HANDWERKERSICHERHEIT ALS MODERNISIERUNGSHEMMNIS

Zusatzbürgschaft für Handwerkerleistungen überfordert viele Verbraucher

(djd). Bei größeren Renovierungen oder beim Bau eines Hauses beauftragen Hausbesitzer oder Bauherren immer wieder Handwerksunternehmen mit einzelnen Leistungen. In der Regel gehen sie davon aus, dass sie lediglich die vereinbarte Auftragssumme bereithalten müssen. Laut einer Regelung, die 2018 ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen wurde, können sie sich darauf jedoch nicht verlassen. Denn Handwerker können seitdem eine wesentlich höhere Sicherheitsleistung einfordern. Für eine Baumaßnahme, die mit 40.000 Euro veranschlagt ist, kann der beauftragte Unternehmer das Doppelte plus fünf Prozent verlangen, also 82.000 Euro. Der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) warnt, dass diese Preissteigerung für viele Verbraucher nicht finanzierbar sei.

Handwerker kann Sicherheit kurzfristig einfordern

Tückisch an der neuen Gesetzeslage ist, dass der Unternehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluss nicht auf das mögliche Verlangen einer Handwerkersicherheit hinweisen muss. Die Forderung kann mit einer Frist von 10 Tagen gestellt werden – zu knapp für Verbraucher, denn viele Banken können Bürgschaftsanfragen gar nicht so kurzfristig bearbeiten. Zudem schafft die Regelung neue Verbraucherrisiken. Dazu Becker: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es häufiger zum Missbrauch kommt. Entweder wird mit dem Bürgschaftsverlangen gedroht, um Mängelansprüche abzuwenden oder um höhere Preise für die Bauleistung durchzusetzen.“ Zudem könnten Modernisierungsabsichten per Gesetz ausgebremst werden. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein“, so Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos über die Aktivitäten und Ziele des Vereins.

Verzichtserklärung für Sicherheitsverlangen in den Vertrag aufnehmen

Der BSB engagiert sich dafür, dass die Regelung wieder rückgängig gemacht wird. Der Verein argumentiert, dass die Maßnahmen in den betreffenden Fällen vollständig durch einen Bankkredit oder Eigenmittel vorfinanziert seien. Daher müssten die Handwerker nicht vor einem Zahlungsausfall geschützt werden. In der aktuellen Situation raten die Verbraucherschützer Bauherren und Modernisierern, vor dem Vertragsschluss für Handwerkerleistungen aktiv zu werden. BSB-Pressesprecher Erik Stange empfiehlt: „Private Bauherren sollten ihren Handwerker auf das Sicherheitsverlangen ansprechen und versuchen, eine Verzichtserklärung in den Vertrag aufnehmen zu lassen.“

BAUVERTRÄGE NICHT UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN

Bei Angaben zur Bauzeit und zum Zahlungsplan genau hinsehen

(djd). Der Gesetzgeber hat die Rechte von Bauherren gegenüber den beauftragten Bauunternehmen gestärkt. Dennoch beobachten die Vertrauensanwälte und Berater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) immer wieder, dass Unternehmen versuchen, verbriefte Verbraucherrechte zu umgehen. Denn viele Verträge enthalten verbraucherfeindliche, zum Teil nicht gesetzeskonforme Vertragsbestandteile und -formulierungen. So berichtet BSB-Geschäftsführer Florian Becker, dass solche Klauseln besonders häufig bei Angaben zur Bauzeit sowie beim Zahlungsplan zu finden seien.

Klauseln zur Fertigstellung und zu Zahlungsplänen sind oft nicht gesetzeskonform

„Die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt“, so Becker. Dabei hatte der Gesetzgeber den Verbrauchern dieses Recht ausdrücklich zugestanden, um ihnen eine verlässliche Planung der Finanzierung zu ermöglichen und Doppelbelastungen beim Umzug zu vermeiden. Viele Bauunternehmen versuchen, die Vorgaben zu umgehen, indem sie zwar Angaben zur Bauzeit machen, den Baubeginn aber offenlassen. Die Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen werden nur bei rund einem Drittel der Bauverträge berücksichtigt, die der BSB regelmäßig im Rahmen eigener Studien überprüft. Laut Gesetz muss der Verbraucher bis zur Bauabnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Summe zahlen. Die restlichen 10 Prozent geben ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ein Druckmittel an die Hand, um die Beseitigung von Baumängeln durchzusetzen. „In vielen Verträgen sind jedoch Zahlungspläne vorgesehen, bei denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt. Das ist eine Summe, auf die manche Unternehmen lieber verzichten, statt Mängel zu beheben“, sagt Becker.

Verbraucherfeindliche Vertragspassagen sind für rechtliche Laien schwer zu erkennen

Laut Becker liegt die Vermutung nahe, dass juristisch nicht versierte Verbraucher durch teils geschickte Formulierungen systematisch und gezielt übervorteilt werden sollen. Er rät Bauherren in spe, sich nicht auf die Redlichkeit des Vertragspartners zu verlassen, sondern die Unterlagen von unabhängiger Seite, etwa von einem Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de stehen Anwaltsadressen und weitere Infos zum Bauvertrag zur Verfügung. „Nur so kann man sichergehen, dass die Verträge den Bauherrn nicht benachteiligen“, resümiert Becker.

DIE ZEHN HÄUFIGSTEN BAUFEHLER

Mängel rechtzeitig erkennen, Folgeschäden vermeiden

(djd). Baumängel sind im Neubau von Eigenheimen an der Tagesordnung. Das bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB). Die Studie steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Sie gibt Tipps zur Vorbeugung sowie Mängelbeseitigung und nennt Beispiele für die zehn häufigsten Mängel:

1. Mangelhafte Kellerabdichtung
Feuchteschäden im Keller können teure Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen.

2. Luftdichtheitsebene
Mängel in der Luftdichtheit steigern die Heizkosten und verschlechtern das Raumklima. Zudem kann es zur Durchfeuchtung der Dämmung kommen.

3. Schallbrücken
Wird der Schallschutzstandard etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern nicht eingehalten, ist mit dauerhaften Lärmbelästigungen zu rechnen. Nachträgliche Verbesserungen sind meist nicht mehr möglich.

4. Feuchter Estrich
Wenn der Bodenbelag über einem noch nicht getrockneten Estrich verlegt wird, kann er langfristig Schaden nehmen.

5. Fehlender Ringanker
Fehlen in der Dachkonstruktion Ringanker oder Ringbalken zur Aufnahme von Zug- und Druckkräften, kann es zu Rissen im Mauerwerk kommen.

6. Falsch dimensionierte Fußbodenheizung
Wenn die Fußbodenheizung zu klein dimensioniert ist, weil beispielsweise die vorgeschriebene Heizlastberechnung nicht erstellt oder beachtet wurde, wird das Haus nicht warm.

7. Nicht fachgerechtes WDVS
Kreuzfugen, also nicht fachgerecht gesetzte Elemente eines Wärmedämmverbundsystems aus Polystyrol, können Risse im Putz verursachen. Das ist nicht nur ein optischer Mangel, eindringendes Wasser minimiert die Dämmwirkung und birgt die Gefahr von Folgeschäden.

8. Mangelhafte Sockelabdichtung
Wenn sich Sockelabdichtungen etwa wegen nicht kompatibler Materialien lösen, kann es zu Feuchteschäden in den angrenzenden Bereichen kommen.

9. Gefährdete Trinkwasserhygiene
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Stichleitung zu einer selten genutzten Wasserentnahmestelle beispielsweise im Garten kann Stillständen und Verkeimungen im Trinkwasser auslösen.

10. Bauabdichtung im Bad
Falsch ausgeführte Abdichtungen etwa im Bereich der Dusche können zur Durchfeuchtung der darunter liegenden Bauteile führen.

„Mängel werden vor allem dann zum Problem, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Bauherrenberater decken Baumängel frühzeitig auf, bevor sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können. Becker betont: „Bauherren sind keine Bittsteller. Jeder hat das Recht auf ein mangelfreies Werk, das vom Auftragnehmer erbracht werden muss.“

AUFWIND FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN

So nutzen Hausbesitzer das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne

(djd). Im Rahmen des umfangreichen Konjunkturprogramms stellt die Bundesregierung bis Ende 2021 mehr Geld für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Sie stockt die bestehenden Programme nochmals um eine Milliarde auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro auf. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), begrüßt diese Entscheidung. Er fordert jedoch: „Die Förderung muss da greifen, wo eine Sanierung wirtschaftlich und ökologisch Sinn macht.“ Hausbesitzern und Bauherren rät er von Aktionismus ab, denn vorschnelle Planungen und willkürliche Baumaßnahmen können an den gesteckten Energiesparzielen vorbeilaufen und sich als unwirtschaftlich erweisen.

BSB begrüßt die Förderung von Einzelmaßnahmen

Sinnvoll sei in jedem Fall die Fachberatung eines unabhängigen Bau- oder Energiesachverständigen, so Becker. Dadurch können Verbraucher Schwachstellen ihres Hauses systematisch identifizieren und die Maßnahmen zielführend planen. „Unabhängige Bauherrenberater unterstützen den Hausbesitzer auch bei der Auswahl der passenden Förderprogramme für seine Projekte“, sagt Florian Becker. Er bemängelt, dass komplizierte Anträge, umständliche Formulare und komplexe Fördervoraussetzungen Verbraucher abschrecken, und fordert unbürokratische Lösungen. Unter www.bsb-ev.de gibt es zum Thema energetische Modernisierung mehr Infos und Berateradressen. Positiv hebt Becker hervor, dass auch Einzelmaßnahmen wie die komplette oder teilweise Gebäudedämmung oder der Heizungstausch unterstützt werden. Mit bis zu 45 Prozent Zuschuss wird etwa der Ersatz einer alten Ölheizung gegen ein effizientes Heizungssystem belohnt.

Mit mehr Information und neuen Beratungskonzepten die Sanierungsbereitschaft steigern

„Die Förderung darf aber nicht zum Konjunkturpaket für einzelne Branchen werden“, warnt Becker. „Sie muss beispielsweise bei der Heizung dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich sinnvoll ist.“ Der BSB wünscht daher, dass Verbraucher noch besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. Laut Becker hätten teure Informationskampagnen bisher keinen merkbaren Anschub bei der energieeffizienten Gebäudesanierung geleistet. Er befürwortet daher ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer, das der unabhängigen Beratung von Hauseigentümern deutlich mehr Gewicht einräumen soll.