Wenn beim Hausbau das Geld knapp wird

Eine Bauherrenbürgschaft kann für Bauherren und Bauunternehmer nützlich sein

(djd). Beim Bau einer Immobilie stehen enorme Summen auf dem Spiel – für den Bauherrn und für den beauftragten Unternehmer. Lässigkeit im Umgang mit dem vielen Geld verbietet sich von selbst, beide Partner wollen und müssen sich für den Fall der Fälle absichern, dass der jeweils andere Partner im Laufe des Projekts in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Keine Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe

Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Bauleistungen abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung verlangten Auftragnehmer früher im Werkvertrag (AGBs) oft auch eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme. „Dies war aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn „kritisch“ werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde. „Nach aktueller Rechtslage darf der Bauunternehmer, sofern er Abschlagszahlungen verlangt, den Bauherrn zur Leistung von Zahlungssicherheiten in Höhe von maximal der nächsten fälligen Rate verpflichten. Alternativ pauschal maximal 20 Prozent der Vertragssumme“ so Haas weiter.

Flexible und unkomplizierte Bürgschaftslösung

Die Schutzgemeinschaft hat deshalb die Bauherrenbürgschaft entwickelt. Damit ist es möglich, eine Bürgschaft für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren, etwa der Schlussratenzahlung, online zu beantragen, wenn dies vertraglich vom Bauunternehmen gefordert wird. Der Antrag kann in wenigen Schritten unter www.bauherren-buergschaft.de gestellt werden und kostet einmalig ab 75 Euro. Maximal bezahlt der Bürgschaftsnehmer 336 Euro bei einer Bürgschaftssumme von 80.000 Euro. Die flexible und unkomplizierte Lösung wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche konzipiert. Passend zum Bauvorhaben und dem Werkvertrag kann die Höhe der Bürgschaft vom Bauherrn frei gewählt werden. Deshalb sei die Bauherrenbürgschaft eine faire Lösung für Bauherren und Bauunternehmen.

Gezielt versichern

Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Absicherung der Berufsunfähigkeit

(djd). Hinterm Steuer eines Brummis sitzen, Kranke pflegen oder Tag für Tag kochen für über hundert Menschen in einer Kantine: Unser Beruf fordert von uns allen große Leistungen. Was man dafür alles können muss, merkt man meist erst dann, wenn einem bestimmte Fähigkeiten durch Krankheit oder Verletzung verlorengehen. Was tut ein Fernfahrer, wenn die Augen Probleme machen? Und wie kommt ein Koch zurecht, wenn er seine Hände nicht mehr gebrauchen kann?

Zukunftsplanung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig

Ohne private Absicherung wie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine zuverlässige Zukunftsplanung in keinem Beruf mehr möglich. Doch für manche Arbeitnehmer kommt diese Form der Absicherung beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen nicht infrage. Andere müssen aufgrund ihres besonders hohen Arbeitsrisikos so hohe Prämien zahlen, dass sie sich den vollen Versicherungsschutz schlicht nicht leisten können. Für sie, aber auch für Berufseinsteiger, kann eine Grundfähigkeitsversicherung ein tragfähiger Basisschutz sein, der erheblich leichter zu finanzieren ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert die starke Beeinträchtigung beziehungsweise den Verlust wichtiger Fähigkeiten ab, etwa Stehen, Knien, Bücken oder Sehen. Auf www.nuernberger.de wird darüber umfassend informiert.

Situation der Pflegekräfte kritisch

Eine Berufsgruppe, die zwar einen besonderen Absicherungsbedarf hat, sich die normale Berufsunfähigkeitsversicherung aber häufig nicht im gewünschten Umfang leisten kann, sind Pflegekräfte. „Dabei sind gerade Kranken- und Altenpfleger auf ganz bestimmte Fähigkeiten wie Heben, Tragen oder den Gebrauch der Hände angewiesen“, erklärt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung. „Doch was passiert, wenn sie zum Beispiel nicht mehr lange stehen oder nicht mehr richtig greifen können?“ Vom Staat bekommen Sie wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann hier die passende Lösung sein, weil sie viele der Fähigkeiten absichert, die für Beschäftigte im Gesundheitswesen wichtig sind.

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Schlechtes Gewissen passé

Moderne, emissionsarme Holzfeuerstätten erfüllen gesetzliche Umweltanforderungen

(djd). Umweltverträglichkeit und Emissionen? Gesetzliche Regelungen und Verbote? Wer mit dem regenerativen und CO2-neutralen Energieträger Holz heizt oder künftig heizen will, sieht sich immer wieder mit kritischen Fragen konfrontiert. Viele fragen sich dann: Macht Heizen ein schlechtes Gewissen als vermeintlicher Umweltsünder? Tatsächlich erfüllen moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen bei vorschriftsmäßiger Befeuerung mit dem richtigen Holz alle aktuellen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte. Diese wurden in der verschärften zweiten Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt. Während der Kachelofentage 2019 vom 4. bis 12. Oktober kann man sich umfassend über moderne Kachelofentechnologien informieren. Ansprechpartner in der Region stehen auf der Seite www.kachelofenwelt.de, dem Infoportal der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft (AdK).

Reines Gewissen mit modernen Geräten

Zudem sind Holzfeuerstätten neueren Datums deutlich sauberer als bisher dargestellt: Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Neuberechnung der Gesamtemissionen der Holzfeuerungsanlagen jetzt auch die positiven Effekte durch moderne, saubere Neuanlagen und durch stillgelegte Altanlagen berücksichtigt. Zuvor wurden die Emissionsbilanzen mit Emissionsfaktoren des veralteten Anlagenbestands von 2005 abgeschätzt, was höhere Emissionen ergab. Nun zeigt sich: Die Novelle der Immissionsschutzverordnung, die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft hat, wirkt sich ganz konkret aus. Von 2010 bis 2015 sanken die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen insgesamt um rund ein Drittel. Ihr Rückgang war deutlich stärker als bei anderen Feinstaubquellen wie dem Schüttgutumschlag, dem Straßenverkehr, der Industrie, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft.

Saubere Sicherheit vom Fachmann

Fazit: Heizen mit Holz ist nachhaltig, entlastet die Umwelt durch Einsparung von CO2 und fossilen Brennstoffen. Moderne Festbrennstofffeuerstätten sind hinsichtlich ihrer Emissionen und der Verbrennungstechnik stark optimiert. Die Geräte emittieren sieben- bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er-Jahren, haben hohe Wirkungsgrade und erfüllen die verschärften gesetzlichen Anforderungen. Feuerstätten, die seit Anfang 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch bei Feinstaubalarm wie in Stuttgart betrieben werden. Bei der Neuanschaffung oder einem Austausch der bestehenden Holzfeuerstätte sollte man sich beim Ofen- und Luftheizungsbauer informieren.

Zukunftssicher bauen, Fördergelder nutzen

Neubau energetisch besser planen, als im Gesetz verlangt

(djd). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auf dem Weg. Der Gesetzgeber bündelt darin die energetischen Anforderungen an Gebäude, die bisher in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt waren. Damit will man das Energiesparrecht für Gebäude vereinheitlichen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bleibt der vorliegende Gesetzesentwurf hinter den Möglichkeiten zurück und schreibt überwiegend die aktuell geltenden Regeln aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) fort.

Mit besserem Energiestandard Fördergelder erlangen

Bauherren, die genau nach den definierten Vorgaben bauen, bleiben hinter den strengeren EU-Vorgaben zurück, warnt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Sie laufen Gefahr, dass ihr Haus bereits in einigen Jahren nicht mehr den geltenden Standards entspricht – das kann sich direkt auf den Wert des Gebäudes auswirken. Sinnvoll ist es daher aus Sicht der Verbraucherschützer, bereits heute energetisch besser zu bauen als von den Gesetzen verlangt. Nicht zuletzt ist das auch eine wichtige Voraussetzung, um in den Genuss von Fördergeldern beispielsweise über die KfW Förderbank zu gelangen.

Energiesparziele und Förderung absichern

Die Einschaltung eines Energieberaters und eines unabhängigen Bauherrenberaters ist dabei auf jeden Fall sinnvoll und bereits in der Planungsphase zu empfehlen, Infos und Adressen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bauherrn bei der Auswahl und Beantragungen von Fördergeldern unterstützen. Während der Bauphase stellt eine baubegleitende Qualitätskontrolle sicher, dass die angestrebten Energiesparziele im gebauten Gebäude tatsächlich erreicht werden. Das ist nicht nur wichtig, um die künftigen Energiekosten niedrig zu halten, sondern auch eine Absicherung für die Förderung. Werden die Ziele verfehlt, die für die Erlangung der Fördergelder vorgeschrieben sind, können Gelder zurückverlangt werden. Dadurch kann das gesamte Finanzierungskonzept in Schieflage geraten.