Wenn der Bauträger pleitegeht

So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?

Schutz greift bei Insolvenz und bei später auftretenden Mängeln

Unfertige Bauten und die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner bedeuten höhere, nicht kalkulierte Kosten. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Informationen zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Bauherrenschutzpolice online beantragen, einen Beratungstermin vereinbaren und sich kostenlos Praxistipps zur Bauphase herunterladen.

So kann sich der Bauherr auch noch schützen

Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

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Der Keller als Raumreserve

Homeoffice und Co.: In der Krise zeigt sich der große Nutzen von Rückzugsorten

(djd). Die Coronakrise hat Millionen Menschen ins Homeoffice gezwungen – viele von ihnen werden auch nach dem Abflauen der Pandemie zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen. Die neuen „Heimarbeiter“ lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die einen haben einen Rückzugsraum, in dem sie ungestört ihrer Arbeit nachgehen können. Die anderen nicht. „Die Erfahrungen aus der Coronakrise werden vermutlich einen großen Einfluss darauf haben, wie wir künftig unsere Häuser planen werden und wie wir wohnen wollen“, erklärt Dipl.-Ing. Bernd Hetzer, erfahrener Bauplaner und Leiter des Vertriebs bei Knecht Kellerbau. Eine entscheidende Rolle als flexible Raumreserve kann also künftig das Untergeschoss spielen. Ein gut gestalteter Keller hat nicht nur Vorzüge für Arbeitnehmer, sondern könnte der ganzen Familie wahlweise als Spielzimmer, Hobbyraum und Rückzugsort dienen.

Den Keller richtig planen

Voraussetzung für eine flexible Nutzung des Kellers ist eine vorausschauende Planung. Wichtig sind die Faktoren Raumhöhe, Dämmung und Licht – selbst, wenn das Geschoss erst später ausgebaut wird, stellt man hier bereits die Weichen für einen deutlichen Mehrwert des Hauses. Für viel Tageslicht sorgen beispielsweise Fenster sowie Lichtschächte, Lichtbänder oder vorgesetzte Lichthöfe. „Eine charmante Lösung ist auch der sogenannte Lichtfluter, der quasi über eine schräg aufgestellte Außenwand viel natürliches Licht ins Untergeschoss lässt“, erklärt Hetzer. Üblicherweise ist eine Außendämmung mit 10, 12 oder 14 Zentimetern ausreichend, je nachdem, welcher Energiestandard im gesamten Neubau angestrebt wird. „Die Geschosshöhe sollte von vornherein eher großzügig geplant sein, damit später sämtliche Nutzungsmöglichkeiten offenstehen“, rät der Experte. Viele weitere Informationen und Anregungen finden Interessierte beispielsweise unter www.knecht.de.

Kosten des Kellers vergleichsweise günstig

Unabhängig von den Erdarbeiten kostet ein Quadratmeter Keller gut 30 bis 40 Prozent dessen, was für einen Quadratmeter im Obergeschoss fällig wird – abhängig von der gewünschten Ausbaustufe. Das sollten Baufamilien bei der Raumplanung bedenken. Gerade in der aktuellen Coronakrise, in der ganze Familien gezwungen waren, über längere Zeit zu Hause zu bleiben, hat sich gezeigt, dass der Trend zu offenen Räumen oder zum sogenannten Tiny House an Grenzen stößt. Hier kann ein neuer Trend einsetzen, der für die Zukunft ein anderes Raumlayout in Betracht zieht.