch dabei, ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend zu machen. Die Mängel müssen mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung angezeigt werden. Falls das Bauunternehmen diese bestreitet, die Verantwortung dafür ablehnt oder wenn erhebliche Verzögerungen bei den Arbeiten zur Mängelbeseitigung zu beobachten sind, sollten Bauherren schnell aktiv werden. Ein Rechtsanwalt kennt die Möglichkeiten und kann abwägen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Wie viel Wohnraum kann ich mir leisten?

Wie angehende Bauherren ihre Finanzierung auf eine solide Basis stellen

(djd). Viele Menschen würden die Niedrigzinsphase für den Bau der eigenen vier Wände gerne nutzen – wenn nicht die Grundstückspreise und Baukosten in vielen deutschen Regionen so exorbitant gestiegen wären. „Zu Beginn einer soliden Baufinanzierung steht ein ehrlicher Kassensturz“, rät Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Er zeige angehenden Bauherren, welche Mittel im Monat für einen Baukredit verfügbar seien und was die künftige Immobilie maximal kosten dürfe. Zur Berechnung der maximal möglichen Kreditsumme empfiehlt Haas Budgetrechner im Internet, etwa unter www.interhyp.de. Nicht vergessen dürfe man bei der Finanzplanung die nicht unerheblichen Nebenkosten. Viele Infos finden angehende Bauherren auch unter www.finanzierungsschutz.de.

Lange Zinsfestschreibung und hohe Tilgungsraten

Bei der Baufinanzierung spielt das Eigenkapital eine entscheidende Rolle, davon sollte man möglichst viel einsetzen, um den Darlehensanteil zu reduzieren. Was müssen Bauherren bei der Fremdfinanzierung beachten? „Die Niedrigzinsen sorgen für deutlich längere Darlehenslaufzeiten als in der Hochzinsphase, denn die Zinsersparnis pro Tilgung fällt jetzt geringer aus“, erklärt Florian Haas. Somit dauere es deutlich länger, bis das Darlehen zurückgezahlt sei. Daraus, so Haas, ergeben sich drei Schlussfolgerungen. Erstens sollte die Zinsfestschreibung möglichst lange vereinbart werden. Waren es früher meist zehn Jahre, so sind heute 15 bis 20 Jahre ratsam. Zweitens sollte man die Zinsersparnis in einen höheren Tilgungssatz investieren: Waren früher ein bis zwei Prozent üblich, so sollten es nun bei selbstgenutzten Immobilien mindestens drei bis vier Prozent sein. Damit wird das Risiko, nach Ablauf der Zinsfestschreibung mit einer hohen Restschuld in eine Hochzinsphase zu geraten, so gering wie möglich gehalten. Dazu passt auch Punkt drei: Bei Verbesserung der Einkommenssituation sollte man zusätzlich tilgen können, dazu muss die Möglichkeit der Sondertilgung gegeben sein.

Staatliche Förderungen nutzen

„Öffentliche Förderungen sollten Teil jeder Finanzierungsstrategie sein“, rät Florian Haas. Die staatseigene KfW unterstützt mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen vor allem Bauherren, deren Immobilien bestimmten energetischen Standards entsprechen. Wichtig: Der Antrag auf einen KfW-Kredit muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse gibt es zudem von Bundesländern und Kommunen. Familien können unter bestimmten Voraussetzungen das Baukindergeld in Anspruch nehmen. Bei zwei Kindern ergibt sich eine Förderung von 24.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren.

ENTLASTUNG BEIM IMMOBILIENVERKAUF

Makler ersparen Aufwand und Zeit und helfen bei Preisverhandlungen

(djd). Eine Immobilie zu verkaufen, ist oftmals eine sehr emotionale und nervenaufreibende Angelegenheit. Meist sind damit einschneidende Lebensmomente verbunden, vom Familienzuwachs bis zum Erbe. Ein Ehepaar, das beispielsweise aus Altersgründen verkauft, wünscht sich, dass in ihr bisheriges Zuhause wieder junges Leben einzieht: Neue Eigentümer, die das Lebenswerk und die vielen schönen Erinnerungen zu schätzen wissen. Weite Distanzen zur Immobilie in einem Erbfall oder bei einem Jobwechsel ziehen ebenfalls potenziell Probleme nach sich.

Makler nehmen eine Menge Arbeit ab

Oftmals ist es daher leichter, den Immobilienverkauf mit all den notwendigen Organisationsaufgaben nicht allein zu bewältigen, sondern einem Makler zu überlassen. „Mit ihrer Expertise im Verkaufsprozess ersparen Makler viel Zeit und Aufwand“, erklärt Dr. Thomas Schroeter, Geschäftsführer von ImmoScout24. „Sie begleiten den kompletten Verkaufsprozess und unterstützen Verkaufende dabei, die passenden Käufer zu einem optimalen Verkaufspreis und zum passenden Zeitpunkt zu finden.“

Da „Immobilienmakler“ in Deutschland jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung ist, sollten Verkäufer bei der Auswahl eines geeigneten Partners auf einige Aspekte achten. Die Ortslage beispielsweise stellt bei jeder Immobilie ein wichtiges Preiskriterium dar. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Makler sich gut auskennt. Unter www.immoscout24.de/besser-verkaufen etwa finden Immobilienverkäufer geprüfte Makler, die auf die jeweilige Region spezialisiert sind. Fachkompetenz, eine hohe Beratungsqualität, eine gute Erreichbarkeit sowie ein hohes Maß an Professionalität sind nur einige der Prüfkriterien. Verkäufer erhalten über die Webseite kostenlos und unverbindlich Kontakt zu drei vorgeschlagenen Experten vor Ort.

Wer zahlt die Provision?

Im Juni 2020 hat der Bundestag das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verabschiedet. Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll die Provision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen übernommen werden. Dies untermauert das Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Informationen sind ebenfalls unter www.immobilienscout24.de zu finden. Das Gesetz tritt am 23. Dezember in Kraft.