Hausangebote: Welches passt zu mir?

Gründlich informieren und Vertragspartner genau unter die Lupe nehmen

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, der muss sich zunächst einmal entscheiden, wie er bauen möchte. Informationen und Anregungen dazu holen sich Bauinteressenten zum Beispiel auf Messen, in Musterhausausstellungen oder direkt im Internet. Auch der Rat von Freunden oder Verwandten wird gerne in Anspruch genommen.

In städtischen Ballungsgebieten führt oft kein Weg am Bauträger vorbei

In städtischen Ballungsgebieten ist die Wahl eingeschränkt, weil verfügbares Land häufig in der Hand von Bauträgern liegt. Wer hier ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, muss oft den Weg über einen Bauträgervertrag gehen. Rund 37 Prozent der Bauinteressierten entscheiden sich laut einer Umfrage der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) für diese Art des Immobilienerwerbs.

Das Gros der Bauinteressierten baut auf eigenem Grund

Viele Häuslebauer allerdings können auf ein eigenes Grundstück zurückgreifen. Über 52 Prozent der Befragten aus der BSB-Studie gaben an, mit einem Generalunternehmer oder einem Generalübernehmer zu bauen. Nur noch gut zehn Prozent wählen als Vertragspartner den Architekten.

Wirtschaftskraft und Seriosität des Baupartners prüfen

In allen Fällen sollte man die Angebote und Anbieter genau unter die Lupe nehmen und mehrere Hausanbieter vergleichen, statt vorschnell eine Entscheidung zu treffen. Bereits die Qualität des Angebots und der Beratung gibt gute Hinweise darauf, wie seriös ein Anbieter tatsächlich ist. Ein Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft, wie ihn zum Beispiel der BSB seinen Mitgliedern anbietet, verschafft Klarheit über die finanzielle Solidität eines Unternehmens.

Unabhängiger Rat eines Bausachverständigen gibt mehr Entscheidungssicherheit

Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, den Bauvertrag sowie die Bau- und Leistungsbeschreibung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Zu untersuchen gilt es die Vollständigkeit des Angebots, des Zahlungsplans oder wie exakt und verbindlich die angebotenen Leistungen umschrieben sind. Wertvoll ist der Rat eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht, der auf Schwachstellen und Ungenauigkeiten in Angeboten und Vertragswerken hinweisen kann. Unter www.bsb-ev.de gibt es neben weiteren Informationen zum Thema auch die Adressen unabhängiger Experten.

Wie gut schützt das Baurecht Verbraucher?

Noch immer enthalten Bauverträge rechtlich nicht zulässige Klauseln

(djd). Das neue Baurecht, das 2018 in Kraft trat, hat für bauwillige Verbraucher deutliche Verbesserungen gebracht. Allerdings beobachtet der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), dass Bauunternehmen weiterhin Verbraucherschutzrechte missachten. Über 2.000 Bauverträge hat die Verbraucherschutzorganisation im letzten Jahr anwaltlich geprüft und in vielen Fällen deutliche Mängel festgestellt. „Aufgrund der Formulierungen gehen wir davon aus, dass es sich häufig um bewusste Umgehungsversuche des aktuellen Rechts seitens der Unternehmen handelt“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Angaben zur Bauzeit und Zahlungspläne sind oft nicht gesetzeskonform

Gesunde Skepsis ist bei Bauherren also angezeigt. Besonderes Augenmerk sollten sie auf die Angaben zur Bauzeit und die Zahlungspläne legen – hier fanden die Anwälte besonders häufig verbraucherfeindliche Klauseln. Laut Becker fehlt oftmals eine konkrete Nennung des Fertigstellungszeitpunkts des Baus. Häufig gibt es Angaben zur Bauzeit, jedoch keinen verbindlichen Termin für den Baubeginn. Das erschwert für den Bauherrn die Finanzierungsplanung. Zudem kann ein später Fertigstellungszeitpunkt zu einer Doppelbelastung des Haushalts führen, wenn Miete und Finanzierung parallel laufen. Das aktuelle Baurecht legt fest, dass Bauherren nur 90 Prozent der Bausumme bis zur Abnahme entrichten müssen. Damit räumt der Gesetzgeber ein Druckmittel ein, mit dem Häuslebauer auf die Beseitigung von Baumängeln drängen können. Doch viele Bauverträge sehen in ihren Zahlungsplänen als letzte Rate nur 5 Prozent der Bausumme oder weniger vor. Bauherren haben es damit schwerer, ihre Rechte am Ende der Bauzeit durchzusetzen.

Vertragsprüfungen durch einen Vertrauensanwalt schützen vor Benachteiligungen

Laut Becker legen die teils geschickt formulierten Vertragsklauseln den Verdacht nahe, dass Verbraucher gezielt übervorteilt werden. Bauherren sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass alle Verbraucherschutzrechte in den Verträgen eingehalten werden. Becker rät daher, Bauverträge vor der Unterschrift von einem Fachanwalt, zum Beispiel einem unabhängigen Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu Adressen und weitere Infos. So können Bauwillige sicher sein, dass das Vertragswerk keine Klauseln enthält, die ihre Rechte einschränken oder sie benachteiligen. Damit sinkt auch die Gefahr, dass es im Bauverlauf zu Rechtsstreitigkeiten kommt.