Bescheid wissen und Ärger vermeiden

Das sollten Mieter bei der Untervermietung über Airbnb beachten

(djd). Die Mieten in vielen deutschen Städten sind in den letzten Jahren extrem gestiegen. Für Mieter kann es deshalb eine interessante Option sein, die ganze Wohnung oder einzelne Zimmer über die Plattform Airbnb zu vermieten und damit die eigene Miete zumindest teilweise zu „refinanzieren“. Dabei muss man aber einiges beachten. Verstöße können zu Bußgeldern, Abmahnungen oder zur Kündigung des Mietvertrages führen. Hier die wichtigsten Tipps:

– Vermieter muss Erlaubnis geben

Wer als Mieter die Wohnung oder einzelne Zimmer auf Airbnb einem Gast anbieten möchte, braucht das Einverständnis seines Vermieters. Die Erlaubnis sollte man sich schriftlich einholen. „Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 muss dies eine spezielle Erlaubnis für die Untervermietung an Touristen sein“, erklärt Roland-Partneranwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön. Das Einverständnis des Vermieters sei im Zweifel also nur dann ausreichend, wenn darin die Vermietung konkret über Airbnb erlaubt werde.

– Vermieter darf Zustimmung verweigern

Soll die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus an einen Gast vermietet werden, kann der Vermieter frei entscheiden, ob er dies erlaubt. Will man nur ein einzelnes Zimmer vermieten und kann ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, hat man einen Anspruch auf eine Erlaubnis. Der Vermieter darf seine Zustimmung aber verweigern, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar wäre. „Dies ist etwa der Fall, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt würde“, so Mundt.

– Gute Argumente vorbringen

Für die Begründung eines berechtigten Interesses sind aussagekräftige Argumente nötig. „Die bloße Aussicht auf Einnahmen durch Airbnb bedeutet kein berechtigtes Interesse“, erklärt Rechtsanwältin Mundt. Es müsse nachgewiesen werden, dass persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Zudem müsse das berechtigte Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. Laut Deutschem Mieterbund wäre ein typisches Beispiel für ein solches Interesse, dass die Miete sonst nicht mehr bezahlt werden kann.

– Zweckentfremdungsverbot von Stadt zu Stadt unterschiedlich

Kommunen schränken mit Zweckentfremdungsverboten die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses über Airbnb ein. Die Regelungen fallen dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus.

– Haftung für Schäden

Gastgeber sind für sämtliche Schäden oder negative Folgen wie Ruhestörungen verantwortlich, die ein Gast in der Wohnung verursacht. Airbnb hat für solche Fälle zwar Absicherungsangebote, dabei gibt es aber Ausnahmen, und es sind aufwendige Dokumentationsprozesse notwendig.

Mit Sicherheit Betrug

Online-Banking: Vorsicht bei Video-Ident-Verfahren und bei Phishing-Mails

(djd). Online-Banking in Deutschland ist grundsätzlich sehr sicher. Die Banken haben ihre Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, etwa durch neue TAN-Verfahren wie die App-TAN. Allerdings werden auch die Methoden der Betrüger immer hinterhältiger. In jüngster Zeit versuchen sie verstärkt, über das Video-Ident-Verfahren an Daten von Bankkunden zu kommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dieser neuen Methode.

Unter einem Vorwand an Video-Ident-Verfahren teilnehmen

Das Video-Ident-Verfahren ist ein Online-Identifizierungsverfahren für die Bestätigung der Identität über einen Video-Anruf. Kreditinstitute nutzen es zum Beispiel für die Online-Kontoeröffnung. Vermehrt nutzen es aber auch Betrüger: Unter einem Vorwand versuchen sie, Verbraucher dazu zu bewegen, persönliche Daten preiszugeben. Mit den erbeuteten Daten können sie unter dem Namen ihrer Opfer etwa Konten bei Banken eröffnen und für kriminelle Zwecke nutzen. Eine Betrugsmethode besteht beispielsweise darin, den Eindruck zu erwecken, dass sich der Verbraucher im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens per Video identifizieren müsse, bevor er einen Arbeitsvertrag erhält. Wer Opfer eines Betrugs per Video-Ident-Verfahren geworden ist, sollte sehr schnell handeln. Das Bundeskriminalamt rät dazu, umgehend Anzeige zu erstatten. Der Betrug ist außerdem unverzüglich dem betroffenen Kreditinstitut zu melden und das Konto sperren zu lassen.

Phishing-Mail mit Sicherheitsversprechen

An einem Video-Ident-Verfahren sollte man tatsächlich nur teilnehmen, wenn man bezüglich der Korrektheit absolut sicher ist, meint auch Dr. Olaf Jacobsen vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Daneben häufen sich aber auch Angriffe von Betrügern über klassische Phishing-Mails. Auch diese immer realistischer aussehenden E-Mails verfolgen das Ziel, an persönliche Daten von Bankkunden zu gelangen. „Die Betrüger setzen dabei immer häufiger auf aktuelle brenzlige Themen. In einem akuten Beispiel geht es etwa um mehr Sicherheit im Online-Banking, ein neues Sicherheitssystem und neue AGBs“, erklärt Jacobsen. Wer darauf hereinfällt, dem drohe nicht nur die unfreiwillige Weitergabe seiner Zugangsdaten fürs Online-Banking, sondern auch von persönlichen Daten wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Handynummer und weiteren Zahlungsdaten. „Nutzer sollten deshalb genau hinschauen, bei welchen Nachrichten es sich um Fälschungen handeln könnte“, rät der BVR-Experte. Auf den angezeigten Absender solle man sich dabei niemals verlassen, er könne sehr leicht gefälscht werden.

Geld überweisen in Echtzeit

Sekundenschnell zahlen: Expertenantworten zu den drei wichtigsten Fragen

(djd). Girocard an das Bezahlterminal im Supermarkt halten – piep – fertig. Bei Beträgen bis 25 Euro ist nicht einmal die Eingabe einer PIN notwendig. Wohl kaum jemand hätte gedacht, dass man sich so schnell an das kontaktlose, komfortable Bezahlen beim Einkaufen gewöhnen kann. Ein Beispiel, wie Banken im Zahlungsverkehr zeitgemäße Angebote mit innovativen Zahlungsanwendungen für ihre Kunden entwickeln. Ein noch recht neuer Service sind sogenannte Echtzeit-Überweisungen. Damit erhalten Kunden mittels sekundenschneller Rund-um-die-Uhr-Überweisungen noch mehr Flexibilität. Hier sind die drei wichtigsten Fragen und die Antworten eines Experten dazu:

1. Was sind Echtzeit-Überweisungen?

Echtzeit-Überweisungen werden den Zahlungsverkehr in Europa in Zukunft noch mehr beschleunigen. „Dabei handelt es sich um ein neues europaweites Überweisungsverfahren, das Nutzern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Überweisungen in Euro werden dabei vom Girokonto sekundenschnell ausgeführt“, erklärt Axel Schindler vom Bundesverband der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die neuen Echtzeit-Überweisungen gibt es zunächst nur für Einzelüberweisungen, sie sollen aber sukzessive um die Nutzung von Sammelüberweisungen erweitert werden. „Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise können damit derzeit bis zu 15.000 Euro pro Auftrag überwiesen werden“, so der BVR-Experte.

2. Wer kann Echtzeit-Überweisungen nutzen?

Um Echtzeit-Überweisungen zu nutzen, ist lediglich ein Zugang zum Onlinebanking erforderlich. Voraussetzung: Die Bank oder Sparkasse des Zahlungsempfängers unterstützt ebenfalls dieses Zahlverfahren. „Mit einer Überweisung in Echtzeit kann der Zahlungsempfänger bei teilnehmenden Banken und Sparkassen in Europa schon in wenigen Sekunden über den Geldbetrag verfügen – ganz egal, wann die Überweisung ausgeführt wird. Damit unterscheidet sich die Echtzeit-Überweisung von einer elektronisch erteilten Standard-Überweisung. Denn sie benötigt in der Regel maximal einen Geschäftstag“, betont Axel Schindler.

3. Wie funktionieren Echtzeit-Überweisungen im Onlinebanking?

„Ob eine Überweisung an eine andere Bank oder Sparkasse in Europa in Echtzeit möglich ist, überprüfen unsere Banken nach der Eingabe der Überweisungsdaten im Onlinebanking“, erläutert Schindler. Sei dies der Fall, könne die Ausführungsvariante dann ausgewählt werden. Die Überweisung könne auch wie gehabt in der Standard-Ausführungsvariante beauftragt werden: „So etwa auch, wenn die Empfängerbank Echtzeit-Überweisungen noch nicht anbietet.“

Ohne Auszug profitieren

Mit einer Leibrente können Senioren den Boom bei den Immobilienpreisen nutzen

(djd). Die Immobilienpreise in Deutschland haben seit Jahren fast überall kräftig zugelegt. Doch wie kann man als Senior und Wohneigentümer daraus Kapital schlagen? Und vor allem wie, wenn sowohl Wertzuwachs als auch Vermögen fest in der Immobilie gebunden sind? Die Lösung kann eine Immobilien-Leibrente sein. Mit ihr kann man Vermögen flüssig machen, ohne Haus oder Wohnung verlassen zu müssen. Senioren profitieren vom eingetretenen Wertzuwachs noch zu Lebzeiten.

Lebenslange Zusatzrente und lebenslanges Wohnrecht

Bei einer Immobilien-Leibrente werden die eigenen vier Wände „verrentet“, das heißt an ein spezialisiertes Unternehmen verkauft. Im Gegenzug erhält man eine lebenslange Zusatzrente, die Monat für Monat zuverlässig Geld ins Portemonnaie spült. Eingestellt wird die Zahlung erst, wenn der Senior verstirbt oder wenn bei Paaren der Längerlebende verstorben ist. Zudem garantiert der Käufer ein lebenslanges Wohnrecht für alle Leibrentenberechtigten. Zugrunde gelegt wird beim Ankauf der Immobilie ihr aktueller Verkehrswert. Diesen Verkehrswert ermittelt ein unabhängiger Gutachter etwa des TÜV Süd, falls man beispielsweise an die Deutsche Leibrenten AG verkauft. „Vom Anstieg der Immobilienpreise profitieren die Interessenten in Form eines besseren monatlichen Leibrenten-Angebots oder einer höheren Einmalzahlung“, erklärt Vorstandsvorsitzender Friedrich Thiele. Immobilienvermögen mache sich so doppelt bezahlt: Als lebenslange Wohnsicherheit in den eigenen vier Wänden und über die Realisierung von Wertsteigerungen in einer günstigen Marktphase.

Zusätzlicher finanzieller Spielraum

Ein weiterer Vorteil des Leibrenten-Modells: In der Regel verpflichtet sich der neue Eigentümer, die angekaufte Immobilie instand zu halten und entsprechende Kosten zu übernehmen. Dem Verkäufer verschafft dies zusätzlichen finanziellen Spielraum. Sollte er später in ein Pflegeheim umziehen müssen, kann er die Immobilie vermieten oder vom Anbieter der Leibrente vermieten lassen. So kommen Einnahmen zusätzlich zur Leibrente zustande. Auch dabei profitiert man im Übrigen von den gestiegenen Immobilienpreisen: Denn die Mieten sind in den letzten Jahren ebenfalls kräftig nach oben geklettert. An einem Musterbeispiel wird deutlich, wie sich die Immobilien-Leibrente rechnet. Ein Paar, beide 75 Jahre alt, besitzt ein Eigenheim mit einem Wert von 300.000 Euro. Wird die Immobilie im Rahmen einer Immobilien-Leibrente verkauft, beträgt der rechnerische Wert des mietfreien Wohnrechts 920 Euro pro Monat. Dazu kommt eine Leibrente in Höhe von 820 Euro pro Monat. Der Gesamtwert der Leibrente beträgt somit 1.740 Euro pro Monat.